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Kurioses Thema Nr. 7 (ab Mai 2017)
geschrieben von Alter Köpenicker 
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JeDi
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Trittbrettfahrer
Grundsätzlich gilt, dass eure Anreise zum ersten Wegpunkt auf eigene Verantwortung passiert. Verspätungen im NV sind daher keine Entschuldigung für das Verpassen der Zugbindung. In der Realität ist mir aber noch nicht begegnet, dass der Zugbegleiter dies nicht hat gelten lassen oder bei Zweifeln ungeprüft abgelehnt hat.

Unfug, es gelten selbstverständlich ab dem Startbahnhof gemäß Fahrkarte die gesetzlichen Fahrgastrechte.

Wenn dein Startbahnhof "Berlin" ist, deine ODEG in Alex einen Zugschaden hat und du dadurch deinen zugebundenen ICE im Hauptbahnhof verpasst, dürftest du dir den Anspruch nach den Richtlinien in die Haare schmieren. Der Reiseplan hier wiederum würde dir in der Argumentation mit dem Zugbegleiter des alternativen ICE zumindest helfen, weil deine geplante Verbindung gescheitert ist (Oder besser ins Reisezentrum gehen und Zugbindung aufheben lassen.). Ich habe es wie gesagt bisher noch nicht erlebt, dass mit einer nachvollziehbaren Verspätung jemand die Alternative verwährt wurde. Letztlich kommt es immer auf den Zugbegleiter an. Es wurden ja auch schon Minderjährige ohne gültigen Fahrschein abends in der Wildnis aus dem Zug geworfen.

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Alter Köpenicker
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Trittbrettfahrer
Für alle diejenigen, die ein Online-Ticket benutzen, sei gesagt, dass der Fahrschein auf dem Online-Ticket in dem grauen Kästchen steht. Dort stehen auch die Züge drin, für die letztlich Zugbindung gilt. Da ist eine Zeile eingetragen, die eure festgelegte Wegstrecke vorgeben. Von Berlin nach Hannover steht dann so etwas drin wie B-SDL-WOB-H (Ich glaube, Routenvorschrift genannt).

So eine Wegevorschrift habe ich noch nie gesehen. Bei Fahrkarten mit Zugbindung ist der Start, die Abfahrtszeit, die Zugnummer und das Ziel angegeben. Wird ein Zug erst am Folgetag genutzt, steht zusätzlich auch noch das Datum davor. Die Wegevorschrift für eine Fahrkarte von Berlin-Spindlersfeld nach Hannover könnte also beispielsweise lauten: NV*B-Hbf 9:49 ICE942-ICE952/H-Hbf

Das liegt daran, weil du die Wegevorschriften von Sparpreisen nimmst. Bei Flexpreisen braucht es nur die Gültigkeit, Wegevorschrift, Klasse und Kategorie. Da sieht die dann wirklich so aus B*MD -> Berlin nach Magdeburg oder so was und das war's.
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Jumbo
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Logital
Schreiben der DB Tarif denn tatsächlich vor dass das Verschulden des Verpassens des zuggebundenen Zuges bei der DB liegen muss und gleichzeitig es ein Zug sein muss der auf der Fahrkarte eingetragen war?

Die DB ist auf jeden Fall der Auffassung, dass die Verspätung bei einem Zug eingetreten sein muss, der auf der Fahrkarte eingetragen ist:
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FAQ Fahrgastrechte
Welche Ansprüche hat der Kunde, wenn er für seine Fahrt mehrere Fahrkarten nutzt?

Hat der Fahrgast für eine nationale oder internationale Reise mehrere Fahrkarten erhalten, verkörpert jede Fahrkarte mindestens einen eigenständigen Beförderungsvertrag. Die Haftung für fahrgastrechtliche Ansprüche gilt dann auch nur für den jeweiligen Beförderungsvertrag.
[www.bahn.de]

Ob das in allen Fällen vom Tarif und von § 12 Abs. 1 AEG gedeckt ist, habe ich nicht nachgelesen.

Die Fahrgastrechte sind dann nochmal ein anderes Thema. Mich interssiert hier das Thema: Ich habe die Fahrkarte ab "BERLIN" und in Spindlersfeld fällt der Zug aus. Wie sieht es dann mit der Zugbindung aus? Mutmaßungen habe ich hier schon viele gelesen, wäre schön wenn eine Fundstellen im Tarif dazu findet.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.09.2017 10:35 von Logital.
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Logital
Die Fahrgastrechte sind dann nochmal ein anderes Thema. Mich interssiert hier das Thema: Ich habe die Fahrkarte ab "BERLIN" und in Spindlersfeld fällt der Zug aus. Wie sieht es dann mit der Zugbindung aus? Mutmaßungen habe ich hier schon viele gelesen, wäre schön wenn eine Fundstellen im Tarif dazu findet.

