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Tram Wista II Planfeststellung
geschrieben von 64-094 
Zitat
X-Town Traffic
Unterlagen sind Online bereits abrufbar: https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/planfeststellungen/download/oepnv/tram_adlershof2/

Vielen Dank für die Info und für den Link!

Sehr schön, dass die Unterlagen diesmal auch komplett gezippt eingestellt wurden, sodass man sich den mühsamen einzelnen Download sparen kann.

Viele Grüße
André
Auf den IGEB-Einwand, linksabbiegende Kfz würden den Straßenbahnverkehr evtl. behindern, wird seitens der BVG so eingegangen:

"Dass linksabbiegende Fahrzeuge die Straßenbahn nicht behindern, solle dadurch vermieden werden, dass bei Anmeldung der Straßenbahn die Freigabe für den Kraftfahrzeugverkehr unterbrochen wird, die Linksabbieger dann den Knotenpunkt räumen und die Straßenbahn ungehindert passieren könne." Der Einwand wird daher zurückgewiesen. (sh. Seite 70 des Planfeststellungsbeschlusses)

Angesichts der bisherigen Erfahrungen mit Ampelschaltungen bin ich noch nicht restlos überzeugt, würde mich aber freuen, wenn sich diese Aussage als zutreffend erweist.
Zitat
Marienfelde


Angesichts der bisherigen Erfahrungen mit Ampelschaltungen bin ich noch nicht restlos überzeugt, würde mich aber freuen, wenn sich diese Aussage als zutreffend erweist.

Das Problem dürfte hier wohl sein, dass die Ampelschaltung nicht Teil der Planfeststellung ist, da reicht die Aussage, dass eine sinnvolle und sichere Ampelschaltung möglich ist. Über den Willen oder die Fähigkeiten der hier zuständigen Ampelbehörde sind wir uns ja einig...

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zum Glück. Stell dir vor wir müssten jede Ampelschaltung aus Auto-bevorzugungs-zeiten behalten, weil sonst ein neues PFV nötig wäre ;-)
Zitat
Marienfelde
Auf den IGEB-Einwand, linksabbiegende Kfz würden den Straßenbahnverkehr evtl. behindern, wird seitens der BVG so eingegangen:

"Dass linksabbiegende Fahrzeuge die Straßenbahn nicht behindern, solle dadurch vermieden werden, dass bei Anmeldung der Straßenbahn die Freigabe für den Kraftfahrzeugverkehr unterbrochen wird, die Linksabbieger dann den Knotenpunkt räumen und die Straßenbahn ungehindert passieren könne." Der Einwand wird daher zurückgewiesen. (sh. Seite 70 des Planfeststellungsbeschlusses)

Angesichts der bisherigen Erfahrungen mit Ampelschaltungen bin ich noch nicht restlos überzeugt, würde mich aber freuen, wenn sich diese Aussage als zutreffend erweist.

Das funktioniert bei Wista I ganz hervorragend!!
Die Bahn meldet sich an, KFZ Verkehr bekommt rot..Die Bahn kommt an die Ampel und hält an....und dann ist die Räumphase durch und die Bahn bekommt "Fahrt frei"...
Hat doch keiner gefordert das die Bahn im Tiefflug über die Kreuzung kann wie es woanders durchaus funktioniert......
*Ironie aus*

T6JP
Zitat
Marienfelde

Vielen Dank für den Link. Ein Detail ist mir bereits aufgefallen, nämlich die erst mit der "Verkehrslösung Schöneweide" vorgesehene Anbindung der Endstellenanlage aus Richtung Adlershof:

"Ein Abzweig von der Gleisschleife in Richtung Adlershof / Johannisthal wird erst mit dem Umbau der Gleisschleife erfolgen. Die Verbindung der Neubaustrecke mit dem Bestandsnetz gewährleistet, dass die aus Richtung Norden kommende Linie M17 zum S-Bahnhof Adlershof verlängert werden kann. Gleichzeitig bedienen die aus Richtung Köpenick kommenden Linien 61 und 63 weiterhin die WISTA und das Wohngebiet "Wohnen am Campus", da mit der Kehranlage an der Hermann-Dorner-Allee eine geeignete Kehrmöglichkeit zur Verfügung steht." (Unterlage 1, S. 14/15)

Der "Zwischenzustand", der wohl die ausschließliche Bedienung des Neubauabschnitts durch die M 17 im 10-Minutentakt zur Folge hat, dauert nach dem Planfeststellungsbeschluss (S. 92) anscheinend bis 2024 an.

