Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017)
geschrieben von Alter Köpenicker 
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Nemo
Es steht häufig sowas drauf wie "BERLIN (Berlin Hbf)". [...] Ich könnte natürlich gleich Berlin (Warschauer Str.) reinschreiben lassen.

Also online geht das auf keinen Fall, wie es im Reisezentrum aussieht, weiß ich nicht.
Wenn Du Dir online eine Fahrkarte mit dem Start S-Bf. Warschauer Straße erstellst, erscheint auf der Fahrkarte nur "Berlin". Die Geschichte mit den Klammern ist ja völlig unüblich. Gerne lasse ich mich allerdings auch vom Gegenteil überzeugen.

Da ich im Wechsel alle drei Vertriebskanäle nutze, kann ich zu allen etwas beisteuern, wenn auch nicht mit Berlin als Start oder Ziel, da ich den Fahrschein bis ins Umland brauche.
Online-Ticket (PDF)
Es steht nur „Leipzig+City“ im Abschnitt „Fahrkarte“. Der konkret gewünschte Bahnhof ergibt sich aber aus der Reiseverbindung, die unter dem Fahrschein ausgedruckt ist.

Handy-Ticket in der DB-App:
Oben drüber steht die konkret gebuchte Station (auch wenn es eine Bus- oder Straßenbahnhaltestelle ist), im Text unter dem Barcode steht dann „Leipzig+City“

Schalter (DB-Agentur):
Es steht nur „Leipzig+City“ auf dem Fahrschein, der konkret gewünschte Bahnhof ergibt sich aus dem Ausdruck der Reiseverbindung, die bei der Buchung angegeben wurde. Die Reiseverbindung wird manchmal (wenn sie kurz genug ist), auf dem selben A4-Blatt ausgedruckt wie die Fahrkarte. Ist die Reiseverbindung zu lang, kommt sie auf ein gesondertes weißes A4-Blatt; vom dem Fahrkartenvordruck wird die Fahrkarte an der Perforation abgetrennt und 2/3 des A4-Blattes werden entsorgt.

Automat:
Es steht fett „Leipzig+City“ drauf und in kleinerer Schrift darunter der konkret gebuchte Bahnhof in Klammern.

Ohne Bahncard (oder bei Unterschreiten der Mindestentfernung für das City-Ticket) dürfte nur der Zusatz „+City“ wegfallen, der Ausdruck aber ansonsten genauso aussehen.
Zitat
Jumbo
Online-Ticket (PDF)
Es steht nur „Leipzig+City“ im Abschnitt „Fahrkarte“. Der konkret gewünschte Bahnhof ergibt sich aber aus der Reiseverbindung, die unter dem Fahrschein ausgedruckt ist.

Die jedoch nicht bindend ist. Es kann auch jeder andere Bahnhof innerhalb der tariflichen Gleichstellung angefahren werden.

Zitat
Jumbo
Schalter (DB-Agentur):
vom dem Fahrkartenvordruck wird die Fahrkarte an der Perforation abgetrennt und 2/3 des A4-Blattes werden entsorgt.

Dabei findet sich doch dort extra der Hinweis, daß man gerade dies tunlichst unterlassen möge. Schon so mancher hat sich fälschlicherweise nur mit der Reiseverbindung und ohne der Fahrkarte auf den Weg gemacht.

Zitat
Jumbo
Automat:
Es steht fett „Leipzig+City“ drauf und in kleinerer Schrift darunter der konkret gebuchte Bahnhof in Klammern.

Ach daher kommt das mit den Klammern. Der Forist, der das immer wieder einstreute, äußert sich ja leider nicht mehr dazu.
Ich hatte bislang erst zweimal eine Fahrkarte des Fernverkehrs aus dem Automaten bezogen. Da dies jeweils Fahrkarten von und nach Bahnhöfen ohne tarifliche Gleichstellung waren, stand da natürlich auch nichts in Klammern.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Jumbo
Schalter (DB-Agentur):
vom dem Fahrkartenvordruck wird die Fahrkarte an der Perforation abgetrennt und 2/3 des A4-Blattes werden entsorgt.

Dabei findet sich doch dort extra der Hinweis, daß man gerade dies tunlichst unterlassen möge. Schon so mancher hat sich fälschlicherweise nur mit der Reiseverbindung und ohne der Fahrkarte auf den Weg gemacht.