Ich fürchte, da wirst du nichts passendes finden. Fälle, die die Schlichtungsstelle bearbeitet, werden aber häufig "auf Kulanzbasis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" im Sinne des Kunden entschieden.

Im Fall Spindlersfeld gehe ich mal davon aus, dass es ähnlich laufen würde. Die Schlichtungsstelle hat bereits festgestellt, dass gestückelte Fahrscheine trotzdem eine Reisekette/Verbindung ergeben, wobei es in dem Fall um eine Fahrt ins Ausland ging, bei der kein durchgehender Fahrschein erzeugt werden konnte. Ich denke mal, dass eine gestückelte Fahrt per VBB-Tarif nach "BERLIN" aber ebenfalls als eine Fahrt angenommen würde, auch wenn du nicht ab Spindlersfeld gelöst hast.

Wie Trittbrettfahrer schon schrieb, hängt es vom Zugbegleiter ab. Auch ich habe da zuletzt Kulanz in der Reihe vor mir erlebt, obwohl der Fahrgast klares Eigenverschulden zu gab. In einem anderen Fall war die Kulanz hingegen absolut nachvollziehbar, denn das ältere Ehepaar war extra nach Spandau gefahren, um ihren Zug dort noch zu erwischen, der aber durch die Bauarbeiten an der Schnellfahrstrecke keinen Halt in Spandau hatte und sie so nun auf den nächsten Zug auswichen.

Andersrum erlebte ich im Regio (gut andere Baustelle) auch schon eine Zugbegleiterin, die absolut hartnäckig bei 0€ Einnahmen blieb und ein EBE auf einen ausländischen Pass (also nur Name, keine Anschrift) ausstellte, anstatt der ganz klar nicht absichtlich "grau" fahrenden (und zahlungswilligen) Touristin einfach einen Anschluss C zu verkaufen, wie es wohl 90% ihrer Kollegen getan hätten. Die Touristin hätte übrigens auch das EBE sofort bezahlt, aber sie hatte "nur" 20€ Bargeld dabei.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
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Logital
Die Fahrgastrechte sind dann nochmal ein anderes Thema. Mich interssiert hier das Thema: Ich habe die Fahrkarte ab "BERLIN" und in Spindlersfeld fällt der Zug aus. Wie sieht es dann mit der Zugbindung aus? Mutmaßungen habe ich hier schon viele gelesen, wäre schön wenn eine Fundstellen im Tarif dazu findet.

Da ich kein Anwalt bin und keine Rechtsberatung leisten darf, kann ich hier nur meine persönliche Meinung oder Mutmaßung äußern.

Im Tarif ([www.bahn.de]) finde ich nur zwei indirekte Möglichkeiten, die Zugbindung aufheben zu lassen. Das eine wäre der Umtausch der Fahrkarte (Punkt 4.2), was Gebühren kostet und nur bis einen Tag vor Gültigkeitsbeginn möglich ist – daher im Falle der Verspätung der S-Bahn nicht anwendbar.
Das andere sind eben die Fahrgastrechte nach Punkt 9.1, in diesem Falle die „Fortsetzung der Fahrt […] bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit“. Und da stellt sich die Bahn halt auf den Standpunkt, dass die Fahrt von Spindlersfeld bis zur Ringbahn nicht auf die Sparpreisfahrkarte erfolgen würde und damit gesondert zu betrachten sei, weil zwei verschiedene Beförderungsverträge vorliegen.
Zitat
Alter Köpenicker
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Jumbo
Welche Bedeutung hat aber das B ganz am Ende? Wenn ich in Berlin-Gesundbrunnen (BGS) bin, bin ich ja schon durch „Berlin“ im Sinne der Tarifbezeichnung durch. Steht das B dann gar nicht für Berlin? *grübel*

Doch, das B steht quasi für 'Berlin A'. Du kannst also mit der Fahrkarte auch noch den Ringinhalt abfahren.

