Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Tatra gehen zum Fahrplanwechsel in Rente
geschrieben von Tradibahner 
Zitat
Tradibahner
Zitat
B-V 3313

Nein, es reicht eben nicht! Wann kapiert eigentlich auch der Letzte, dass Barrierefreiheit im ÖPNV keine nette Geste, sondern eine Pflicht ist?

Du scheinst mit deiner Forderung völlig daneben zu liegen, das EU-Gesetz fordert die 100% Barrierefreiheit erst ab 2022, und damit ist es doch eine nette Geste der BVG, das die Barrierefreiheit bei Bussen schon seit ein paar Jahren besteht, und sie bei der Straßenbahn zu 2018 weitestgehend umgesetzt wird. Falls du rechnen kannst, hätte die BVG dann noch knapp 4 Jahre Zeit. Also fordere was du willst, die Pflicht besteht erst ab 2022.

Gilt die komplette Barrierefreiheit ab 2022 nur in Deutschland oder auch in anderen (allen) EU-Ländern?
Zitat
Arnd Hellinger
Ach ja, und die steigende Lebenserwartung hierzulande ist auch mehr als nur eine statistische Erkenntnis. Insofern sollten wir eigentlich froh sein, dass die BVG die Forderung nach Barrierefreiheit bei Bus und Tram vorfristig erfüllt - bei der U-Bahn wird das wohl kaum zu schaffen sein, unterstellt man das aktuelle Tempo beim Bahnhofsumbau. :-(

Es wurde vor ca. fünf Jahren angekündigt, dass bis zum 01.01.2022 alle U-Bahnhöfe in Berlin barrierefrei sein wird.
Da es um ein EU-Gesetz geht und in der EU die Vorschriften der Gerechtigkeit und des Fortschritts halber an sich gleich sein sollten bestimmt in allen, sonst wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit ein deutsches Gesetz.
Lässt sich aber bestimmt irgendwo herausfinden, soweit ich weiß sollten Gesetze eigentlich für jedermann frei zugänglich sein.
Zitat
Henning
Gilt die komplette Barrierefreiheit ab 2022 nur in Deutschland oder auch in anderen (allen) EU-Ländern?

Texte lesen und verstehen...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
VBB/HVV
Da es um ein EU-Gesetz geht und in der EU die Vorschriften der Gerechtigkeit und des Fortschritts halber an sich gleich sein sollten bestimmt in allen, sonst wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit ein deutsches Gesetz.
Lässt sich aber bestimmt irgendwo herausfinden, soweit ich weiß sollten Gesetze eigentlich für jedermann frei zugänglich sein.

Lies bitte ein paar Postings weiter oben meine Erläuterung gegenüber Tradibahner: Es gibt dazu kein "EU-Gesetz"...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Henning
Zitat
Arnd Hellinger
Ach ja, und die steigende Lebenserwartung hierzulande ist auch mehr als nur eine statistische Erkenntnis. Insofern sollten wir eigentlich froh sein, dass die BVG die Forderung nach Barrierefreiheit bei Bus und Tram vorfristig erfüllt - bei der U-Bahn wird das wohl kaum zu schaffen sein, unterstellt man das aktuelle Tempo beim Bahnhofsumbau. :-(

Es wurde vor ca. fünf Jahren angekündigt, dass bis zum 01.01.2022 alle U-Bahnhöfe in Berlin barrierefrei sein wird.

Es wurde angekündigt, dass am 12.06.2012 der Flughafen BER in Betrieb geht...

Viele Grüße
Arnd
Wenn die EU fordert, dass ab dem 01.01.2022 alle Fahrzeuge und Bahnhöfe im ÖPNV in deren Ländern barrierefrei sein soll, wäre es absolut sinnlos, dass z. B. die Verkehrsbetriebe in Potsdam ihre alten Tatra-Fahrzeuge noch modernisiert.

