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Umbau Bahnhof Ostkreuz - Bauzeitraum 07/2017 - 10/2017 (Thema beendet)
geschrieben von manuelberlin 
Zitat
Harald Tschirner
Zitat
Ralf
Kaum zu glauben, aber an der EÜ Wiesenweg tut sich was. Man arbeitet an den Gleisen, nördlich der Brücke Eins ist komplett rückgebaut, das andere wird grad neu verlegt. An der Brücke selbst sind aber keine Bautätigkeiten zu erkennen.

Da gibt's doch Probleme mit dem Baurecht?

Bisher gibt's keinen Planfeststellungsbeschluss und damit kein Baurecht zur VERÄNDERUNG von Anlagen. Derzeit wird nach meinen Beobachtungen lediglich das alte zweite Gleis nördlich der EÜ zurückgebaut. Das von Ralf genannte "neue" liegt schon länger dort, als provisorisches Baugleis, nicht eingeschottert.

André
Zitat
andre_de
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Harald Tschirner
Zitat
Ralf
Kaum zu glauben, aber an der EÜ Wiesenweg tut sich was. Man arbeitet an den Gleisen, nördlich der Brücke Eins ist komplett rückgebaut, das andere wird grad neu verlegt. An der Brücke selbst sind aber keine Bautätigkeiten zu erkennen.

Da gibt's doch Probleme mit dem Baurecht?

Bisher gibt's keinen Planfeststellungsbeschluss und damit kein Baurecht zur VERÄNDERUNG von Anlagen. Derzeit wird nach meinen Beobachtungen lediglich das alte zweite Gleis nördlich der EÜ zurückgebaut. Das von Ralf genannte "neue" liegt schon länger dort, als provisorisches Baugleis, nicht eingeschottert.

Das Baugleis hat aber teilweise neue Schwellen bekommen.

Klar hat der Eigentümer ein Recht zur VERÄNDERUNG ohne Planfeststellungsbeschluß. Er arbeitet aber auf eigenes Risiko wenn dann im Beschluß etwas anderes festgestellt wird und er darf die veränderte Anlage nur nach dem PFB in Betrieb nehmen.
Hallo Andre,

also meine Beobachtung von heute morgen: nördlich der Brücke bis zum Abzweig wurden beide Gleise entfernt, das Schotterbett nivelliert und das aussenliegende Gleise bis zur Brücke neu verlegt, wobei offensichtlich dafür wieder die alten Gleisjoche verwendet wurden. Bereits in den letzten beiden Wochen wurden sämtliche Kabel im Brückenbereich umverlegt. Das von dir angesprochene Baugleis liegt noch nachwievor unberührt auf der Brücke. Also ich finde schon, dass das Arbeiten sind, die über sogenannte vorbereitende Maßnahmen hinausgehen.

Ich fahr nachher wieder vorbei, vielleicht gelingt mir ein halbwegs passables Handyfoto...

Gruß Ralf
Zitat
Bd2001
Klar hat der Eigentümer ein Recht zur VERÄNDERUNG ohne Planfeststellungsbeschluß. Er arbeitet aber auf eigenes Risiko wenn dann im Beschluß etwas anderes festgestellt wird und er darf die veränderte Anlage nur nach dem PFB in Betrieb nehmen.

Nein, das ist falsch.

"AEG § 18 Erfordernis der Planfeststellung: Betriebsanlagen einer Eisenbahn einschließlich der Bahnfernstromleitungen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist."
https://www.buzer.de/gesetz/1752/a25137.htm

Ein Planfeststellungsbeschluss regelt nicht nur die spätere "Betriebssituation", sondern auch die Bauphase mit den darin stattfindenden Beeinträchtigungen und Kompensationsbedarfen. Ich gehe davon aus, dass hier lediglich die Gleise in alter Lage (!) provisorisch als Logistikgleise hergerichtet werden.

@Ralf: Bitte schau mal, ob sich tatsächlich die Gleislage verändert. Im Zielzustand müssen die beiden Fernbahngleise ein ganzes Stück von den S-Bahngleisen wegrücken.

