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Flexity F8Z Serienlieferung (III)
geschrieben von S4289 
Zitat
Bd2001
Gezte gab es eine Information von Rico Gast das die letzte Flexity Mitte Mai ausgeliefert wird.

Der 9151 wurde jetzt in den Bestand aufgenommen. Jetzt fehlen noch 6 Fahrzeuge um den Vertrag zu erfüllen. Diese Hürde wird Bombardier (Alstom) ja bis in den Mai nehmen können. Die Fahrzeuge sind jedenfalls schon im Rohbau und müssen nur noch komplettiert werden.
Da die Arbeiten an der neuen Generation schon begonnen wurden, wird die Auslieferung der letzten Bahn wohl auch im Mai erfolgen. Vertragsstrafen will sich bestimmt keiner der Partner leisten wollen. Die BVG hat mit Rücksicht auf ihre Werkstattkapazitäten nicht auf eine schnellere Ablieferung der Fahrzeuge gedrungen. Wenn die Fahrzeuge in einem gleichmäßigen Takt ausgeliefert werden, kann man die Hauptuntersuchungen und andere Inspektionen besser verteilen auf die Kapazitäten der Werkstätten.
Es sind ja keine unerhebliche Anzahl an Fahrzeugen die bei der BVG in Betrieb gesetzt wurden seit 2008. Die Serienproduktion kam ab 2011. Da muss man ja auch rechnen können ,wann etwas fällig ist mit den gesetzlichen Untersuchungen und der Kapazität der Werkstätten. Bei 7-8 Fahrzeugen pro Monat die ausgeliefert werden ergibt sich in einigen Jahren ein erheblicher Bedarf an Inspektionen die zeitgleich zu bewältigen sind.

mfg alf1136.
Müsste nicht eigentlich schon eine Vertragsstrafe fällig sein, da alle F8Z eigentlich bis Herbst letzten Jahres ausgeliefert werden sollten?
Warum sollte???
Es besteht an Flexi kein Wagenmangel.

T6JP
Zitat
T6Jagdpilot
Warum sollte???
Es besteht an Flexi kein Wagenmangel.

T6JP

Wahrscheinlich haben sich BVG und Alstom geeinigt, ohne dass einer der beiden wirtschaftlichen Schaden erlitten hat.

Nicht zu vergessen, seit 2020 gibt es überall, bedingt durch Corona, erhebliche Lieferschwierigkeiten, da sind der Rest von 251 (?) Fahrzeugen eher unbedeutend.
Zitat
Henning
Müsste nicht eigentlich schon eine Vertragsstrafe fällig sein, da alle F8Z eigentlich bis Herbst letzten Jahres ausgeliefert werden sollten?

Die Pandemie und daraus resultierende Personal-/Lieferengpässe der beteiligten Firmen waren unvorhersehbar, gelten also vertragsrechtlich als höhere Gewalt.

Das ist, als ließest Du Dir einen neuen PC zusammenstellen und Dein Händler käme derzeit nicht an einzelne Komponenten wie etwa eine spezielle Grafikkarte, die Du für die berufliche Arbeit mit diesem Computer aber benötigst...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Henning
Müsste nicht eigentlich schon eine Vertragsstrafe fällig sein, da alle F8Z eigentlich bis Herbst letzten Jahres ausgeliefert werden sollten?

Die Pandemie und daraus resultierende Personal-/Lieferengpässe der beteiligten Firmen waren unvorhersehbar, gelten also vertragsrechtlich als höhere Gewalt.

Das ist, als ließest Du Dir einen neuen PC zusammenstellen und Dein Händler käme derzeit nicht an einzelne Komponenten wie etwa eine spezielle Grafikkarte, die Du für die berufliche Arbeit mit diesem Computer aber benötigst...

Ich wusste gar nicht, dass du in die Vertragsdetails zwischen BVG und Bombardier (heute Alstom) eingeweiht bist.