Auch in anderen EU-Ländern könnte es Probleme geben, wie z. B. in Frankreich. Bei der U-Bahn in Paris sind die Mehrheit der Stationen wegen historischer Gegebenheiten nicht barrierefrei. Siehe [de.wikipedia.org]. Ich glaube kaum, dass bis dahin alle über einen Fahrstuhl verfügen werden.
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Henning
Zitat
Arnd Hellinger
Ach ja, und die steigende Lebenserwartung hierzulande ist auch mehr als nur eine statistische Erkenntnis. Insofern sollten wir eigentlich froh sein, dass die BVG die Forderung nach Barrierefreiheit bei Bus und Tram vorfristig erfüllt - bei der U-Bahn wird das wohl kaum zu schaffen sein, unterstellt man das aktuelle Tempo beim Bahnhofsumbau. :-(

Es wurde vor ca. fünf Jahren angekündigt, dass bis zum 01.01.2022 alle U-Bahnhöfe in Berlin barrierefrei sein wird.

Es wurde angekündigt, dass am 12.06.2012 der Flughafen BER in Betrieb geht...

Sind keine Strafzahlungen fällig, wenn solche Fristen nicht eingehalten werden?

Bei der Verbindung der U5 mit U55 sind so etwas fällig, wenn sie bis Ende 2020 nicht erfolgt ist.
Zitat
Arnd Hellinger
Insofern sollten wir eigentlich froh sein, dass die BVG die Forderung nach Barrierefreiheit bei Bus und Tram vorfristig erfüllt - bei der U-Bahn wird das wohl kaum zu schaffen sein, unterstellt man das aktuelle Tempo beim Bahnhofsumbau. :-(

Die Erfüllung der Forderung nach Barrierefreiheit bei Bus und Straßenbahn erfordert aber die passenden Haltestellen.
Im Moment fällt mir nur die Linie M4 ein, die ausschließlich barrierefreie Haltestellen besitzt. Niederflurbusse nutzen ebenfalls nicht allzu viel, wenn das Fahrzeug nicht nahe genug an die Kante ran kommt. Selbst wenn Autofahrer beim Einparken die gesetzlichen 15m vor und hinter dem Haltestellenschild frei halten, ist das bei Gelenkbussen kaum möglich.
Hier muss der Senat endlich was tun.

Für die meisten hier ausgedienten Tatrawagen haben sich bislang immer Abnehmer gefunden, nur B6A2-Beiwagen wurden in größerer Zahl verschrottet.

so long

Mario
Zitat
southernelectric
Und was ist mit Fahrgästen, die zwei extrem unterschiedlich lange Beine haben und die daher auf Stufen im Fahrzeug angewiesen sind?

Für diese Klientel dürften doch die Flexitys wie maßgeschneidert sein.
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Tradibahner
Zitat
B-V 3313

Nein, es reicht eben nicht! Wann kapiert eigentlich auch der Letzte, dass Barrierefreiheit im ÖPNV keine nette Geste, sondern eine Pflicht ist?

Du scheinst mit deiner Forderung völlig daneben zu liegen, das EU-Gesetz fordert die 100% Barrierefreiheit erst ab 2022, und damit ist es doch eine nette Geste der BVG, das die Barrierefreiheit bei Bussen schon seit ein paar Jahren besteht, und sie bei der Straßenbahn zu 2018 weitestgehend umgesetzt wird. Falls du rechnen kannst, hätte die BVG dann noch knapp 4 Jahre Zeit. Also fordere was du willst, die Pflicht besteht erst ab 2022.

Nochmal für Dich, Holger: Es gibt zu dieser Frage kein "EU-Gesetz", sondern eine deutsche Verfassung, eine völkerrechtlich bindende UN-Behindertenrechtskonvention und ein deutsches Personenbeförderungsgesetz. Das einschlägige Verfassungsrecht (Art. 3 III 2 GG) gilt übrigens schon seit 1994, so dass Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen - eigentlich - genügend Zeit hatten, entsprechend tätig zu werden.

Die Deadline "2022" wurde 2012 ins PBefG eingeführt, um das stetige Erfinden neuer Ausreden zu erschweren und besagt auch nur, dass die Aufgabenträger zu diesem Datum konkrete Zeitpläne zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit in ihren NVP verankert haben müssen...

Das ist richtig. Allerdings ist nicht definiert, was eine "vollständige Barrierefreiheit" in dem Zusammenhang bedeutet. Man geht aber davon aus, dass es nicht bedeutet, dass jeder Zug und jede Zugangsstelle vollständig barrierefrei ausgebaut werden muss. Zudem kann der Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benennen, für diese besteht dann überhaupt zeitliche keine Frist zur Umsetzung der Barrierefreiheit. Die Schulbushaltestelle am Gehöft in der Uckermark, wo zwei mal am Tag der Schulbus kommt, wird vermutlich nie ein Kasseler Sonderbord auf 20 Metern Länge bekommen.
Zitat
Arec
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Tradibahner
Zitat
B-V 3313

Nein, es reicht eben nicht! Wann kapiert eigentlich auch der Letzte, dass Barrierefreiheit im ÖPNV keine nette Geste, sondern eine Pflicht ist?