André
Hallo Andre,
bin grad dran vorbei, mit Foto war aber nix. Also: ich würde die ganze Gleisbaumassnahme tatsächlich unter temporäres Logistikgleis einordnen. Die haben das im Laufe des Tages in die Mitte geschoben und werden es provisorisch anbinden. Umgekehrt heisst dass aber, dass die "richtigen" Baumassnahmen demnächst beginnen werden, es also ja irgendeine Genehmigungslage vorliegen muss.

Gruss Ralf
Zitat
andre_de
Zitat
Bd2001
Klar hat der Eigentümer ein Recht zur VERÄNDERUNG ohne Planfeststellungsbeschluß. Er arbeitet aber auf eigenes Risiko wenn dann im Beschluß etwas anderes festgestellt wird und er darf die veränderte Anlage nur nach dem PFB in Betrieb nehmen.

Nein, das ist falsch.

"AEG § 18 Erfordernis der Planfeststellung: Betriebsanlagen einer Eisenbahn einschließlich der Bahnfernstromleitungen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist."

Eigentlich gibt es unter bestimmten Bedingungen auch die Möglichkeit einer Plangenehmigung ohne Planfeststellungsverfahren.
Im Verwaltungsverfahrensgesetz [dejure.org] heißt es im §74:
Zitat

(6) 1An Stelle eines Planfeststellungsbeschlusses kann eine Plangenehmigung erteilt werden, wenn

1. Rechte anderer nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden oder die Betroffenen sich mit der Inanspruchnahme ihres Eigentums oder eines anderen Rechts schriftlich einverstanden erklärt haben,
2. mit den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird, das Benehmen hergestellt worden ist und
3. nicht andere Rechtsvorschriften eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorschreiben, die den Anforderungen des § 73 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 bis 7 entsprechen muss.

2Die Plangenehmigung hat die Rechtswirkungen der Planfeststellung; auf ihre Erteilung sind die Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren nicht anzuwenden; davon ausgenommen sind Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5, die entsprechend anzuwenden sind. 3Vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage bedarf es keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren. 4§ 75 Abs. 4 gilt entsprechend.

(7) 1Planfeststellung und Plangenehmigung entfallen in Fällen von unwesentlicher Bedeutung. 2Diese liegen vor, wenn

1. andere öffentliche Belange nicht berührt sind oder die erforderlichen behördlichen Entscheidungen vorliegen und sie dem Plan nicht entgegenstehen,
2. Rechte anderer nicht beeinflusst werden oder mit den vom Plan Betroffenen entsprechende Vereinbarungen getroffen worden sind und
3. nicht andere Rechtsvorschriften eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorschreiben, die den Anforderungen des § 73 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 bis 7 entsprechen muss.

Natürlich wird von den beiden Möglichkeiten gern Gebrauch gemacht.

so long

Mario
Eine Plangenehmigung war auch der eigentliche Plan, wurde aber vereitelt, so dass es eben doch ein Planfeststellung werden muss.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
der weiße bim
Eigentlich gibt es unter bestimmten Bedingungen auch die Möglichkeit einer Plangenehmigung ohne Planfeststellungsverfahren.

Ja das stimmt natürlich grundsätzlich, nur liegt dieser Fall hier nicht vor. Für den Umbau des Gleisabschnitts an der EÜ Wiesenweg wurde ja bekanntlich ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

In beiden Fällen (PFV und Plangenehmigung) ist die Aussage von Bd2001 falsch, dass man Eisenbahnanlagen ohne Genehmigung umbauen kann.

Viele Grüße
André
Zitat
der weiße bim
Eigentlich gibt es unter bestimmten Bedingungen auch die Möglichkeit einer Plangenehmigung ohne Planfeststellungsverfahren.

Ja das stimmt natürlich grundsätzlich, nur liegt dieser Fall hier nicht vor. Für den Umbau des Gleisabschnitts an der EÜ Wiesenweg wurde ja bekanntlich ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

In beiden Fällen (PFV und Plangenehmigung) ist die Aussage von Bd2001 falsch, dass man Eisenbahnanlagen ohne Genehmigung umbauen kann.
[/quote]

Ich bezog mich auf PFV, nicht auf Plangenehmigung. Mario hatte die Voraussetzung dafür genannt.


