Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 13.01.2017 15:25 |
Zitat
VvJ-Ente
Das mussten wir vor Urzeiten mal berechnen. Wenn ein Autofahrer mit Tempo 100 auf die linke Spur will um einen mit 80 km/h fahrenden LKW zu überholen, muss er mindestens 300 Meter nach hinten freie Sicht haben, wenn er eine Kollision mit einem Schnellfahrer (250 km/h) ausschließen will. Heißt natürlich umgekehrt, wenn du mit Tempo 250 fährst und 200 Meter vor dir zieht einer auf deine Spur, dann knallt es. Zwingend. Außer du kannst die Physik außer Kraft setzen oder findest ein Wurmloch zum tunneln.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 13.01.2017 16:52 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 14.01.2017 00:06 |
Zitat
VvJ-Ente
[...], er beträgt 225 Meter.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 14.01.2017 00:57 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 14.01.2017 08:45 |
Zitat
VvJ-Ente
Nein, denn dann müsstest du mit dem Anhalteweg von 250 km/h auf 0 rechnen! Der beträgt 700 Meter!
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 14.01.2017 09:39 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 14.01.2017 11:05 |
Zitat
VvJ-Ente
plus 75 Meter Reaktionsweg. Aber rasen ist geil, da kann man ein paar Tote schon mal in Kauf nehmen. Und MIR passiert das sowieso nicht, weil ICH beherrsche mein Auto ja viel besser als der Pöbel im restlichen Verkehr, nicht wahr?
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 14.01.2017 11:22 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 14.01.2017 11:49 |
Oh, jetzt wird es spannend - wo halte ich mich denn nicht an die StVO?Zitat
Ronny_Sommer
Bla ... Bla ... Bla ... halt DU dich lieber an den StVO auf dem Fahrrad!
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 16.03.2017 11:57 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 16.03.2017 13:13 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 16.03.2017 18:11 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 16.03.2017 21:36 |
Zitat
Philipp Borchert
Es muss schon mehr Möglichkeiten als die paar stationären Lesegeräte geben, sich von der Gültigkeit seiner Karte zu überzeugen. Ist es z.B. möglich, durch die Eingabe der Kartennummer (sollte es eine geben) auf einer Internetseite ohne Kartenlesetechnik die Gültigkeit zu prüfen?
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 17.03.2017 14:17 |
Das löst das Problem allerdings nicht. Wenn ich einen Fahrausweis vom Verkehsunternehmen überreicht bekomme, gehe ich davon aus, dass der bis zur aufgedruckten Gültigkeit auch zur Mitfahrt berechtigt. Wenn man keine Gültigkeit aufdruckt, wohl mindestens bis zum aktiven Widerruf. Dabei ist eigentlich der Widerrufende verpflichtet, den Widerruf gültig abzusetzen, bei Endkundengeschäften kann man von dem Unternehmen (als widerrufende Partei) sicher auch höhere Anstrengungen als von dem Kunden erwarten.Zitat
Philipp Borchert
Ist es z.B. möglich, durch die Eingabe der Kartennummer (sollte es eine geben) auf einer Internetseite ohne Kartenlesetechnik die Gültigkeit zu prüfen?
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 02.12.2017 08:09 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 02.12.2017 12:26 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 02.12.2017 12:50 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 02.12.2017 15:30 |
Zitat
Logital
Selbstverständlich muss man die einsperren. Sonst fahren die wahllos weiter ohne zu zahlen durch die Gegend und enthalten den Verkehrsunternehmen Einnahmen vor.
Ist man bei Radwegparkern eigentlich auch so konsequent?
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 02.12.2017 18:05 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 02.12.2017 21:43 |
Zitat
RobertM
Wenn NRW keine Schwarzfahrer einsperren würde, von den tgl. 160.000 € aber 100.000 € aber direkt in die Finanzierung des ÖPNV stecken würde, wie viel günstiger könnten dann für alle dort die Tickets werden? Oder wie viele Sozialtickets könnten damit bezuschusst werden? Wir reden von 3 Mio im Monat, nach Adam Riese.