D.h. ich kann mit dem RE3 von Lutherstadt Wittenberg bis Gesundbrunnen fahren und danach nochmal zur Friedrichstraße? Muss ich denn nicht die Punkte der Reihe nach anfahren?
Zitat
Jumbo
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Alter Köpenicker
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Jumbo
Welche Bedeutung hat aber das B ganz am Ende? Wenn ich in Berlin-Gesundbrunnen (BGS) bin, bin ich ja schon durch „Berlin“ im Sinne der Tarifbezeichnung durch. Steht das B dann gar nicht für Berlin? *grübel*

Doch, das B steht quasi für 'Berlin A'. Du kannst also mit der Fahrkarte auch noch den Ringinhalt abfahren.

D.h. ich kann mit dem RE3 von Lutherstadt Wittenberg bis Gesundbrunnen fahren und danach nochmal zur Friedrichstraße? Muss ich denn nicht die Punkte der Reihe nach anfahren?

Problem ist nur, der RE3 endet in Berlin Hbf (tief) und erreicht den Bahnhof Berlin-Gesundbrunnen gar nicht

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!



Zitat
Jumbo
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Logital
Die Fahrgastrechte sind dann nochmal ein anderes Thema. Mich interssiert hier das Thema: Ich habe die Fahrkarte ab "BERLIN" und in Spindlersfeld fällt der Zug aus. Wie sieht es dann mit der Zugbindung aus? Mutmaßungen habe ich hier schon viele gelesen, wäre schön wenn eine Fundstellen im Tarif dazu findet.

Da ich kein Anwalt bin und keine Rechtsberatung leisten darf, kann ich hier nur meine persönliche Meinung oder Mutmaßung äußern.

Im Tarif ([www.bahn.de]) finde ich nur zwei indirekte Möglichkeiten, die Zugbindung aufheben zu lassen. Das eine wäre der Umtausch der Fahrkarte (Punkt 4.2), was Gebühren kostet und nur bis einen Tag vor Gültigkeitsbeginn möglich ist – daher im Falle der Verspätung der S-Bahn nicht anwendbar.
Das andere sind eben die Fahrgastrechte nach Punkt 9.1, in diesem Falle die „Fortsetzung der Fahrt […] bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit“. Und da stellt sich die Bahn halt auf den Standpunkt, dass die Fahrt von Spindlersfeld bis zur Ringbahn nicht auf die Sparpreisfahrkarte erfolgen würde und damit gesondert zu betrachten sei, weil zwei verschiedene Beförderungsverträge vorliegen.

Komisch, meine Freundin hat für die Fahrt im Oktober (Sparpreis) ab Spandau gelöst, steht auch so auf der Fahrkarte. Spandau - Berlin Hbhf. - München (ICE) - Freilassing (M). Also Fahrt mit S-Bahn (ich hab drauf bestanden, daß die in der Karte auftaucht, da der ICE morgens um 4 rum fährt) und ab München halt der RegioExpress (Meridian). Rückfahrt fast genauso, geht da irgendwo ein Anschluß schief, ist die Zugbindung für den ICE aufgehoben. Also auch bei Sparpreisen kann man die S-Bahn mit reinnehmen.

Dennis
Hallo Dennis, dass man es "kann" ist unbestritten.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
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Tradibahner
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Jumbo
D.h. ich kann mit dem RE3 von Lutherstadt Wittenberg bis Gesundbrunnen fahren und danach nochmal zur Friedrichstraße? Muss ich denn nicht die Punkte der Reihe nach anfahren?

Problem ist nur, der RE3 endet in Berlin Hbf (tief) und erreicht den Bahnhof Berlin-Gesundbrunnen gar nicht

Dann steig ich eben in Berlin Hbf (tief) vom RE3 in den RE3 um. Oder ich nehm gleich den IC2356. Oder ich mache die Tour, wenn das Karower Kreuz fertig ist.
Zitat
Jumbo
Im Tarif ([www.bahn.de]) finde ich nur zwei indirekte Möglichkeiten, die Zugbindung aufheben zu lassen. Das eine wäre der Umtausch der Fahrkarte (Punkt 4.2), was Gebühren kostet und nur bis einen Tag vor Gültigkeitsbeginn möglich ist – daher im Falle der Verspätung der S-Bahn nicht anwendbar.
Das andere sind eben die Fahrgastrechte nach Punkt 9.1, in diesem Falle die „Fortsetzung der Fahrt […] bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit“. Und da stellt sich die Bahn halt auf den Standpunkt, dass die Fahrt von Spindlersfeld bis zur Ringbahn nicht auf die Sparpreisfahrkarte erfolgen würde und damit gesondert zu betrachten sei, weil zwei verschiedene Beförderungsverträge vorliegen.