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Zitat
T6Jagdpilot
Warum sollte???
Es besteht an Flexi kein Wagenmangel.

T6JP

Du hast zwar nicht ganz Unrecht, aber normalerweise ist schon eine Vertragsstrafe fällig, wenn die vereinbarte Frist überschritten wird. Diesmal ist es wegen Corona eine Ausnahme.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.02.2022 23:43 von Henning.
Zitat
Jay
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Henning
Müsste nicht eigentlich schon eine Vertragsstrafe fällig sein, da alle F8Z eigentlich bis Herbst letzten Jahres ausgeliefert werden sollten?

Die Pandemie und daraus resultierende Personal-/Lieferengpässe der beteiligten Firmen waren unvorhersehbar, gelten also vertragsrechtlich als höhere Gewalt.

Das ist, als ließest Du Dir einen neuen PC zusammenstellen und Dein Händler käme derzeit nicht an einzelne Komponenten wie etwa eine spezielle Grafikkarte, die Du für die berufliche Arbeit mit diesem Computer aber benötigst...

Ich wusste gar nicht, dass du in die Vertragsdetails zwischen BVG und Bombardier (heute Alstom) eingeweiht bist.

Hallo, sagen wir es mal so, jeder, der den "normalen" Medien folgt, sollte von Lieferschwierigkeiten gehört haben, und dass das die gesamte Wirtschaft auf der Erde getroffen hat.
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Henning
Müsste nicht eigentlich schon eine Vertragsstrafe fällig sein, da alle F8Z eigentlich bis Herbst letzten Jahres ausgeliefert werden sollten?

Die Pandemie und daraus resultierende Personal-/Lieferengpässe der beteiligten Firmen waren unvorhersehbar, gelten also vertragsrechtlich als höhere Gewalt.

Das ist, als ließest Du Dir einen neuen PC zusammenstellen und Dein Händler käme derzeit nicht an einzelne Komponenten wie etwa eine spezielle Grafikkarte, die Du für die berufliche Arbeit mit diesem Computer aber benötigst...

Höhere Gewalt bedeutet nicht automatisch den Ausschluss von Vertragsstrafen.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Theo333
Zitat
Jay
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Arnd Hellinger
Zitat
Henning
Müsste nicht eigentlich schon eine Vertragsstrafe fällig sein, da alle F8Z eigentlich bis Herbst letzten Jahres ausgeliefert werden sollten?

Die Pandemie und daraus resultierende Personal-/Lieferengpässe der beteiligten Firmen waren unvorhersehbar, gelten also vertragsrechtlich als höhere Gewalt.

Das ist, als ließest Du Dir einen neuen PC zusammenstellen und Dein Händler käme derzeit nicht an einzelne Komponenten wie etwa eine spezielle Grafikkarte, die Du für die berufliche Arbeit mit diesem Computer aber benötigst...

Ich wusste gar nicht, dass du in die Vertragsdetails zwischen BVG und Bombardier (heute Alstom) eingeweiht bist.

Hallo, sagen wir es mal so, jeder, der den "normalen" Medien folgt, sollte von Lieferschwierigkeiten gehört haben, und dass das die gesamte Wirtschaft auf der Erde getroffen hat.

Das mag ja sein, nur lässt sich damit eben keinerlei Rückschluss auf die Vertragsdetails ziehen. So sehr ich Arnds Engagement an vielen Stellen bewundere, so stören mich auf der anderen Seite Beiträge von ihm, die ohne Sach-/Detailkenntnis irgendwas behaupten.

--- Signatur ---
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Zitat
Jay
Das mag ja sein, nur lässt sich damit eben keinerlei Rückschluss auf die Vertragsdetails ziehen. So sehr ich Arnds Engagement an vielen Stellen bewundere, so stören mich auf der anderen Seite Beiträge von ihm, die ohne Sach-/Detailkenntnis irgendwas behaupten.

