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Tram Wista II Planfeststellung
geschrieben von 64-094 
Ja klar. 07.Februar 2020 ist richtig.
Zitat
Bd2001
Ja klar. 07.Februar 2020 ist richtig.

Ach so, dann habe ich dich quasi korrekt missverstanden. Jungs, Ihr verwirrt mich.
Zitat
schallundrausch

Ach so, dann habe ich dich quasi korrekt missverstanden. Jungs, Ihr verwirrt mich.

Niemand hat die Absicht....
Man veröffentlicht ihn dann wohl erst wenn die Klagefrist abgelaufen ist? Also am 22.02.? Es waren doch glaube ich 2 Wochen - oder?

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.02.2020 14:53 von Nemo.
Zitat
Nemo
Man veröffentlicht ihn dann wohl erst wenn die Klagefrist abgelaufen ist? Also am 22.02.? Es waren doch glaube ich 2 Wochen - oder?

Ist ja auch egal. Wer klagebefugt ist bekommt den Beschluß zugesandt, die anderen dürfen sowieso nicht klagen.
Zitat
Bd2001
Zitat
Nemo
Man veröffentlicht ihn dann wohl erst wenn die Klagefrist abgelaufen ist? Also am 22.02.? Es waren doch glaube ich 2 Wochen - oder?

Ist ja auch egal. Wer klagebefugt ist bekommt den Beschluß zugesandt, die anderen dürfen sowieso nicht klagen.

Ich kann aber klagen, wenn nicht das gebaut wurde, was im Beschluss steht. Daher habe ich ein Interesse am veröffentlichten Beschluss.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Nemo
Man veröffentlicht ihn dann wohl erst wenn die Klagefrist abgelaufen ist? Also am 22.02.? Es waren doch glaube ich 2 Wochen - oder?

Die Klagefrist läuft nach meinem Verständnis ab offizieller Veröffentlichung des Beschlusses, typischerweise per Anzeige in der Presse und auf der Webseite. Dies ist bisher nicht geschehen. Welches Datum auf dem Beschluss drauf steht, und wer dieses Dokument "vorab" zugestellt bekommt, spielt dabei keine Rolle.

Viele Grüße
André
Zitat
andre_de
Zitat
Nemo
Man veröffentlicht ihn dann wohl erst wenn die Klagefrist abgelaufen ist? Also am 22.02.? Es waren doch glaube ich 2 Wochen - oder?

Die Klagefrist läuft nach meinem Verständnis ab offizieller Veröffentlichung des Beschlusses, typischerweise per Anzeige in der Presse und auf der Webseite. Dies ist bisher nicht geschehen. Welches Datum auf dem Beschluss drauf steht, und wer dieses Dokument "vorab" zugestellt bekommt, spielt dabei keine Rolle.

Viele Grüße
André
Nein, die Frist beginnt mit der Zustellung, die bei über 50 Einwendern auch öffentlich, also per Veröffentlichung, erfolgen kann. Wenn es aber weniger als 50 Einwender gab, dann müssen die Einwender persönlich über den Planfeststellungsbeschluss informiert werden.

In diesem Fall waren es wohl weniger als 50, also ist die Zustellung per Post notwendig und die Veröffentlichung ist dann in dieser Hinsicht irrelevant. Da heißt der oder die Einwender haben den Planfeststellungsbeschluss nicht vorab bekommen, sondern er wurde ihnen zugestellt und die Frist läuft damit.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Nemo
Nein, die Frist beginnt mit der Zustellung, die bei über 50 Einwendern auch öffentlich, also per Veröffentlichung, erfolgen kann. Wenn es aber weniger als 50 Einwender gab, dann müssen die Einwender persönlich über den Planfeststellungsbeschluss informiert werden.

Ah ok, danke! Wieder was gelernt.

Viele Grüße
André
[m.tagesspiegel.de]

Zitat
Zitat Tagesspiegel
Der erste Neubau einer Straßenbahnstrecke unter Rot-Rot-Grün kommt nun voran. Der der sogenannte Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Straßenbahn von der Wissenschaftsstadt Adlershof zum S- und Regionalbahnhof Schöneweide liegt jetzt vor. Darauf machte der Fahrgastverband IGEB aufmerksam. „Doch warum ist das keine Nachricht, warum feiert keiner?“, fragt die IGEB in einer Mitteilung.