Mit kommt ein solcher Hinweis zwar auch bekannt vor. Auf den beiden Fahrkarten auf komplettem A4-Blatt vom August letzten Jahres, die ich hier grad in der Hand habe, kann ich aber keinen finden. Entweder wurde der Vordruck geändert oder es gibt unterschiedliche Vordrucke.

Abgesehen von der Papierverschwendung, die man aber nur dadurch verhindern würde, dass die Fahrkartenvordrucke nicht auf A4 hergestellt werden, spricht ja nichts dagegen, den leeren Blattteil zu entsorgen – macht ja die Reiseunterlagen nur unnötig dick.
Wobei ich es auch schon erlebt habe, dass die Dame am Schalter so im Abtrennen der Reservierungen und Fahrkarten mit langer Reiseverbindung¹ war, dass sie auch anfing, die Fahrkarte von der kurzen Reiseverbindung² abzutrennen – womit wir wieder beim Thread-Thema wären.


¹also auf gesonderm Blatt
²also auf demselben Blatt wie die Fahrkarte
Zitat
Jumbo
Mit kommt ein solcher Hinweis zwar auch bekannt vor. Auf den beiden Fahrkarten auf komplettem A4-Blatt vom August letzten Jahres, die ich hier grad in der Hand habe, kann ich aber keinen finden. Entweder wurde der Vordruck geändert oder es gibt unterschiedliche Vordrucke.

Mir kam der Hinweis in den Sinn, da dies auch gerade im ICE-Treff thematisiert wurde. Ich selbst hatte mal eine Fahrkarte nach London mit einem solchen Hinweis. Die Reiseverbindung befand sich auf einem gesonderten Blatt und dennoch traute ich mich nicht, den weißen Abschnitt abzutrennen, obgleich die Fahrkarten im Ausland ja auch oft ca. dem Format DIN-lang, also etwa dem Drittel einer DIN-A4-Seite entsprechen.
Ich bin heute vormittag ungewöhnlicherweise mit dem RE 5 von Gesundbrunnen Gleis 6 nach Gesundbrunnen Gleis 8 gefahren. Und das, obwohl die Fahrstuhlstörung aus der vergangenen Woche wieder beseitigt war. ;-)

Hintergrund war eine Signalstörung vor dem Hauptbahnhof, die es wohl erforderlich gemacht hat, kurz nach Überqueren der Perleberger Brücke für 30 min stehen zu bleiben, dann zurückzusetzen und im Gegengleis erneut aufzubrechen.
Zitat
Lopi2000
Ich bin heute vormittag ungewöhnlicherweise mit dem RE 5 von Gesundbrunnen Gleis 6 nach Gesundbrunnen Gleis 8 gefahren. Und das, obwohl die Fahrstuhlstörung aus der vergangenen Woche wieder beseitigt war. ;-)

Hintergrund war eine Signalstörung vor dem Hauptbahnhof, die es wohl erforderlich gemacht hat, kurz nach Überqueren der Perleberger Brücke für 30 min stehen zu bleiben, dann zurückzusetzen und im Gegengleis erneut aufzubrechen.

Dann waren wir im selben Zug ;-) Der RE5 fuhr dann nur bis Südkreuz und fiel danach aus.
Gab anschließend auch noch einige Verspätungen bei den Zügen aus Richtung Spandau.
Laut DB App war der Grund eine Weichenstörung.
Zitat
Logital
Das würde ich normalerweise auch so machen. Aber manchmal habe ich das Angst ich könnte möglicherweise durch die Abfahrt ab Spindlersfeld eine Preisstufe höher rutschen, und für die Strecke habe ich ja eigentlich nen Ticket, daher versuche ich es oft zusätzlich ohne Vorlauf der S-Bahn.

Da buche ich - zumindest Fahrscheine mit Zugbindung - aus Fahrgastrechtlichen Erwägungen heraus - trotzdem ab und bis zu meinem Heimatbahnhof.
Zitat
JeDi
Zitat
Logital
Das würde ich normalerweise auch so machen. Aber manchmal habe ich das Angst ich könnte möglicherweise durch die Abfahrt ab Spindlersfeld eine Preisstufe höher rutschen, und für die Strecke habe ich ja eigentlich nen Ticket, daher versuche ich es oft zusätzlich ohne Vorlauf der S-Bahn.

Da buche ich - zumindest Fahrscheine mit Zugbindung - aus Fahrgastrechtlichen Erwägungen heraus - trotzdem ab und bis zu meinem Heimatbahnhof.

