Re: Busspuren: Kummer 07.06.2018 13:18 |
Zitat
Logital
Die Botschaft ist, dass das mit unterirdischen Gleisen nicht passieren würde. ;-)
Re: Busspuren: Kummer 07.06.2018 15:37 |
Zitat
der weiße bim
Zitat
T6Jagdpilot
Die Polizei als Genehmigungsbehörde wird wohl kaum Erlaubnisse erteilen, das die Rollen Blaulicht bekommen.
Sonderrechte werden nur erteilt, wenn eine Gefahr (für Leben, Gesundheit oder große Sachwerte) besteht. Ein stehender Straßenbahnwagen ist im sicheren Zustand.
Blaulicht und Horn benutzt auf Anweisung beispielsweise der Turmwagen der Fahrleitungsmeisterei, da von heruntergerissenen Fahrleitungsteilen möglicherweise eine Gefahr ausgeht. Manchmal sind Personen bei Rauchentwicklung in Gebäuden durch die Feuerwehr mittels Drehleiter zu befreien, dann muss nach neueren Sicherheitsbestimmungen vorher die Straßenbahnoberleitung abschaltet und geerdet werden. Damit ist dann der Fahrbetrieb der Straßenbahn im gesamten betroffenen Abschnitt für die Dauer des Einsatzes unterbrochen.
Re: Busspuren: Kummer 07.06.2018 16:39 |
Re: Busspuren: Kummer 07.06.2018 18:41 |
Zitat
der weiße bim
Zitat
Logital
Die Botschaft ist, dass das mit unterirdischen Gleisen nicht passieren würde. ;-)
Auch bei unterirdischen Bahnanlagen wird die Fahrleitung bei Feuerwehreinsätzen ausgeschaltet und geerdet, bevor der Gleisbereich von Rettungskräften betreten wird.
Im U-Bahnbereich wird dabei über Lauftext im Daisy-Anzeiger mitgeteilt, dass der Fahrstrom ausgeschaltet ist.
Re: Busspuren: Kummer 08.06.2018 00:32 |
Zitat
Bd2001
Im Gegensatz zur Straßenbahn gibt es im Bereich der U-Bahn kein einziges Fahrzeug mit Sonderrechten.
Re: Busspuren: Kummer 05.07.2018 15:15 |
Das fänd' ich ja schon ganz schau. Knallgelbe Abschleppwagen mit Weilwirdichliebenherzchen ;)Zitat
P.Neumann
Die BVG darf nun selbst abschleppen oder selbst den Abschleppwagen rufen. Wie zu hören ist, will das Verkehrsunternehmen nun Fahrzeuge für diesen Zweck anschaffen.
Re: Busspuren: Kummer 11.08.2018 15:52 |
Quelle: http://digitalpresent.tagesspiegel.de/die-radspuren-der-verwirrungZitat
[Autofahrer müssen]15 Euro Strafe zahlen, wenn sie den Streifen unbefugt benutzen. Und laut Bußgeldkatalog kann es noch teurer werden: So werden gar 35 Euro fällig, wenn der Linienverkehr behindert wird, 70 Euro bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und 85 Euro bei Verursachung eines Unfalls.
Re: Busspuren: Kummer 11.08.2018 21:15 |
Re: Busspuren: Kummer 11.08.2018 23:00 |
Re: Busspuren: Kummer 13.10.2018 14:04 |
Zitat
Autofahrer erhalten unter dem Scheibenwischer, fast wie beim Knöllchen, ein Kärtchen mit dem Hinweis auf die Anzeige und dass die weitere Bearbeitung durch die Polizei erfolge. Und mit der Aufschrift: „Sie haben Parkplatzprobleme? Fahren Sie doch mal mit uns.“
Re: Busspuren: Kummer 16.10.2018 13:24 |
Re: Busspuren: Kummer 27.11.2018 14:46 |
Zitat
Radverkehr in Berlin
Voll neben der Spur
Busspuren, die auch Radler nutzen, sollte es laut Mobilitätsgesetz nicht mehr geben. Doch die Verwaltung zweifelt an der Umsetzung.