Beste Grüße
Harald Tschirner
Zitat
Harald Tschirner
[m.tagesspiegel.de]

Zitat
Zitat Tagesspiegel
Der erste Neubau einer Straßenbahnstrecke unter Rot-Rot-Grün kommt nun voran. Der der sogenannte Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Straßenbahn von der Wissenschaftsstadt Adlershof zum S- und Regionalbahnhof Schöneweide liegt jetzt vor. Darauf machte der Fahrgastverband IGEB aufmerksam. „Doch warum ist das keine Nachricht, warum feiert keiner?“, fragt die IGEB in einer Mitteilung.

Hmm, so lange das Ding nicht auf der dafür vorgesehenen Seite der zuständigen Senatsverwaltung verlinkt ist, muss ich das leider als Schall und Rauch (nein, nicht als Arian) betrachten. Da kann die IGEB noch so viele Freigetränke verteilen wollen... :-(

Viele Grüße
Arnd



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.02.2020 18:09 von Arnd Hellinger.
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Harald Tschirner
[m.tagesspiegel.de]

Zitat
Zitat Tagesspiegel
Der erste Neubau einer Straßenbahnstrecke unter Rot-Rot-Grün kommt nun voran. Der der sogenannte Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Straßenbahn von der Wissenschaftsstadt Adlershof zum S- und Regionalbahnhof Schöneweide liegt jetzt vor. Darauf machte der Fahrgastverband IGEB aufmerksam. „Doch warum ist das keine Nachricht, warum feiert keiner?“, fragt die IGEB in einer Mitteilung.

Hmm, so lange das Ding nicht auf der dafür vorgesehenen Seite der zuständigen Senatsverwaltung verlinkt ist, muss ich das leider als Schall und Rauch (nein, nicht als Arian) betrachten. Da kann die IGEB noch so viele Freigetränke verteilen wollen... :-(

"Weder die BVG noch die Senatsverkehrsverwaltung haben diese – positive – Nachricht mitgeteilt. Auf Anfrage sagte BVG-Sprecherin Petra Nelken, dass die zweiwöchige Einspruchsfrist noch laufe. Deshalb habe man den Beschluss noch nicht bekanntgemacht."

Verstehe ich das richtig? Abweichend von der bisherigen Praxis erfolgt die Veröffentlichung auf der Seite von Sen UVK sowie die Anzeigen in der Tagespresse erst nach dem Ablauf der Einspruchsfrist?
Zitat
Marienfelde
[...]
Verstehe ich das richtig? Abweichend von der bisherigen Praxis erfolgt die Veröffentlichung auf der Seite von Sen UVK sowie die Anzeigen in der Tagespresse erst nach dem Ablauf der Einspruchsfrist?

Hallo Marienfelde, ein paar Beiträge weiter oben schrieb Nemo erhellenderweise:

Zitat
Nemo
[...]
Nein, die Frist beginnt mit der Zustellung, die bei über 50 Einwendern auch öffentlich, also per Veröffentlichung, erfolgen kann. Wenn es aber weniger als 50 Einwender gab, dann müssen die Einwender persönlich über den Planfeststellungsbeschluss informiert werden.

In diesem Fall waren es wohl weniger als 50, also ist die Zustellung per Post notwendig und die Veröffentlichung ist dann in dieser Hinsicht irrelevant. Da heißt der oder die Einwender haben den Planfeststellungsbeschluss nicht vorab bekommen, sondern er wurde ihnen zugestellt und die Frist läuft damit.
Eines fällt mir positiv auf: Die BVG bekennt sich doch einmal selbst zum Ausbau der Straßenbahn. [www.meinetram.de]
Zitat
Marienfelde
"Weder die BVG noch die Senatsverkehrsverwaltung haben diese – positive – Nachricht mitgeteilt. Auf Anfrage sagte BVG-Sprecherin Petra Nelken, dass die zweiwöchige Einspruchsfrist noch laufe. Deshalb habe man den Beschluss noch nicht bekanntgemacht."

Verstehe ich das richtig? Abweichend von der bisherigen Praxis erfolgt die Veröffentlichung auf der Seite von Sen UVK sowie die Anzeigen in der Tagespresse erst nach dem Ablauf der Einspruchsfrist?