André, wenn hier keine Planänderung vorliegt wie erklärst Du dann die Aussage:
Zitat
Ralf
Also: ich würde die ganze Gleisbaumassnahme tatsächlich unter temporäres Logistikgleis einordnen. Die haben das im Laufe des Tages in die Mitte geschoben und werden es provisorisch anbinden.

Immerhin veröffentlichen weder das EBA noch DB Netz oder der Senat erteilte Planänderungen.
Fast völlig unbemerkt wurde der Dachstuhl des ehemaligen Beamtenwohnhauses abgeräumt.

Gruß O-37


Zitat
Bd2001
Zitat
andre_de
Zitat
der weiße bim
Eigentlich gibt es unter bestimmten Bedingungen auch die Möglichkeit einer Plangenehmigung ohne Planfeststellungsverfahren.

Ja das stimmt natürlich grundsätzlich, nur liegt dieser Fall hier nicht vor. Für den Umbau des Gleisabschnitts an der EÜ Wiesenweg wurde ja bekanntlich ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

In beiden Fällen (PFV und Plangenehmigung) ist die Aussage von Bd2001 falsch, dass man Eisenbahnanlagen ohne Genehmigung umbauen kann.

Ich bezog mich auf PFV, nicht auf Plangenehmigung. Mario hatte die Voraussetzung dafür genannt.

Sorry, aber Du bringst hier alles durcheinander. Mario hatte die Voraussetzungen für eine vereinfachte Plangenehmigung genannt, nicht die für ein Planfeststellungsverfahren. Die Notwendigkeit zur Durchführung eines PFV hatte ich Dir aus dem AEG zitiert, und diese ist im konkreten Fall auch unstrittig (da eingeleitet).


Zitat
Bd2001
André, wenn hier keine Planänderung vorliegt wie erklärst Du dann die Aussage:
Zitat
Ralf
Also: ich würde die ganze Gleisbaumassnahme tatsächlich unter temporäres Logistikgleis einordnen. Die haben das im Laufe des Tages in die Mitte geschoben und werden es provisorisch anbinden.

Ein Baulogistikgleis in der Mitte der bisherigen Gleisachsen ist ja wohl etwas grundhaft anderes, als (wie von Dir vorgeschlagen) schonmal den Endzustand herzustellen und darauf zu hoffen, dass dieser später genehmigt wird. Für den Endzustand muss eine Stützwand gebaut, der Bahndamm verbreitert und darauf dann Gleise und Oberleitungsanlagen in anderer Lage komplett neu aufgebaut werden. Daraus ergibt sich auch die Betroffenheit diverser Schutzgüter und daher auch die Notwendigkeit für ein PFV. Und keine dieser betroffenheitsrelevanten Arbeiten kann man ohne Genehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses vornehmen. Dieser liegt bisher nicht vor, wie ich beim Fahrgastsprechtag Infrastruktur bei Herrn Kaczmarek explizit nachgefragt hatte.

Laut den veröffentlichten Unterlagen der Bauinformationsdialoge sind die ehemals für 2017 geplanten Sperrpausen am Wiesenweg komplett abgesagt und auf 2019 (eine kurze im Januar und eine lange im Sommer) verschoben worden.

Zitat
Bd2001
Immerhin veröffentlichen weder das EBA noch DB Netz oder der Senat erteilte Planänderungen.

Das stimmt so auch nicht. Die betroffenheits-relevanten Planänderungen werden selbstverständlich veröffentlicht, siehe z.B:
www.eba.bund.de
www.berlin.de

André
Zitat
andre_de
Für den Endzustand muss eine Stützwand gebaut, der Bahndamm verbreitert und darauf dann Gleise und Oberleitungsanlagen in anderer Lage komplett neu aufgebaut werden. Daraus ergibt sich auch die Betroffenheit diverser Schutzgüter und daher auch die Notwendigkeit für ein PFV.

