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Dresdner Bahn - Bauarbeiten in Berlin
geschrieben von TomB 
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Nemo
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Stefan Metze
Zitat
hansaplatz
Was soll diese unverschämte Polemik? Dieses Jahr sind schon wieder etliche Radfahrende und auch Fußgehende auf Berlins Straßen ums Leben gekommen.

Mahlow liegt doch aber schon in Brandenburg.


Dann ist es natürlich ok!

Wenn man schon perfide mit Toten aus dem Nachbarbundesland argumentiert um in einem Mini-Kaff vor Berlin die Radinfrastruktur anpassen zu lassen, dann muss man auch die Zahlen ins Verhältnis stellen.
Die Frage die sich hier ergibt ist: wie viele Tote Radfahrer und Fußgänger gab es in Mahlow wegen der unzureichenden Infrastruktur denn in diesem Jahr?

--
Neues vom Ostkreuz im Ostkreuzblog
Zitat
Stefan Metze


Wenn man schon perfide mit Toten aus dem Nachbarbundesland argumentiert um in einem Mini-Kaff vor Berlin die Radinfrastruktur anpassen zu lassen, dann muss man auch die Zahlen ins Verhältnis stellen.
Die Frage die sich hier ergibt ist: wie viele Tote Radfahrer und Fußgänger gab es in Mahlow wegen der unzureichenden Infrastruktur denn in diesem Jahr?

Wie viele Tote dürfen es denn sein (in Mahlow, in Teltow-Fläming, in Brandenburg), bevor du das Anliegen der Gemeinde als gerechtfertigt betrachtest?
Hallo
Zitat:"Dieses Jahr sind schon wieder etliche Radfahrende und auch Fußgehende auf Berlins Straßen ums Leben gekommen. Durch knapp 3.000 km jährlich auf zwei Rädern kann ich sagen, dass es abgesehen vom rücksichtslosen Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden vor allem angesichts der mangelhaften Infrastruktur ein Wunder ist, dass es nicht noch viel mehr sind."

Trendsüchtig die deutsche Sprache verhunzen - aber noch nicht mal richtig deklinieren können!!
Grüße
Zitat
hansaplatz
Dieses Jahr sind schon wieder etliche Radfahrende und auch Fußgehende auf Berlins Straßen ums Leben gekommen. Durch knapp 3.000 km jährlich auf zwei Rädern kann ich sagen, dass es abgesehen vom rücksichtslosen Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden vor allem angesichts der mangelhaften Infrastruktur ein Wunder ist, dass es nicht noch viel mehr sind. Oft führt erst eine entsprechende Infrastruktur zu Situationen, die in Kombination mit mangelhaftem Verkehrsverhalten gefährlich werden können. Infrastruktur, die das Entstehen von gefährlichen Situationen begünstigt, darf nicht sein, erst recht nicht bei neu anzulegender Infrastruktur. Jeder Unfall, jeder Verletzte, jeder Tote auf unseren Straßen ist einer zu viel und wenn die DB-Planung tatsächlich derart mangelhaft in einigen Bereichen ist, dann sollte diese so auch nie umgesetzt werden dürfen. Dann muss es für die DB heißen, setzen 6, nachsitzen und besser Planen. Dass dies zu jahrelangen Verzögerungen führen könnte, ist wiederum Eigenart des deutschen Planrechts, fürchte ich. Es kann doch nicht sein, dass die komplette Planung obsolet wird wegen einer Sache, die mit der eigentlichen Eisenbahn-Infrastruktur gar nichts zu tun hat.

Dumm nur, dass die meisten toten Radfahrer durch das Benutzen dieser vermeintlich sicheren Infrastruktur sterben gestorben sind. Ich verlinke mal den älteren Artikel, weil dort ausführlicher beschrieben ist, welche Infrastruktur an der Unfallstelle zu finden ist: Genau die angeblich so sichere separate Radwegführung unter der Bahn durch. Inzwischen hat es ein Urteil gegeben: Der Richter hat ausdrücklich betont, dass der LKW-Fahrer seine Pflichten verletzt hat, trotzdem gab es nur eine Bewährungsstrafe, 500 Euro an eine Kinderschutzeinrichtung und den Führerschein durfte der Fahrer auch behalten.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.12.2019 13:10 von VvJ-Ente.
Zitat
Bauart Bernau
...

