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TV-Tipp 2
geschrieben von Jumbo 
Re: TV-Tipp 2
15.12.2018 20:59
ZDF Info / Mediathek

Bis 22.12.18 verfügbar, 44min.

DDR mobil - Zwischen Tatra-Bahn und Ikarus
Re: TV-Tipp 2
16.12.2018 20:54
Re: TV-Tipp 2
16.12.2018 20:59
RBB / Mediathek

Schicksalsjahre einer Stadt

Jetzt 1967 verfügbar (u.a. mit: Einstellung der Straßenbahn in Berlin-West)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.12.2018 20:59 von GraphXBerlin.
Re: TV-Tipp 2
16.12.2018 21:44
Zitat
GraphXBerlin
ZDF Info / Mediathek

Bis 22.12.18 verfügbar, 44min.

DDR mobil - Zwischen Tatra-Bahn und Ikarus

Die Dokumentationen von/für ZDFinfo bleiben aber eigentlich länger in der Mediathek...

Viele Grüße
Arnd
Re: TV-Tipp 2
29.12.2018 03:26
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
GraphXBerlin
ZDF Info / Mediathek

Bis 22.12.18 verfügbar, 44min.

DDR mobil - Zwischen Tatra-Bahn und Ikarus

Die Dokumentationen von/für ZDFinfo bleiben aber eigentlich länger in der Mediathek...

In diesem Fall offenbar leider nicht.
Re: TV-Tipp 2
29.12.2018 03:56
Zitat
Arec
In diesem Fall offenbar leider nicht.

Häufig findet sich aber jemand, der sich um die Veröffentlichungsrechte wenig schert und solche Dokumentationen herunterlädt oder aufzeichnet und dann bei den gängigen Videoportalen unter dem Sendungstitel online stellt.
Re: TV-Tipp 2
29.12.2018 09:27
Vielleicht kann ich nachhelfen.
Habe gestern (Freitag) mir die teure Hörzu zugelegt und drin gestöbert.
Dabei bin ich auf DDR-mobil gestoßen.
Auch ,,Zwischen Tatra-Bahn und Ikarus".
Das ist am Sonntag,06.01.2019 im ZDF-Info zwischen 15.45-18.45h.
Ist aber unverbindlich.
Ich schaue diesen Sender öfter.
Dieser ändert die Zeiten ganz gerne mal.
Also wer daran interessieriert,an diesem Tag Videotext kucken.
Der Film war gut.
In diesen drei Stunden sind auch andere Themen zum Thema Verkehr in der DDR vorgesehen.
Viel Glück-guten Rutsch.
Re: TV-Tipp 2
29.12.2018 10:24
Findige Frechdachse verewigen das auf Youtube - wem an dem Filmchen gelegen ist, lädt ihn sich von dort herunter.

[www.youtube.com]

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Re: TV-Tipp 2
29.12.2018 12:43
Zitat
Lopi2000
Zitat
Arec
In diesem Fall offenbar leider nicht.

Häufig findet sich aber jemand, der sich um die Veröffentlichungsrechte wenig schert und solche Dokumentationen herunterlädt oder aufzeichnet und dann bei den gängigen Videoportalen unter dem Sendungstitel online stellt.

Die ARD und einige Landesrundfunkanstalten machen das bei der entsprechenden Google-Tochter auch gerne selbst - das ZDF leider (noch?) nicht...

Viele Grüße
Arnd
Re: TV-Tipp 2
29.12.2018 13:28
Zitat
Philipp Borchert
Findige Frechdachse verewigen das auf Youtube - wem an dem Filmchen gelegen ist, lädt ihn sich von dort herunter.

[www.youtube.com]

Noch findigere gehen auf diesen Link: [mediathekviewweb.de]
Suchen -> Laden -> Glücklich sein
Re: TV-Tipp 2
29.12.2018 14:35
Zitat
Arnd Hellinger

Die ARD und einige Landesrundfunkanstalten machen das bei der entsprechenden Google-Tochter auch gerne selbst - das ZDF leider (noch?) nicht...


Irgendwer hat's gemacht: "DDR" mobil
Re: TV-Tipp 2
29.12.2018 14:47
Zitat
Arec
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
GraphXBerlin
ZDF Info / Mediathek

Bis 22.12.18 verfügbar, 44min.

