Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 11.09.2017 17:27 |
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Nemo
Es steht häufig sowas drauf wie "BERLIN (Berlin Hbf)". [...] Ich könnte natürlich gleich Berlin (Warschauer Str.) reinschreiben lassen.
Also online geht das auf keinen Fall, wie es im Reisezentrum aussieht, weiß ich nicht.
Wenn Du Dir online eine Fahrkarte mit dem Start S-Bf. Warschauer Straße erstellst, erscheint auf der Fahrkarte nur "Berlin". Die Geschichte mit den Klammern ist ja völlig unüblich. Gerne lasse ich mich allerdings auch vom Gegenteil überzeugen.
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 12.09.2017 07:15 |
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Jumbo
Online-Ticket (PDF)
Es steht nur „Leipzig+City“ im Abschnitt „Fahrkarte“. Der konkret gewünschte Bahnhof ergibt sich aber aus der Reiseverbindung, die unter dem Fahrschein ausgedruckt ist.
Zitat
Jumbo
Schalter (DB-Agentur):
vom dem Fahrkartenvordruck wird die Fahrkarte an der Perforation abgetrennt und 2/3 des A4-Blattes werden entsorgt.
Zitat
Jumbo
Automat:
Es steht fett „Leipzig+City“ drauf und in kleinerer Schrift darunter der konkret gebuchte Bahnhof in Klammern.
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 12.09.2017 07:48 |
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Alter Köpenicker
Zitat
Jumbo
Schalter (DB-Agentur):
vom dem Fahrkartenvordruck wird die Fahrkarte an der Perforation abgetrennt und 2/3 des A4-Blattes werden entsorgt.
Dabei findet sich doch dort extra der Hinweis, daß man gerade dies tunlichst unterlassen möge. Schon so mancher hat sich fälschlicherweise nur mit der Reiseverbindung und ohne der Fahrkarte auf den Weg gemacht.
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 12.09.2017 08:03 |
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Jumbo
Mit kommt ein solcher Hinweis zwar auch bekannt vor. Auf den beiden Fahrkarten auf komplettem A4-Blatt vom August letzten Jahres, die ich hier grad in der Hand habe, kann ich aber keinen finden. Entweder wurde der Vordruck geändert oder es gibt unterschiedliche Vordrucke.
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 18.09.2017 12:01 |
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 18.09.2017 19:54 |
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Lopi2000
Ich bin heute vormittag ungewöhnlicherweise mit dem RE 5 von Gesundbrunnen Gleis 6 nach Gesundbrunnen Gleis 8 gefahren. Und das, obwohl die Fahrstuhlstörung aus der vergangenen Woche wieder beseitigt war. ;-)
Hintergrund war eine Signalstörung vor dem Hauptbahnhof, die es wohl erforderlich gemacht hat, kurz nach Überqueren der Perleberger Brücke für 30 min stehen zu bleiben, dann zurückzusetzen und im Gegengleis erneut aufzubrechen.
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 18.09.2017 22:02 |
Zitat
Logital
Das würde ich normalerweise auch so machen. Aber manchmal habe ich das Angst ich könnte möglicherweise durch die Abfahrt ab Spindlersfeld eine Preisstufe höher rutschen, und für die Strecke habe ich ja eigentlich nen Ticket, daher versuche ich es oft zusätzlich ohne Vorlauf der S-Bahn.
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 18.09.2017 22:08 |
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JeDi
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Logital
Das würde ich normalerweise auch so machen. Aber manchmal habe ich das Angst ich könnte möglicherweise durch die Abfahrt ab Spindlersfeld eine Preisstufe höher rutschen, und für die Strecke habe ich ja eigentlich nen Ticket, daher versuche ich es oft zusätzlich ohne Vorlauf der S-Bahn.
Da buche ich - zumindest Fahrscheine mit Zugbindung - aus Fahrgastrechtlichen Erwägungen heraus - trotzdem ab und bis zu meinem Heimatbahnhof.
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 19.09.2017 06:39 |
Zitat
Bd2001
Zitat
JeDi
Da buche ich - zumindest Fahrscheine mit Zugbindung - aus Fahrgastrechtlichen Erwägungen heraus - trotzdem ab und bis zu meinem Heimatbahnhof.
Was auch nicht verkehrt ist. Vielfach bekommt man dadurch auch noch einen Sparpreis, den man ab dem eigentlichen Fernbahnhof nicht mehr bekommt.
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 19.09.2017 12:07 |
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 19.09.2017 17:11 |
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Logital
Schreiben der DB Tarif denn tatsächlich vor dass das Verschulden des Verpassens des zuggebundenen Zuges bei der DB liegen muss und gleichzeitig es ein Zug sein muss der auf der Fahrkarte eingetragen war?
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 19.09.2017 17:31 |
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dominator
Gute Frage, würde ich auch gerne wissen, wie es ist, wenn ein Zug einer anderen Bahngesellschaft Verspätung hat und ich daher den Anschluss verpasse (der nicht-DB-Zug steht natürlich auf der Fahrkarte).
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 19.09.2017 18:44 |
Zitat
dominator
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Logital
Schreiben der DB Tarif denn tatsächlich vor dass das Verschulden des Verpassens des zuggebundenen Zuges bei der DB liegen muss und gleichzeitig es ein Zug sein muss der auf der Fahrkarte eingetragen war?
Gute Frage, würde ich auch gerne wissen, wie es ist, wenn ein Zug einer anderen Bahngesellschaft Verspätung hat und ich daher den Anschluss verpasse (der nicht-DB-Zug steht natürlich auf der Fahrkarte).