Nach dem derzeitigen Informationsstand des Bezirksamts Treptow-Köpenick werden die Umbauarbeiten der Straßenbahn am Bahnhof Schöneweide erst in den Jahren 2022 bis 2024 erfolgen.
Zitat
Nemo
Zitat
andre_de
Zitat
Nemo
Man veröffentlicht ihn dann wohl erst wenn die Klagefrist abgelaufen ist? Also am 22.02.? Es waren doch glaube ich 2 Wochen - oder?

Die Klagefrist läuft nach meinem Verständnis ab offizieller Veröffentlichung des Beschlusses, typischerweise per Anzeige in der Presse und auf der Webseite. Dies ist bisher nicht geschehen. Welches Datum auf dem Beschluss drauf steht, und wer dieses Dokument "vorab" zugestellt bekommt, spielt dabei keine Rolle.

Viele Grüße
André
Nein, die Frist beginnt mit der Zustellung, die bei über 50 Einwendern auch öffentlich, also per Veröffentlichung, erfolgen kann. Wenn es aber weniger als 50 Einwender gab, dann müssen die Einwender persönlich über den Planfeststellungsbeschluss informiert werden.

In diesem Fall waren es wohl weniger als 50, also ist die Zustellung per Post notwendig und die Veröffentlichung ist dann in dieser Hinsicht irrelevant. Da heißt der oder die Einwender haben den Planfeststellungsbeschluss nicht vorab bekommen, sondern er wurde ihnen zugestellt und die Frist läuft damit.

Um das nochmal kurz aufzugreifen: Im konkreten Fall war die Zusendung des Beschlusses an BVG, IGEB usw. offenbar doch nur "vorab", denn laut nun veröffentlichtem Beschluss läuft die Auslegungsfrist erst ab 24.02. (und bis 09.03.):
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/planfeststellungen/de/oepnv/bekanntmachung_tram_adlershof2.shtml

Außerdem steht dort: "Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt."
Danach haben also nicht nur die Einwender ein Recht auf Information, sondern alle Betroffenen. Was ich gut finde.

Einen kleinen Mangel haben die online veröffentlichen Unterlagen jedoch: Es ist ausschließlich eine gescannte Version veröffentlicht worden, damit also nicht barrierefrei und nicht durchsuchbar.

Viele Grüße
André
Zitat
andre_de

Einen kleinen Mangel haben die online veröffentlichen Unterlagen jedoch: Es ist ausschließlich eine gescannte Version veröffentlicht worden, damit also nicht barrierefrei und nicht durchsuchbar.

Viele Grüße
André

Was an sich schon ein enormer Witz ist. Die Unterlagen lagen definitiv im Original in digitaler Form vor. Aber (typisch öffentliche Verwaltung) man musste ja die offizielle Druckversion veröffentlichen - ergo hat jemand tatsächlich alles nochmal eingescannt. Dass da am Ende kein OCR drüber geschickt wurde, ist nur das I-Tüpfelchen.

Sowas deckt sich mit meiner eigenen, beschränkten beruflichen Erfahrung in öffentlichen Einrichtungen. Da wird gerne wie in den Achtzigern gearbeitet. Inklusiver eingeschränkter Lernbereitschaft. Un-fass-bar!
Es geht möglicherweise darum, beurkundete oder signierte Unterlagen
im Original zu veröffentlichen. Eine OCR-Erkennung kann ja auch fehlerhaft
sein und dann wäre das eine Verfälschung.
Aber von digitalen Signaturen möglicherweise noch nichts gehört ;)
Zitat
Marienfelde
Auf den IGEB-Einwand, linksabbiegende Kfz würden den Straßenbahnverkehr evtl. behindern, wird seitens der BVG so eingegangen:

"Dass linksabbiegende Fahrzeuge die Straßenbahn nicht behindern, solle dadurch vermieden werden, dass bei Anmeldung der Straßenbahn die Freigabe für den Kraftfahrzeugverkehr unterbrochen wird, die Linksabbieger dann den Knotenpunkt räumen und die Straßenbahn ungehindert passieren könne." Der Einwand wird daher zurückgewiesen. (sh. Seite 70 des Planfeststellungsbeschlusses)

Angesichts der bisherigen Erfahrungen mit Ampelschaltungen bin ich noch nicht restlos überzeugt, würde mich aber freuen, wenn sich diese Aussage als zutreffend erweist.