DDR mobil - Zwischen Tatra-Bahn und Ikarus

Die Dokumentationen von/für ZDFinfo bleiben aber eigentlich länger in der Mediathek...

In diesem Fall offenbar leider nicht.

In diesem ominösen Jutjub wird man fündig, im Zweifel mit Hilfe von dessen Chef Gurgel. ;)
Re: TV-Tipp 2
29.12.2018 21:38
Zitat
Arnd Hellinger
Die ARD und einige Landesrundfunkanstalten machen das bei der entsprechenden Google-Tochter auch gerne selbst - das ZDF leider (noch?) nicht...

Doch, das ZDF macht dies im Grundsatz auch. Zu manchen Sendungen (z.B. heute show oder neo magazin royale) gibt es eigene Youtube-Kanäle mit hunderten von Videos. Manche Filme oder Serienfolgen stehen komplett online.

Das Ganze hängt aber zum einen von den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags ab, der zum Schutz kommerzieller Anbieter den öffentlich-rechtlichen Sendern Vorgaben macht, was online zulässig ist und was nicht. Zum anderen gibt es sehr unterschiedliche Verwertungsrechte für die einzelnen Sendungen, die es ermöglichen, Sendungen selbst in die eigene Mediathek und/oder auf YouTube zu stellen und dabei regeln, wie lange dies möglich ist.

Gerade bei älteren eingekauften Produktionen sind die Zeiten, die eine Sendung in der Mediathek stehen darf, sehr knapp, da ursprünglich grundsätzlich nur eine Woche zulässig war und man sich dann auch im Lizenzvertrag nicht mehr zusichern lassen hat, was man extra hätte bezahlen müssen. Manch ein Produzent legt Wert darauf, die Sendung auch selbst zu vermarkten und daher die Mediathek-Zeiten kurz zu halten. Dies alles macht Mediatheken zu einem komplexen Sammelsurium, bei dem manches vergänglicher ist als vermutet.
Re: TV-Tipp 2
29.12.2018 22:10
Hallo,

Zitat
Lopi2000
Das Ganze hängt aber zum einen von den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags ab, der zum Schutz kommerzieller Anbieter den öffentlich-rechtlichen Sendern Vorgaben macht, was online zulässig ist und was nicht.

Ich halte es für fragwürdig eine derartige Behauptung aufzustellen, ohne dazu ergänzende Informationen zu nennen. Die Ein-Wochen-Frist haben sich die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten ganz allein selbst zuzuschreiben, denn diese Frist war der Preis dafür, dass die damalige, geräteabhängige GEZ-Gebühr durch den heutigen Rundfunkbeitrag ersetzt werden durfte. Vor der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags waren Sendebeiträge in den Mediatheken weitaus länger als eine Woche verfügbar. Hätten die Anstalten damals nicht darauf bestanden, dass die geräteabhängige Gebühr durch einen geräteunabhängigen Beitrag ersetzt wird, gäbe es das Ein-Wochen-Theater heute nicht.

Viele Grüße vom Oberdeck...


Kann ich am Baum zundern?
Re: TV-Tipp 2
30.12.2018 00:49
Zitat
Oberdeck
Hallo,

Zitat
Lopi2000
Das Ganze hängt aber zum einen von den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags ab, der zum Schutz kommerzieller Anbieter den öffentlich-rechtlichen Sendern Vorgaben macht, was online zulässig ist und was nicht.

Ich halte es für fragwürdig eine derartige Behauptung aufzustellen, ohne dazu ergänzende Informationen zu nennen. Die Ein-Wochen-Frist haben sich die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten ganz allein selbst zuzuschreiben, denn diese Frist war der Preis dafür, dass die damalige, geräteabhängige GEZ-Gebühr durch den heutigen Rundfunkbeitrag ersetzt werden durfte. Vor der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags waren Sendebeiträge in den Mediatheken weitaus länger als eine Woche verfügbar. Hätten die Anstalten damals nicht darauf bestanden, dass die geräteabhängige Gebühr durch einen geräteunabhängigen Beitrag ersetzt wird, gäbe es das Ein-Wochen-Theater heute nicht.