Mann kann auch am Reisetag in einen anderen ICE steigen und beim Zugbegleiter nachlöhnen: Differenz Sparpreis zum Flexpreis + 10% Bordzuschlag + 19 EUR Sparpreisstornogebühr. Sollte man also besser vermeiden.
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Jumbo
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Alter Köpenicker
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Jumbo
Welche Bedeutung hat aber das B ganz am Ende?

Du kannst also mit der Fahrkarte auch noch den Ringinhalt abfahren.

D.h. ich kann mit dem RE3 von Lutherstadt Wittenberg bis Gesundbrunnen fahren und danach nochmal zur Friedrichstraße?

So würde ich das verstehen.
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Trittbrettfahrer
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Alter Köpenicker
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Trittbrettfahrer
Für alle diejenigen, die ein Online-Ticket benutzen, sei gesagt, dass der Fahrschein auf dem Online-Ticket in dem grauen Kästchen steht. Dort stehen auch die Züge drin, für die letztlich Zugbindung gilt. Da ist eine Zeile eingetragen, die eure festgelegte Wegstrecke vorgeben. Von Berlin nach Hannover steht dann so etwas drin wie B-SDL-WOB-H (Ich glaube, Routenvorschrift genannt).

So eine Wegevorschrift habe ich noch nie gesehen. Bei Fahrkarten mit Zugbindung ist der Start, die Abfahrtszeit, die Zugnummer und das Ziel angegeben. Wird ein Zug erst am Folgetag genutzt, steht zusätzlich auch noch das Datum davor. Die Wegevorschrift für eine Fahrkarte von Berlin-Spindlersfeld nach Hannover könnte also beispielsweise lauten: NV*B-Hbf 9:49 ICE942-ICE952/H-Hbf

Das liegt daran, weil du die Wegevorschriften von Sparpreisen nimmst.

Wer hat denn damit angefangen?
Frage an die anderen: Ist “Alter Köpenicker“ hier der Forentroll?
Zitat
Trittbrettfahrer
Frage an die anderen: Ist “Alter Köpenicker“ hier der Forentroll?

Oh man, wer hier schon alles Forentroll gewesen sein soll

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!



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Trittbrettfahrer
Zitat
Jumbo
Im Tarif ([www.bahn.de]) finde ich nur zwei indirekte Möglichkeiten, die Zugbindung aufheben zu lassen. Das eine wäre der Umtausch der Fahrkarte (Punkt 4.2), was Gebühren kostet und nur bis einen Tag vor Gültigkeitsbeginn möglich ist – daher im Falle der Verspätung der S-Bahn nicht anwendbar.
Das andere sind eben die Fahrgastrechte nach Punkt 9.1, in diesem Falle die „Fortsetzung der Fahrt […] bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit“. Und da stellt sich die Bahn halt auf den Standpunkt, dass die Fahrt von Spindlersfeld bis zur Ringbahn nicht auf die Sparpreisfahrkarte erfolgen würde und damit gesondert zu betrachten sei, weil zwei verschiedene Beförderungsverträge vorliegen.

Mann kann auch am Reisetag in einen anderen ICE steigen und beim Zugbegleiter nachlöhnen: Differenz Sparpreis zum Flexpreis + 10% Bordzuschlag + 19 EUR Sparpreisstornogebühr. Sollte man also besser vermeiden.
Diese Option - Sparpreis Zusatz - wurde inzwischen aus dem Tarif gestrichen.
Zitat
Alter Köpenicker
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Jumbo
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Alter Köpenicker
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Jumbo
Welche Bedeutung hat aber das B ganz am Ende?

Du kannst also mit der Fahrkarte auch noch den Ringinhalt abfahren.

D.h. ich kann mit dem RE3 von Lutherstadt Wittenberg bis Gesundbrunnen fahren und danach nochmal zur Friedrichstraße?

So würde ich das verstehen.

OK, danke!
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Jumbo
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Alter Köpenicker
Zitat
Jumbo
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Jumbo
Welche Bedeutung hat aber das B ganz am Ende?
Du kannst also mit der Fahrkarte auch noch den Ringinhalt abfahren.
D.h. ich kann mit dem RE3 von Lutherstadt Wittenberg bis Gesundbrunnen fahren und danach nochmal zur Friedrichstraße?
So würde ich das verstehen.
OK, danke!

