Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 21.12.2017 20:53 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 21.12.2017 21:14 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 25.12.2017 12:58 |
Zitat
Logital
Zitat
Arec
Noch toller als Türsteher mit Fahrrad sind übrigens im Türbereich abgestellte Räder ohne Türsteher. Am Besten so angelehnt, dass sie bei Seitenbahnsteigen (derzeit z.B. Ostkreuz und Ostbf stadtwärts) beim Öffnen der Tür heraus- oder umfallen.
Leider wurde ich noch nie Zeuge eines solchen Schauspiels. So oft scheint das also nun auch nicht vorzukommen.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 04.01.2018 18:08 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 12.01.2018 00:26 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 12.01.2018 00:52 |
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Lehrter Bahnhof
weil ich sonst eine Prüfung nicht hätte schreiben können.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 12.01.2018 01:01 |
Zitat
dubito ergo sum
Das kostet den Staat laut Monitor-Recherchen mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr...
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 24.01.2018 19:35 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 02.02.2018 18:11 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 02.02.2018 19:45 |
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schallundrausch
Die Debatte bewegt sich weiter, auffällig ist, dass die Richtung durch alle politische Farben hindurch gleich ist. Selbst in der CDU gibt es Stimmen zum Entkriminalisieren des Schwarzfahrens.
Die müssen nur ins Gefängnis (dort meist in den offenen Vollzug), wenn sie zuerst das EBE und nach dem Urteil die Strafe nicht bezahlen, denn in der Regel werden diese Täter zu einer Geldstrafe verurteilt. Allein die S-Bahn Berlin GmbH zeigt jährlich über 35.000 Schwarzfahrer an, die BVG über 10.000 (trotz doppelt so vieler Fahrgäste). Nur zwei Promille der Angezeigten rückt demnach tatsächlich ein.Zitat
schallundrausch
Derzeit sitzen in Berliner Gefängnissen knapp über 100 Menschen wegen Leistungserschleichung ein.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 02.02.2018 20:08 |
Zitat
der weiße bim
Mit dem Fehlverhalten von Autofahrern lässt sich das nicht vergleichen. Alle hierzulande zugelassenen Kraftfahrzeuge tragen ein auffälliges amtliches Kennzeichen, das direkt zum Halter und zur Verfolgung von Verkehrsdelikten führt.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 02.02.2018 20:25 |
Zitat
Lopi2000
Und somit ungefähr doppelt so viel, wie die Einnahmeausfälle durch Schwarzfahrer in der Summe von 14 der größten deutschen Städte mit etwa der Hälfte der deutschen Großstadtbewohner.Zitat
dubito ergo sum
Das kostet den Staat laut Monitor-Recherchen mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr...
Überschlägig ist es also insoweit ein Nullsummenspiel zwischen vermeidbaren Einnahmeverlusten und Vollstreckungskosten. Nicht berücksichtigt sind dabei vermutlich zum einen Folgekosten wie eine potenzielle zusätzliche Kriminalisierung im Strafvollzug und zum anderen der Umstand, dass es ja trotz der eingesetzten Mittel zur Strafverfolgung und -vollstreckung nicht gelingt, das Schwarzfahren nennenswert einzudämmen.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 02.02.2018 20:38 |
Zitat
Nemo
Zitat
der weiße bim
Mit dem Fehlverhalten von Autofahrern lässt sich das nicht vergleichen. Alle hierzulande zugelassenen Kraftfahrzeuge tragen ein auffälliges amtliches Kennzeichen, das direkt zum Halter und zur Verfolgung von Verkehrsdelikten führt.
Beim Falschparken? Wann? Wie oft?
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 02.02.2018 21:04 |
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 02.02.2018 22:28 |
Zitat
der weiße bim
Zitat
Nemo
Zitat
der weiße bim
Mit dem Fehlverhalten von Autofahrern lässt sich das nicht vergleichen. Alle hierzulande zugelassenen Kraftfahrzeuge tragen ein auffälliges amtliches Kennzeichen, das direkt zum Halter und zur Verfolgung von Verkehrsdelikten führt.
Beim Falschparken? Wann? Wie oft?
Guckst du hier: Verlust des Führerscheins [www.berlin.de]
Preise für das Umsetzen von verkehrsbehindernd parkenden Kraftfahrzeugen: [www.berlin.de]
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 03.02.2018 09:17 |
Zitat
der weiße bim
(...)
Die müssen nur ins Gefängnis (dort meist in den offenen Vollzug), wenn sie zuerst das EBE und nach dem Urteil die Strafe nicht bezahlen, denn in der Regel werden diese Täter zu einer Geldstrafe verurteilt. Allein die S-Bahn Berlin GmbH zeigt jährlich über 35.000 Schwarzfahrer an, die BVG über 10.000 (trotz doppelt so vieler Fahrgäste). Nur zwei Promille der Angezeigten rückt demnach tatsächlich ein.Zitat
schallundrausch
Derzeit sitzen in Berliner Gefängnissen knapp über 100 Menschen wegen Leistungserschleichung ein.