Ich wusste gar nicht, dass dort so viel verändert werden muss. Bei dem Titel denkt man an den Austausch einer Eisenbahnbrücke über einer recht schmalen Nebenstraße.

so long

Mario
Ich bin jetzt mit den Planunterlagen nicht so sehr vertraut, aber meine Vermutung ist, das neben dem Brückenneubau auch gleich ein Vorratsbauwerk für die geplante A100 mit errichtet wird? Das würde auch die lange Planungs- und Genehmigungsphase erklären. Deshalb bleibt ja angeblich das Eckgrundstück Neue Bahnhofsstr/Wiesenweg unbebaut. Weiss da jemand genaueres?
Zwischendurch mal eine erfreuliche Meldung. Derzeit wird der in vielen Visualisierungen enthaltende Schriftzug "OSTKREUZ" an der westlichen Glasfassade angebracht. Netter Nebeneffekt ist, dass dazu die Glasfront gereinigt werden muss, sodass nach Jahren der Bauzeit wieder ein klarer Blick nach draußen möglich wird.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Zitat
Florian Schulz
Zwischendurch mal eine erfreuliche Meldung. Derzeit wird der in vielen Visualisierungen enthaltende Schriftzug "OSTKREUZ" an der westlichen Glasfassade angebracht. Netter Nebeneffekt ist, dass dazu die Glasfront gereinigt werden muss, sodass nach Jahren der Bauzeit wieder ein klarer Blick nach draußen möglich wird.

Viele Grüße
Florian Schulz

Ich hoffe nur, dass man dann zum Ende der Bauarbeiten auch noch mal eine Grundreinigung durch führt, so wie es angekündigt wurde. Wenn man das jetzt schon durch zieht, dann ist es quasi umsonst.

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Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Und dann gibt es noch einen neuen Kalender:
[www.deutschebahn.com]

Mit besten Grüßen

phönix
Hallo zusammen,

Thema EÜ Wiesenweg:

Zitat
der weiße bim
Ich wusste gar nicht, dass dort so viel verändert werden muss. Bei dem Titel denkt man an den Austausch einer Eisenbahnbrücke über einer recht schmalen Nebenstraße.

Zitat
Ralf
Ich bin jetzt mit den Planunterlagen nicht so sehr vertraut, aber meine Vermutung ist, das neben dem Brückenneubau auch gleich ein Vorratsbauwerk für die geplante A100 mit errichtet wird? Das würde auch die lange Planungs- und Genehmigungsphase erklären. Deshalb bleibt ja angeblich das Eckgrundstück Neue Bahnhofsstr/Wiesenweg unbebaut. Weiss da jemand genaueres?

Ich kenne auch keine Planunterlagen, aber man kann ziemlich sicher annehmen, dass es auch hier um das Thema Gleisabstände geht. Auch hier dürften die Brücken und der Bahndamm entsprechend verbreitert werden müssen.

Den Visualisierungen nach soll die A100 in der Tat über das unbebaute Grundstück laufen. Im Bereich des genannten Grundstücks soll die A 100 eine Kurve nach Osten bekommen und der doppelstöckige Tunnel soll dort in einen normalen Tunnel übergehen.

Die Autobahn wird aber nicht mit der EÜ Wiesenweg in Berührung kommen, dazu liegt die EÜ zu weit südlich und östlich. Die Ringbahn und die Trasse von Lichtenberg sollen weiter nördlich unterquert werden.

Viele Grüße
Manuel
Zitat
andre_de
Zitat
Bd2001
Zitat
andre_de
Zitat
der weiße bim
Eigentlich gibt es unter bestimmten Bedingungen auch die Möglichkeit einer Plangenehmigung ohne Planfeststellungsverfahren.

Ja das stimmt natürlich grundsätzlich, nur liegt dieser Fall hier nicht vor. Für den Umbau des Gleisabschnitts an der EÜ Wiesenweg wurde ja bekanntlich ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

In beiden Fällen (PFV und Plangenehmigung) ist die Aussage von Bd2001 falsch, dass man Eisenbahnanlagen ohne Genehmigung umbauen kann.

Ich bezog mich auf PFV, nicht auf Plangenehmigung. Mario hatte die Voraussetzung dafür genannt.

Sorry, aber Du bringst hier alles durcheinander. Mario hatte die Voraussetzungen für eine vereinfachte Plangenehmigung genannt, nicht die für ein Planfeststellungsverfahren. Die Notwendigkeit zur Durchführung eines PFV hatte ich Dir aus dem AEG zitiert, und diese ist im konkreten Fall auch unstrittig (da eingeleitet).

Ich bringe nichts durcheinander. Nur habe ich mich vielleicht nicht deutlich ausgedrückt. Klar ist wegen der geänderten Lage der Gleise und dem daraus entfallenden Bestandsschutz ein PFV notwendig. Trotzdem kann man eben auch Maßnahmen per Plangenehmigung vorziehen. Vorraussetzung ist das Dritte nicht betroffen sind. Klar gehört dazu keine Errichtung einer Stützwand oder Errichtung der Brücke, aber zum Beispiel Rückbau ist möglich. Da muß man nicht auf den PFB warten. Man kann genauso Gleise in neuer Lage verlegen so lange man diese nicht in Betrieb nimmt.

Klar geht hier das Verlegen der Gleise in neuer Lage nicht weil dazu erst einmal der Damm verbreitert werden muß. Da dort Rechte Dritter betroffen sind geht das nur nach einem PFB.

Zitat
andre_de
Ein Baulogistikgleis in der Mitte der bisherigen Gleisachsen ist ja wohl etwas grundhaft anderes, als (wie von Dir vorgeschlagen) schonmal den Endzustand herzustellen und darauf zu hoffen, dass dieser später genehmigt wird. Für den Endzustand muss eine Stützwand gebaut, der Bahndamm verbreitert und darauf dann Gleise und Oberleitungsanlagen in anderer Lage komplett neu aufgebaut werden. Daraus ergibt sich auch die Betroffenheit diverser Schutzgüter und daher auch die Notwendigkeit für ein PFV. Und keine dieser betroffenheitsrelevanten Arbeiten kann man ohne Genehmigung in Form eines Planfeststellungsbeschlusses vornehmen. Dieser liegt bisher nicht vor, wie ich beim Fahrgastsprechtag Infrastruktur bei Herrn Kaczmarek explizit nachgefragt hatte.

Laut den veröffentlichten Unterlagen der Bauinformationsdialoge sind die ehemals für 2017 geplanten Sperrpausen am Wiesenweg komplett abgesagt und auf 2019 (eine kurze im Januar und eine lange im Sommer) verschoben worden.

Es ging nicht darum den Endzustand herzustellen weil da, wie Du richtig schreibst, dazu ein PFB vorliegen muß. Man kann aber eben das westliche Streckengleis in seine endgültige Lage bringen und das östliche ersatzlos rückbauen. Aber es kann eben sein, daß dann im PFB doch etwas anderes festgestellt wird.

Zitat
andre_de
Zitat
Bd2001
Immerhin veröffentlichen weder das EBA noch DB Netz oder der Senat erteilte Planänderungen.

Das stimmt so auch nicht. Die betroffenheits-relevanten Planänderungen werden selbstverständlich veröffentlicht, siehe z.B:
www.eba.bund.de
www.berlin.de

Danke. Ich sehe, da werden auch die Planänderungen bekanntgegeben, die Dritte betreffen.
Gibt es vom neuen Schriftzug Bilder?
Zitat
andre_de
[...] Die betroffenheits-relevanten Planänderungen werden selbstverständlich veröffentlicht, siehe z.B:
www.eba.bund.de
www.berlin.de

Hallo zusammen,

sinnvollerweise sollte in der EBA-Suchmaske auch ein Häkchen bei "Planergänzung" gesetzt werden, vor allem aber auch bei "Planfeststellung": www.eba.bund.de.

Dennoch ist dort bis heute kein PFB zur EÜ Wiesenweg zu finden.

Bemerkenswert ist, dass für die Reaktivierung der Ostbahn die Planauslegung später als für die EÜ Wiesenweg erfolgte, der Beschluss für Ersteres aber trotz der Strittigkeit (Lärmschutzwände) bereits im Mai dieses Jahres erging.

Viele Grüße
Manuel
Dieses Thema wurde beendet.