Du scheinst mit deiner Forderung völlig daneben zu liegen, das EU-Gesetz fordert die 100% Barrierefreiheit erst ab 2022, und damit ist es doch eine nette Geste der BVG, das die Barrierefreiheit bei Bussen schon seit ein paar Jahren besteht, und sie bei der Straßenbahn zu 2018 weitestgehend umgesetzt wird. Falls du rechnen kannst, hätte die BVG dann noch knapp 4 Jahre Zeit. Also fordere was du willst, die Pflicht besteht erst ab 2022.

Nochmal für Dich, Holger: Es gibt zu dieser Frage kein "EU-Gesetz", sondern eine deutsche Verfassung, eine völkerrechtlich bindende UN-Behindertenrechtskonvention und ein deutsches Personenbeförderungsgesetz. Das einschlägige Verfassungsrecht (Art. 3 III 2 GG) gilt übrigens schon seit 1994, so dass Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen - eigentlich - genügend Zeit hatten, entsprechend tätig zu werden.

Die Deadline "2022" wurde 2012 ins PBefG eingeführt, um das stetige Erfinden neuer Ausreden zu erschweren und besagt auch nur, dass die Aufgabenträger zu diesem Datum konkrete Zeitpläne zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit in ihren NVP verankert haben müssen...

Das ist richtig. Allerdings ist nicht definiert, was eine "vollständige Barrierefreiheit" in dem Zusammenhang bedeutet. Man geht aber davon aus, dass es nicht bedeutet, dass jeder Zug und jede Zugangsstelle vollständig barrierefrei ausgebaut werden muss. Zudem kann der Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benennen, für diese besteht dann überhaupt zeitliche keine Frist zur Umsetzung der Barrierefreiheit. Die Schulbushaltestelle am Gehöft in der Uckermark, wo zwei mal am Tag der Schulbus kommt, wird vermutlich nie ein Kasseler Sonderbord auf 20 Metern Länge bekommen.

Ob jede Zugangsstelle barrierefrei ausgebaut werden kann, ist natürlich nicht unbedingt sicher. Aber dass jeder Zug und jeder Bus niederflurig ist, ist doch so gut wie realisierbar (außer historische Fahrzeuge).
Zitat
Henning
Aber dass jeder Zug und jeder Bus niederflurig ist, ist doch so gut wie realisierbar (außer historische Fahrzeuge).

Aber was soll das alleine nützen? Genau so ist es ja in Rom: Die niederflurigen Busse fahren einfach nicht an die Haltestelle heran, sondern halten in der 2. Spur, auch wenn ein Rollstuhlfahrer offensichtlich Mitfahrt begehrt. Dabei sind die Bordsteinkanten dort so hoch, daß noch nicht mal ein Ausklappen der vorhandenen Rampe erforderlich ist. Stattdessen wird die Rampe dann von den überaus freundlichen Fahrern gerne auf die Fahrbahn ausgeklappt. Die ist dann allerdings so steil, daß kein Rollstuhl sie überwinden kann. Die doppelstöckigen S-Bahnen sind ohne fremde Hilfe prima mit dem Rollstuhl zu befahren, die meisten Bahnsteige bleiben aber unerreichbar; gleiches gilt auch für die U-Bahn. Dieser Umstand wird auch in keinem Liniennetz kommuniziert, lediglich auf den Perlschnüren in den Wagen. Hat man also zufällig einen barrierefreien U-Bahnhof gefunden, kann man sich erst im Fahrzeug darüber informieren, wo man wieder aussteigen kann. Bei der S-Bahn ist man ganz und gar auf Glück und Zufall angewiesen, da auch das Personal mit diesem Thema überfragt ist Einzig die Straßenbahnlinie 8 ist uneingeschränkt barrierefrei.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.04.2017 04:05 von Alter Köpenicker.
Zitat
Arnd Hellinger

Ich muß B-V 3313 Recht geben. Egal wie das Gesetz ist: Jeder Rentner, jeder Gehbehinderte / Rollstuhlfahrer und jede Mutter mit Kinderwagen freut sich über Niederflur bzw. empfindet soetwas heutzutage als selbstverständlich. Man sollte die Meinung nicht nur von seiner "gesunden" Sicht aus sehen.