Heißt das jetzt eigentlich, dass der Beschluss inhaltlich nicht von den ausgelegten Unterlagen abweicht?

Ansonsten wäre ja der Rechtsweg für Leute abgeschnitten, die erstmals durch die Abweichungen zwischen Beschluss und ursprünglich ausgelegten Unterlagen beschwert sind.
Beispiel: Person A ist Anlieger der Strecke. Person A hat die Unterlagen eingesehen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass zwischen ihrer Grundstücksausfahrt und dem zu errichtenden Bahnsteig noch genug Abstand ist, damit sie problemlos rauskommt. Somit brauchte Person A keinen Einwand zu erheben.
Jetzt hat aber Person B während des Verfahrens einen Einwand vorgebracht, der dazu führt, dass der Bahnsteig etwas verschoben oder verlängert wird, sodass nunmehr die Ausfahrt von Person A eingeschränkt wird. Wäre das von vornherein so in den Unterlagen verzeichnet gewesen, hätte Person A diesbezüglich einen Einwand erhoben – günstigstenfalls wäre dann ein Kompromiss im Planfeststellungsbeschluss gefunden worden, der beide Einwände ausreichend berücksichtigt.
Im schlimmsten Fall wäre mit dem Beschluss der Einwand von Person A zurückgewiesen worden und sie hätte gegen die Verschiebung/Verlängerung des Bahnsteigs klagen können. Da A nun aber erst nach Ablauf der Klagefrist von der Beeinträchtigung erfährt, kann sie sich nichtmal gerichtlich mehr dagegen wehren?!
Im Prinzip sollte der Beschluss dann den eingereichten Planungen entsprechen. Wenn die Änderungen über Details hinausgehen, hätten die Pläne wie in der Turmstraße neu ausgelegt werden müssen.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Bei solchen Einwendungen gibt es im Extremfall ja auch solche banalen Sachen wie: [Achtung überspitzt] Stören die Ströme der Oberleitung meinen Föhn? (Ein Elektrotechnik-Kumpel musste für die Ostkreuz-Strecke so eine ähnliche Einwendung bearbeiten)

D.h. es gibt Einwendungen mit teils absurden Fragen, wo die Befürchtungen einfach sachlich mit Wissen und Erklärungen widerlegt werden ohne dass daraus irgendein Detaillchen in der Planung geändert werden muss.
Es ist soweit:

"Planfeststellung für den Straßenbahnneubau "Wissenschaftsstadt – Schöneweide, Sterndamm (Adlershof II)" im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin

Bekanntmachung vom 12.02.2020 – SenUVK IV E 11 –
Telefon: (030) 9025-1538 oder (030) 9025-0, intern 925-1538

Der Planfeststellungsbeschluss der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Planfeststellungsbehörde), der das o.g. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschl. Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 24.02.2020 bis einschl. 09.03.2020, von Montag bis Freitag zwischen 9 und 14 Uhr, sowie nach telefonischer Voranmeldung auch außerhalb dieser Zeiten, im Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Rungestraße 29, 10179 Berlin, Raum Ru 420 (Zugang über: Am Köllnischen Park 3) aus.

Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und die Planunterlagen über die Internet-Seiten: www.berlin.de/planfeststellungen/ eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Zitat
X-Town Traffic
Unterlagen sind Online bereits abrufbar: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/planfeststellungen/download/oepnv/tram_adlershof2/

Vielen Dank für den Link. Ein Detail ist mir bereits aufgefallen, nämlich die erst mit der "Verkehrslösung Schöneweide" vorgesehene Anbindung der Endstellenanlage aus Richtung Adlershof:

"Ein Abzweig von der Gleisschleife in Richtung Adlershof / Johannisthal wird erst mit dem Umbau der Gleisschleife erfolgen. Die Verbindung der Neubaustrecke mit dem Bestandsnetz gewährleistet, dass die aus Richtung Norden kommende Linie M17 zum S-Bahnhof Adlershof verlängert werden kann. Gleichzeitig bedienen die aus Richtung Köpenick kommenden Linien 61 und 63 weiterhin die WISTA und das Wohngebiet "Wohnen am Campus", da mit der Kehranlage an der Hermann-Dorner-Allee eine geeignete Kehrmöglichkeit zur Verfügung steht." (Unterlage 1, S. 14/15)
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