Ich finde den Hinweis - auch ohne dass hier vermutlich irgendjemand die Vertragsdetails kennt - eine sinnvolle Antwort auf die Frage. Natürlich ist es abhängig von der jeweiligen Marktmacht von Hersteller und Käufer, wie weitreichend höhere Gewalt definiert ist, aber es ist durchaus realistisch, dass sie hier zur Anwendung kommen könnte.
Zitat
Jay
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Henning
Müsste nicht eigentlich schon eine Vertragsstrafe fällig sein, da alle F8Z eigentlich bis Herbst letzten Jahres ausgeliefert werden sollten?

Die Pandemie und daraus resultierende Personal-/Lieferengpässe der beteiligten Firmen waren unvorhersehbar, gelten also vertragsrechtlich als höhere Gewalt.

Das ist, als ließest Du Dir einen neuen PC zusammenstellen und Dein Händler käme derzeit nicht an einzelne Komponenten wie etwa eine spezielle Grafikkarte, die Du für die berufliche Arbeit mit diesem Computer aber benötigst...

Ich wusste gar nicht, dass du in die Vertragsdetails zwischen BVG und Bombardier (heute Alstom) eingeweiht bist.

Natürlich habe ich die in der Tiefe nicht, kenne die derzeitigen Probleme mit fehlenden Komponenten, hohen Krankenständen etc. aber aus genügend anderen Branchen. Wenn selbst Konzerne wie Apple, Tesla und Volkswagen - denen kann man wohl kaum "zu geringe Marktmacht" nachsagen - dadurch vor Lieferschwierigkeiten stehen, kann sich Bombtom davon wohl kaum freimachen, oder erreichen die Werke Bautzen und Hennigsdorf inzwischen Fertigungstiefen von 100% einschließlich Rohstoffversorgung? Das wäre mir jetzt neu... :-)

Solltest Du allerdings über andere/genauere Informationen zum Thema verfügen, so lasse uns doch bitte ganz einfach an denselben teilhaben, statt Anderen suggestiv Vorhaltungen zu machen, wenn sie nach bestem Wissen versuchen, hier aufkommende berechtigte Fragen - ja, auch Henning stellt bisweilen solche, wenn auch auf die ihm eigene Art - in sachlicher Form zu beantworten.

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
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Jay
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Arnd Hellinger
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Henning
Müsste nicht eigentlich schon eine Vertragsstrafe fällig sein, da alle F8Z eigentlich bis Herbst letzten Jahres ausgeliefert werden sollten?

Die Pandemie und daraus resultierende Personal-/Lieferengpässe der beteiligten Firmen waren unvorhersehbar, gelten also vertragsrechtlich als höhere Gewalt.

Das ist, als ließest Du Dir einen neuen PC zusammenstellen und Dein Händler käme derzeit nicht an einzelne Komponenten wie etwa eine spezielle Grafikkarte, die Du für die berufliche Arbeit mit diesem Computer aber benötigst...

Ich wusste gar nicht, dass du in die Vertragsdetails zwischen BVG und Bombardier (heute Alstom) eingeweiht bist.

Natürlich habe ich die in der Tiefe nicht,[...].

Eben. Darum kannst weder du, noch ich, die explizite Frage nach Vertragsstrafen beantworten und somit ist dein Verweis auf "höhere Gewalt" irreführend, weil er impliziert, dass keine Vertragsstrafe fällig wird. Das klären aber die Vertragspartner untereinander, insofern können wir das Ergebnis nicht kennen. Und genau das wäre die richtige Antwort an Henning gewesen.

--- Signatur ---
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Was auch noch interessant wäre...

Zitat
T6Jagdpilot
Warum sollte???
Es besteht an Flexi kein Wagenmangel.T6JP

...ist es üblich, Vertragsstrafen nur dann vorzusehen, wenn einer der Partner tatsächlich einen wirksamen Nachteil durch die Nichteinhaltung er'leidet'?

