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Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis
geschrieben von Marienfelde 
Zitat
Jay
Entgegen der Aussage des Artikels dürfen sie sehr wohl dazu aufgefordert werden das Fahrzeug zu verlassen. Allerdings unterliegen sie dann der Aufsichtspflicht und dürfen nicht allein gelassen werden. Will man die Fahrt selbst fortsetzen, sind sie an Verwandte/Bekannte, Kollegen oder die Polizei zu übergeben.

Gerade eben habe ich die Anfrage und die Antworten auf der Seite des Berliner Abgeordnetenhauses gefunden: [pardok.parlament-berlin.de]

"Die Minderjährigen dürfen keinesfalls aus dem Fahrzeug verwiesen werden", antwortet die BVG unter anderem in Frage 2. In der Antwort zu den Fragen 4 bis 7 heißt es dann: "Nach Möglichkeit sind die Personalien des Kindes oder Jugendlichen und des/der Erziehungsberechtigten festzustellen. Bestehen Zweifel an den Angaben ist die Polizei hinzuzuziehen und die Kinder oder Jugendlichen werden in die Obhut der Polizei übergeben.“

Ansonsten ist mir noch das (von mir) gefettete Wort in der Antwort zu den Fragen 4 -7 aufgefallen: "Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sind, wenn sie ohne oder ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden, nicht zur sofortigen Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes aufzufordern."

Dieses Wort halte ich hier jedenfalls für mißververständlich (weil die Erhebung eines EBE unzulässig sein dürfte).

Noch einen schönen Abend wünscht Euch
Marienfelde
Anonymer Benutzer
Re: Schwarzfahrer sollen nicht mehr ins Gefängnis
18.04.2018 01:21
Zitat
Marienfelde

Dieses Wort halte ich hier jedenfalls für mißververständlich (weil die Erhebung eines EBE unzulässig sein dürfte).

Das kommt auf den Einzelfall an. Eltern haben eine Aufssichtspflicht, wenn die verletzt wurde, müssen sie auch zahlen. Ob sie verletzt wurde, wird sich nach dem Alter des Kindes und der Frage, ob es dahingehend bisher auffällig war, richten.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.04.2018 01:27 von Railroader.
Zitat
Railroader
Zitat
Marienfelde

Dieses Wort halte ich hier jedenfalls für mißververständlich (weil die Erhebung eines EBE unzulässig sein dürfte).

Das kommt auf den Einzelfall an. Eltern haben eine Aufssichtspflicht, wenn die verletzt wurde, müssen sie auch zahlen. Ob sie verletzt wurde, wird sich nach dem Alter des Kindes und der Frage, ob es dahingehend bisher auffällig war, richten.

Nur kurz: Gemeint war der wegen der fehlenden Zustimmung der Eltern zur "Schwarzfahrt" des Kindes nicht zustandegekommene Beförderungsvertrag. Ohne Beförderungsvertrag kein EBE. Ein Urteil dazu habe ich auch mal verlinkt, sh. meinen Beitrag vom 5.02.18 (um 7.46) auf Seite 12. Diese Urteile sind letztlich natürlich immer Einzelfallentscheidungen.
"Werde ein Minderjähriger ohne Fahrschein angetroffen, werde ein erhöhtes Beförderungsentgelt gefordert – „in üblicher Weise“, so die BVG. Ist das Kind oder der Jugendliche allein unterwegs, überreichen die Kontrolleure aber nur eine Zahlungsaufforderung über 60 Euro. Nachlösen müssten die jungen Schwarzfahrer nicht, auch dürfen sie die Fahrt fortsetzen. Das Personal sei angewiesen, Minderjährige mit der „größtmöglichen Schonung zu behandeln“. – Quelle: [www.berliner-zeitung.de] ©2018

Vor Gericht hätte diese Praxis der BVG überwiegend keinen Bestand. Meistens wird die Verpflichtung zu einer Entrichtung des erhöhten Beförderungsentgeltes in Höhe von 60 Euro verneint und ein Wertersatz in Höhe des üblichen Beförderungsentgeltes für die jeweils zurückgelegte einfache Strecke gemäß § 818 II BGB bejaht.

Wegen der regelmäßig nicht zu vermutenden Einwilligung der gesetzlichen Vertreter kommt kein rechtswirksamer Beförderungsvertrag zwischen dem minderjährigen Schwarzfahrer und dem Verkehrsbetrieb zustande - ohne Vertrag kein EBE.

Unabhängig davon taugt die Rechtsgrundlage, auf der die BVG das EBE erhebt (§ 9 der Beförderungsbedingungen des VBB), wegen Nichtbeachtung des sogenannten Übermaßverbots nicht viel. So wird beispielsweise ein Fahrgast, der die Entwertung des Fahrscheins vergessen hat, mit dem vorsätzlichen Schwarzfahrer gleichgestellt. Dadurch schießen derlei Bestimmungen über das Ziel, vorsätzliches Schwarzfahren zu sanktionieren, hinaus.