Wenn das da tatsächlich so geschrieben steht, würde es mich freuen, wenn die Aussage sich als nicht zutreffend erweist.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Alter Köpenicker

Wenn das da tatsächlich so geschrieben steht, würde es mich freuen, wenn die Aussage sich als nicht zutreffend erweist.

Ich finde das auch nicht nicht gut :'D
Zitat
Marienfelde
Zitat
Marienfelde

Vielen Dank für den Link. Ein Detail ist mir bereits aufgefallen, nämlich die erst mit der "Verkehrslösung Schöneweide" vorgesehene Anbindung der Endstellenanlage aus Richtung Adlershof:

"Ein Abzweig von der Gleisschleife in Richtung Adlershof / Johannisthal wird erst mit dem Umbau der Gleisschleife erfolgen. Die Verbindung der Neubaustrecke mit dem Bestandsnetz gewährleistet, dass die aus Richtung Norden kommende Linie M17 zum S-Bahnhof Adlershof verlängert werden kann. Gleichzeitig bedienen die aus Richtung Köpenick kommenden Linien 61 und 63 weiterhin die WISTA und das Wohngebiet "Wohnen am Campus", da mit der Kehranlage an der Hermann-Dorner-Allee eine geeignete Kehrmöglichkeit zur Verfügung steht." (Unterlage 1, S. 14/15)

Der "Zwischenzustand", der wohl die ausschließliche Bedienung des Neubauabschnitts durch die M 17 im 10-Minutentakt zur Folge hat, dauert nach dem Planfeststellungsbeschluss (S. 92) anscheinend bis 2024 an.

Nach dem derzeitigen Informationsstand des Bezirksamts Treptow-Köpenick werden die Umbauarbeiten der Straßenbahn am Bahnhof Schöneweide erst in den Jahren 2022 bis 2024 erfolgen.

Der Zeitplan ist aber auch realistisch, weil erstens für die "Verkehrslösung SW" frühestens zu Jahresmitte 2020 mit einem PFB zu rechnen ist, zweitens DB Netz bis dato noch nicht einmal mit den Vorleistungen (Hilfsbrücken...) für den Bau des Straßenbahntunnels begonnen hat und drittens die Wendeanlage erst nach Fertigstellung von WISTA II - also nicht vor Mitte 2021 - für den Umbau außer Betrieb genommen werden kann. Sämtliche derzeit in S Schöneweide endenden Bahnen in Johannisthal wenden zu lassen, dürfte nämlich kapazitiv nicht wirklich funktionieren...

Ich denke, wir sollten jetzt erst einmal froh sein, dass WISTA II endlich planfestgestellt ist und - so hoffe ich - nunmehr zügig umgesetzt werden kann, dass also niemand das OVG in der Causa bemüht und keine Baufirma Insolvenz anmeldet...

Weiterhin gebe ich der Hoffnung Ausdruck, dass bis Jahresmitte 2020 auch die PFB Turmstraße und "Verkehrslösung SW" mögen erlassen werden - für Ostkreuz irgendwas zu hoffen, dürfte dagegen wohl leider vergebliche Liebesmühe darstellen. :-(

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Marienfelde
Der "Zwischenzustand", der wohl die ausschließliche Bedienung des Neubauabschnitts durch die M 17 im 10-Minutentakt zur Folge hat, dauert nach dem Planfeststellungsbeschluss (S. 92) anscheinend bis 2024 an.

