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Neue Baureihe 483 / 484
geschrieben von Bäderbahn 
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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 31.03.2022 23:43 von Henning.
Zitat
drstar
Zitat
Henning
Zitat
Harald Tschirner
Nach den Serienfahrzeugen erhalten nun auch die Vorserienfahrzeuge die internationale Fahrzeugnummer angeschrieben:

Die gewöhnliche Fahrzeugnummer genügt eigentlich völlig. Wozu braucht man dann noch die internationale Fahrzeugnummer?

Worauf beziehst du die Frage? Speziell auf die S-Bahn oder die Eisenbahn an sich? Bei Ersterem sind wir ja gerade dabei, zu klären, ob die UIC-Nummer für S-Bahnfahrzeuge notwendig ist. Bei letzterem klares Ja, bei Eisenbahnfahrzeugen ist die UIC-Nummer verpflichtend.

Meine Frage bezieht sich auf die Berliner S-Bahn, da dort wie bei der Hamburger S-Bahn spezielle Fahrzeuge benötigt werden, die ausschließlich auf dem jeweils eigenen Netz einsetzbar sind.
Zitat
Henning
Zitat
drstar
Zitat
Henning
Zitat
Harald Tschirner
Nach den Serienfahrzeugen erhalten nun auch die Vorserienfahrzeuge die internationale Fahrzeugnummer angeschrieben:

Die gewöhnliche Fahrzeugnummer genügt eigentlich völlig. Wozu braucht man dann noch die internationale Fahrzeugnummer?

Worauf beziehst du die Frage? Speziell auf die S-Bahn oder die Eisenbahn an sich? Bei Ersterem sind wir ja gerade dabei, zu klären, ob die UIC-Nummer für S-Bahnfahrzeuge notwendig ist. Bei letzterem klares Ja, bei Eisenbahnfahrzeugen ist die UIC-Nummer verpflichtend.

Meine Frage bezieht sich auf die Berliner S-Bahn, da dort wie bei der Hamburger S-Bahn spezielle Fahrzeuge benötigt werden, die ausschließlich auf dem jeweils eigenen Netz einsetzbar sind.

Offensichtlich hat sich die DB entschieden, entweder von sich aus oder auf Anordnung des EBA, bei allen Eisenbahnfahrzeugen, die im Fahrzeugregister geführt werden, die dort vergebene Fahrzeugnummer nun auch anzuschreiben. Warum sie bisher nicht an 481 und 485 erscheinen, entzieht sich meiner Kenntnis.

Beste Grüße
Harald Tschirner



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.04.2022 00:01 von Harald Tschirner.
Vielleicht eine Richtlinie, dass an den "älteren" Baureihen dies nicht nachträglich geändert werden muß...
Zitat
GraphXBerlin
Vielleicht eine Richtlinie, dass an den "älteren" Baureihen dies nicht nachträglich geändert werden muß...

Jedes Eisenbahnfahrzeug muss im nationalen Fahrzeugeinstellingsregister aufgenommen und somit über eine 12-stellige (NVR) Fahrzeugnummer verfügen! Auch bei Inselnetzen wie der Berliner S-Bahn. Somit sind die Fahrzeuge eindeutig Identifizierbar.

Ohne diese Nummer wäre selbst eine Überführung in einem Zugverband nicht zulässig.
Zitat
HerrG
Ohne diese Nummer wäre selbst eine Überführung in einem Zugverband nicht zulässig.

Eigenartig, bei der Überführung von U-Bahnwagen über das Eisenbahnnetz von Stadler Pankow nach Velten und von Velten nach Wuhletal funktionierte es bis Ende 2020 ohne jegliche Eisenbahnfahrzeugnummer. Hat sich seitdem was geändert? Die Speditionsbranche würde das sicherlich freuen.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Zitat
HerrG
Ohne diese Nummer wäre selbst eine Überführung in einem Zugverband nicht zulässig.

Eigenartig, bei der Überführung von U-Bahnwagen über das Eisenbahnnetz von Stadler Pankow nach Velten und von Velten nach Wuhletal funktionierte es bis Ende 2020 ohne jegliche Eisenbahnfahrzeugnummer. Hat sich seitdem was geändert? Die Speditionsbranche würde das sicherlich freuen.