Man muss sich auch klar darüber werden, dass Behinderung dem Wesen nach nichts ist, wovon grundsätzlich immer nur "die Anderen" betroffen wären, sondern es kann Jeden jederzeit treffen - selbst oder familiär. Ob Tradibahner, Rekowagen oder Tf wohl immer noch so schrieben, hätten sie gerade eine Diagnose wie "MS" oder "Parkinson" bekommen oder lägen mit einer Rückenmarksverletzung im UKB, wage ich sehr zu bezweifeln. Dies auch, stellte man bei ihren Kindern Muskeldystrophie oder frühkindliche Hirnschädigung (habe ich selbst) fest...

Ohne gegen dich persönlich wettern zu wollen, aber ich frage mich, wie gehbehinderte Menschen oder Mütter mit Kinderwagen früher zurecht gekommen sind? Ich meine, ihr tut so, als hätte es solche Fahrgäste vor 30 Jahren noch gar nicht gegeben.
Wie hat es denn früher geklappt, hm? an hat sich geholfen. Man hat mit angepackt und sich unter die Arme gegriffen.
Selbstständigkeit schön und gut, aber eine Gesellschaft, in der man sich gegenseitig zur Hand geht und aufmerksam ist, hat in meinen Augen mehr wert als 100% Barrierefreiheit.
Tut doch bitte nicht so, als sei Barrierehaftigkeit im Alltag eine böse Absicht der nicht-behinderten Menschen ...


D

In Bus und Bahn offenbaren sich die sozialen Abgründe unserer Mitbürger.
Zitat
Stahldora
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
GraphixBerlin
Ich muß B-V 3313 Recht geben. Egal wie das Gesetz ist: Jeder Rentner, jeder Gehbehinderte / Rollstuhlfahrer und jede Mutter mit Kinderwagen freut sich über Niederflur bzw. empfindet soetwas heutzutage als selbstverständlich. Man sollte die Meinung nicht nur von seiner "gesunden" Sicht aus sehen.

Man muss sich auch klar darüber werden, dass Behinderung dem Wesen nach nichts ist, wovon grundsätzlich immer nur "die Anderen" betroffen wären, sondern es kann Jeden jederzeit treffen - selbst oder familiär. Ob Tradibahner, Rekowagen oder Tf wohl immer noch so schrieben, hätten sie gerade eine Diagnose wie "MS" oder "Parkinson" bekommen oder lägen mit einer Rückenmarksverletzung im UKB, wage ich sehr zu bezweifeln. Dies auch, stellte man bei ihren Kindern Muskeldystrophie oder frühkindliche Hirnschädigung (habe ich selbst) fest...

Ohne gegen dich persönlich wettern zu wollen, aber ich frage mich, wie gehbehinderte Menschen oder Mütter mit Kinderwagen früher zurecht gekommen sind? Ich meine, ihr tut so, als hätte es solche Fahrgäste vor 30 Jahren noch gar nicht gegeben.
Wie hat es denn früher geklappt, hm? an hat sich geholfen. Man hat mit angepackt und sich unter die Arme gegriffen.
Selbstständigkeit schön und gut, aber eine Gesellschaft, in der man sich gegenseitig zur Hand geht und aufmerksam ist, hat in meinen Augen mehr wert als 100% Barrierefreiheit.
Tut doch bitte nicht so, als sei Barrierehaftigkeit im Alltag eine böse Absicht der nicht-behinderten Menschen ...

Von böser Absicht redet - zumindest hier im Forum - doch auch niemand. Ich verstehe allerdings durchaus Menschen mit Behinderung, die sich (eingedenk heutiger technischer Möglichkeiten) durch nicht barrierefreie Fahrzeuge und Zugangsstellen im ÖV diskriminiert fühlen - schließlich wird ja seit gefühlten Ewigkeiten von Verkehrsbetrieben, Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie Aufgabenträgern Abhilfe versprochen...