Vielleicht ringt man sich ja zwischenzeitlich zu der Erschaffung einer Ringlinie durch: 66 Köpenick – Adlershof – Johannisthal – Niederschöneweide – Oberschöneweide – Köpenick.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Naja, wahrscheinlich dürfte in der Anfangszeit, wenn die Bahn noch durch eher unbebautes Gebiet fährt, die M17 auch völlig ausreichen; und unattraktiv wäre das Angebot ja mit einem 10-min-Takt trotzdem nicht.
Zitat
def
Naja, wahrscheinlich dürfte in der Anfangszeit, wenn die Bahn noch durch eher unbebautes Gebiet fährt, die M17 auch völlig ausreichen; und unattraktiv wäre das Angebot ja mit einem 10-min-Takt trotzdem nicht.

Ja, das sehe ich auch so. Allerdings sind es bis Ende 2024 noch fast fünf Jahre, in denen viel passieren kann. Hoffentlich reicht der 10-Minutentakt bis dahin.

Noch mal ein anderer Aspekt: Die formal sicher korrekte Anwendung des ja erst nach dem Beginn des Planfeststellungsverfahrens abgeschafften Schienenbonus' hinterläßt bei mir ein flaues Gefühl.

Natürlich, alternativ hätte man beim Schallschutz womöglich von vorne anfangen können, was wohl zu einer weiteren großen Verzögerung geführt hätte. So richtig schick finde ich das aber nicht.
Zitat
Marienfelde
Zitat
def
Naja, wahrscheinlich dürfte in der Anfangszeit, wenn die Bahn noch durch eher unbebautes Gebiet fährt, die M17 auch völlig ausreichen; und unattraktiv wäre das Angebot ja mit einem 10-min-Takt trotzdem nicht.

Ja, das sehe ich auch so. Allerdings sind es bis Ende 2024 noch fast fünf Jahre, in denen viel passieren kann. Hoffentlich reicht der 10-Minutentakt bis dahin.

Das würde mich ehrlich gesagt auch überraschen, wenn nicht. Aber sollte der 10-min-Takt nicht reichen, gehe ich von einzelnen Spitzen aus, die sich sicher auch durch die Verlängerung einzelner Fahrten in Schöneweide endender Linien abmildern ließen, oder durch die Verlängerung einzelner Fahrten von 61 oder 63 zur Nalepastraße.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.02.2020 06:56 von def.
Zitat
Marienfelde
Noch mal ein anderer Aspekt: Die formal sicher korrekte Anwendung des ja erst nach dem Beginn des Planfeststellungsverfahrens abgeschafften Schienenbonus' hinterläßt bei mir ein flaues Gefühl.

Natürlich, alternativ hätte man beim Schallschutz womöglich von vorne anfangen können, was wohl zu einer weiteren großen Verzögerung geführt hätte.

Angesichts der erheblich positiven Wirkungen einer neuen Schienenverkehrsstrecke ist keine besondere Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, stellte die zuständige Senatsverwaltung ausdrücklich klar: [www.uvp-verbund.de]

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.02.2020 21:43 von der weiße bim.
Hallo,

mir ist gerade erst aufgefallen, dass - im Gegensatz zur berlin.de-Seite - über das UVP-Portal die Unterlagen sowohl vollständig (also inkl. den seit der Auslegung nicht geänderten Unterlagen) und vor allem barrierefrei (d.h. durchsuchbar und Pläne als Vektor-Grafiken) verfügbar sind:

[www.uvp-verbund.de]

Außerdem ist mir beim Stöbern in alten Fotos aufgefallen, dass bei zügigem Bauablauf halbwegs die Möglichkeit besteht, die Strecke Adlershof II genau 10 Jahre nach Adlershof I in Betrieb zu nehmen. Das war nämlich am 04.09.2011:

http://www.baustellen-doku.info/berlin_goerlitzer-bahn/umbau_bahnhoefe_baumschulenweg_adlershof/20110904/

(Die Fotos sind ggf. auch für die unzähligen Tatra-Fans hier interessant ;-) Außerdem ist die kürzlich diskutierte Kap-Haltestelle abgebildet.)

Viele Grüße
André
Klagen gibt es bis jetzt wohl noch nicht (die Klagefrist endet am 9.04.2020)?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.04.2020 12:15 von Marienfelde.
Am 27. April 2020 soll es von 18 bis 20 Uhr eine "digitale Anwohnerveranstaltung" zu dieser Straßenbahn-Neubaustrecke geben: [www.meinetram.de]
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