Re: Fragenthread 2017 (3. Quartal) 02.11.2017 17:44 |
Zitat
Sasukefan86
Hab mal eine Frage, die zugeben sehr alt ist in Bezug auf die Fahrzeuge.
Konnten Reko Straßenbahnen, im Betrieb eigentlich, im Verbund Triebwagen+Triebwagen bzw. Triebwagen+Triebwagen+Beiwagen oder war das technisch nicht möglich?
Stelle diese Frage weil, auf allen Foto und Videoaufnahmen die ich kenne, die Rekos nur mit einem Triebwagen und dahinter 1 oder 2 Beiwagen bzw. den Großraumbeiwagen fahren.
Re: Fragenthread 2017 (3. Quartal) 02.11.2017 17:45 |
Re: Fragenthread 2017 (3. Quartal) 02.11.2017 18:27 |
Re: Fragenthread 2017 (3. Quartal) 02.11.2017 19:58 |
Das klingt durchaus plausibel.Zitat
T6Jagdpilot
Der im vorigen Beitrag erwähnte Konstalwagen (auch 102/802) wurde nur als TW gebaut und hatte keine Beiwagen,
irritierend mag hier nur die Umbau/Modernisierungsvariante als Beitriebwagen gewirkt haben.
Re: Fragenthread 2017 (3. Quartal) 02.11.2017 20:17 |
Re: Fragenthread 2017 (3. Quartal) 02.11.2017 22:20 |
Zitat
J. aus Hakenfelde
Das klingt durchaus plausibel.Zitat
T6Jagdpilot
Der im vorigen Beitrag erwähnte Konstalwagen (auch 102/802) wurde nur als TW gebaut und hatte keine Beiwagen,
irritierend mag hier nur die Umbau/Modernisierungsvariante als Beitriebwagen gewirkt haben.
Ich habe nämlich schon den einen oder anderen Zugverband gesehen, wo die vermeintlichen Beiwagen über keine Führerstände verfügten.
An Stelle der Kabine gab es Stehplätze (Sitze wären wegen der Lage der Türen und der Stufen wohl nicht möglich gewesen) sowie einige Schaltschränke unterhalb der Fensterhöhe.
Ich habe etwaige Modernisierungsvarianten aber ausgeschlossen, da die Wagen sowohl vom äußeren Design als auch von der Ausstattung im Inneren her wie das "Original" aussahen.
Anscheinend hat es sich dabei wohl um Triebwagen gehandelt, die ihrer Führerstände beraubt wurden, es waren somit quasi "Triebbeiwagen", oder?
Re: Fragenthread 2017 (3. Quartal) 07.11.2017 08:51 |
Re: Fragenthread 2017 (3. Quartal) 07.11.2017 08:58 |
Zitat
micha774
Eine Frage zum Tarif.
Normalerweise ist man bis 14 Jahren berechtigt ermäßigt zu fahren.
Wie sieht es aus bei Einzelfahrscheinen wenn man älter ist aber einen Schülerausweis hat? Gilt das dort auch?
Bei Monatskarte braucht man den Stempel der Schule im ein (Schul)Jahr ermäßigt fahren zu dürfen.
Danke.
Re: Fragenthread 2017 (3. Quartal) 07.11.2017 09:45 |
Zitat
Jay
Zitat
micha774
Eine Frage zum Tarif.
Normalerweise ist man bis 14 Jahren berechtigt ermäßigt zu fahren.
Wie sieht es aus bei Einzelfahrscheinen wenn man älter ist aber einen Schülerausweis hat? Gilt das dort auch?
Bei Monatskarte braucht man den Stempel der Schule im ein (Schul)Jahr ermäßigt fahren zu dürfen.
Danke.
Nein, 6 bis (einschließlich) 14 ist die harte Grenze für den Ermäßgungstarif. Ab 15 ist bei Einzelfahrten voll zu zahlen. Auch die (neue) Mitnahmeregelung auf der Tageskarte gilt dann nicht mehr.
Re: Fragenthread 2017 (3. Quartal) 07.11.2017 10:30 |
Zitat
Jay
Zitat
micha774
Eine Frage zum Tarif.
Normalerweise ist man bis 14 Jahren berechtigt ermäßigt zu fahren.
Wie sieht es aus bei Einzelfahrscheinen wenn man älter ist aber einen Schülerausweis hat? Gilt das dort auch?
Bei Monatskarte braucht man den Stempel der Schule im ein (Schul)Jahr ermäßigt fahren zu dürfen.
Danke.
Nein, 6 bis (einschließlich) 14 ist die harte Grenze für den Ermäßgungstarif. Ab 15 ist bei Einzelfahrten voll zu zahlen. Auch die (neue) Mitnahmeregelung auf der Tageskarte gilt dann nicht mehr.
Re: Fragenthread 2017 (3. Quartal) 07.11.2017 11:38 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
Jay
Zitat
micha774
Eine Frage zum Tarif.
Normalerweise ist man bis 14 Jahren berechtigt ermäßigt zu fahren.
Wie sieht es aus bei Einzelfahrscheinen wenn man älter ist aber einen Schülerausweis hat? Gilt das dort auch?
Bei Monatskarte braucht man den Stempel der Schule im ein (Schul)Jahr ermäßigt fahren zu dürfen.
Danke.
Nein, 6 bis (einschließlich) 14 ist die harte Grenze für den Ermäßgungstarif. Ab 15 ist bei Einzelfahrten voll zu zahlen. Auch die (neue) Mitnahmeregelung auf der Tageskarte gilt dann nicht mehr.
Wann wurde das eigentlich geändert? Früher galt ja:
Ab 14 (Vollendung des 14. Lebensjahres) ist voll zu zahlen. Die Vollendung des 14. Lebensjahres ist ja bekanntlich der 14. Geburtstag.
