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Kurzmeldungen Oktober 2016
geschrieben von Tradibahner 
Zitat
Wutzkman
Zitat
229 181-3
Das mein Arbeitgeber und der Kunde auf gut Deutsch Scheiße sind, weiß ich selbst sehr gut.

Eieieieiei, pass nur gut auf, dass dir das nicht im echten Leben da draußen rausrutscht, mitunter noch im Beisein deines Arbeitsgebers.

Auch das Internet ist echtes Leben, anonym ist er hier auch nicht unterwegs solange er seinen echten Namen im Profil angibt und ich würde es nicht ausschließen, dass sein Arbeitgeber auch hier ab und zu mal vorbeischaut.

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MfG, S5M
Zitat
S5 Mahlsdorf
Zitat
Wutzkman
Zitat
229 181-3
Das mein Arbeitgeber und der Kunde auf gut Deutsch Scheiße sind, weiß ich selbst sehr gut.

Eieieieiei, pass nur gut auf, dass dir das nicht im echten Leben da draußen rausrutscht, mitunter noch im Beisein deines Arbeitsgebers.

Auch das Internet ist echtes Leben, anonym ist er hier auch nicht unterwegs solange er seinen echten Namen im Profil angibt und ich würde es nicht ausschließen, dass sein Arbeitgeber auch hier ab und zu mal vorbeischaut.

Spätestens dann wenn ein User dem Arbeitgeber einen Tip gibt hier mal mitzulesen.
Sachliche Kritik am Arbeitgeber muß nicht zwingend ein Abmahnungs-, geschweige denn ein Kündigungsgrund sein. Wenn man öffentlich zugängliche Informationen als Grundlage der Kritik nutzt und diese sachlich und ohne Schmähungen ist, ist das freie Meinungsäußerung; kein Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer vorschreiben, der offiziellen Linie des Unternehmens auch privat zu folgen. Und bzgl. der Aussagen, die betreffender User hier gemacht hat, würde ich auf Anhieb nur einen Satz sehen, der problematisch wäre. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung würde sich hier der Arbeitgeber allerdings auf überhaupt und gar keinen Fall einen Gefallen tun. Insofern sehe ich das hier eher als gelassen. Zumal eben jener User auch durchaus seinem Arbeitgeber vorhalten könnte, viel Kritk, die hier an der S-Bahn geäußert wurde, im Sinne der S-Bahn zu behandeln. Was ja dann zu Anfeindungen führte...

Dennis
Bitte löschen, falscher Monat (kommt nicht wieder vor)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.11.2016 15:46 von Marc1.
Zitat
Bäderbahn
Mädels. Die U4 war ursprünglich für eine Zuglänge von 4 Wagen gebaut. Ausnahme: Bayerischer Platz. Hier war der Bahnsteig schon immer für 8 Wagen lang genug. Schon kurz nach der Eröffnung wurden alle Bahnhöfe auf 8 Wagen verlängert. Im Zuge des Autobahnbaus wurde Innsbrucker Platz auf 6 Wagen gekürzt. Durch das Programm der 2. Ausgänge erhielt Rathaus Schöneberg den Notausgang in Bahnhofsmitte und ist noch immer lang genug für 8 Wagen, allerdings stört dann die Treppe in Bahnhofsmitte. Ob das für 4 oder 6 Wagen ausreichend ist kann ich nicht sagen.
[www.u-bahn-archiv.de]

Ok, das Thema ist schon ein wenig älter, aber jetzt habe ich den Plan gefunden, aus dem hervorgeht, dass der Bahnsteig Innsbrucker Platz im Zuge des Autobahnbaus gekürzt wurde (siehe mit "Abbruch" beschriftete Linie unter "Wexstraße).

Bäderbahn



in welchem Zusammenhang steht dieser Beitrag?

Der noch für den Fahrgastverkehr nutzbare Teil des Bahnsteigs von Rathaus Schöneberg ist noch für 4 Wagen nutzbar
Harald hatte behauptet, dass der Bahnsteig auf Innsbrucker Platz genauso lang sind wie Viktoria-Luise Platz oder Rathaus Schöneberg. Das war auch mal so, ist aber nicht mehr.
Sobald Rathaus Schöneberg einen echten 2. Ausgang bekommt kann auch der komische Notausgang in Bahnsteigmitte weg. Dann ist dieser Bahnsteig wieder fürr 8 Wagen ausreichend lang.
Zitat
Harald Tschirner
Bahnsteiglängen der U4 laut "Berliner U-Bahnhöfe":

Nollendorfplatz 123,5 m
Viktoria-Luise-Platz 97,5 m
Bayerischer Platz 95 m
Rathaus Schöneberg 98,5 m
Innsbrucker Platz 98 m

Bäderbahn
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