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
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Philipp Borchert
Was auch noch interessant wäre...

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T6Jagdpilot
Warum sollte???
Es besteht an Flexi kein Wagenmangel.T6JP

...ist es üblich, Vertragsstrafen nur dann vorzusehen, wenn einer der Partner tatsächlich einen wirksamen Nachteil durch die Nichteinhaltung er'leidet'?

Zumindest im Privatkundenbereich ist sowas durchaus üblich.
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt es oft Klauseln, die eine Vertragsstrafe oder einen pauschalen Schadenersatz vorsehen (z.B. bei Nichteinlösung einer Lastschriftzahlung oder Nichtanreise im Hotel o.ä.). Dabei ist dann aber in der Regel dem Kunden das Recht eingeräumt, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Ich halte es für möglich, dass eine ähnliche Klausel auch in dem Kaufvertrag zwischen der BVG und Bombardier enthalten ist.
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Philipp Borchert
Was auch noch interessant wäre...

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T6Jagdpilot
Warum sollte???
Es besteht an Flexi kein Wagenmangel.T6JP

...ist es üblich, Vertragsstrafen nur dann vorzusehen, wenn einer der Partner tatsächlich einen wirksamen Nachteil durch die Nichteinhaltung er'leidet'?

Im Fall der Lieferverzögerungen bei einen früheren Lieferlos der Flexi musste Bombardier löhnen-
( Ausfall und Verzögerung der Lieferung durch das Hochwasser in Bautzen)
es musste auf Kosten für Bombardier HU an Tatrafahrzeugen durchgeführt werden.
Ohne den Zugang der Lieferung hätte es sonst zu Wagenmangel und damit Fahrtenausfall durch Fristabläufe im Wagenpark geführt.

T6JP
Aus Laiensicht plausibel genug, beide Antworten. Vielen Dank!

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T6Jagdpilot
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Philipp Borchert
Was auch noch interessant wäre...

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T6Jagdpilot
Warum sollte???
Es besteht an Flexi kein Wagenmangel.T6JP

...ist es üblich, Vertragsstrafen nur dann vorzusehen, wenn einer der Partner tatsächlich einen wirksamen Nachteil durch die Nichteinhaltung er'leidet'?

Im Fall der Lieferverzögerungen bei einen früheren Lieferlos der Flexi musste Bombardier löhnen-
( Ausfall und Verzögerung der Lieferung durch das Hochwasser in Bautzen)
es musste auf Kosten für Bombardier HU an Tatrafahrzeugen durchgeführt werden.
Ohne den Zugang der Lieferung hätte es sonst zu Wagenmangel und damit Fahrtenausfall durch Fristabläufe im Wagenpark geführt.

T6JP

Hochwasser ist ja nun einfeutig höhere Gewalt. Bei Corona ist es genauso. Bombardier muß eine Vertragsstrafe zahlen wenn die ahrzeuge nicht fristgerecht ausgeliefert werden können. Im Gegenzug muß auch die BVG zahlen wenn es an ihr liegt das Fahrzeuge nicht abgenommen werden (Platz- oder Finanzierungsprobleme). Wenn nun beide Seite Interesse an einer Verschiebung der Lieferkette haben dann wird das entsprechend vertraglich geregelt.
Wobei im von mir genannten Fall eben Nachteile für die BVG entstanden wären,
weil man ja mit der Zuführung der Neufahrzeuge Alte aussondern wollte und demzufolge die Lieferfristen auf die Fristabläufe geplant wurden.
Beim letzten Lieferlos wurden nur noch zusätzliche Fahrzeuge angeschafft.
Die nächste Generation wird dann halt die ollen GT6 Stück für Stück zum Altmetall schieben.

T6JP
Zitat
T6Jagdpilot
die ollen GT6 Stück für Stück zum Altmetall schieben.
T6JP

Nanana ... ;-)
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