Trendsüchtig die deutsche Sprache verhunzen - aber noch nicht mal richtig deklinieren können!!
Grüße


Aber genau, widmen wir uns doch erstmal der deutschen Sprache, bevor wir uns Argumenten zum Schutz bzw. Nicht-Schutz der Nicht-Autofahrer zuwenden.

Chapeau
Hallo!
Fahre selber gern Rad, prinzipiell auf der richtigen Seite der Straße, passe gut auf und beantrage für mich kein spezielles Artenschutzprogramm.
Grüße
Hallo Bauart Bernau,

darf ich deine Aussage so interpretieren, dass wer sich an die Straßenverkehrsregeln hält und die Augen aufhält nichts zu befürchten hat?

Lg
Zitat
T6
Zitat
Stefan Metze


Wenn man schon perfide mit Toten aus dem Nachbarbundesland argumentiert um in einem Mini-Kaff vor Berlin die Radinfrastruktur anpassen zu lassen, dann muss man auch die Zahlen ins Verhältnis stellen.
Die Frage die sich hier ergibt ist: wie viele Tote Radfahrer und Fußgänger gab es in Mahlow wegen der unzureichenden Infrastruktur denn in diesem Jahr?

Wie viele Tote dürfen es denn sein (in Mahlow, in Teltow-Fläming, in Brandenburg), bevor du das Anliegen der Gemeinde als gerechtfertigt betrachtest?

Deine Gegenfrage beantwortet meine Frage nicht.

Ich habe mit dem Ausbau von Infrastruktur kein Problem, egal für wen sie ist.
Die Art der Argumentation (die Toten in Berlin als Begründung für den Bau der Infrastruktur her zu nehmen) stört mich jedoch.
Trag das mal dem Bundesverwaltunsgericht vor und die Klage ist sofort abgewiesen oder gar nicht erst zugelassen.

Die Frage ist doch vielleicht auch, ob die Gemeinde im Planfeststellungsverfahren nicht vielleicht geschlafen und eine Gelegenheit verpasst hat, sich im Rahmen der Kreuzungsvereinbarungen etc. an dem Prozess zu beteiligen und jetzt auf den Zug aufspringt weil es mit den Radlern gerade trendy ist, da die Nachfrage nach Radfahrten über die Jahre ja tatsächlich gestiegen ist.

Ein gutes Beispiel für's Verschlafen ist in Berlin ja die Brückenanlage über der Karlshorster Straße.
Hier meinte das Land Berlin man könne sich eine Aufweitung der Brücken zugunsten von Radfahrern und Fußgängern sparen.
Ein böser Fehler wie sich täglich herausstellt.

Planfeststellungsverfahren sind doch genau dafür da, damit alle beteiligten feststellen können, ob sie nicht auch einen Bedarf oder eine Interessenlage haben.
Rückwirkend einen Planfeststellungsbeschluss anzugreifen dürfte erheblichen Aufwand beim Beweisvortrag bringen.
Es muss ja von der Gemeinde nun nachgewiesen werden, dass ihre Belange die sie im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens vorgetragen haben, rechtswidrig nicht berücksichtigt wurden.

--
Neues vom Ostkreuz im Ostkreuzblog
Hallo T6
Ich wollte eigentlich nur sagen, daß ein Radfahrer durchaus etwas für sich selbst tun kann. Ich fahre auch gern auf Fahrradwegen.
Die deutsche Sprache kann sich jedoch gegen ihre Vergewaltiger, die hier wohl Radfahrende und Vergewaltigende gesagt hätten, leider kaum selbst wehren.
Grüße
Hallo Stefan,

zuerst: Ich glaube nicht wirklich dass du der Meinung bist dass erst etwas passieren muss bevor etwas geschieht/geschehen muss.

