Re: Tatraeinsätze außerhalb des normalen Fahrzeugeinsatzplans 19.03.2018 19:11 |
Re: Tatraeinsätze außerhalb des normalen Fahrzeugeinsatzplans 19.03.2018 19:25 |
Zitat
Flexist
Was man jetzt wohl machen würde, wenn man sich doch nur für 20 Tatrazüge entschieden hätte..? ^^
Re: Tatraeinsätze außerhalb des normalen Fahrzeugeinsatzplans 20.03.2018 00:46 |
Zitat
der weiße bim
Zitat
Flexist
Was man jetzt wohl machen würde, wenn man sich doch nur für 20 Tatrazüge entschieden hätte..? ^^
Die BVG hat sich doch für den Weiterbetrieb von 20 Tatrazügen (aus je zwei Wagen) für einige Jahre entschieden. Wo ist das Problem?
Re: Tatraeinsätze außerhalb des normalen Fahrzeugeinsatzplans 20.03.2018 12:27 |
Zitat
der weiße bim
Zitat
Flexist
Was man jetzt wohl machen würde, wenn man sich doch nur für 20 Tatrazüge entschieden hätte..? ^^
Die BVG hat sich doch für den Weiterbetrieb von 20 Tatrazügen (aus je zwei Wagen) für einige Jahre entschieden. Wo ist das Problem?
Re: Tatraeinsätze außerhalb des normalen Fahrzeugeinsatzplans 20.03.2018 12:38 |
Zitat
Henning
Zitat
der weiße bim
Zitat
Flexist
Was man jetzt wohl machen würde, wenn man sich doch nur für 20 Tatrazüge entschieden hätte..? ^^
Die BVG hat sich doch für den Weiterbetrieb von 20 Tatrazügen (aus je zwei Wagen) für einige Jahre entschieden. Wo ist das Problem?
Diese Züge dürfen meines Wissens ab dem 01.01.2022 nur noch bei Fahrten wegen besonderen Anlässen eingesetzt werden, da sie nicht ebenerdig sind.
Re: Tatraeinsätze außerhalb des normalen Fahrzeugeinsatzplans 20.03.2018 15:31 |
Zitat
Henning
Zitat
der weiße bim
Zitat
Flexist
Was man jetzt wohl machen würde, wenn man sich doch nur für 20 Tatrazüge entschieden hätte..? ^^
Die BVG hat sich doch für den Weiterbetrieb von 20 Tatrazügen (aus je zwei Wagen) für einige Jahre entschieden. Wo ist das Problem?
Diese Züge dürfen meines Wissens ab dem 01.01.2022 nur noch bei Fahrten wegen besonderen Anlässen eingesetzt werden, da sie nicht ebenerdig sind.
Re: Tatraeinsätze außerhalb des normalen Fahrzeugeinsatzplans 21.03.2018 00:35 |
Zitat
Henning
Zitat
der weiße bim
Zitat
Flexist
Was man jetzt wohl machen würde, wenn man sich doch nur für 20 Tatrazüge entschieden hätte..? ^^
Die BVG hat sich doch für den Weiterbetrieb von 20 Tatrazügen (aus je zwei Wagen) für einige Jahre entschieden. Wo ist das Problem?
Diese Züge dürfen meines Wissens ab dem 01.01.2022 nur noch bei Fahrten wegen besonderen Anlässen eingesetzt werden, da sie nicht ebenerdig sind.
Re: Tatraeinsätze außerhalb des normalen Fahrzeugeinsatzplans 21.03.2018 22:57 |
Re: Tatraeinsätze außerhalb des normalen Fahrzeugeinsatzplans 21.03.2018 23:13 |
Zitat
Beimann
im PBefG Paragraph 8
Zitat
Bd2001
Zitat
Beimann
im PBefG Paragraph 8
Dort lese ich "Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden"
Dazu schreibt das CNB zum Thema Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan: "Berlin wird Ausnahmen brauchen – sowohl temporär wie dauerhaft".
Quelle
Re: Tatraeinsätze außerhalb des normalen Fahrzeugeinsatzplans 22.03.2018 07:42 |
Re: Tatraeinsätze außerhalb des normalen Fahrzeugeinsatzplans 22.03.2018 08:47 |
Re: Tatraeinsätze außerhalb des normalen Fahrzeugeinsatzplans 22.03.2018 08:53 |
Zitat
manuelberlin
Hallo Bd2001,
ich danke Dir sehr, dass Du nochmal auf diesen entscheidenden Passus im PBefG hingewiesen hast. Nachdem wir hier schon jahrelang darüber diskutieren, hätte mir persönlich die Geduld gefehlt, darauf erneut einzugehen. Ich begreife bis heute nicht, warum das für manche so schwer zu verstehen ist.
Danke nochmal und viele Grüße
Manuel
Zitat
Beimann
Hallo,
warum wohl steht da 2022 und die Novellierung war schon 2013?
MfG
Re: Tatraeinsätze außerhalb des normalen Fahrzeugeinsatzplans 22.03.2018 11:32 |
Zitat
485er-Liebhaber
Zitat
Beimann
Hallo,
warum wohl steht da 2022 und die Novellierung war schon 2013?
MfG
Und was hat das mit einer temporären Ausnahme ab 2022 zu tun? Nichts.
Re: Tatraeinsätze außerhalb des normalen Fahrzeugeinsatzplans 22.03.2018 11:36 |
Zitat
485er-Liebhaber
Zitat
Beimann
Hallo,
warum wohl steht da 2022 und die Novellierung war schon 2013?
MfG
Und was hat das mit einer temporären Ausnahme ab 2022 zu tun? Nichts.