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 19.09.2017 21:24 |
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Logital
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dominator
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Logital
Schreiben der DB Tarif denn tatsächlich vor dass das Verschulden des Verpassens des zuggebundenen Zuges bei der DB liegen muss und gleichzeitig es ein Zug sein muss der auf der Fahrkarte eingetragen war?
Gute Frage, würde ich auch gerne wissen, wie es ist, wenn ein Zug einer anderen Bahngesellschaft Verspätung hat und ich daher den Anschluss verpasse (der nicht-DB-Zug steht natürlich auf der Fahrkarte).
Also wenn der Zug der anderen Gesellschaft auf der Fahrkarte drauf ist ist ganz sicher auch die Zugbindung aufgehoben.
In den 200seitigen DB Tarifwerk habe ich nix gefunden dazu in welchen Fällen einen Aufhebung der Zugbindung stattfindet.
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 19.09.2017 21:52 |
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Logital
Schreiben der DB Tarif denn tatsächlich vor dass das Verschulden des Verpassens des zuggebundenen Zuges bei der DB liegen muss und gleichzeitig es ein Zug sein muss der auf der Fahrkarte eingetragen war?
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FAQ Fahrgastrechte
Welche Ansprüche hat der Kunde, wenn er für seine Fahrt mehrere Fahrkarten nutzt?
Hat der Fahrgast für eine nationale oder internationale Reise mehrere Fahrkarten erhalten, verkörpert jede Fahrkarte mindestens einen eigenständigen Beförderungsvertrag. Die Haftung für fahrgastrechtliche Ansprüche gilt dann auch nur für den jeweiligen Beförderungsvertrag.
[www.bahn.de]
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 19.09.2017 22:21 |
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 19.09.2017 23:10 |
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Trittbrettfahrer
Grundsätzlich gilt, dass eure Anreise zum ersten Wegpunkt auf eigene Verantwortung passiert. Verspätungen im NV sind daher keine Entschuldigung für das Verpassen der Zugbindung. In der Realität ist mir aber noch nicht begegnet, dass der Zugbegleiter dies nicht hat gelten lassen oder bei Zweifeln ungeprüft abgelehnt hat.
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 19.09.2017 23:17 |
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Trittbrettfahrer
Hier werden zwei Sachen miteinander vermischt: Reiseplan und Fahrschein.
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Trittbrettfahrer
* Falls Zugbindung besteht, steht hinter B die Zugnummer. Wenn ihr im Tarifbereich A startet, müsste der Zusatz NV fehlen, weil der dann eh inklusive ist (tarifliche Gleichstellung).
Grundsätzlich gilt, dass eure Anreise zum ersten Wegpunkt auf eigene Verantwortung passiert. Verspätungen im NV sind daher keine Entschuldigung für das Verpassen der Zugbindung.
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Trittbrettfahrer
Was nun darüber hinaus im Reiseplan über dem Fahrschein vom Reisezentrum oder unter dem Online-Ticket draufsteht, ist völlig irrelevant. Da kann auch als start ein Bus der BVG drinstehen, obwohl der Bus durch die tarifliche Gleichstellung nicht abgedeckt wird. Die gilt nur für S-Bahn & Regionalbahnen. Wer den Bus benutzen will, kann dies im Tarifbereich A machen, indem er bei Bestellung die BahnCard mit angibt oder 1. Klasse fährt. Dann bekommt man gratis das "City-Ticket".
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 19.09.2017 23:24 |
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Trittbrettfahrer
Für alle diejenigen, die ein Online-Ticket benutzen, sei gesagt, dass der Fahrschein auf dem Online-Ticket in dem grauen Kästchen steht. Dort stehen auch die Züge drin, für die letztlich Zugbindung gilt. Da ist eine Zeile eingetragen, die eure festgelegte Wegstrecke vorgeben. Von Berlin nach Hannover steht dann so etwas drin wie B-SDL-WOB-H (Ich glaube, Routenvorschrift genannt).
Re: Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017) 20.09.2017 07:33 |
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Trittbrettfahrer
Für alle diejenigen, die ein Online-Ticket benutzen, sei gesagt, dass der Fahrschein auf dem Online-Ticket in dem grauen Kästchen steht. Dort stehen auch die Züge drin, für die letztlich Zugbindung gilt. Da ist eine Zeile eingetragen, die eure festgelegte Wegstrecke vorgeben. Von Berlin nach Hannover steht dann so etwas drin wie B-SDL-WOB-H (Ich glaube, Routenvorschrift genannt).
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Jumbo
Wo kann man die Abkürzungen für die Wegevorschrift eigentlich entschlüsseln?
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Jumbo
Ich habe hier einige Fahrkarten mit Start in Thüringen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt, die die Wegevorschrift „…*(KOET/L)*BGS*B“ enthalten. Der Zielbahnhof liegt im nördlichen Bereich Berlin C.
Ich verstehe das so, dass ich erstmal Halle oder Leipzig ansteuern muss und dann entweder über Leipzig (L), Delitzsch, Lutherstadt Wittenberg, RE3-Strecke oder über Halle, Köthen (KOET), Dessau, RE7 nach Berlin-Gesundbrunnen (BGS) fahren darf oder über eine Querverbindung dazwischen (z.B. Wolfen oder Coswig oder Altes Lager).
Zitat
Jumbo
Welche Bedeutung hat aber das B ganz am Ende? Wenn ich in Berlin-Gesundbrunnen (BGS) bin, bin ich ja schon durch „Berlin“ im Sinne der Tarifbezeichnung durch. Steht das B dann gar nicht für Berlin? *grübel*