Noch einen schönen Sonntagnachmittag wünscht Euch
Marienfelde
Zitat
Marienfelde
Wegen der regelmäßig nicht zu vermutenden Einwilligung der gesetzlichen Vertreter kommt kein rechtswirksamer Beförderungsvertrag zwischen dem minderjährigen Schwarzfahrer und dem Verkehrsbetrieb zustande - ohne Vertrag kein EBE.

Nun ja. Dann müssen die Beförderungsbedingungen angepasst werden (das Personenbeförderungsgesetz enthält dazu ja keine Festlegungen), so dass Minderjährige in öffentlichen Verkehrsmitteln nur noch in Begleitung oder mit notariell beglaubigter schriftlicher Einwilligung der gesetzlichen Vertreter befördert werden dürfen. Ohne Beförderungsvertragsabschluss wird Taxi-Mama oder Papa die Kleinen bis zur Volljährigkeit kutschieren müssen, bis sie den Führerschein machen und im eigenen Auto fahren. Was anderes kennen sie ja kaum noch - nur noch aus Horrormeldungen der Boulevardpresse.
Alternativ wäre die steuerfinanzierte kostenlose Kinderbeförderung durchzusetzen, nach der kürzlich beschlossenen Preissenkung für Schülerkarten der nächste Schritt.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Zitat
Marienfelde
Wegen der regelmäßig nicht zu vermutenden Einwilligung der gesetzlichen Vertreter kommt kein rechtswirksamer Beförderungsvertrag zwischen dem minderjährigen Schwarzfahrer und dem Verkehrsbetrieb zustande - ohne Vertrag kein EBE.

Nun ja. Dann müssen die Beförderungsbedingungen angepasst werden (das Personenbeförderungsgesetz enthält dazu ja keine Festlegungen), so dass Minderjährige in öffentlichen Verkehrsmitteln nur noch in Begleitung oder mit notariell beglaubigter schriftlicher Einwilligung der gesetzlichen Vertreter befördert werden dürfen. Ohne Beförderungsvertragsabschluss wird Taxi-Mama oder Papa die Kleinen bis zur Volljährigkeit kutschieren müssen, bis sie den Führerschein machen und im eigenen Auto fahren. Was anderes kennen sie ja kaum noch - nur noch aus Horrormeldungen der Boulevardpresse.
Alternativ wäre die steuerfinanzierte kostenlose Kinderbeförderung durchzusetzen, nach der kürzlich beschlossenen Preissenkung für Schülerkarten der nächste Schritt.

Ohne Dich ärgern zu wollen, möchte ich doch widersprechen. Einerseits wird Schwarzfahren massenhaft praktiziert, andererseits wird bei Billetkontrollen der weitaus überwiegende Teil der Fahrgäste in schöner Regelmäßigkeit mit einem gültigen Fahrausweis angetroffen.

Wegen einer schwarzfahrenden Minderheit so etwas wie einen kollektiven Ausschluß von der Beförderung zu erwägen, schießt ja auch wieder über das Ziel hinaus, auch gegen minderjährige Schwarzfahrer vorzugehen. Auf Artikel 11 Abs. 1 GG ("Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet.") sei am Rande auch hingewiesen.

Mein Vorschlag wäre, in solchen Fällen die Personalien festzustellen, und die Eltern zu informieren - in der Hoffnung, diese werden ihre Sprößlinge zurechtweisen und zur Zahlung des Wertersatzes gemäß § 818 Abs. 2 BGB (also des Ermäßigungsfahrscheins) verdonnern.

Ich selbst bin im jugendlichen Alter auch einmal vorsätzlich ohne Fahrschein gefahren. Nach meiner Erinnerung war es eine Fahrt auf der Linie 86 nach Moabit, Invalidenstraße - natürlich im Oberdeck eines Büssing D2U, etwa 1973. Meine Schülermonatskarte galt ja nur auf drei Linien, der 86er war nicht dabei. Ich wollte mir selbst meinen Mut beweisen. Meinen Eltern habe ich selbstverständlich nichts erzählt, das hätte mindestens zu mißbilligenden Blicken geführt.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.06.2018 19:29 von Marienfelde.
Zitat
Marienfelde
Mein Vorschlag wäre, in solchen Fällen die Personalien festzustellen, und die Eltern zu informieren - in der Hoffnung, diese werden ihre Sprößlinge zurechtweisen und zur Zahlung des Wertersatzes gemäß § 818 Abs. 2 BGB (also des Ermäßigungsfahrscheins) verdonnern.

Ist doch Unsinn - von wem bekommen denn die Kinder ihr Geld? Direkt von den Eltern. Haben diese ihnen das Geld für die Fahrt gegeben oder nicht? Kann ja sein, dass sie sich davon was anderes gekauft haben und dennoch gefahren sind. Und eine Strafe? Wer soll die zahlen? Doch die Eltern oder nicht...eine weitere Möglichkeit ist, die Eltern haben gesagt "fahr' so". Dann ist die Information an die Eltern auch nutzlos.

Denn ich bleibe dabei: Die allermeisten Schwarzfahrten finden statt, weil den Leuten das Geld knapp sitzt. Und da es weitaus schwieriger ist, sich was Nettes zu klauen, wird schwarz gefahren und das Nette gekauft.