Was auch nicht verkehrt ist. Vielfach bekommt man dadurch auch noch einen Sparpreis, den man ab dem eigentlichen Fernbahnhof nicht mehr bekommt.
Zitat
Bd2001
Zitat
JeDi
Da buche ich - zumindest Fahrscheine mit Zugbindung - aus Fahrgastrechtlichen Erwägungen heraus - trotzdem ab und bis zu meinem Heimatbahnhof.

Was auch nicht verkehrt ist. Vielfach bekommt man dadurch auch noch einen Sparpreis, den man ab dem eigentlichen Fernbahnhof nicht mehr bekommt.

Hier gilt wohl der Grundsatz "probieren geht über studieren". Ich habe beide Erfahrungen schon gemacht; die 19er Sparpreise gibt es oft nur ohne Nahverkehrsvorlauf. Dennoch ist man auf der sicheren Seite, wenn man, vor allem bei Hinfahrten vom Heimatbahnhof aus bucht - bei der S-Bahn ist man ja vor Überraschungen nie gefeit.
Schreiben der DB Tarif denn tatsächlich vor dass das Verschulden des Verpassens des zuggebundenen Zuges bei der DB liegen muss und gleichzeitig es ein Zug sein muss der auf der Fahrkarte eingetragen war?

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Schreiben der DB Tarif denn tatsächlich vor dass das Verschulden des Verpassens des zuggebundenen Zuges bei der DB liegen muss und gleichzeitig es ein Zug sein muss der auf der Fahrkarte eingetragen war?

Gute Frage, würde ich auch gerne wissen, wie es ist, wenn ein Zug einer anderen Bahngesellschaft Verspätung hat und ich daher den Anschluss verpasse (der nicht-DB-Zug steht natürlich auf der Fahrkarte).
Zitat
dominator

Gute Frage, würde ich auch gerne wissen, wie es ist, wenn ein Zug einer anderen Bahngesellschaft Verspätung hat und ich daher den Anschluss verpasse (der nicht-DB-Zug steht natürlich auf der Fahrkarte).

Von Königs Wusterhausen z.B. nach Wolfsburg bietet mir die DB die Fahrt von BKW nach BSPD mit der ODEG an und dann weiter mit dem ICE 877, eine Stunde später ebenfalls mit der ODEG, diesmal nur bis Hbf und weiter mit dem ICE 832/842, eine weitere Stunde später immernoch mit der ODEG, ebenfalls zum Hbf und dann weiter mit dem ICE 540. Übrigens sind die beiden letzten Fahrten (ICE 832/842 bzw. 540) nicht teurer als 29,90 € für heute Abend. Sollte der ODEG später sein, und man die ICE verpassen, greifen die Fahrgastrechte.

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!






1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.09.2017 17:32 von Tradibahner.
Zitat
dominator
Zitat
Logital
Schreiben der DB Tarif denn tatsächlich vor dass das Verschulden des Verpassens des zuggebundenen Zuges bei der DB liegen muss und gleichzeitig es ein Zug sein muss der auf der Fahrkarte eingetragen war?

Gute Frage, würde ich auch gerne wissen, wie es ist, wenn ein Zug einer anderen Bahngesellschaft Verspätung hat und ich daher den Anschluss verpasse (der nicht-DB-Zug steht natürlich auf der Fahrkarte).

Also wenn der Zug der anderen Gesellschaft auf der Fahrkarte drauf ist ist ganz sicher auch die Zugbindung aufgehoben.
In den 200seitigen DB Tarifwerk habe ich nix gefunden dazu in welchen Fällen einen Aufhebung der Zugbindung stattfindet.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Zitat
dominator
Zitat
Logital
Schreiben der DB Tarif denn tatsächlich vor dass das Verschulden des Verpassens des zuggebundenen Zuges bei der DB liegen muss und gleichzeitig es ein Zug sein muss der auf der Fahrkarte eingetragen war?

Gute Frage, würde ich auch gerne wissen, wie es ist, wenn ein Zug einer anderen Bahngesellschaft Verspätung hat und ich daher den Anschluss verpasse (der nicht-DB-Zug steht natürlich auf der Fahrkarte).