Re: Busspuren: Kummer 27.11.2018 15:06 |
Zitat
schallundrausch
Das passier mir ja sonst nicht:
aber hier muss ich Frau Reetz mal rechtgeben.
http://www.taz.de/Radverkehr-in-Berlin/!5550263/
Zitat
Radverkehr in Berlin
Voll neben der Spur
Busspuren, die auch Radler nutzen, sollte es laut Mobilitätsgesetz nicht mehr geben. Doch die Verwaltung zweifelt an der Umsetzung.
Zitat
Zitat aus dem Artikel
Ein „Generalbeschluss“ und eine Vereinheitlichung seien nicht möglich, weil man auch den Interessen der Autofahrer Rechnung tragen will. Auf manchen Busspuren seien etwa nachts gar keine Busse unterwegs. Deswegen bedürfe es „jeweils der Einzelprüfung, welche zeitliche Ausweitung wo möglich ist“.
Re: Busspuren: Kummer 28.11.2018 00:10 |
Re: Busspuren: Kummer 01.08.2019 07:38 |
Zitat
Die Grundlage dafür, dass künftig auch die BVG tätig werden darf, wenn Busse am Anfahren ihrer Haltstellen gehindert oder auf offener Strecke blockiert werden, schafft das im Juni 2018 verabschiedete Mobilitätsgesetz. Darin wird die BVG dazu berechtigt, den ruhenden Verkehr „zur Abwehr von Gefahren“ zu überwachen und Fahrzeuge umzusetzen. Nelken wiederum forderte eine Erweiterung des entsprechenden Paragrafen. Demzufolge sollten auch Geh- und Radwege im Bereich der Haltestellen umfasst sein. Derzeit umfasst das Gesetz lediglich Busspuren, Haltestellenbereiche und Straßenbahngleise.
Zitat
„Wir gehen davon aus, dass wir ab September oder Oktober tatsächlich abschleppen können“, sagte Nelken und revidierte damit Medienberichte von Mitte Juni, denen zufolge mit einem Start nicht vor 2020 zu rechnen sei. Aktuell laufe die Beschaffung der bis zu zehn Abschleppfahrzeuge. Auch das nötige Personal – die BVG schafft 79 Stellen, um künftig selbst abschleppen zu können – werde laut Nelken aktuell rekrutiert, eingestellt und durch die Polizei ausgebildet.
Re: Busspuren: Kummer 01.08.2019 19:28 |
Re: Busspuren: Kummer 04.08.2019 01:10 |
Zitat
Jay
@s&r: Sicher, dass das aktuell ist? Klingt irgendwie so, wie die Ankündigung von 2018. ;)
Re: Busspuren: Kummer 17.10.2019 00:40 |
Re: Busspuren: Kummer 17.10.2019 04:50 |
Zitat
"schallundrausch" am 17.10.2019 um 0.40 Uhr:
checkpoint Newsletter, nur nach Anmeldung.
Re: Busspuren: Kummer 17.10.2019 07:03 |
"Passend" dazu hat man in den BVG Stellenauschreibungen erst vor gut vier Wochen den Job als Abschlepper veröffentlicht.Zitat
schallundrausch
Der Tagesspiegel macht sich auch über die Verzögerung lustig... ABER! hat eine Foto der ersten drei BVG-Abschleppautos. Die sind gebraucht, weil die ausgeschriebene neuen noch geliefert werden müssen, noch im Lack des Altbesitzers, aber immerhin schonmal gelb. Arbeiten werden sie aber erst nächstes Jahr (wenn alles gut geht).
https://checkpoint.tagesspiegel.de/langmeldung/2Fs6iiyJU6lB1o08arWgZq
checkpoint Newsletter, nur nach Anmeldung.