Sicherlich hätte sich die Gemeinde ihre Einwände vorher überlegen können und diese in das laufende Verfahren einbringen können.
Wäre für den Fortgang der Bauarbeiten mit großer Sicherheit dienlicher gewesen.
Ich denke, aus dieser Richtung kommt die Motivation für deinen post.
Korrigiere mich bitte, wenn ich damit falsch liege.

Ich persönlich halte die Entzerrung von Rad- und Fußgängerverkehr für wirklich wichtig.
Und damit Situationen, an denen dieser mit dem Autoverkehr mittels einer simplen Verschwenkung zusammengeführt wird, für sehr bedenklich.
Weil die Vergangenheit gezeigt hat, das keine der beteiligten Seiten die dafür notwendige Rücksicht und Aufmerksamkeit beständig genug an den Tag legt.

Daraus resultiert meine provozierende Fragestellung, daraus resultiert mein Unverständnis (ich weiß, starkes Wort) dafür das über die aus meiner Sicht von der Gemeinde geforderten Maßnahmen hinweg gegangen werden soll.
Daran ändert aus meiner Sicht auch nichts dass die Argumente möglicher Weise originär nicht der Verkehrssicherheit sondern der Verhinderung der Baumaßnahmen dienen sollen.

Spätestens bei einem ersten Opfer werden viele sagen: "Hätten wir doch mal.".
imho
^
Ich teile deine Argumente.
Aber der Ball liegt nicht allein im Feld der Deutschen Bahn.
Es gibt die s.g. Kreuzungsvereinbarung. Hier müssen sich die Beteiligten an den gewünschten Maßnahmen zu gleichen Teilen beteiligen.
Geht das gewünschte Maß über den planfestzustellenden Standard hinaus, wird es teurer und hier muss die Bahn nicht über den Standard hinaus zahlen und bauen.
Es wird nun sehr schwer den Standard so anzuheben, dass die Gemeinde Mahlow dabei kostengünstig weg kommt.
Trägt sie die Kosten allein wird es sicher kein Problem sein die Wünsche zu berücksichtigen.
Ganz sicher wird das Gericht hier aber keine Präzedenzfälle schaffen, das haben wir bei der absurden und kompromisslosen Tunnelforderung in Lichtenrade ja schon gelernt.

--
Neues vom Ostkreuz im Ostkreuzblog
Zitat
T6
[...]
Sicherlich hätte sich die Gemeinde ihre Einwände vorher überlegen können und diese in das laufende Verfahren einbringen können.
Wäre für den Fortgang der Bauarbeiten mit großer Sicherheit dienlicher gewesen.
[...]

Wie ich schon anmerkte, ist genau das passiert. Das Problem ist halt bloß, dass die Gemeinde nicht weiß was sie will. Irgendwann ist im Planungsverfahren aber mal Punkt X erreicht und da die Gemeinde es nun wieder anders haben will, entsteht das Problem.

In einem der Fälle ist es z.B. so, dass Gemeinde und Bahn vereinbart hatten nur auf einer Straßenseite einen gemeinsamen Geh- und Radweg (in doppelter Breite) anzulegen. Nun ist der Gemeinde aber eingefallen, dass sie den doch gerne auf beiden Seiten hätte.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Zitat
T6
[...]
Sicherlich hätte sich die Gemeinde ihre Einwände vorher überlegen können und diese in das laufende Verfahren einbringen können.
Wäre für den Fortgang der Bauarbeiten mit großer Sicherheit dienlicher gewesen.
[...]

Wie ich schon anmerkte, ist genau das passiert. Das Problem ist halt bloß, dass die Gemeinde nicht weiß was sie will. Irgendwann ist im Planungsverfahren aber mal Punkt X erreicht und da die Gemeinde es nun wieder anders haben will, entsteht das Problem.

Hmm, das ist aber irgendwo auch eine Folge der überlangen Verfahrensdauer. Für diesen Abschnitt wurde das PFV vor sage und schreibe 22 (zweiundzwanzig!) Jahren eingeleitet und entsprechende Kreuzungsvereinbarungen etc. auf Basis der damaligen Einwohnerzahien, Verkehrsprognosen sowie kommunalpolitischen Vorstellungen erarbeitet. Seither ist Mahlow-Blankenfelde aber stark gewachsen und u.a. hat der Rad-/Fußverkehr erheblich an Bedeutung gewonnen. Es dürfte daher der einschlägigen Klientel ("besorgte Bürger" beider Lager) einfach schwer vermittelbar (gewesen) sein, warum man in 2020 den Bau neuer Verkehrsanlagen nach Planungen von 1997 oder 2006 akzeptiere soll - da wird also das BVerwG vom Gemeinderat gewissermaßen als "Ersatz-PR-Agentur" missbraucht.