Deine Ausführungen halte ich allerdings ebenfalls für fragwürdig. Meines Wissens war die Verkürzung der Speicherfrist eine Folge der Rechtsstreitigkeiten mit diversen Medienunternehmen über den zulässigen Umfang der Internet-Publikationen im Zuge des Öffentlichen-Rundfunk-Auftrags und stellte einen ausgehandelten Kompromiss dar. Diese Rechtsstreitigkeiten hatten nichts mit der Umstellung des Rundfunkbeitrags zu tun.

Viele Grüße
André
Re: TV-Tipp 2
30.12.2018 01:57
Zitat
Oberdeck
Hallo,

Zitat
Lopi2000
Das Ganze hängt aber zum einen von den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags ab, der zum Schutz kommerzieller Anbieter den öffentlich-rechtlichen Sendern Vorgaben macht, was online zulässig ist und was nicht.

Ich halte es für fragwürdig eine derartige Behauptung aufzustellen, ohne dazu ergänzende Informationen zu nennen. Die Ein-Wochen-Frist haben sich die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten ganz allein selbst zuzuschreiben, denn diese Frist war der Preis dafür, dass die damalige, geräteabhängige GEZ-Gebühr durch den heutigen Rundfunkbeitrag ersetzt werden durfte. Vor der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags waren Sendebeiträge in den Mediatheken weitaus länger als eine Woche verfügbar. Hätten die Anstalten damals nicht darauf bestanden, dass die geräteabhängige Gebühr durch einen geräteunabhängigen Beitrag ersetzt wird, gäbe es das Ein-Wochen-Theater heute nicht.

Das stimmt so auch nicht. Es gab einen Rechtsstreit zwischen NDR und WDR (für die ARD, die selbst nicht rechts- und prozessfähig ist) einerseits und AS Media (Springer) sowie dem Bund deutscher Zeitungsverlage andererseits, der in diesen Vergleich mündete. Das hat mit Form und Berechnung der Rundfunkgebühren/-beiträge rein gar nichts zu tun.

Mitte 2018 wurde zudem eine Neufassung des Rundfunkstaatsvertrages unterzeichnet, mit der die Fristen wiederum entsprechend moderner Nutzungsgewohnheiten gelockert werden sollen. Weil aber einige der 16 Landtage das Ding noch nicht formal beschlossen haben, ist es eben noch nicht in Kraft und so lange nutzen die Sender eben hauseigene Youtube-Kanäle...

Viele Grüße
Arnd
Re: TV-Tipp 2
30.12.2018 03:20
Zitat
Arnd Hellinger
Das hat mit Form und Berechnung der Rundfunkgebühren/-beiträge rein gar nichts zu tun.

Formell besteht da kein Zusammenhang, inhaltlich gab es natürlich schon Berühungspunkte - zum einen da solche Vertragswerke zwischen 16 Vertragspartnern ja immer Ergebnisse komplexer Verhandlungsprozesse sind - zum anderen da in beiden Teilbereichen aufgrund der heutigen multimedialen Welt für beide Themenfelder dringender Handlungsbedarf bestand, der mit den Änderungen weitgehend bewältigt wurde. Aber ich habe mir eine Verkürzung des Themas erlaubt, weil es ja ohnehin eher nicht zum Kernthemenfeld dieses Forums gehört.

Zitat
Arnd Hellinger
Mitte 2018 wurde zudem eine Neufassung des Rundfunkstaatsvertrages unterzeichnet, mit der die Fristen wiederum entsprechend moderner Nutzungsgewohnheiten gelockert werden sollen. Weil aber einige der 16 Landtage das Ding noch nicht formal beschlossen haben, ist es eben noch nicht in Kraft und so lange nutzen die Sender eben hauseigene Youtube-Kanäle...

Und draufgesattelt auf diese Staatsvertragsgeschichten kommen dann noch individuelle Vereinbarungen mit den Lizenzgebern. Wenn man z.B. eine Serie in Auftrag gibt und die Folgen ohnehin nur eine Woche nach Ausstrahlung selbst online verwerten darf, kann man dem Lizenzgeber gestatten, die Rechte anderweitig zu vermarkten. Wenn sich dann der Staatsvertrag ändert, besteht der alte Lizenzdeal fort und diese Serie darf dann eben weiterhin nur eine Woche nach Ausstrahlung online gestellt werden.