Und "Früher hat's ja auch geklappt." ist sachlicher Nonsens, denn "früher" (selbst in Würzburg oder dem Ruhrgebiet als Kind bzw. Jugendlicher oft genug erlebt) wurden Rollstuhlfahrer in einem O305 oder Düwag-GT erst gar nicht befördert, wenn der jeweilige Fahrer angab, "Rücken" zu haben. Bei der Eisenbahn (DB wie DR wie NE) war es außerhalb der S-Bahn-Netze zudem bis Anfang der 1990er Jahre üblich, Rollifahrer nur in Gepäckwagen zu befördern - das änderte sich erst mit Beschaffung von IC-Großraumwagen, ICE1, IR-Bistrowagen und Doppelstock-Steuerwagen. Zudem ist für Personen mit Kinderwagen (sind ja nicht nur Eltern, auch Babysitter etc.) die Nutzung von Hochflurfahrzeugen ebenso weder komfortabel noch wirklich gesundheitsfördernd. Waren übrigens "früher" ältere Menschen nicht mehr mobil, landeten die oft genug in irgendwelchen Verwahranstalten... :-(

Mit dem Argument "Früher hat's auch geklappt." könnte man ja auch GSM, DSL und das öffentliche Internet insgesamt abschalten oder den ÖV komplett einstellen. Das möchtest Du doch auch nicht wirklich, oder...?

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Stahldora
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
GraphixBerlin
Ich muß B-V 3313 Recht geben. Egal wie das Gesetz ist: Jeder Rentner, jeder Gehbehinderte / Rollstuhlfahrer und jede Mutter mit Kinderwagen freut sich über Niederflur bzw. empfindet soetwas heutzutage als selbstverständlich. Man sollte die Meinung nicht nur von seiner "gesunden" Sicht aus sehen.

Man muss sich auch klar darüber werden, dass Behinderung dem Wesen nach nichts ist, wovon grundsätzlich immer nur "die Anderen" betroffen wären, sondern es kann Jeden jederzeit treffen - selbst oder familiär. Ob Tradibahner, Rekowagen oder Tf wohl immer noch so schrieben, hätten sie gerade eine Diagnose wie "MS" oder "Parkinson" bekommen oder lägen mit einer Rückenmarksverletzung im UKB, wage ich sehr zu bezweifeln. Dies auch, stellte man bei ihren Kindern Muskeldystrophie oder frühkindliche Hirnschädigung (habe ich selbst) fest...

Ohne gegen dich persönlich wettern zu wollen, aber ich frage mich, wie gehbehinderte Menschen oder Mütter mit Kinderwagen früher zurecht gekommen sind? Ich meine, ihr tut so, als hätte es solche Fahrgäste vor 30 Jahren noch gar nicht gegeben.
Wie hat es denn früher geklappt, hm? an hat sich geholfen. Man hat mit angepackt und sich unter die Arme gegriffen.
Selbstständigkeit schön und gut, aber eine Gesellschaft, in der man sich gegenseitig zur Hand geht und aufmerksam ist, hat in meinen Augen mehr wert als 100% Barrierefreiheit.
Tut doch bitte nicht so, als sei Barrierehaftigkeit im Alltag eine böse Absicht der nicht-behinderten Menschen ...

Von böser Absicht redet - zumindest hier im Forum - doch auch niemand. Ich verstehe allerdings durchaus Menschen mit Behinderung, die sich (eingedenk heutiger technischer Möglichkeiten) durch nicht barrierefreie Fahrzeuge und Zugangsstellen im ÖV diskriminiert fühlen - schließlich wird ja seit gefühlten Ewigkeiten von Verkehrsbetrieben, Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie Aufgabenträgern Abhilfe versprochen...

Und "Früher hat's ja auch geklappt." ist sachlicher Nonsens, denn "früher" (selbst in Würzburg oder dem Ruhrgebiet als Kind bzw. Jugendlicher oft genug erlebt) wurden Rollstuhlfahrer in einem O305 oder Düwag-GT erst gar nicht befördert, wenn der jeweilige Fahrer angab, "Rücken" zu haben.