Letztlich lösen kann man das Problem nur durch eine Begrenzung der Verfahrensdauer (wenn nach Zeitspanne X kein PFB => Neustart des Verfahrens) und im konkreten Fall wohl überhaupt nicht für alle Beteiligten befriedigend... :-(

Viele Grüße
Arnd



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.12.2019 23:39 von Arnd Hellinger.
Zitat
Arnd Hellinger
Hmm, das ist aber irgendwo auch eine Folge der überlangen Verfahrensdauer. Für diesen Abschnitt wurde das PFV vor sage und schreibe 22 (zweiundzwanzig!) Jahren eingeleitet und entsprechende Kreuzungsvereinbarungen etc. auf Basis der damaligen Einwohnerzahien, Verkehrsprognosen sowie kommunalpolitischen Vorstellungen erarbeitet. Seither ist Mahlow-Blankenfelde aber stark gewachsen und u.a. hat der Rad-/Fußverkehr erheblich an Bedeutung gewonnen.

Und Radwege werden nun eben auch nicht mehr nach den Standards von vor 15 Jahren gebaut. [Das von Jay genannte mit dem Radweg auf einer Seite und dann doch wieder welche auf beiden war in der Tat die Idee für die Bahnhofsunterführung. Aber dazwischen liegt m.E. ein echter Erkenntniszuwachs: beidseitig benutzbare Radwege an Innerortsstraßen sind ein Unding. Wobei es beim aktuellen Widerspruch anscheinend nicht um den Bahnhofsbereich Blankenfelde ging, sondern um die Kurve zum Außenring).

Danke, Arnd. Ich habe keine Ahnung, ob Deine Erklärung stimmt. Aber sie ist für mich ein plausibler Erklärungsansatz, warum die einstigen Pläne nun auf solchen Widerspruch stoßen. Die ganzen böse Bahn-, böse Gemeinde-, böse Radfahrer-Beiträge hier fand ich doch etwas dünn.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.12.2019 23:22 von Global Fisch.
Leute, hier sind viel Beiträge, denen ich in der Essenz zustimme, nur muss irgendwo ein Ausgleich gefunden werden.

Vorneweg: Zweirichtungsradwege sind mistig. Es sei denn, auf der Anderen Straßenseite ist ebenfalls eine Radinfra vorhanden, und der ZR-Weg dient zum Abkürzen ohne zweimaligen Seitenwechsel mit Fahrbahnqueren.

@Stefan - bauliche Trennung von Radverkehr vom MIV aber auch vom Fussverkehr ist richtig und notwendig, um das legitime Schutzbedürfnis Radfahrender zu respektieren und sie nicht unkontrolliert auf Fußgänger loszulassen. Das ist unstrittig und selbst hier im Forum Konsens. Dazu muss nicht mit Blut, Knochen und Eingeweiden Parolen an die Wand geschrieben werden, das ist common sense, common knowledge. Es muss nicht erst wer sterben, damit das Argument valide ist.

@T6 - ich glaub ich bin hier in der Gruppe einer der vehementesten Befürworter für sichere, angstfreie Radinfra. Trotzdem habe ich das Gefühl, dass die Gemeinde hier über das Ziel hinausschießt. In meinen Augen wollen die von der Bahn jetzt eine Standard finanziert haben, den sie selbst in der Vergangenheit durchzusetzen nicht in der Lage oder willens waren. Aber ich mag mich irren.