U-Bahnen sind meines Wissens keine Eisenbahnfahrzeuge, sondern Straßenbahnfahrzeuge. Spielt das womöglich eine Rolle?
Zitat
Slighter
Spielt das womöglich eine Rolle?

Das wäre die Frage. Womöglich müsste nun vor der Überführung eine Zulassung nach EBO durch das EBA erteilt und eine internationale Fahrzeugnummer zugeteilt werden.

so long

Mario
Zitat
HerrG
Jedes Eisenbahnfahrzeug muss im nationalen Fahrzeugeinstellingsregister aufgenommen und somit über eine 12-stellige (NVR) Fahrzeugnummer verfügen! Auch bei Inselnetzen wie der Berliner S-Bahn. Somit sind die Fahrzeuge eindeutig Identifizierbar.

Ohne diese Nummer wäre selbst eine Überführung in einem Zugverband nicht zulässig.

Seit wann gilt diese Regelung?
Zitat
Harald Tschirner
Offensichtlich hat sich die DB entschieden, entweder von sich aus oder auf Anordnung des EBA, bei allen Eisenbahnfahrzeugen, die im Fahrzeugregister geführt werden, die dort vergebene Fahrzeugnummer nun auch anzuschreiben. Warum sie bisher nicht an 481 und 485 erscheinen, entzieht sich meiner Kenntnis.

Die 485er werden meines Wissens bis Ende nächsten Jahres komplett ausgemustert. Aus diesem Grund macht es wohl kaum noch Sinn, die internationale Fahrzeugnummer dort noch anzubringen.

Haben die 480er schon die internationale Fahrzeugnummer bekommen?
Zitat
Slighter
Zitat
der weiße bim
Zitat
HerrG
Ohne diese Nummer wäre selbst eine Überführung in einem Zugverband nicht zulässig.

Eigenartig, bei der Überführung von U-Bahnwagen über das Eisenbahnnetz von Stadler Pankow nach Velten und von Velten nach Wuhletal funktionierte es bis Ende 2020 ohne jegliche Eisenbahnfahrzeugnummer. Hat sich seitdem was geändert? Die Speditionsbranche würde das sicherlich freuen.

U-Bahnen sind meines Wissens keine Eisenbahnfahrzeuge, sondern Straßenbahnfahrzeuge. Spielt das womöglich eine Rolle?

Dann sprechen wir mal von den Kuppelwagen zwischen die die U-Bahnfahrzeuge gekuppelt werden. Das sind Regelfahrzeuge nach EBO. Die tragen auch keine NVR-Nummer.
Zitat
Der weiße Bim
Eigenartig, bei der Überführung von U-Bahnwagen über das Eisenbahnnetz von Stadler Pankow nach Velten und von Velten nach Wuhletal

Wer macht eigentlich diese Überführungen und wurde das hier irgendwo schon mal dokumentiert? Ich würde gerne mal mitfahren. :-) Aber einer von unseren guten Fotografen wäre vielleicht besser geeignet.
Zitat
Bd2001
Dann sprechen wir mal von den Kuppelwagen zwischen die die U-Bahnfahrzeuge gekuppelt werden. Das sind Regelfahrzeuge nach EBO. Die tragen auch keine NVR-Nummer.

Vermutlich weil die BVG als BOStrab-Verein die neuen Vollbahn-Vorschriften noch nicht mitbekommen hat. Was angesichts der seltenen Bewegungen der Kuppelwagen nicht überraschend ist.

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Zitat
HerrG
Zitat
GraphXBerlin
Vielleicht eine Richtlinie, dass an den "älteren" Baureihen dies nicht nachträglich geändert werden muß...

Jedes Eisenbahnfahrzeug muss im nationalen Fahrzeugeinstellingsregister aufgenommen und somit über eine 12-stellige (NVR) Fahrzeugnummer verfügen! Auch bei Inselnetzen wie der Berliner S-Bahn. Somit sind die Fahrzeuge eindeutig Identifizierbar.

Ohne diese Nummer wäre selbst eine Überführung in einem Zugverband nicht zulässig.

