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Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis
geschrieben von Marienfelde 
"Berlins künftiger Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) will wiederholtes Schwarzfahren künftig nicht mehr als Straftat verfolgt sehen. „Wir können uns als Grüne vorstellen, das Schwarzfahren von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen“, sagte Behrendt der „Berliner Morgenpost“. Dann wären Schwarzfahren und Schwarzparken gleichgestellt, „und wir hätten einen Großteil der Probleme nicht“. Dies sei aber Bundesrecht." Dies war der Berliner Zeitung bereits am 6.12.2016 zu entnehmen.

Hier noch ein Link zum vollständigen Artikel: [www.berliner-zeitung.de]

Noch einen schönen Tag wünscht Euch
Marienfelde
Anonymer Benutzer
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis
03.01.2017 16:02
Falschparken ist ja genau deswegen so beliebt. Weil es nur eine Ordnungswidrigkeit ist. -.-
Ja, aber wer nicht zahlt beginnt dann eine Straftat oder?
Zitat
Nahverkehrsplan
Falschparken ist ja genau deswegen so beliebt. Weil es nur eine Ordnungswidrigkeit ist. -.-

Weniger, weil es eine Ordnungswidrigkeit ist, sondern eher aus zwei weiteren Detailgründen:
1. Wird Falschparken normalerweise nur mit einem Verwarnungsgeld (10-35 Euro) und keinem Bußgeld (über 55 Euro) belegt. Dies ist beim Schwarzfahren nicht in Diskussion, sondern das EBE liegt standardmäßig schon mal bei mindestens 60 Euro.
2. Ist das Verhältnis von Verwarnungsgeld, Verfolgungsdruck und Parktarifen oftmals so, dass es sich lohnt, falsch zu parken.

Es geht auch nicht darum, das Schwarzfahren gänzlich ungeahndet zu lassen. Das EBE von mindestens 60 Euro bleibt bestehen, nur eine zusätzliche strafrechtliche Ahndung soll entfallen.

Es gibt zahlreiche Gründe, die gegen eine strafrechtliche Ahndung sprechen, z.B.:
- Die Kosten für die Gefängnisunterbringung stehen in keinem sinnvollen Verhältnis zu den verursachten Schäden, die ohnehin meist nur Vermögensschäden (Einnahmeausfälle, keine verursachten Zusatzkosten) sind.
- Gefängnisaufenthalte sind oftmals der Einstieg in kriminelle Karrieren. Man sollte hier nicht ohne Not zusätzliche Menschen hinbringen.
Die Grünen würden wohl gerne den Rechtsstaat und die Polizei (Stichwort Nafri) abschaffen, habe ich den Eindruck.
Nein, den Grünen wollen, dass alle Menschen lieb sind! Gegen die Polizei hat bei den Grünen niemand was. Man hat nur was gegen institutionellen Rassismus und Polizeigewalt. Das sind ja Probleme, die wir ja durchaus haben. Das hat jetzt halt nur in Köln zu einem unberechigten Beißreflex geführt.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.01.2017 16:58 von Nemo.
Zitat
Flexist
Ja, aber wer nicht zahlt beginnt dann eine Straftat oder?

Nein, aber man kann trotzdem dafür ins Gefängnis kommen, wenn man es sehr drauf anlegt.
- Wenn man das Verwarnungsgeld nicht bezahlt, wird es irgendwann zum Bußgeld.
- Wenn man das Bußgeld inkl. weiterer Gebühren nicht bezahlt, kann ein Zwangsgeld dazu kommen.
- Wenn man sich dann immer noch sehr hartnäckig weigert, können Erzwingungshaft und/oder Zwangshaft dazu kommen.

Dies können aber maximal ein paar Monate sein und dafür muss keine Straftat vorliegen, sondern nur eine sehr beharrliche Weigerung anderen rechtlichen Anordnungen zu folgen. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass es irgendwo auf der Strecke bleibt oder verjährt, ohne dass es tatsächlich zur Haft kommt. Üblicherweise ist dann eher mal der Führerschein für eine Zeit weg und man muss erst nachweisen, dass man zur Führung eines Fahrzeugs geeignet ist.

Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum Schwarzfahren, das per se schon eine Straftat ist und zumindest auf Antrag verfolgt wird. Wenn es dem Senat ernst ist mit seinem Anliegen, könnte er zunächst auch die Unternehmen in seinem unmittelbaren Einflussbereich anweisen, diese Strafverfolgung im Normalfall nicht zu beantworten. Damit könnten zumindest die Berliner Gefängnisse von Schwarzfahrern "befreit" werden. Eine weitergehende Änderung des Bundesrechts bleibt aber trotzdem sinnvoll.
Zitat
Lopi2000
Zitat
Flexist
Ja, aber wer nicht zahlt beginnt dann eine Straftat oder?

Nein, aber man kann trotzdem dafür ins Gefängnis kommen, wenn man es sehr drauf anlegt.
- Wenn man das Verwarnungsgeld nicht bezahlt, wird es irgendwann zum Bußgeld.
- Wenn man das Bußgeld inkl. weiterer Gebühren nicht bezahlt, kann ein Zwangsgeld dazu kommen.
- Wenn man sich dann immer noch sehr hartnäckig weigert, können Erzwingungshaft und/oder Zwangshaft dazu kommen.

Dies können aber maximal ein paar Monate sein und dafür muss keine Straftat vorliegen, sondern nur eine sehr beharrliche Weigerung anderen rechtlichen Anordnungen zu folgen. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass es irgendwo auf der Strecke bleibt oder verjährt, ohne dass es tatsächlich zur Haft kommt. Üblicherweise ist dann eher mal der Führerschein für eine Zeit weg und man muss erst nachweisen, dass man zur Führung eines Fahrzeugs geeignet ist.

Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum Schwarzfahren, das per se schon eine Straftat ist und zumindest auf Antrag verfolgt wird. Wenn es dem Senat ernst ist mit seinem Anliegen, könnte er zunächst auch die Unternehmen in seinem unmittelbaren Einflussbereich anweisen, diese Strafverfolgung im Normalfall nicht zu beantworten. Damit könnten zumindest die Berliner Gefängnisse von Schwarzfahrern "befreit" werden. Eine weitergehende Änderung des Bundesrechts bleibt aber trotzdem sinnvoll.

Dir ist aber schon klar, dass der Großteil eben nicht wegen des Schwarzfahrens selbst im Gefängnis sitzt, sondern weil sie alle anderen Möglichkeiten von Zahlung und Abarbeitung ignoriert haben und daher eine Ersatzfreiheitsstrafe ausgesprochen wurde? Also genau das Äquavalent zu dem, was du als letzten Schritt angegeben hast.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Dir ist aber schon klar, dass der Großteil eben nicht wegen des Schwarzfahrens selbst im Gefängnis sitzt, sondern weil sie alle anderen Möglichkeiten von Zahlung und Abarbeitung ignoriert haben und daher eine Ersatzfreiheitsstrafe ausgesprochen wurde? Also genau das Äquavalent zu dem, was du als letzten Schritt angegeben hast.

Nur ist es hier im Verfahren eben schon vorgesehen, da fällt es offensichtlich leichter, diese Strafe auch auszusprechen. Bei einem notorischen Falschparker ist es noch eine Pressemeldung wert, dass diesem der Führerschein entzogen und eine MPU angeordnet wird. Dagegen ist etwa jeder zehnte Gefängnisinsasse ein Schwarzfahrer. Da scheint mir schon ein gewisses Missverhältnis vorzuliegen.
Grundsätzlich sollte es die Möglichkeit geben, Empfängern von Transferleistungen die Strafgelder gleich von der Stütze abziehen zu lassen. Es kann ja wohl nicht sein, dass Menschen von der Gemeinschaft leben und ihre Strafen nicht bezahlen.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Grundsätzlich sollte es die Möglichkeit geben, Empfängern von Transferleistungen die Strafgelder gleich von der Stütze abziehen zu lassen. Es kann ja wohl nicht sein, dass Menschen von der Gemeinschaft leben und ihre Strafen nicht bezahlen.

Das ist ja maximal zulässig bis das unpfändbare Existenzminimum erreicht ist, also quasi gar nicht. Und das ist auch gut so, es heißt ja nicht umsonst Existenzminimum.
Zu den Motiven des Schwarzfahrens sh. z.B. hier:
[www.fr-online.de]

Die Zahlung des EBE und weiterer Kosten wird in vielen Fällen vermutlich nicht an der fehlenden Zahlungsbereitschaft, sondern an der fehlenden Zahlungsfähigkeit scheitern.