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Zitat
Marienfelde
Mein Vorschlag wäre, in solchen Fällen die Personalien festzustellen, und die Eltern zu informieren - in der Hoffnung, diese werden ihre Sprößlinge zurechtweisen und zur Zahlung des Wertersatzes gemäß § 818 Abs. 2 BGB (also des Ermäßigungsfahrscheins) verdonnern.

Klasse, mit 16 Wählen und mit 17 den Führerschein machen düfen, aber beim Schwarzfahren ohne Konsequenzen davon kommen (die Fahrt bezahlen ist keine)? Wie passt das zusammen?

Zitat
Marienfelde
Ich selbst bin im jugendlichen Alter auch einmal vorsätzlich ohne Fahrschein gefahren. Nach meiner Erinnerung war es eine Fahrt auf der Linie 86 nach Moabit, Invalidenstraße - natürlich im Oberdeck eines Büssing D2U, etwa 1973. Meine Schülermonatskarte galt ja nur auf drei Linien, der 86er war nicht dabei. Ich wollte mir selbst meinen Mut beweisen. Meinen Eltern habe ich selbstverständlich nichts erzählt, das hätte mindestens zu mißbilligenden Blicken geführt.

Jein, deine Karte galt auf den drei Linien und allen Linien, die parallel fuhren. ;-)

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
Marienfelde
Mein Vorschlag wäre, in solchen Fällen die Personalien festzustellen, und die Eltern zu informieren - in der Hoffnung, diese werden ihre Sprößlinge zurechtweisen und zur Zahlung des Wertersatzes gemäß § 818 Abs. 2 BGB (also des Ermäßigungsfahrscheins) verdonnern.

Klasse, mit 16 Wählen und mit 17 den Führerschein machen düfen, aber beim Schwarzfahren ohne Konsequenzen davon kommen (die Fahrt bezahlen ist keine)? Wie passt das zusammen?

Mein Vorschlag ("mittleres verbales Donnerwetter" und Zahlung des Ermäßigungsfahrscheins vom Taschengeld) steht immerhin in Übereinstimmung mit den meisten Urteilen zu diesem Thema. Den Preis des Ermäßigungsfahrscheins muß man auch in Relation zur Höhe des Taschengeldes sehen. Wichtig ist doch, den Kindern und Jugendlichen bei der Gelegenheit die Notwendigkeit des Fahrscheinerwerbs nahezubringen.

Über Sinn und Unsinn von Strafe läßt sich durchaus streiten (ohne jetzt passende Links anzufügen).

Noch einen schönen Abend wünscht Euch
Marienfelde
Zitat
Marienfelde
Ich selbst bin im jugendlichen Alter auch einmal vorsätzlich ohne Fahrschein gefahren. Nach meiner Erinnerung war es eine Fahrt auf der Linie 86 nach Moabit, Invalidenstraße - natürlich im Oberdeck eines Büssing D2U, etwa 1973. Meine Schülermonatskarte galt ja nur auf drei Linien, der 86er war nicht dabei. Ich wollte mir selbst meinen Mut beweisen. Meinen Eltern habe ich selbstverständlich nichts erzählt, das hätte mindestens zu mißbilligenden Blicken geführt.

Hatten die D2Us nicht noch einen Schaffner?

Was wäre "missbilligende Blicke"?
Zitat
Henning
Zitat
Marienfelde
Ich selbst bin im jugendlichen Alter auch einmal vorsätzlich ohne Fahrschein gefahren. Nach meiner Erinnerung war es eine Fahrt auf der Linie 86 nach Moabit, Invalidenstraße - natürlich im Oberdeck eines Büssing D2U, etwa 1973. Meine Schülermonatskarte galt ja nur auf drei Linien, der 86er war nicht dabei. Ich wollte mir selbst meinen Mut beweisen. Meinen Eltern habe ich selbstverständlich nichts erzählt, das hätte mindestens zu mißbilligenden Blicken geführt.

Hatten die D2Us nicht noch einen Schaffner?

Was wäre "missbilligende Blicke"?

Ja, mit Pendelschaffner. Fand ich gar nicht schlecht, man hatte immer jemanden "vom Fach", den man etwas fragen konnte, und der öfter vorbeischaute.

Na eben böse Blicke, vielleicht mit Kopfschütteln verbunden. Ausgemeckert zu werden, wäre mir damals lieber gewesen.

Vielleicht noch einen Schlag zu unabsichtlichen "Schwarzfahrten": So Mitte der 1980er Jahre meinte ein Kollege im damaligen 19er, das sei doch die Marke vom Vormonat - es war der 5. des Folgemonats. Bis dahin hatte es mit der "Vormonatsmarke" prima geklappt. Die "richtige" Marke hing einfach noch an der Pinwand ...
Meines Wissens war bei den D2Us der Fahrscheinverkauf noch beim Schaffner und erst ab den DE beim Fahrer.
Zitat
Henning
Meines Wissens war bei den D2Us der Fahrscheinverkauf noch beim Schaffner und erst ab den DE beim Fahrer.

Auch bei den DEs gab es teilweise noch Schaffnerbetrieb, mehr dazu findest du auf der ATB-Seite.

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