@GlobalFish - Doch, vielleicht nicht 15 Jahre, aber vielerorts wird zumindest stark veraltete Planung in Richtung Radwege umgesetzt. In Berlin haben wir doch regelmäßig das Problem, dass Bezirke auf einmal uralt-Planungen umsetzen, die nicht den Mindestanforderungen des MobG entsprechen. Schillingbrücke ist so ein Fall, oder auch diese seltsamen Spuren auf der Petersburger/Danziger. Ganz analog ist das doch gerade am Nordufer beim Bau der S21 passiert. Das war ja auch hier Thema, dass dort gar keine sinnvolle Radinfra existiert, aber das Projekt wurde halt viele Jahre vor dem MobG planfestgestellt. Was soll man da machen?

Generell meine Meinung zu dem Problem - es ändern sich ständig Normen und Richtlinien, Grenzwerte und Bestimmung. Bei so einem ewig herumdümpelnden Projekt wieder Dresdner Bahn ufert das natürlich aus. Ich finde es sinnvoll, wenn man die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen zugrundelegt. Bei einer Anpassung irgendeiner tangierten Rechtsnorm stets das Gesamtprojekt anzuhalten oder infrage zu stellen führt doch genau nirgendwo hin. Im konkreten Fall bin ich bereit die Zähne zusammenzubeißen und zu sagen, gut, ginge auch besser, aber Hauptsache es kommt überhaupt etwas.

Nachsätze:
1. Es gibt eine Minderheit hier im Forum, die immer noch zwischen Radfahrern und Verkehrsteilnehmern differenziert. Wenn dann noch platz- und ressourcensparende Fortbewegung mit Seuchen assoziiert wird, dann macht mich das latent fassungslos.
2. Bei "Ich fahre ja selber Rad, ..." höre ich auf, Beträge zu lesen. Danach folgt regelmäßig inhaltsleeres Geblubber. Ich habe noch nie einen Fall erlebt bei dem das anders war.
3. Wir sind eine Nahverkehrsforum und sehr eisenbahnaffin. Ich wünschte mir, wir übertrügen einige der Tugenden der Eisenbahn auf den Straßenverkehr. Eisenbahn: Ein Zug entgleist wegen einer Fahrlässigkeit - ALLE baugleichen Stellwerke bekommen ein Update ÜBERALL werden Betriebsverfahren geändert. Ein Zug hat eine Frontalkollision - auf SÄMTLICHEN Nebenbahnstrecken wird Zugsicherung verpflichtend. Regelmäßig werden jedes Jahr eine zweistellige Zahl Radfahrer von rechtsabbiegenden LKW überfahren - eine betroffene Kreuzung bekommt ein paar Poller NUR IN DER RICHTUNG, IN DER DAS OPFER UNTERWEGS WAR.

:/
Zitat
schallundrausch
(…)
Generell meine Meinung zu dem Problem - es ändern sich ständig Normen und Richtlinien, Grenzwerte und Bestimmung. Bei so einem ewig herumdümpelnden Projekt wieder Dresdner Bahn ufert das natürlich aus. Ich finde es sinnvoll, wenn man die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen zugrundelegt. Bei einer Anpassung irgendeiner tangierten Rechtsnorm stets das Gesamtprojekt anzuhalten oder infrage zu stellen führt doch genau nirgendwo hin. Im konkreten Fall bin ich bereit die Zähne zusammenzubeißen und zu sagen, gut, ginge auch besser, aber Hauptsache es kommt überhaupt etwas.
(…)
:/

Die Absicht, überhaupt einmal die Bauphase zu erreichen, verstehe ich schon. Ich nehme aber an, eine Nichtanwendung von Rechtsnormen, die sich nach der Antragstellung ergeben, macht so ein Projekt rechtlich angreifbarer - gerade in einem Fall mit einer so extrem langen Verfahrensdauer, wie der Dresdener Bahn.
kennt sich jemand aus: ich dachte ein PFA-Beschluss wird nach 10 Jahren "ungültig" und es liegt kein Baurecht mehr vor.
Beim Ausbau der Dresdener Bahn liegen alle PFA-Beschlüsse wie oben schon gesagt 20 Jahre zurück.
Alles interssante Diskussionen, aber: Könnte aber bitte jemand mal ein paar Fotos einstellen. Wie sieht´s denn da jetzt aus ?
Zitat
Jim Knopf vom Niederrhein
kennt sich jemand aus: ich dachte ein PFA-Beschluss wird nach 10 Jahren "ungültig" und es liegt kein Baurecht mehr vor.
Beim Ausbau der Dresdener Bahn liegen alle PFA-Beschlüsse wie oben schon gesagt 20 Jahre zurück.
Alles interssante Diskussionen, aber: Könnte aber bitte jemand mal ein paar Fotos einstellen. Wie sieht´s denn da jetzt aus ?