"Zum Stichtag 1. Oktober 2016 wurden rund 373.000 Erwachsene in Berlin als überschuldet registriert.", geht aus diesem Text hervor: [www.rbb-online.de]

Noch einen schönen Abend wünscht Euch
Marienfelde



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.01.2017 20:48 von Marienfelde.
Zitat
Marienfelde
Zu den Motiven des Schwarzfahrens sh. z.B. hier:
[www.fr-online.de]

Die Zahlung des EBE und weiterer Kosten wird in vielen Fällen vermutlich nicht an der fehlenden Zahlungsbereitschaft, sondern an der fehlenden Zahlungsfähigkeit scheitern.

"Zum Stichtag 1. Oktober 2016 wurden rund 373.000 Erwachsene in Berlin als überschuldet registriert.", geht aus diesem Text hervor: [www.rbb-online.de]

Noch einen schönen Abend wünscht Euch
Marienfelde

Und der Diebstahl in der Kaufhalle wird dann als Mundraub nicht mehr sanktioniert,
unbezahlte Beschaffung von Heizmaterial im Winter als "fringsen" von der Kirche sündenfrei gestellt??

Willkommen im bald rechtsfreien Raum, da soll das grüne Gesindel das kiffen auch gleich noch völlig straffrei stellen,
dann gehts bald so richtig abwärts mit der Stadt.
Unberechtigte hier lebende Asylanten will man auch nicht mehr abschieben usw.
Frau Pop,Peter usw sind ja gut bewacht, den passiert schon nix...

T6JP
Zitat
Lopi2000
Zitat
Flexist
Ja, aber wer nicht zahlt beginnt dann eine Straftat oder?

Nein, aber man kann trotzdem dafür ins Gefängnis kommen, wenn man es sehr drauf anlegt.
- Wenn man das Verwarnungsgeld nicht bezahlt, wird es irgendwann zum Bußgeld.
- Wenn man das Bußgeld inkl. weiterer Gebühren nicht bezahlt, kann ein Zwangsgeld dazu kommen.
- Wenn man sich dann immer noch sehr hartnäckig weigert, können Erzwingungshaft und/oder Zwangshaft dazu kommen.

Dies können aber maximal ein paar Monate sein und dafür muss keine Straftat vorliegen, sondern nur eine sehr beharrliche Weigerung anderen rechtlichen Anordnungen zu folgen. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass es irgendwo auf der Strecke bleibt oder verjährt, ohne dass es tatsächlich zur Haft kommt. Üblicherweise ist dann eher mal der Führerschein für eine Zeit weg und man muss erst nachweisen, dass man zur Führung eines Fahrzeugs geeignet ist.

Dies ist ein wesentlicher Unterschied zum Schwarzfahren, das per se schon eine Straftat ist und zumindest auf Antrag verfolgt wird. Wenn es dem Senat ernst ist mit seinem Anliegen, könnte er zunächst auch die Unternehmen in seinem unmittelbaren Einflussbereich anweisen, diese Strafverfolgung im Normalfall nicht zu beantworten. Damit könnten zumindest die Berliner Gefängnisse von Schwarzfahrern "befreit" werden. Eine weitergehende Änderung des Bundesrechts bleibt aber trotzdem sinnvoll.

Bei der Erzwingshaft für Falschparken reden wir im Normalfall von wenigen Tagen bis maximal 6 Wochen und nicht von Monaten. Durch die Erzwingungshaft wird auch die Schuld nicht getilgt. Also wenn der Falschparker wieder raus ausm Knast kommt muss er dennoch zahlen. Diese Leuten, die das Verwarn-/Bußgeld aus Prinzip nicht zahlen, muss man anders verarzten. Es kann nicht sein, dass der Staat für ein paar Kröten selbst hunderte € in die Hand nehmen muss.



Ob es angesichts überbelegter Gefängnisse, der Vollzugskosten usw. sinnvoll ist notorische Schwarzfahrer in den Bau zu hocken ist denke ich mehr als diskutabel. Gerade im Milieu der Wohnungslosen solls ja auch einige geben, die auf die Art und Weise die kalte Jahreszeit überbrücken.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2017 08:39 von hacklberry.
Wenn die Unterbringung im Gefängnis in keinem Verhältnis zum Schaden steht, ist die Entscheidung schon nachvollziehbar.
ABER: Es darf nicht sein, dass der Betrug an der Gesellschaft zu einfach passiert! Ich frage mich bei so etwas auch immer, warum wir so einen tiefverwurzelten Föderalismus haben, aber Bußgelder müssen in den meisten Bereichen landesweit einheitlich sein (?).
Die Gesellschaft verroht, weil die schmerzenden Konsequenzen fehlen. Wie wäre es, wenn die Strafe für's Schwarzfahren 600 EUR betrüge? Und es geht nicht um das Mütterchen, das den Fahrschein zu Hause vergessen hat oder den Schüler, der seine Monatsmarke nicht geklebt hat: Hohe drastische Strafe mit strengem Augenmaß.