Demnach dürften 480er und 485er nicht mehr außerhalb des S-Bahnnetzes anderswohin überführt werden, willst du das damit sagen? Nur schwer vorstellbar, es sei denn, es gibt Ausnahmen für Fahrzeuge, die bereits vor Inkrafttreten einer Änderung des Regelwerks zugelassen waren. Oder ist genau das der entscheidende Punkt?

Dennis
Zitat
drstar
Zitat
HerrG
Zitat
GraphXBerlin
Vielleicht eine Richtlinie, dass an den "älteren" Baureihen dies nicht nachträglich geändert werden muß...

Jedes Eisenbahnfahrzeug muss im nationalen Fahrzeugeinstellingsregister aufgenommen und somit über eine 12-stellige (NVR) Fahrzeugnummer verfügen! Auch bei Inselnetzen wie der Berliner S-Bahn. Somit sind die Fahrzeuge eindeutig Identifizierbar.

Ohne diese Nummer wäre selbst eine Überführung in einem Zugverband nicht zulässig.

Demnach dürften 480er und 485er nicht mehr außerhalb des S-Bahnnetzes anderswohin überführt werden, willst du das damit sagen? Nur schwer vorstellbar, es sei denn, es gibt Ausnahmen für Fahrzeuge, die bereits vor Inkrafttreten einer Änderung des Regelwerks zugelassen waren. Oder ist genau das der entscheidende Punkt?

Ich würde mal vermuten, dass die diese NVR-Nummer durchaus alle haben, nur dass diese nicht angeschrieben ist. Im Bedarfsfall kommt dann einfach wieder ein Zettel ins Fenster.
Hallo,
Aussage des EBA "Seit Anfang 2007 erhalten alle neu zugelassenen Schienenfahrzeuge eine zwölfstellige Nummer,(UIC) die eine Fahrzeug in einem EU-weiten Fahrzeugeinstellungsregister (NVR) eindeutig identifizierbar macht und dem UIC-Merkblatt 438-3 Kennzeichnung der Triebfahrzeuge folgt. Eine vollständige Registernummer besteht aus 12 Ziffern. Die ersten zwei Ziffern stellen einen Bauartcode dar, die dritte und vierte kodieren, wie bei den Wagennummern, das Herkunftsland. Die Stellen fünf bis elf sind von dem jeweiligen Land frei definierbar, die zwölfte stellt eine Prüfziffer dar. Darauf folgt ein Länderkürzel und das Kürzel des Fahrzeughalters.

Zum Stichtag 1. August 2008 müssen auch sämtliche Bestandsfahrzeuge im Register erfasst und mit ihrer Registernummer versehen sein. Vorhandene betreiberinterne Kennzeichnungen der Fahrzeuge bleiben davon unberührt.

Man könnte also auch die anderen Altbaureihen (480/ 485) dort ohne Problem die Nummern Anschreiben, da sie eh schon im Register vorhanden sind. Aber wie schon zu lesen "Vorhandene betreiberinterne Kennzeichnungen der Fahrzeuge bleiben davon unberührt."

Foraussetzung ist auch das man dazu im NVR gemeldet ist.
Auch der HISB (der EVU teil) ist in dem Register (NVR) gemeldet. Und auch dort wird es UIC Nummern geben (aber nicht dirket sichtbar am Fahrzeug).
Jedes EVU ist verpflichtet wenn es Verkehr macht/ teilnimmt, ganz egal mit was. Oder mit den Worten des EBA

"im NVR sind alle neu in Betrieb genommenen Fahrzeuge (sowohl im wörtlichen Sinne fabrikneue als auch umgerüstete) und alle Bestandsfahrzeuge, die von der EIGV erfasst sind, zu registrieren. Änderungen des Fahrzeughalters und anderer registrierter Daten sowie die Stilllegung registrierter Fahrzeuge müssen zeitnah angezeigt werden."

Den laut EBA "Haben die Gesetzgeber auf europäischer und nationaler Ebene haben für den Eisenbahnbereich zahlreiche Register entwickelt, in denen die Zugriffsberechtigten alle für sie relevanten Daten einsehen, ändern und ggf. für Dritte bereitstellen können. Hierbei sind für die entsprechenden Akteure (z.B. Halter, Eigentümer, ECM usw.) besonders die nachfolgenden Register von Bedeutung."