Also wenn der Zug der anderen Gesellschaft auf der Fahrkarte drauf ist ist ganz sicher auch die Zugbindung aufgehoben.
In den 200seitigen DB Tarifwerk habe ich nix gefunden dazu in welchen Fällen einen Aufhebung der Zugbindung stattfindet.

Die 200 Seiten spielen keine Rolle - selbst wenn da Ausnahmen deklariert sind, wären die unwirksam, nämlich überraschende Klausel und unangemessene Benachteiligung eines Vertragspartners. Beides sind regelmäßige Gründe für eine Unwirksamkeit. Zumal auf der Fahrkarte steht, bei einer zu erwartenden Verspätung ab 20 Minuten am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte ist die Zugbindung ohne weitere Bescheinigung aufgehoben, was impliziert, daß alle auf der Fahrkarte aufgeführten Züge als Anschlüsse gelten und bei deren Nichtzustandekommen und dadurch verursachter zu erwartender Verspätung ab 20 Minuten dieser Hinweis gilt. Welches VU dann beteiligt ist, muß den Fahrgast nicht interessieren, zumal bei Infrastrukturstörungen ohnehin die DB eigentlicher Verursacher ist.

Edit

Gab gerade die Tage ein schönes Urteil zum Thema Rechte der Fahrgäste, diesmal Fluggäste. Airline bot Tickets an, beauftragte dann eine andere Fluggesellschaft mit der Erbringung des Fluges und dabei ging etwas schief. BGH sagt, Airline, die das Ticket verkauft hat, wurde zu Recht verklagt, der Verweis auf die Fluggesellschaft, die dann beauftragt wurde, den Flug durchzuführen, war nicht als Beklagte vom Kläger zu belangen. Ähnlich dürfte hier der Fall auch liegen.

Dennis



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.09.2017 21:27 von drstar.
Zitat
Logital
Schreiben der DB Tarif denn tatsächlich vor dass das Verschulden des Verpassens des zuggebundenen Zuges bei der DB liegen muss und gleichzeitig es ein Zug sein muss der auf der Fahrkarte eingetragen war?

Die DB ist auf jeden Fall der Auffassung, dass die Verspätung bei einem Zug eingetreten sein muss, der auf der Fahrkarte eingetragen ist:
Zitat
FAQ Fahrgastrechte
Welche Ansprüche hat der Kunde, wenn er für seine Fahrt mehrere Fahrkarten nutzt?

Hat der Fahrgast für eine nationale oder internationale Reise mehrere Fahrkarten erhalten, verkörpert jede Fahrkarte mindestens einen eigenständigen Beförderungsvertrag. Die Haftung für fahrgastrechtliche Ansprüche gilt dann auch nur für den jeweiligen Beförderungsvertrag.
[www.bahn.de]

Ob das in allen Fällen vom Tarif und von § 12 Abs. 1 AEG gedeckt ist, habe ich nicht nachgelesen.
Hier werden zwei Sachen miteinander vermischt: Reiseplan und Fahrschein.

Für alle diejenigen, die ein Online-Ticket benutzen, sei gesagt, dass der Fahrschein auf dem Online-Ticket in dem grauen Kästchen steht. Dort stehen auch die Züge drin, für die letztlich Zugbindung gilt. Da ist eine Zeile eingetragen, die eure festgelegte Wegstrecke vorgeben. Von Berlin nach Hannover steht dann so etwas drin wie B-SDL-WOB-H (Ich glaube, Routenvorschrift genannt).
* Falls ihr ab Tarifbereich B fahrt, müsste vor dem B noch ein NV und sicherlich noch Westkreuz, Gesundbrunnen etc. stehen, dass es euch gestattet, die S-Bahnen oder Regionalbahnen im Tarifbereich B ab eurem Startbahnhof zu benutzen.
* Falls Zugbindung besteht, steht hinter B die Zugnummer. Wenn ihr im Tarifbereich A startet, müsste der Zusatz NV fehlen, weil der dann eh inklusive ist (tarifliche Gleichstellung).

Grundsätzlich gilt, dass eure Anreise zum ersten Wegpunkt auf eigene Verantwortung passiert. Verspätungen im NV sind daher keine Entschuldigung für das Verpassen der Zugbindung. In der Realität ist mir aber noch nicht begegnet, dass der Zugbegleiter dies nicht hat gelten lassen oder bei Zweifeln ungeprüft abgelehnt hat.

Die freie Wahl des Startbahnhofs im Tarifbereich A ist übrigens erst ab 100 km Wegstrecke möglich. Unter 100 km dürfte man erst ab Warschauer Straße losfahren und nicht bereits in Ostkreuz. Steht dann aber auch in der Routenvorschrift.

Was nun darüber hinaus im Reiseplan über dem Fahrschein vom Reisezentrum oder unter dem Online-Ticket draufsteht, ist völlig irrelevant. Da kann auch als start ein Bus der BVG drinstehen, obwohl der Bus durch die tarifliche Gleichstellung nicht abgedeckt wird. Die gilt nur für S-Bahn & Regionalbahnen. Wer den Bus benutzen will, kann dies im Tarifbereich A machen, indem er bei Bestellung die BahnCard mit angibt oder 1. Klasse fährt. Dann bekommt man gratis das "City-Ticket".
Busfahrer interessiert 0, was der Fahrschein hergibt. Kontrolleure wissen das in der Regel immer.
Zitat
Trittbrettfahrer
Grundsätzlich gilt, dass eure Anreise zum ersten Wegpunkt auf eigene Verantwortung passiert. Verspätungen im NV sind daher keine Entschuldigung für das Verpassen der Zugbindung. In der Realität ist mir aber noch nicht begegnet, dass der Zugbegleiter dies nicht hat gelten lassen oder bei Zweifeln ungeprüft abgelehnt hat.

Unfug, es gelten selbstverständlich ab dem Startbahnhof gemäß Fahrkarte die gesetzlichen Fahrgastrechte.
Zitat
Trittbrettfahrer
Hier werden zwei Sachen miteinander vermischt: Reiseplan und Fahrschein.

Dann will ich mal für mich klarstellen: ich habe das „eingetragen“ so verstanden, dass sich der Zug aus dem Fahrschein (also im Online-Ticket aus dem grauen Bereich) ergibt, also durch Startbahnhof, Wegevorschrift und Zielbahnhof.



Zitat
Trittbrettfahrer
* Falls Zugbindung besteht, steht hinter B die Zugnummer. Wenn ihr im Tarifbereich A startet, müsste der Zusatz NV fehlen, weil der dann eh inklusive ist (tarifliche Gleichstellung).

Grundsätzlich gilt, dass eure Anreise zum ersten Wegpunkt auf eigene Verantwortung passiert. Verspätungen im NV sind daher keine Entschuldigung für das Verpassen der Zugbindung.

Aus diesem Grund buche ich mir meine Fahrkarten für die Heimfahrt in der Regel nicht ab dem Fernbahnhof im Zielort, sondern ab einem anderen Bahnhof, der innerhalb der tariflichen Gleichstellung liegt (die Gleichstellung muss natürlich auch zum Tragen kommen, d.h. die Gesamtstrecke muss lang genug sein). Dann hab ich vor der Zugbindung noch ein NV* in der Wegevorschrift und damit ist durch eine Verspätung bei der Anreise zum Fernbahnhof die Zugbindung aufgehoben, da der Nahverkehrszug in der Fahrkarte eingetragen ist – die Verspätung muss natürlich bei der Eisenbahn eingetreten sein und nicht bei einem Bus oder Straßenbahn.
Für die Hinfahrt hab ich sowieso das NV* vor der Zugbindung, da ich erstmal nach Berlin kommen muss. – Bei manchen Flexpreisen ware es zwar billiger, wenn ich bis Berlin einen VBB-Fahrschein für Berlin ABC nehmen würde. Aber wenn dann die S-Bahn oder der Regionalzug nach Berlin Verspätung hat, wird sich die DB meiner Meinung nach zu Recht auf den Standpunkt stellen, dass das zwei unterschiedliche Reisen waren und die Fahrgastrechte (incl. Aufhebung der Zugbindung) nicht greifen.

Zitat
Trittbrettfahrer
Was nun darüber hinaus im Reiseplan über dem Fahrschein vom Reisezentrum oder unter dem Online-Ticket draufsteht, ist völlig irrelevant. Da kann auch als start ein Bus der BVG drinstehen, obwohl der Bus durch die tarifliche Gleichstellung nicht abgedeckt wird. Die gilt nur für S-Bahn & Regionalbahnen. Wer den Bus benutzen will, kann dies im Tarifbereich A machen, indem er bei Bestellung die BahnCard mit angibt oder 1. Klasse fährt. Dann bekommt man gratis das "City-Ticket".