Re: Fragenthread 2017 (3. Quartal) 07.11.2017 12:16 |
Re: Fragenthread 2017 (3. Quartal) 07.11.2017 12:17 |
Zitat
micha774
Zitat
Jay
Zitat
micha774
Eine Frage zum Tarif.
Normalerweise ist man bis 14 Jahren berechtigt ermäßigt zu fahren.
Wie sieht es aus bei Einzelfahrscheinen wenn man älter ist aber einen Schülerausweis hat? Gilt das dort auch?
Bei Monatskarte braucht man den Stempel der Schule im ein (Schul)Jahr ermäßigt fahren zu dürfen.
Danke.
Nein, 6 bis (einschließlich) 14 ist die harte Grenze für den Ermäßgungstarif. Ab 15 ist bei Einzelfahrten voll zu zahlen. Auch die (neue) Mitnahmeregelung auf der Tageskarte gilt dann nicht mehr.
Hab ich mir gedacht. Danke Jay.
Re: Fragenthread 2017 (3. Quartal) 07.11.2017 13:12 |
Zitat
Jay
Zitat
micha774
Eine Frage zum Tarif.
Normalerweise ist man bis 14 Jahren berechtigt ermäßigt zu fahren.
Wie sieht es aus bei Einzelfahrscheinen wenn man älter ist aber einen Schülerausweis hat? Gilt das dort auch?
Bei Monatskarte braucht man den Stempel der Schule im ein (Schul)Jahr ermäßigt fahren zu dürfen.
Danke.
Nein, 6 bis (einschließlich) 14 ist die harte Grenze für den Ermäßgungstarif. Ab 15 ist bei Einzelfahrten voll zu zahlen. Auch die (neue) Mitnahmeregelung auf der Tageskarte gilt dann nicht mehr.
Re: Fragenthread 2017 (3. Quartal) 07.11.2017 17:45 |
Zitat
Jay
Zitat
B-V 3313
Wann wurde das eigentlich geändert? Früher galt ja:
Ab 14 (Vollendung des 14. Lebensjahres) ist voll zu zahlen. Die Vollendung des 14. Lebensjahres ist ja bekanntlich der 14. Geburtstag.
Keine Ahnung, wann genau das geändert wurde. Ich kann es nur auf "Irgendwann innerhalb der letzten 10 Jahre" eingrenzen, wobei jene Jahre herausfallen müssten, in denen es keine Erhöhung gab. Völlig ins blaue geraten, würde ich 2009-11 schätzen, aber das kann auch komplett daneben liegen.
Zitat
5.3.1 Einzelfahrausweise
...
Einzelfahrausweise des Ermäßigungstarifs (auch Kurzstrecke) gelten für Kinder vom vollendeten 6. bis
zum vollendeten 14. Lebensjahr (6 bis 13 Jahre).
...
Zitat
Einzelfahrausweise des Ermäßigungstarifs gelten für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.
Re: Fragenthread 2017 (3. Quartal) 07.11.2017 17:55 |
Zitat
der weiße bim
Meine älteste Fundstelle des VBB-Tarifs als pdf auf der Platte ist von 2005. Das steht bereits drin:
Zitat
5.3.1 Einzelfahrausweise
...
Einzelfahrausweise des Ermäßigungstarifs (auch Kurzstrecke) gelten für Kinder vom vollendeten 6. bis
zum vollendeten 14. Lebensjahr (6 bis 13 Jahre).
...
Zitat
Der VBB-Tarif, Stand: 1. August 2015
Einzelfahrausweise des Ermäßigungstarifs gelten für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.
Zitat
Der VBB-Tarif, Stand: 1. Januar 2016
Einzelfahrausweise des Ermäßigungstarifs gelten für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.
Die älteren Fassungen müssen irgendwo auf 'ner externen Platte lagern, aber wo??Zitat
VBB-Tarif, Gültig ab 1. Januar 2017
Einzelfahrausweise des Ermäßigungstarifs gelten für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.
Re: Fragenthread 2017 (3. Quartal) 07.11.2017 19:10 |
Zitat
der weiße bim
Zitat
Jay
Zitat
B-V 3313
Wann wurde das eigentlich geändert? Früher galt ja:
Ab 14 (Vollendung des 14. Lebensjahres) ist voll zu zahlen. Die Vollendung des 14. Lebensjahres ist ja bekanntlich der 14. Geburtstag.
Keine Ahnung, wann genau das geändert wurde. Ich kann es nur auf "Irgendwann innerhalb der letzten 10 Jahre" eingrenzen, wobei jene Jahre herausfallen müssten, in denen es keine Erhöhung gab. Völlig ins blaue geraten, würde ich 2009-11 schätzen, aber das kann auch komplett daneben liegen.
Meine älteste Fundstelle des VBB-Tarifs als pdf auf der Platte ist von 2005. Das steht bereits drin:
Zitat
5.3.1 Einzelfahrausweise
...
Einzelfahrausweise des Ermäßigungstarifs (auch Kurzstrecke) gelten für Kinder vom vollendeten 6. bis
zum vollendeten 14. Lebensjahr (6 bis 13 Jahre).
...
Im VBB-Tarif 2010 steht zu diesem Punkt:
Zitat
Einzelfahrausweise des Ermäßigungstarifs gelten für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.
Dazwischen habe ich jetzt nichts zur Hand.
Re: Fragenthread 2017 (3. Quartal) 07.11.2017 19:20 |
Re: Fragenthread 2017 (3. Quartal) 07.11.2017 21:21 |
Re: Fragenthread 2017 (3. Quartal) 17.11.2017 11:10 |