Das heist das Halter, Eigentümer und ECM unterschiedlich sein können.
Bsp (fikitiv): BR 483 gehört der S-Bahn, Halter ist VU XXX und das ECM ist Stadler.

Für die Überführungen von Neufahrzeugen ist immer der Hersteller (Halter, Eigentümer, ECM hier alles in einem) Verantwortlich da ihm das Fahrzeug noch gehört.
In den fällen der S-Bahn/ BVG neufahrzeugen wäre es Stadler Rail Service. Hier wird mittels analogen Zettel eine Analoge Nummer vergeben. die dann in dem Fahrzeug als DinA4 angebracht ist. (analog dem überführungskennzeichen beim PKW/LKW).
Erst wenn die Fahrzeuge Übernommen/ abgenommen sind werden die endgültigen Nummer vergeben und angebracht.


grüße merlinbt01
Wobei die Stellen 6 (5?, da bin ich mir jetzt nicht sicher) bis 11 letztlich der in Deutschland ohnehin auf jeden Fall sichtbaren Fahrzeugnummer entspricht, die 12. Stelle als Prüfziffer sich aber von der deutschen unterscheiden kann, da ja die Prüfziffer dann über die Ziffern 1 bis 11 gebildet wird, im Gegensatz dazu bei der deutschen Fahrzeugnummer als 7. Ziffer aber nur über die deutschen Stellen 1 bis 6 (bzw. 7, dann ist sie die 8. Stelle). Soviel war mir bekannt, intern auch das mit den UIC-Nummern. Nur das nun wohl Neufahrzeuge diese auch unabhängig ihres Betriebes diese außen sichtbar tragen müssen, ist mir neu.

Dennis
Zitat
drstar
Wobei die Stellen 6 (5?, da bin ich mir jetzt nicht sicher) bis 11 letztlich der in Deutschland ohnehin auf jeden Fall sichtbaren Fahrzeugnummer entspricht

Nein, nicht zwingend, da kann jeder Betreiber auch völlig andere Bezeichnungen hinschreiben, z.B. 145-CL 201 = 91 80 6 145 097-2 D-RHC.
Wichtig zur Identifizierung ist nur die NVR-Nummer.

Gruß
sebaldus
Zitat
sebaldus
Nein, nicht zwingend, da kann jeder Betreiber auch völlig andere Bezeichnungen hinschreiben, z.B. 145-CL 201 = 91 80 6 145 097-2 D-RHC.
Wichtig zur Identifizierung ist nur die NVR-Nummer.

Korrekt!

Jeder Betreiber kann seine Fahrzeuge so benennen wie er will. Diese wird auch als Betreibernummer bezeichnet. Wichtig ist eben dass die NVR-Nr sichtbar am Fahrzeug angebracht ist. Bestes Beispiel für diese Vorgehensweise ist die Press. Dort werden die Fahrzeuge neben der Baureihenbezeichnung mit einer laufenden Nr. beschriftet. Hier sei die 218 448-9 genannt, die von der Press die Nr 218 054-3 angeschrieben bekommen hat. Dennoch ist die NVR 92 80 1218 448-9 D-PRESS entscheidend!

Viele Grüße,



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.04.2022 22:54 von HerrG.
Zitat
Florian Schulz
Zitat
Bd2001
Dann sprechen wir mal von den Kuppelwagen zwischen die die U-Bahnfahrzeuge gekuppelt werden. Das sind Regelfahrzeuge nach EBO. Die tragen auch keine NVR-Nummer.

Vermutlich weil die BVG als BOStrab-Verein die neuen Vollbahn-Vorschriften noch nicht mitbekommen hat. Was angesichts der seltenen Bewegungen der Kuppelwagen nicht überraschend ist.

Die Kölner Stadtbahn ist auch über Eisenbahnstrecken mit der Bonner Stadtbahn verbunden. Siehe [de.wikipedia.org]. Die Stadtbahnfahrzeuge benötigen ebenfalls keine internationale Fahrzeugnummer.
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