Also wiedermal eine Debatte, die von anderen Problemen ablenken soll.
(...)
Falls Beförderungserschleichung keinen Verdacht auf eine Straftat mehr begründet, darf niemand mehr deswegen festgehalten werden. Die Polizei wird nicht mehr kommen, wenn sich jemand nicht ausweisen kann oder möchte. Fahrscheinkontrollen wären weiter möglich, aber sinnlos. Die Schwarzfahrerquote würde stark wachsen, bis kaum noch jemand einen Fahrschein oder Zeitkarte kauft. Das hätte weitreichende Folgen für den gesamten ÖPNV.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 03.02.2018 11:05 |
Zitat
StGB
§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 03.02.2018 12:52 |
Zitat
Jay
Dein Beitrag listet schön auf, wie die Erosion des Rechtsstaates funktioniert. Dem erkannten Systemfehler, dass die Umwandlung einer Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe ohne richterliche Anordnung und Prüfung erfolgt, folgt eine krasse Fehleinschätzung - oder vermutlich verengte Sicht auf die eigenen Systembelange. Die Justiz ist nicht überlastet, weil es zu viele Verfahren gibt, sondern weil es ganz offenbar zu wenig Strafverfolger gibt und so ganz defacto und tagtäglich Rechtsbruch durch Nichtverfolgung von Straftaten (und damit Ungleichbehandlung von Straftätern) erfolgt.
(...)
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 03.02.2018 13:09 |
Zitat
der weiße bim
Zitat
Lopi2000
Und somit ungefähr doppelt so viel, wie die Einnahmeausfälle durch Schwarzfahrer in der Summe von 14 der größten deutschen Städte mit etwa der Hälfte der deutschen Großstadtbewohner.Zitat
dubito ergo sum
Das kostet den Staat laut Monitor-Recherchen mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr...
Überschlägig ist es also insoweit ein Nullsummenspiel zwischen vermeidbaren Einnahmeverlusten und Vollstreckungskosten. Nicht berücksichtigt sind dabei vermutlich zum einen Folgekosten wie eine potenzielle zusätzliche Kriminalisierung im Strafvollzug und zum anderen der Umstand, dass es ja trotz der eingesetzten Mittel zur Strafverfolgung und -vollstreckung nicht gelingt, das Schwarzfahren nennenswert einzudämmen.
Zu diesem Vergleich müsste man andererseits die Entwicklung der Schwarzfahrerquote kennen, wenn es keine vollstreckbare Strafe für Leistungserschleichung mehr gäbe.
Steigt z.B. bei der BVG die Schwarzfahrerquote von rund 5 auf 50%, dann würde der Schaden für das landeseigene Unternehmen von 35 auf 350 Millionen Euro steigen, wenn man von den Fahrgelderträgen 2016 (rund 705 Millionen Euro) ausgeht. Da deutschlandweit 10 Milliarden Fahrgäste im ÖPNV gezählt wurden (davon BVG rund eine Milliarde) dürfte der Schaden unter diesen Voraussetzungen über 3 Milliarden Euro betragen.
Dafür sind die 200 Millionen ganz gut angelegt, und werden von der Allgemeinheit und nicht nur von den ehrlichen Kunden aufgebracht ...
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis 03.02.2018 14:20 |
Zitat
Marienfelde
Zitat
Jay
Dein Beitrag listet schön auf, wie die Erosion des Rechtsstaates funktioniert. Dem erkannten Systemfehler, dass die Umwandlung einer Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe ohne richterliche Anordnung und Prüfung erfolgt, folgt eine krasse Fehleinschätzung - oder vermutlich verengte Sicht auf die eigenen Systembelange. Die Justiz ist nicht überlastet, weil es zu viele Verfahren gibt, sondern weil es ganz offenbar zu wenig Strafverfolger gibt und so ganz defacto und tagtäglich Rechtsbruch durch Nichtverfolgung von Straftaten (und damit Ungleichbehandlung von Straftätern) erfolgt.
(...)
Du fährst ja wirklich schweres Geschütz auf. Erosion des Rechtsstaates: Da fällt mir wieder der Artikel 87e Abs. 4 des Grundgesetzes ein, in dem seit Weihnachten 1993 ein "Fernverkehrsgesetz" vorgesehen ist. Der Gesetzgeber selbst hält sich seit nunmehr fast 25 Jahren nicht an das von ihm selbst beschlossene Grundgesetz - das wäre für mich ein Beispiel für die Erosion des Rechtsstaats.
Bei Diesel-PKW werden Verstöße gegen geltendes Recht von Staats wegen einfach hingenommen - hier ist immerhin Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes ("Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit") berührt. So etwas ist für mich "Erosion des Rechtsstaates".
Die Verfolgung von Straftaten, in denen es im Extremfall um einen Schaden von 8,40 € geht, über das EBE hinaus halte ich für lächerlich und unangemessen.
Wir stehen uns inhaltlich ja meistens verdammt nah - aber hier kann ich Dir wirklich nicht folgen.