Das ist zumindest ein Grenzfall. Im Tarif, Ziffer 2.1.2, heißt , dass "[f]ür Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter Fahrtrichtung […] der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich [ist]". Der Tarif ist meines Wissens nach nicht vollständig im Internet verfügbar, aber der Übersicht über die Abgang-/Zielbahnhöfe mit tariflicher Gleichstellung kann man zumindest entnehmen, "dass [durch die tarifliche Gleichstellung] relationsbezogene Fahrkarten von oder zu verschiedenen Bahnhöfen zu einem einheitlichen Preis erstellt werden und Fahrkarten dementsprechend beliebig von/nach einem dieser Bahnhöfe genutzt werden können". Das bedeutet also, dass man die Fahrkarte zu einem beliebigen Zielort, hier Berlin Friedrichstraße, nutzen kann. Wenn die Rückfahrt von Gesundbrunnen nach Friedrichstraße verkehrsüblich ist, mag das gehen. Ich würde aber sagen, dass der verkehrsübliche Weg eher ein Umstieg am Potsdamer Platz sein dürfte, an anderen Stellen mag aber ein Rückfahrtanteil verkehrsüblich sein. Ich hoffe, du meintest genau dieses Beispiel mit einer Teil-Rückfahrt.

Anders ist es beim City-Ticket, dort ist eine einmalige Fahrt vom Zielbahnhof zur Zieladresse abgedeckt (siehe Ziffer 3.5.2 BB Personenverkehr). Da du den Zielbahnhof schon erreicht hast, ist die o.g. Fahrt beendet, dann ist ggf. auch eine Rückfahrt möglich. Allerdings gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens, so dann Rückwege innerhalb der City-Anschlussfahrt wohlmöglich ausgeschlossen sind.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.09.2017 21:36 von Arec.
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Logital
Die Fahrgastrechte sind dann nochmal ein anderes Thema. Mich interssiert hier das Thema: Ich habe die Fahrkarte ab "BERLIN" und in Spindlersfeld fällt der Zug aus. Wie sieht es dann mit der Zugbindung aus? Mutmaßungen habe ich hier schon viele gelesen, wäre schön wenn eine Fundstellen im Tarif dazu findet.

Das geht meiner Meinung nach nicht, ich denke aber, dass es im Wege der Kulanz dort die Möglichkeit der Aufhebung an der Information im Bahnhof gibt.

Insgesamt gilt aber: Die Fahrgastrechte gibt es im Allgemeinen nur, wenn die Fahrt auf einer Fahrkarte abgebildet ist. Es gibt ganz wenige Ausnahmen (meines Wissens nach z.B. Anschlussfahrten zu einem Schwerbehindertenausweis). Eine Fahrtkarte nach "Berlin" gilt nur zu allen Bahnhöfen innerhalb des Rings, zu den Ringbahnhöfen selbst und zu den Stationen Nöldnerplatz und Lichtenberg. Da Spindlersfeld nicht dazu gehört, wäre dein Anschluss durch die Fahrgastrechtsregelungen nur abgesichert, wenn du ab dem ersten Bahnhof im Rahmen der Gültigkeit keine Möglichkeit gehabt hättest, deinen Zug zu erreichen. Im konkreten Beispiel also, wenn du von Treptower Park oder Neukölln zu der Zeit, an der du da planmäßig vorbei gekommen wärst, keine Möglichkeit gehabt hättest, deinen Anschluss zu erreichen.

Insgesamt sind die Fahrgastrechte an drei Stellen geregelt: Der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007, in der EVO, § 17, sowie in den Beförderungsbedingungen der Bahn (Ziffer 9). Die Aufhebung der Zugbindung ist dabei nicht nur ein großmütiger Akt der DB, sondern in der o.g. Verordnung in Artikel 16 vorgeschrieben. Dort wird dir erlaubt, die Reise sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt deiner Wahl, auch mit geänderter Streckenführung, fortzusetzen, falls du "vernünftigerweise davon ausgehen musst", dass die Verspätung am Zielort mehr als 60 Minuten beträgt.¹ Aufgrund gesetzlicher Regelungen darfst du allerdings - nur wenn du einen Fahrschein nur für den öffentlichen Personennahverkehr hast - aufgrund der nationalen Ergänzungsregelung (§ 17 EVO) auch andere Züge benutzen, wenn die Verspätung am Zielort voraussichtlich 20 Minuten und mehr betragen wird.