Hier irrst du. Die Planfeststellungsbeschlüsse sind allesamt gerade erst ergangen. Was 20 Jahre zurückliegt, ist der Antrag zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
schallundrausch
Vorneweg: Zweirichtungsradwege sind mistig. Es sei denn, auf der Anderen Straßenseite ist ebenfalls eine Radinfra vorhanden, und der ZR-Weg dient zum Abkürzen ohne zweimaligen Seitenwechsel mit Fahrbahnqueren.

Exakt. Und so ein Mist soll heute bitte nicht mehr innerorts gebaut werden. Punkt.
Wir alle, glaube ich, kennen nicht die genauen Probleme, die die Gemeinde bewogen hat, zu klagen.
Was es gab, und worauf ich (und vermutlich auch Jay) anspielte, ist ein Fall, dass ursprünglich ein Zweirichtungsradweg unter dem Bf. Blankefelde gebaut werden sollte, was die Gemeinde später zu ändern wünschte. Ob das mit dieser Klage zusammenhängt; keine Ahnung. M.W. betraf die Klage auch eher die Verbindungskurve zum Außenring.

Zitat
schallundrausch
@T6 - ich glaub ich bin hier in der Gruppe einer der vehementesten Befürworter für sichere, angstfreie Radinfra..

Yep. Ich wüsste ja nichtmal, wie ein Radweg Angst haben kann, geschweige denn, was man tun kann, damit eine Radinfra sich angstfrei fühlen kann. ;-)
Ernsthaft: ich halte das "angstfrei" für eine Hohlphrase. Wenn einer auf einem (scheinbar!) sicheren Radweg sich sicher fühlend langradelt und an der Kreuzung überfahren wird, weil keiner den anderen gesehen hat, ist es völllig Wurst, ob er seine letzten Meter angstfrei geradelt ist.

Wenn die Leute tatsächlich risikoarm und ohne größere Belästigungen Fahrrad fahren können, ergibt sich die Angstfreiheit von selbst.

Zitat
schallundrausch

@GlobalFish - Doch, vielleicht nicht 15 Jahre, aber vielerorts wird zumindest stark veraltete Planung in Richtung Radwege umgesetzt. In Berlin haben wir doch regelmäßig das Problem, dass Bezirke auf einmal uralt-Planungen umsetzen, die nicht den Mindestanforderungen des MobG entsprechen. Schillingbrücke ist so ein Fall, oder auch diese seltsamen Spuren auf der Petersburger/Danziger. Ganz analog ist das doch gerade am Nordufer beim Bau der S21 passiert. Das war ja auch hier Thema, dass dort gar keine sinnvolle Radinfra existiert, aber das Projekt wurde halt viele Jahre vor dem MobG planfestgestellt. Was soll man da machen?..

Augenmaßsache. Ob eine Radspur nur 2,20 oder ausnahmsweise nur bei alter Planung 1,80 breit ist, ist vielleicht noch diskutabel. Aber die grundlegenden Sachen sollten schon stimmen.

Zitat
schallundrausch

Generell meine Meinung zu dem Problem - es ändern sich ständig Normen und Richtlinien, Grenzwerte und Bestimmung. Bei so einem ewig herumdümpelnden Projekt wieder Dresdner Bahn ufert das natürlich aus. Ich finde es sinnvoll, wenn man die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen zugrundelegt. Bei einer Anpassung irgendeiner tangierten Rechtsnorm stets das Gesamtprojekt anzuhalten oder infrage zu stellen führt doch genau nirgendwo hin. Im konkreten Fall bin ich bereit die Zähne zusammenzubeißen und zu sagen, gut, ginge auch besser, aber Hauptsache es kommt überhaupt etwas..