Es gibt ja durch diese ungewöhnlichen Konstellationen auch noch weitere kostenpflichtige Zusatzangebote wie "ZDF herzkino" auf Amazon Prime oder "ARD plus" und "ZDF select" bei der Telekom, über die sonst nicht nutzbare Rechte auf clevere Weise nutzbar gemacht werden. Ähnliches (allerdings vor allem zur Lösung von Lizenzrechten zur Ausstrahlung) machen auch RTL mit seinem Sender NOW US oder DAZN mit seinem TV-Sender im Norderstedter Kabelnetz, die beide gar nicht vorhaben, dass jemand ihr Programm sieht, aber es ist aus rechtlichen Gründen eben erforderlich, damit diese Inhalte auch online verfügbar gemacht werden dürfen.

Um mal wieder den Bogen zum Berliner ÖPNV zu spannen: Zu vergleichen ist diese Entwicklung vielleicht mit dem BerlKönig als neues Nischenangebot im Grenzbereich bisheriger Angebote, das auf einen möglichen Durchbruch dieser Nische wartet.
Re: TV-Tipp 2
31.12.2018 16:21
Hi,

Zitat
andre_de
Meines Wissens war die Verkürzung der Speicherfrist eine Folge der Rechtsstreitigkeiten mit diversen Medienunternehmen über den zulässigen Umfang der Internet-Publikationen im Zuge des Öffentlichen-Rundfunk-Auftrags und stellte einen ausgehandelten Kompromiss dar. Diese Rechtsstreitigkeiten hatten nichts mit der Umstellung des Rundfunkbeitrags zu tun.
Zitat
Arnd Hellinger
Es gab einen Rechtsstreit zwischen NDR und WDR (für die ARD, die selbst nicht rechts- und prozessfähig ist) einerseits und AS Media (Springer) sowie dem Bund deutscher Zeitungsverlage andererseits, der in diesen Vergleich mündete. Das hat mit Form und Berechnung der Rundfunkgebühren/-beiträge rein gar nichts zu tun.

Die erwähnten Rechtsstreitigkeiten will ich gar nicht in Abrede stellen, aber ich kann mich noch sehr lebhaft an die damalige Diskussion zu den Vorhaltefristen der Beiträge erinnern. Mag sein, dass da noch andere Punkte mit hineingespielt haben, aber letztlich war das Beharren der ÖR auf die Beitragsumstellung ausschlaggebend dafür, dass die Fristenlösung für die Mediatheken im Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben wurde. Da stellt übrigens auch die spätere Änderung, die in einigen Fällen nun eine längere Vorhaltedauer ermöglichet, nicht wirklich eine echte Verbesserung dar, denn in früheren Zeiten gab es nach meiner Erinnerung für Eigenproduktionen aus neuerer Zeit überhaupt keine zeitliche Beschränkung. Mittlerweile werden ja noch nicht einmal mehr Textbeiträge unbegrenzt zur Verfügung gestellt, nach einer gewissen Zeit (mindestens ein Jahr) führen vorhandene Lesezeichen plötzlich ins Nirvana und die Beiträge sind auch über die Suche nicht mehr zu finden.

Viele Grüße vom Oberdeck...


Kann ich am Baum zundern?
Re: TV-Tipp 2
02.01.2019 20:00
Der RBB blickt diese Woche auf 90 Jahre BVG zurück.

Gestern allgemein [www.rbb-online.de] und heute (noch nicht in der Mediathek) auf die Strassenbahn.
Re: TV-Tipp 2
04.01.2019 03:36
Zitat
micha774
Der RBB blickt diese Woche auf 90 Jahre BVG zurück.

Gestern allgemein [www.rbb-online.de] und heute (noch nicht in der Mediathek) auf die Strassenbahn.

Im Beitrag wird von tschechischen U-Bahnzügen berichtet, die im Osten Berlins verkehrt haben sollen. Während dieses Satzes wurde eine alte AI oder AII abgebildet, weiß nicht genau, wie die alten Baureihen alle heißen. Ich gehen davon aus, dass das einfach ein Fehler war oder?
Meines Wissens nach fuhren doch nie Tschechische Züge durch´s Berliner U-Bahnnetz, außer halt die Giesela aber die war ja zu dem Zeitpunkt brandneu
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