… und in der App prangt trotz City-Ticket dann in Rot der Hinweis, dass die Fahrkarte nicht für die gesamte Reiseverbindung gelte, obwohl der Bus im City-Ticket enthalten ist.
Zitat
Trittbrettfahrer
Für alle diejenigen, die ein Online-Ticket benutzen, sei gesagt, dass der Fahrschein auf dem Online-Ticket in dem grauen Kästchen steht. Dort stehen auch die Züge drin, für die letztlich Zugbindung gilt. Da ist eine Zeile eingetragen, die eure festgelegte Wegstrecke vorgeben. Von Berlin nach Hannover steht dann so etwas drin wie B-SDL-WOB-H (Ich glaube, Routenvorschrift genannt).

Wo kann man die Abkürzungen für die Wegevorschrift eigentlich entschlüsseln?

Ich habe hier einige Fahrkarten mit Start in Thüringen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt, die die Wegevorschrift „…*(KOET/L)*BGS*B“ enthalten. Der Zielbahnhof liegt im nördlichen Bereich Berlin C.
Ich verstehe das so, dass ich erstmal Halle oder Leipzig ansteuern muss und dann entweder über Leipzig (L), Delitzsch, Lutherstadt Wittenberg, RE3-Strecke oder über Halle, Köthen (KOET), Dessau, RE7 nach Berlin-Gesundbrunnen (BGS) fahren darf oder über eine Querverbindung dazwischen (z.B. Wolfen oder Coswig oder Altes Lager).
Welche Bedeutung hat aber das B ganz am Ende? Wenn ich in Berlin-Gesundbrunnen (BGS) bin, bin ich ja schon durch „Berlin“ im Sinne der Tarifbezeichnung durch. Steht das B dann gar nicht für Berlin? *grübel*
Zitat
Trittbrettfahrer
Für alle diejenigen, die ein Online-Ticket benutzen, sei gesagt, dass der Fahrschein auf dem Online-Ticket in dem grauen Kästchen steht. Dort stehen auch die Züge drin, für die letztlich Zugbindung gilt. Da ist eine Zeile eingetragen, die eure festgelegte Wegstrecke vorgeben. Von Berlin nach Hannover steht dann so etwas drin wie B-SDL-WOB-H (Ich glaube, Routenvorschrift genannt).

So eine Wegevorschrift habe ich noch nie gesehen. Bei Fahrkarten mit Zugbindung ist der Start, die Abfahrtszeit, die Zugnummer und das Ziel angegeben. Wird ein Zug erst am Folgetag genutzt, steht zusätzlich auch noch das Datum davor. Die Wegevorschrift für eine Fahrkarte von Berlin-Spindlersfeld nach Hannover könnte also beispielsweise lauten: NV*B-Hbf 9:49 ICE942-ICE952/H-Hbf

Zitat
Jumbo
Wo kann man die Abkürzungen für die Wegevorschrift eigentlich entschlüsseln?

Ich glaube, da gibt es eine Seite, die das kann, bin mir aber jetzt nicht so sicher und habe auch keine Zeit, danach zu suchen.

Zitat
Jumbo
Ich habe hier einige Fahrkarten mit Start in Thüringen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt, die die Wegevorschrift „…*(KOET/L)*BGS*B“ enthalten. Der Zielbahnhof liegt im nördlichen Bereich Berlin C.
Ich verstehe das so, dass ich erstmal Halle oder Leipzig ansteuern muss und dann entweder über Leipzig (L), Delitzsch, Lutherstadt Wittenberg, RE3-Strecke oder über Halle, Köthen (KOET), Dessau, RE7 nach Berlin-Gesundbrunnen (BGS) fahren darf oder über eine Querverbindung dazwischen (z.B. Wolfen oder Coswig oder Altes Lager).

Genau. Es handelt sich um eine sogenannte Raumbegrenzung. Du darfst mit allem fahren, was zwischen den beiden in der Klammer angegebenen Orten fährt.

Zitat
Jumbo
Welche Bedeutung hat aber das B ganz am Ende? Wenn ich in Berlin-Gesundbrunnen (BGS) bin, bin ich ja schon durch „Berlin“ im Sinne der Tarifbezeichnung durch. Steht das B dann gar nicht für Berlin? *grübel*

Doch, das B steht quasi für 'Berlin A'. Du kannst also mit der Fahrkarte auch noch den Ringinhalt abfahren.
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen