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Neue Baureihe 483 / 484
geschrieben von Bäderbahn 
Hallo,
das Bild ist in der hauptwerkstatt in Schöneweide entstanden.
Das Fahrzeug war noch nicht offizell im Netz unterwegs. es wurde lediglich auf dem Testgleis in Schöneweide bewegt.

grüße merlinbt01
Eben konnte man aus der s47 heraus Ze neue Sbahn sehen. Von der Adlergestbrücke aus

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Ab wann gehts nochmal los mit den Testfahrten? Wird das bekannt gegeben? Oder ist das so etwas wie ein Staatsgeheimnis?
Zitat
Slighter
Ab wann gehts nochmal los mit den Testfahrten?

Nach der Genehmigung. Die wird sicher von der Erfüllung von Auflagen abhängen.

so long

Mario
Warum erfindet man eigentlich mit den Stromabnehmern und den Schleifern das Pferd von hinten? Das sind doch bewährte Standardteile.
Zitat
Heidekraut
Warum erfindet man eigentlich mit den Stromabnehmern und den Schleifern das Pferd von hinten? Das sind doch bewährte Standardteile.

das fragt man sich immer wieder...

Die Hanseaten werden gestern auch geflucht haben, das die schöne supertolle neue S-Bahn in Billwerder-Moorfleet liegengeblieben ist und eine horrende Störung verursacht hat..

T6JP
Zitat
T6Jagdpilot
Zitat
Heidekraut
Warum erfindet man eigentlich mit den Stromabnehmern und den Schleifern das Pferd von hinten? Das sind doch bewährte Standardteile.

das fragt man sich immer wieder...

Die Hanseaten werden gestern auch geflucht haben, das die schöne supertolle neue S-Bahn in Billwerder-Moorfleet liegengeblieben ist und eine horrende Störung verursacht hat..

T6JP

Nana, wir wollen doch hier nicht gleich Bombardier mit Stadler vergleichen. Unsere S-Bahnzüge sind noch am Anfang der Testphase und nicht schon mehrere Jahre zugelassen, wie Bombardiers Produkt.
Zitat
Heidekraut
Warum erfindet man eigentlich mit den Stromabnehmern und den Schleifern das Pferd von hinten? Das sind doch bewährte Standardteile.

Ganz einfach, im Vergaberecht (sowohl im Ober- wie auch im Unterschwellenbereich) herrscht der Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung: Es dürfen keine bestimmten Erzeugnisse, Verfahren, Ursprungsorte, Patente oder Typen bzw. eine bestimmte Bezugsquelle, Produktion, Herkunft oder Marke durch den Auftraggeber vorgeben werden. Hierdurch soll der freie Wettbewerb sowie die diskriminierungsfreie Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet werden. Zu diesem Zweck enthalten sowohl die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung – VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) vergleichbare Regelungen.

Man kann also dem Konsortium Stadler-Siemens keinen bestimmten Stromabnehmertyp vorgeben. Das würde die Vergabe sonst stark erschweren und rechtlich angreifbar machen. Allerdings erleichtert und verkürzt die Verwendung von Komponenten, die bereits die Bahnzulassung besitzen, das Abnahme- und Genehmigungsverfahren beträchtlich.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.08.2019 21:12 von der weiße bim.
Zitat
der weiße bim
Zitat
Heidekraut
Warum erfindet man eigentlich mit den Stromabnehmern und den Schleifern das Pferd von hinten? Das sind doch bewährte Standardteile.

Ganz einfach, im Vergaberecht (sowohl im Ober- wie auch im Unterschwellenbereich) herrscht der Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung: Es dürfen keine bestimmten Erzeugnisse, Verfahren, Ursprungsorte, Patente oder Typen bzw. eine bestimmte Bezugsquelle, Produktion, Herkunft oder Marke durch den Auftraggeber vorgeben werden. Hierdurch soll der freie Wettbewerb sowie die diskriminierungsfreie Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet werden. Zu diesem Zweck enthalten sowohl die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung – VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) vergleichbare Regelungen.

Man kann also dem Konsortium Stadler-Siemens keinen bestimmten Stromabnehmertyp vorgeben. Das würde die Vergabe sonst stark erschweren und rechtlich angreifbar machen. Allerdings erleichtert und verkürzt die Verwendung von Komponenten, die bereits die Bahnzulassung besitzen, das Abnahme- und Genehmigungsverfahren beträchtlich.

Du hast das jetzt zwar theoretisch alles beschrieben, in der Praxis hier gibt es aber eine ganz einfache und andere Erklärung.
Die bisherigen Stromabnehmer an der BR481 sind von Bombadier/Adtranz, Stadler/Siemens kann natürlich keine Stromabnehmer von Mitbewerbern einsetzen. Ganz einfache Erklärung.
Zitat
Kowalski
Die bisherigen Stromabnehmer an der BR481 sind von Bombadier/Adtranz, Stadler/Siemens kann natürlich keine Stromabnehmer von Mitbewerbern einsetzen. Ganz einfache Erklärung.

Diese Aussage ist falsch. Die bisherigen Stromabnehmer der BR 481 wurden auch nur von Adtrans/DWA/Bombardier zugekauft. Stadler/Siemens stellen auch keine eigenen Stromabnehmer her und müssen ebenfalls zukaufen.
Zitat
Bd2001
Zitat
Kowalski
Die bisherigen Stromabnehmer an der BR481 sind von Bombadier/Adtranz, Stadler/Siemens kann natürlich keine Stromabnehmer von Mitbewerbern einsetzen. Ganz einfache Erklärung.

Diese Aussage ist falsch. Die bisherigen Stromabnehmer der BR 481 wurden auch nur von Adtrans/DWA/Bombardier zugekauft. Stadler/Siemens stellen auch keine eigenen Stromabnehmer her und müssen ebenfalls zukaufen.

Nein, meine Aussage ist nicht falsch, du hast meine Aussage einfach nicht verstanden.
Ich habe nirgends was davon geschrieben das Stadler die Stromabnehmer selber baut, ebenso habe ich nirgends geschrieben das Adtranz die Teile selber gebaut hat.
Ich habe nur geschrieben das die eine Firma nicht Stromabnehmer nutzen kann die ein Mitbewerber schon benutzt hat.
Dabei definiere ich, extra noch für dich, "nicht nutzen kann" nicht als ein technisches Problem, sondern lediglich auf ein Image Problem.
Dabei ist es vollkommen egal ob Stadler die Teile selber baut oder zukauft.
Anonymer Benutzer
Re: Neue Baureihe 483 / 484
18.08.2019 01:23
Zitat
Kowalski

Ich habe nur geschrieben das die eine Firma nicht Stromabnehmer nutzen kann die ein Mitbewerber schon benutzt hat.

Warum aber sollte sie das nicht dürfen? Bei uns wird immer sehr viel erzählt. Heute eine Aussage, die deiner in etwa entspricht: "Der 481-Stromabnehmer darf nicht verwendet werden, weil ja von Adtranz/Bombardier, also hat man einen 480-Stromabnehmer angebaut." Also den 480-Stromabnehmer darf man dann verwenden, obwohl er von einer anderen Firma und jenseits von Gut und Böse der heutigen Standards ist? Ich glaub das nicht so recht, zumal auch die 480 in Teilen schon die 481-Stromabnehmer bekommen haben. Daher auch die direkte Frage an dich: Bist du irgendwie im Testbetrieb oder näher involviert, ggf. in einer Projektguppe? Hast du zuverlässige Quellen oder ist das jetzt einfach das, was täglich in der Kaue* besprochen wird? Ich bin da immer nen bisschen skeptisch, weil wirklich viel Quatsch im Stille-Post-Prinzip unter die Leute gebracht wird.

*Kaue = Meldestelle, Pausenraum
Zitat
Railroader
Zitat
Kowalski

Ich habe nur geschrieben das die eine Firma nicht Stromabnehmer nutzen kann die ein Mitbewerber schon benutzt hat.

Warum aber sollte sie das nicht dürfen? Bei uns wird immer sehr viel erzählt. Heute eine Aussage, die deiner in etwa entspricht: "Der 481-Stromabnehmer darf nicht verwendet werden, weil ja von Adtranz/Bombardier, also hat man einen 480-Stromabnehmer angebaut." Also den 480-Stromabnehmer darf man dann verwenden, obwohl er von einer anderen Firma und jenseits von Gut und Böse der heutigen Standards ist? Ich glaub das nicht so recht, zumal auch die 480 in Teilen schon die 481-Stromabnehmer bekommen haben. Daher auch die direkte Frage an dich: Bist du irgendwie im Testbetrieb oder näher involviert, ggf. in einer Projektguppe? Hast du zuverlässige Quellen oder ist das jetzt einfach das, was täglich in der Kaue* besprochen wird? Ich bin da immer nen bisschen skeptisch, weil wirklich viel Quatsch im Stille-Post-Prinzip unter die Leute gebracht wird.

*Kaue = Meldestelle, Pausenraum

Du hast das geschriebene immer noch nicht verstanden. Wo habe ich geschrieben das die das nicht verwenden DÜRFEN???
Sie wollen es einfach nicht verwenden, es ist eine Imagefrage.
Und Nein, man hat auch keinen 480 Stromabnehmer eingebaut, das ist Schwachsinn.
Anbei ein Foto von vor knapp 2 Wochen, es zeigt den aktuellen zu Testzwecken angebrachten Stromabnehmer. Sollte dieser sich bewehren geht er in Serie und wird dann gegen einen Stromabnehmer aus der Serienproduktion ausgetauscht. Du sieht das das Teil nichts mit den Abnehmern der BR 480 / 481 zu tun hat. Leider ist das etwas unscharf, es ist ein Screenshot aus einem von mir schnell gemachten Video, was ansich da nicht gern gesehen ist. Weder von Mitarbeitern noch von fremden.
Wo ich was an Informationen herhabe, das werde ich hier garantiert nicht sagen. Aber es ist nichts aus einem Pausenraum, ich bin kein Miotarbeiter im Fahrdienst oder so.
Glaub es, oder glaub es nicht, mir egal :-)


Anonymer Benutzer
Re: Neue Baureihe 483 / 484
18.08.2019 15:46
Zitat
Kowalski

Glaub es, oder glaub es nicht, mir egal :-)

Ach, ich bin weit entfernt davon, dir nicht zu glauben. ;) Aber siehst ja am Beispiel 480 Stromabnehmer selbst, dass auch viel Falsches verbreitet wird, weshalb es dann zumindest interessant ist zu erfahren, ob die Infos aus dem Pausenraum oder einer zuverlässigen Quelle kommen.

Schönen Sonntag.
Ich dachte eigentlich, man hat aus den vielen Bernauern, Oranienburgern, Coladosen usw.die Stromabnehmer alle aufgehoben und baumelt sie bei Bedarf nun an die Prototypen. Aber wenn das vergaberechtlich nicht erlaubt ist, dann sieht's natürlich enge aus.
Ich bin mir sicher, dass man beim Hersteller dieses Problem noch dieses Jahr in den Griff bekommen wird.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Morgen,

Sarkasmus an!
fragt doch mal beim HISB nach die haben noch Stromabnehmer vom 475ér.
Ansonsten stehen ja noch in der HW genug Coladosen und 477ér.
Dort einfach abmachen und probieren.
Sarkasmus aus!

grüße
merlinbt
Zitat
Heidekraut
Ich dachte eigentlich, man hat aus den vielen Bernauern, Oranienburgern, Coladosen usw.die Stromabnehmer alle aufgehoben und baumelt sie bei Bedarf nun an die Prototypen. Aber wenn das vergaberechtlich nicht erlaubt ist, dann sieht's natürlich enge aus.

Wie weit greift dieses ominöse Vergaberecht denn noch in die Freiheit eines Kunden ein? Man wird sich doch wohl eine S-Bahn ohne Stromabnehmer kaufen können, wenn man selbst schon genug davon hat. Das ist ja, als sei man verpflichtet, mit jedem Sack Kartoffeln ein Pfund Salz dazukaufen zu müssen.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Kowalski
Zitat
der weiße bim
Zitat
Heidekraut
Warum erfindet man eigentlich mit den Stromabnehmern und den Schleifern das Pferd von hinten? Das sind doch bewährte Standardteile.

Ganz einfach, im Vergaberecht (sowohl im Ober- wie auch im Unterschwellenbereich) herrscht der Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung: Es dürfen keine bestimmten Erzeugnisse, Verfahren, Ursprungsorte, Patente oder Typen bzw. eine bestimmte Bezugsquelle, Produktion, Herkunft oder Marke durch den Auftraggeber vorgeben werden. Hierdurch soll der freie Wettbewerb sowie die diskriminierungsfreie Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet werden. Zu diesem Zweck enthalten sowohl die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung – VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) vergleichbare Regelungen.

Man kann also dem Konsortium Stadler-Siemens keinen bestimmten Stromabnehmertyp vorgeben. Das würde die Vergabe sonst stark erschweren und rechtlich angreifbar machen. Allerdings erleichtert und verkürzt die Verwendung von Komponenten, die bereits die Bahnzulassung besitzen, das Abnahme- und Genehmigungsverfahren beträchtlich.

Du hast das jetzt zwar theoretisch alles beschrieben, in der Praxis hier gibt es aber eine ganz einfache und andere Erklärung.
Die bisherigen Stromabnehmer an der BR481 sind von Bombadier/Adtranz, Stadler/Siemens kann natürlich keine Stromabnehmer von Mitbewerbern einsetzen. Ganz einfache Erklärung.

Nein, natürlich könnte Stadler die Stromabnehmer bei Adtranz kaufen, wenn Adtranz denn diese Stromabnehmer so konstruiert hat und die Rechte daran besitzt. Die Frage ist nur, ob Stadler das machen würde. Zum einen macht man sich dabei ja von der Konkurrenz abhängig, zum anderen könnte Adtranz so einen Mondpreis verlangen, dass es schlicht unwirtschaftlich ist. Außerdem stellt sich die Frage, ob Adtranz freiwillig die Stromabnehmer verkaufen würde. Aber es gibt sicherlich kein Gesetzt, was den Verkauf der Stromabnehmer zu einem vernünftigen Preis an Stadler verbietet.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Heidekraut
Ich dachte eigentlich, man hat aus den vielen Bernauern, Oranienburgern, Coladosen usw.die Stromabnehmer alle aufgehoben und baumelt sie bei Bedarf nun an die Prototypen. Aber wenn das vergaberechtlich nicht erlaubt ist, dann sieht's natürlich enge aus.

Wie weit greift dieses ominöse Vergaberecht denn noch in die Freiheit eines Kunden ein? Man wird sich doch wohl eine S-Bahn ohne Stromabnehmer kaufen können, wenn man selbst schon genug davon hat. .

Natürlich könnte man das so machen, hat man aber nicht. Dementsprechend muss Stadler mit Stromabnehmer liefern und falls die Dinger nicht funktionieren muss Stadler so lange nachbessern, bis es funktioniert.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.08.2019 10:50 von Nemo.
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