Eine herumdümpelnde Planung dümpelt in alle Regel nicht ohne Grund herum. Sondern in aller Regel tut sie das, weil dieser oder jener hier und dort Änderungsbedarf anmeldet. Und ja: dann kann man - prinzipiell - auch andere Änderungen berücksichtigen.

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2. Bei "Ich fahre ja selber Rad, ..." höre ich auf, Beträge zu lesen. Danach folgt regelmäßig inhaltsleeres Geblubber. Ich habe noch nie einen Fall erlebt bei dem das anders war.

Hhi. Exakt. Analoge Sätze: "Ich bin ja letztes Jahr auch mal Zug gefahren" oder "Ich bin auch Eisenbahnfreund. Hab ja selbst eine Modellbahn im Keller."

Zitat

3. Wir sind eine Nahverkehrsforum und sehr eisenbahnaffin. Ich wünschte mir, wir übertrügen einige der Tugenden der Eisenbahn auf den Straßenverkehr. Eisenbahn: Ein Zug entgleist wegen einer Fahrlässigkeit - ALLE baugleichen Stellwerke bekommen ein Update ÜBERALL werden Betriebsverfahren geändert. Ein Zug hat eine Frontalkollision - auf SÄMTLICHEN Nebenbahnstrecken wird Zugsicherung verpflichtend.

Ja, aber dann wäre es doch genau richtig, wenn die Gemeinde B-M genau dies tut und neue Erkenntnisse über Sicherheit im Straßenverkehr im Projekt verwirklicht sehen möchte! (Sofern, wie gesagt, dies tatsächlich der Klageanlass gewesen ist).
Zitat
Jay
Zitat
T6
[...]
Sicherlich hätte sich die Gemeinde ihre Einwände vorher überlegen können und diese in das laufende Verfahren einbringen können.
Wäre für den Fortgang der Bauarbeiten mit großer Sicherheit dienlicher gewesen.
[...]

Wie ich schon anmerkte, ist genau das passiert. Das Problem ist halt bloß, dass die Gemeinde nicht weiß was sie will. Irgendwann ist im Planungsverfahren aber mal Punkt X erreicht und da die Gemeinde es nun wieder anders haben will, entsteht das Problem.

In einem der Fälle ist es z.B. so, dass Gemeinde und Bahn vereinbart hatten nur auf einer Straßenseite einen gemeinsamen Geh- und Radweg (in doppelter Breite) anzulegen. Nun ist der Gemeinde aber eingefallen, dass sie den doch gerne auf beiden Seiten hätte.

Es gibt bei solchen Bahn-Ausbauvorhaben schon ein grundsätzliches Problem. Der Projektrahmen eines Bahn-Bauvorhabens wird nämlich z.B. an Kreuzungspunkten sehr eng gesteckt, und stellt auf Projektkosten einfach nur den Zustand wie vorher wieder her, und zwar OHNE Beachtung aktueller Regeln z.B. für Fahrbahnbreiten, Fuß- und Radwege usw. Das sieht man sehr "schön" an den vielen gerade ersatzneugebauten Brücken an der Stettiner Bahn.

Sobald der Baulastträger der Straße oder die Gemeinde nun meint, dass man das beim Neubau gleich alles etwas schöner und ordentlicher machen sollte, wird sie für jegliche Mehrkosten zur Kasse gebeten. Und z.B. eine Aufweitung einer Brücke wird da sehr schnell sehr teuer. Hinzu kommt, dass gerade kleinere Gemeinden nun nicht unbedingt kurzfristig die Haushaltsmittel für sowas eingestellt haben, nur weil da die Bahn irgendwo eine Brücke neu baut, ggf. ist das zu dem Zeitpunkt der Gemeinde auch nicht ganz so wichtig wie vielleicht ein Kindergarten oder ein neues Feuerwehrauto.

Im Ergebnis entstehen dann Bauwerke (mit einer Lebensdauer >100 Jahre!), die zwar nicht schlechter sind als das Bauwerk oder die Situation vorher, aber eben nicht dem aktuellen und zukünftigen Anspruch entsprechen.

Viele Grüße
André
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