Und dann gleich noch viel höhere Gebühren für Rauchen, Essen, Spucken, Alkohol, Vandalismus. Schaut euch Singapur und Hong Kong an.

Die Fahrgäste in Berlin machen für mich auch einen Grund aus, warum die Verkehrsmittel hier so abgefuckt sind. Es gibt keinen Respekt für die öffentlichen Verkehrsbetriebe und auch nicht untereinander.
Man muss auch fairerweise sagen, dass es bei der Ersatzfreiheitsstrafe für die diversen in Frage kommenden Straftatbestände nicht mehr um 60 € geht sondern in Abhängigkeit von der Tagessatzhöhe um einiges mehr.
Aus dem Knast ist glaube ich noch niemand als besserer Mensch rausgekommen - man lernt da drinnen ja auch nur andere Straftäter kennen und man verliert ggf. seinen Job. Irgendwie ist das doch Mist!

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Trittbrettfahrer
ABER: Es darf nicht sein, dass der Betrug an der Gesellschaft zu einfach passiert! Ich frage mich bei so etwas auch immer, warum wir so einen tiefverwurzelten Föderalismus haben, aber Bußgelder müssen in den meisten Bereichen landesweit einheitlich sein (?).
Die Gesellschaft verroht, weil die schmerzenden Konsequenzen fehlen. Wie wäre es, wenn die Strafe für's Schwarzfahren 600 EUR betrüge? Und es geht nicht um das Mütterchen, das den Fahrschein zu Hause vergessen hat oder den Schüler, der seine Monatsmarke nicht geklebt hat: Hohe drastische Strafe mit strengem Augenmaß.

Das besagte Mütterchen oder der Tourist, der am System der Streifenkarten und Tarifzonen-Ringe (das war München, oder?) gescheitert ist, zahlt das EBE i.H.v. 60 Euro und damit hat es sich. Wer aber regelmäßig ohne Fahrkarte mit dem Intercity durch ganz Deutschland fährt, wird irgendwann durch das Verkehrsunternehmen angezeigt und muss sich dann vor Gericht verantworten, wo eine individuelle Strafe festgelegt wird.

Zitat

Und dann gleich noch viel höhere Gebühren für Rauchen, Essen, Spucken, Alkohol, Vandalismus. Schaut euch Singapur und Hong Kong an.

Singapur?
Hier tun sich mal wieder Abgründe auf ...
"Wirf den Purschen zu Poden" :-)
Zitat
Nemo
Aus dem Knast ist glaube ich noch niemand als besserer Mensch rausgekommen - man lernt da drinnen ja auch nur andere Straftäter kennen und man verliert ggf. seinen Job. Irgendwie ist das doch Mist!

Noch mal: Kaum einer muss wegen "Erschleichung von Leistung" ins Gefängnis. Eine Gefägnisstrafe wird nur dann direkt ausgesprochen, wenn das Delikt sehr häufig begangen wird und keine Einsicht zu erkennen ist. Der Großteil sitzt eine Ersatzfreiheitsstrafe ab, weil sie weder das EBE gezahlt haben, noch dem Urteil gefolgt sind und auch keine alternative Möglichkeit genutzt haben, um die verhängte Strafe abzuarbeiten. Denn das ist möglich, aber passiert nicht von allein. Selbst wer eine Ladung zum Haftantritt erhält, kann der Ersatzfreiheitsstrafe noch entgehen. Er muss "nur" die nötigen Anträge stellen und eine Möglichkeit finden, um seine Strafe abzuarbeiten.

Der Großteil der einsitzenden "Schwarzfahrer" tut dies also, weil er nicht Willens ist eine andere Lösung zu beanspruchen! Da ist Mitleid über einen möglichen Job-Verlust nicht wirklich angebracht.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
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