Ja im Westen ist es ja schon von je her eine Ellenbogengesellschafft gewesen, wo jeder nur an sich denkt.
Im Osten gab es früher eine Gemeinschaftlichkeit. Da hat man ohne zu überlegen mit angefasst, wenn an der Treppe ein Mutter mit Kinderwagen stand. Nun haben wir uns der westlichen Welt angepasst und gehen ohne zu überlegen an so etwas vorbei. Zur Not kann man ja ganz vertieft auf sein Handy starren...
Das hat sicher mit Ost- und West nichts zu tun. Man wurde früher so erzogen überall, dass man einfach anpackt. Ob man das den Kindern heute in der Schule und in der Familie auch noch beibringt? Als junger Mensch stand man in der Straßenbahn, auf, wenn ein älterer keinen Platz mehr fand. Beim Kinderwagen und Rollstuhl wurde mit angepackt. Es ist ein allgemeiner Trend unserer Gesellschaft, dass das nicht mehr immer funktioniert. Das alles ersetzt aber nicht die Barierefreiheit, wo man sie denn ermöglichen kann, ohne kompletten Neubau.
Zitat
Arnd Hellinger
Von böser Absicht redet - zumindest hier im Forum - doch auch niemand. Ich verstehe allerdings durchaus Menschen mit Behinderung, die sich (eingedenk heutiger technischer Möglichkeiten) durch nicht barrierefreie Fahrzeuge und Zugangsstellen im ÖV diskriminiert fühlen - schließlich wird ja seit gefühlten Ewigkeiten von Verkehrsbetrieben, Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie Aufgabenträgern Abhilfe versprochen...

Ist denn nun eine M17 mit überfüllten GT in der Stoßzeit barrierefrei, ja oder nein?
Zitat
Triebfahrzeugführer
Ja im Westen ist es ja schon von je her eine Ellenbogengesellschafft gewesen, wo jeder nur an sich denkt.
Im Osten gab es früher eine Gemeinschaftlichkeit. Da hat man ohne zu überlegen mit angefasst, wenn an der Treppe ein Mutter mit Kinderwagen stand. Nun haben wir uns der westlichen Welt angepasst und gehen ohne zu überlegen an so etwas vorbei.

Ah ja, wenn uns die Argumente abhanden kommen, schwingen wir halt mal eben die Ostalgie-Keule - wird schon keiner hinterfragen. Denkste... :-)

Es mag zwar sein, dass es in der früheren DDR-Gesellschaft etwas weniger Leistungsdruck und dafür in manchen Bereichen etwas mehr gegenseitige Solidarität und Hilfsbereitschaft gab - das will ich so pauschal gar nicht bestreiten. Wer aber nach Schichtende in der Elektroindustrie von Schweineöde auf dem Heimweg nach Marzahn oder Hohenschönhausen noch vor Ladenschluss in irgendeiner Kaufhalle oder Konsum-Verkaufsstelle etwas Brauchbares zum Abendessen auftreiben musste/wollte, interessierte sich nicht so wirklich dafür, ob oder ggf. wie ein Kinderwagen oder Rollstuhl nun vom Bahnsteig in den Rekowagen, KT4D oder Ikarus kommen sollte, weil dann nämlich unter Umständen aus dem Abendessen nicht mehr das Erhoffte geworden wäre.

Und von den Lebensbedingungen für Alte und Behinderte in dieser ach so fortschrittlich-sozial-solidarischen DDR schreibe ich jetzt hier lieber nicht mehr weiter, denn das hat mit dem ÖPNV dann doch nur noch am Rande zu tun...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
VvJ-Ente
Zitat
Arnd Hellinger
Von böser Absicht redet - zumindest hier im Forum - doch auch niemand. Ich verstehe allerdings durchaus Menschen mit Behinderung, die sich (eingedenk heutiger technischer Möglichkeiten) durch nicht barrierefreie Fahrzeuge und Zugangsstellen im ÖV diskriminiert fühlen - schließlich wird ja seit gefühlten Ewigkeiten von Verkehrsbetrieben, Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie Aufgabenträgern Abhilfe versprochen...

Ist denn nun eine M17 mit überfüllten GT in der Stoßzeit barrierefrei, ja oder nein?

Technisch und rechtlich gesehen ist sie das...

Und ja: Es wäre mit etwas Hirnschmalz, Gussasphalt und ein paar Stempeln von TAB sowie VLB durchaus möglich, die Bahnsteige in S Karlshorst und S Friedrichsfelde Ost so anzupassen, dass sie bauzeitlich auch von GT6-Doppeln bedient werden könnten. Dazu müsste allerdings der Bus 296 in Fahrtrichtung S Karlshorst ab Waldowallee aus der Rheinsteinstraße bis Treskowallee in die Marksburgstraße verlegt werden.

Viele Grüße
Arnd
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen