Gültigkeit Fahrausweise nach Tarifwechsel 06.05.2016 16:50 |
Re: Gültigkeit Fahrausweise nach Tarifwechsel 06.05.2016 17:33 |
Re: Gültigkeit Fahrausweise nach Tarifwechsel 06.05.2016 19:31 |
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Jay
Alternativ kannst du die Zahlung natürlich auch verweigern, musst aber dann mit den Konsequenzen leben. Das Verfahren wird dann an ein Inkassounternehmen weitergereicht, dass die Forderung bereits im ersten Schreiben in etwa verdoppelt. Mit den weiteren Schreiben geht der Preis dann in die Höhe und das Mahnverfahren übernimmt ein Anwalt. Bei den zuvor 40€ ging es wohl bis etwa 120€ hoch. Einen Schufa-Eintrag dürfte es gratis geben. […]
Wenn du Pech hast, wird das Verfahren weiter voran getrieben und ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. […] Der nächste Schritt wäre dann ein Gerichtsverfahren
Re: Gültigkeit Fahrausweise nach Tarifwechsel 06.05.2016 21:10 |
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ulkraemer
Hält diese Regelung vor einem ordentlichen Gericht stand? Hat schon einmal jemand dagegen geklagt?
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Jay
Als Fahrgast bist du verpflichtet dich vor Fahrtantritt über die Tarife zu informieren. Die Erhöhung wurde im Dezember auch ortsüblich bekannt gegeben.
Zitat
Der Hintergrund meiner Frage: ich komme aus Koblenz und wurde beim Besuch in Berlin kontrolliert und man erklärte mir, dass ich 60 EUR wegen ungültigem Fahrausweis zahlen soll, da mein Abschnitt der 4-Fahrten-Karte noch für 8,80 EUR statt der heute gültigen Summe von 9 EUR betrug. Mir war von dem Tarifwechsel nichts bekannt, wird natürlich nicht in Koblenz kommuniziert.
Finde das natürlich sehr Kundenunfreundlich. Schliesslich hatte ich ja mal bezahlt und werde behandelt wie ein Schwarzfahrer.
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Vorausbezahlte Gutscheine dürfen ja auch nicht verfallen.
Re: Gültigkeit Fahrausweise nach Tarifwechsel 06.05.2016 22:10 |
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Jumbo
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Jay
Alternativ kannst du die Zahlung natürlich auch verweigern, musst aber dann mit den Konsequenzen leben. Das Verfahren wird dann an ein Inkassounternehmen weitergereicht, dass die Forderung bereits im ersten Schreiben in etwa verdoppelt. Mit den weiteren Schreiben geht der Preis dann in die Höhe und das Mahnverfahren übernimmt ein Anwalt. Bei den zuvor 40€ ging es wohl bis etwa 120€ hoch. Einen Schufa-Eintrag dürfte es gratis geben. […]
Wenn du Pech hast, wird das Verfahren weiter voran getrieben und ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. […] Der nächste Schritt wäre dann ein Gerichtsverfahren
Wie jetzt? Den Schufa-Eintrag gibt's, bevor überhaupt rechtskräftig festgestellt wurde, dass die Forderung rechtmäßig war?
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Jumbo
Ich meine, im Falle des Fragestellers dürften die Chancen, vor Gericht Recht zu bekommen zwar ziemlich gering sein, weil ja üblicherweise an den Haltestellen die wichtigsten der aktuellen Tarife aushängen und der Fragesteller daher hätte wissen können/müssen, dass es seine 8,80€-Fahrkarte so nicht mehr gibt.
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Jumbo
Aber es sind ja auch andere Situationen vorstellbar, in denen der Verkehrsbetrieb ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) verlangt. Ich denke da nur an den Fall, der mir neulich passierte, bei dem ich aber nicht kontrolliert wurde: Ich brauchte für mich und mein Fahrrad einen ABC-Fahrschein und hatte das Fahrgeld entsprechend der Beförderungsbedingungen passend abgezählt (ein 5er Schein und ein paar Münzen; die weiteren Münzen, die ich noch hatte, machten zusammen nicht mal einen Euro aus). Entgegen der Beförderungsbedingungen konnten aber alle stationären Automaten auf dem Bahnsteig keine Scheine annehmen.
Achja, wenn man jetzt damit kommt, dass die Formulierung in den Beförderungesbedingungen, dass stationäre Automaten auch Scheine annehmen können, juristisch immer ein Wahlrecht sei, dann bitte ich mal darum, mir zu erklären, wie ich auf mein Wahlrecht aus dem nächsten Satz der Beförderungsbedingungen, die Scheine und Münzen in beliebiger Reihenfolge in den Automat zu schieben, verzichte.
Nochmal zurück zu den veralteten Fahrscheinen. Dass die Frist für den Umtausch ziemlich kurz ist, halte ich auch für bedenklich und könnte mir vorstellen, dass ein Richter darin eine unangemessene Benachteiligung des Endverbrauchers sieht. Nur kann man das wohl nicht im Rahmen eines EBE gerichtlich klären lassen.
(So hatte ich selbst mal vorsichtshalber zu viel bezahlt, bevor mir die Fahrscheine verfallen, weil ich sie nicht vor der nächsten Tarifanpassung brauche und auch nicht rechtzeitig innerhalb der Umtauschfrist an einen Fahrkartenschalter komme. Ich hatte ABC-Fahrradkarten besorgt, die dann doch nicht benötigt wurden und sie dann bei einer Tour, für die BC ausgereicht hätte, eingesetzt. Wobei das im Falle einer Kontrolle auch zu Unannehmlichkeiten hätte führen können, da ich ziemlich nah am A-Bereich war, den aber auf eigenen Rädern umfahren habe. Für mich selbst hatte ich natürlich nur BC geholt.)
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Jumbo
Zur Sicherheit noch ein Disclaimer: Dieser Beitrag ist nur eine Meinungsäußerung und keine Rechtsberatung, da ich kein Anwalt bin.
Re: Gültigkeit Fahrausweise nach Tarifwechsel 06.05.2016 22:36 |
Also ich habe bisher an jeder Bushaltestelle die aktuellen Fahrpreise gesehen.Zitat
Leider inzwischen nicht mehr, mir sind kaum noch Haltestellen bekannt, an denen ein Tarifaushang hängt.
Re: Gültigkeit Fahrausweise nach Tarifwechsel 06.05.2016 23:17 |
Re: Gültigkeit Fahrausweise nach Tarifwechsel 06.05.2016 23:35 |
Re: Gültigkeit Fahrausweise nach Tarifwechsel 06.05.2016 23:45 |
Re: Gültigkeit Fahrausweise nach Tarifwechsel 06.05.2016 23:46 |
Zitat
Alternativ kannst du die Zahlung natürlich auch verweigern, musst aber dann mit den Konsequenzen leben. Das Verfahren wird dann an ein Inkassounternehmen weitergereicht, dass die Forderung bereits im ersten Schreiben in etwa verdoppelt.
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Mit den weiteren Schreiben geht der Preis dann in die Höhe und das Mahnverfahren übernimmt ein Anwalt. Bei den zuvor 40€ ging es wohl bis etwa 120€ hoch. Einen Schufa-Eintrag dürfte es gratis geben.
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Wenn du Pech hast, wird das Verfahren weiter voran getrieben und ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Auf den solltest du in jedem Fall reagieren,
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Sollte die Kommunikation mit dem Verkehrsunternehmen negativ verlaufen
Re: Gültigkeit Fahrausweise nach Tarifwechsel 07.05.2016 00:15 |
Re: Gültigkeit Fahrausweise nach Tarifwechsel 07.05.2016 09:57 |
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Jay
@Nic: Das ist kein Horro-Szenario, sondern tagtägliche Realität! Wer weder zahlt, noch innerhalb einer recht kurzen Frist Kontakt mit dem Verkehrsunternehmen (VU) aufnimmt, der bekommt Post vom Inkasso-Unternehmen. Und nein, ein Telefonat hilft da nicht weiter. Einzige Chance ist im EBE-Center vorstellig zu werden oder schriftlich Kontakt aufzunehmen. Sobald das Inkasso-Unternehmen übernimmt, wollen die Verkehrsbetriebe nichts mehr damit zu tun haben. Selbst wenn man es dann doch schafft das VU zu überzeugen, wird zwar das EBE zurückgenommen, aber die Inkasso-Kosten bleiben. Daher ist es absolut wichtig dafür zu sorgen, dass es nicht zum Inkasso-Verfahren kommt.
Re: Gültigkeit Fahrausweise nach Tarifwechsel 07.05.2016 12:09 |
Zitat
Jay
@Nic: Das ist kein Horro-Szenario, sondern tagtägliche Realität! Wer weder zahlt, noch innerhalb einer recht kurzen Frist Kontakt mit dem Verkehrsunternehmen (VU) aufnimmt, der bekommt Post vom Inkasso-Unternehmen. Und nein, ein Telefonat hilft da nicht weiter. Einzige Chance ist im EBE-Center vorstellig zu werden oder schriftlich Kontakt aufzunehmen. Sobald das Inkasso-Unternehmen übernimmt, wollen die Verkehrsbetriebe nichts mehr damit zu tun haben. Selbst wenn man es dann doch schafft das VU zu überzeugen, wird zwar das EBE zurückgenommen, aber die Inkasso-Kosten bleiben. Daher ist es absolut wichtig dafür zu sorgen, dass es nicht zum Inkasso-Verfahren kommt.
Re: Gültigkeit Fahrausweise nach Tarifwechsel 07.05.2016 15:05 |
Re: Gültigkeit Fahrausweise nach Tarifwechsel 07.05.2016 15:30 |
Re: Gültigkeit Fahrausweise nach Tarifwechsel 07.05.2016 19:11 |
Re: Gültigkeit Fahrausweise nach Tarifwechsel 07.05.2016 20:37 |
Zitat
GraphXBerlin
Stimmt. Nun, aber ist dies die Mehrzahl? drstar sagte ihm wären "kaum" welche bekannt.
Re: Gültigkeit Fahrausweise nach Tarifwechsel 07.05.2016 20:59 |
Re: Gültigkeit Fahrausweise nach Tarifwechsel 09.05.2016 10:28 |
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Lopi2000
Ich halte diese Regelung insgesamt für unnötig und kundenfeindlich. Meiner Meinung nach könnte man pauschal regeln, dass Fahrscheine unbegrenzt oder auch z.B. 3 Jahre ab Kauf gültig sind.
Die Preiserhöhungen bewegen sich ohnehin im Bereich der Kreditzinsen, die die BVG zahlt. Wenn nun einige Fahrgäste angesichts einer bevorstehenen Preiserhöhung ein paar Fahrscheine mehr im Voraus kauft, ist das kein großartiger Verlust sondern quasi ein Kredit zu marktüblichen Konditionen. Es macht den einen oder anderen Schnäppchenjäger glücklich, aber verursacht keine dramatischen Einnahmeverluste oder Kosten. Im Gegenteil wird durch die sehr kurzfristige Übergangsfrist ein unnötiger Mehraufwand für die Kundenzentren geschaffen.
Übrigens sind die Übergangsfristen nach Tariferhöhungen in Berlin im Bundesvergleich sehr kurz: viele Unternehmen/Verbünde akzeptieren "alte" Tickets drei Monate nach einer Umstellung und nehmen sie mehrere Jahre lang in Zahlung.
Re: Gültigkeit Fahrausweise nach Tarifwechsel 09.05.2016 10:31 |
Zitat
Jay
Als Fahrgast bist du verpflichtet dich vor Fahrtantritt über die Tarife zu informieren. Die Erhöhung wurde im Dezember auch ortsüblich bekannt gegeben. Da sehe ich für dich rechtlich gesehen schlechte Chancen. Du kannst allenfalls versuchen mit einem freundlichen Schreiben deinen Fehler zu erklären und darauf hoffen, dass das EBE auf Kulanzbasis reduziert wird.