Da es etwas paradox wäre, die Reisenden im Nahverkehr mit mehr Flexibilität auszustatten, räumt die DB in Ziffer 9.1.1 BB Personenverkehr das Recht zur unverzüglichen oder späteren Weiterfahrt schon bei mindestens 20 Minuten zu erwartender Verspätung am Zielort auch für Kunden des Fernverkehrs ein.

edit: Was ich noch hinzufügen wollte: Meines Wissens nach stellen mittlerweile auch nach Ansicht des Servicecenters Fahrgastrechte internationale Fahrkarten, die gemeinsam für eine Fahrt erworben wurden und gestückelt sind, weil die Erstellung einer durchgehenden Fahrkarte nicht möglich war, einen einzigen Beförderungsvertrag dar und werden entsprechend bearbeitet.

1: Weiterhin hast du das Recht, die Reise dort, wo du gerade bist, abzubrechen und den nicht genutzten Teil erstattet zu bekommen oder, falls deine Reise durch die Verspätung sinnlos geworden ist, deine Reise abzubrechen, eine kostenlose Rückbeförderung zum Zielort in Anspruch zu nehmen und den vollen Fahrkartenwert erstattet zu bekommen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.09.2017 22:16 von Arec.
Zitat
Trittbrettfahrer
[Zum Fahrschein:]
* Falls Zugbindung besteht, steht hinter B die Zugnummer. Wenn ihr im Tarifbereich A startet, müsste der Zusatz NV fehlen, weil der dann eh inklusive ist (tarifliche Gleichstellung).

Nein, NV* steht auch vor dem gebundenen Zug, wenn man auch einen Nahverkehrsvorlauf innerhalb der Gleichstellung beim Fahrkartenkauf mit eingibt. Ob eine Weiterfahrt im Rahmen der tariflichen Gleichstellung auch ohne NV* möglich ist, weiß ich nicht, man könnte es zumindest vermuten (s.u. zum Wortlaut).

Zitat
Trittbrettfahrer
Wenn dein Startbahnhof "Berlin" ist, deine ODEG in Alex einen Zugschaden hat und du dadurch deinen zugebundenen ICE im Hauptbahnhof verpasst, dürftest du dir den Anspruch nach den Richtlinien in die Haare schmieren. D[…]

Auch das ist meiner Meinung nach nicht richtig. Strittig ist, ob man den NV* bei der Fahrt braucht. Aber zumindest bei tariflich gleichgestellten Zielorten kann meiner Meinung nach aus dem unten verlinkten Wortlaut auch entnommen werden, dass man zu einem beliebigen Zielbahnhof reisen kann. Im Zweifelsfall immer bis zu einem S-Bahnhof buchen, welchen der gleichgestellten Bahnhöfe man dann im Nahverkehr ansteuert, ist recht sicher gleichgestellt.

Dokument zur tariflichen Gleichstellung: [www.bahn.de]



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.09.2017 21:39 von Arec.
Zitat
Arec
Das ist zumindest ein Grenzfall. Im Tarif, Ziffer 2.1.2, heißt , dass "[f]ür Rund-, Kreuz- und Querfahrten sowie Fahrten in entgegengesetzter Fahrtrichtung […] der Erwerb mehrerer Fahrkarten erforderlich [ist]". […]Übersicht über die Abgang-/Zielbahnhöfe mit tariflicher Gleichstellung[…] Ich würde aber sagen, dass der verkehrsübliche Weg eher ein Umstieg am Potsdamer Platz sein dürfte, an anderen Stellen mag aber ein Rückfahrtanteil verkehrsüblich sein. Ich hoffe, du meintest genau dieses Beispiel mit einer Teil-Rückfahrt.

Anders ist es beim City-Ticket, dort ist eine einmalige Fahrt vom Zielbahnhof zur Zieladresse abgedeckt (siehe Ziffer 3.5.2 BB Personenverkehr). Da du den Zielbahnhof schon erreicht hast, ist die o.g. Fahrt beendet, dann ist ggf. auch eine Rückfahrt möglich.

Ist vielleicht beim Zitieren untergegangen. Mein Zielbahnhof liegt im nördlichen Tarifbereich C. Da wäre Berlin-Gesundbrunnen dann der am nächsten gelegene Bahnhof des Tarifbereichs A. Deswegen wundere ich mich ja darüber, dass die Wegevorschrift nach dem „BGS“ noch ein „B“ enthält, was ja zwangsläufig eine Rückfahrt bedeutet, falls ich die Abkürzungen mit Berlin-Gesundbrunnen und Berlin richtig deute.

Das City-Ticket oder die tarifliche Gleichstellung spielen für meine Frage keine Rolle, da es das weder unterwegs (Berlin ist ja nur Zwischenstation) noch am Zielort (der ist zu klein) gibt.
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