Die BVG steht dem offen gegenüber, hat wohl nur zu wenig Zweirichter dafür: [www.prenzlberger-stimme.de]

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!



Zu wenig Zweirichter? Die 40 Einrichter können doch problemlos auf M4, M5, M6, M13 und 50 eingesetzt werden. Und die etwa 80 F8Z werden doch wohl für M1, M2, M10 und wo sie sonst noch fahren MÜSSEN, reichen. Auf den längeren Strecken sind die Einrichter wegen ihrer höheren Anzahl an Sitzplätzen ohnehin besser aufgehoben und die Prenzlschwaben können die kurze Strecke ja auch mal stehen.
Auch auf die M13 gehören wegen der möglichen Umleitung über das Frankfurter Tor heute schon Zweirichter und spätestens wenn auch diese Linie am U-Bhf Warschauer Straße endet, sind ZR zwingend.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
F8E auf M4, M5, M6, M8, irgendwann M17. Wenn man diese dann wirklich typenrein betreiben würde, wäre das vielleicht möglich. 40 F8E gibt es, M6 und M8 haben je 15 Umläufe, bei der M5 weiß ich es nicht und bei der M4 gibt es ja auch noch die Doppeltraktionen GT6N. Wenn man, mal grob gerechnet, 32 oder 33 F8E auf Marzahn für M6 und M8 vorhält (also mit Reserve, ich weiß nicht, wie viele Fahrzeuge da möglich sind) und die Restbestände für die M4 und M5 mit F8Z auffüllt sollten immer noch genügend übrig bleiben. Ob das betrieblich so machbar ist weiß ich nicht, schließlich sollen m.W. in der Theorie die allermeisten F8E von Marzahn fahren, und zwar auf M6 und M8, dass das bei weitem nicht der Fall ist kann man täglich sehen, es muss also Gründe geben, warum so oft Fahrzeuge rumgetauscht werden.
In dem verlinkte Artikel steht, dass dann die Pförtnerampel entfallen könnte. Ich hoffe, man denkt dann auch daran, dass die Fahrgäste dann auch geschützt den Haltestellenbereich verlassen müssen - also sollte man die Ampel beibehalten. Hoffentlich ist die Haltestelle dann nicht zu sehr mit Vogelkacke bedeckt.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.01.2018 11:03 von Nemo.
Zitat
Tradibahner
Die BVG steht dem offen gegenüber, hat wohl nur zu wenig Zweirichter dafür: [www.prenzlberger-stimme.de]

Das versteh ich nicht?
Die M1 ist doch schon komplett auf F8Z umgestellt, oder nicht? Fahren da auch F8E?..selbst wenn...die paar könnte man doch gegen die M4,5,6 oder 8 austauschen?!
Aber zum eigentl. Thema: Sinn macht das doch nur bei S+U Schönhauser Allee und U Eberswalder Str., oder?
OBWOHL: Bei der Schönhauser Allee/Bornholmer Str. könnte die Haltestelle in beiden Richtungen nördl. der Kreuzung kurz vor der Rampe installiert werden.
Bei den beiden o.g. Bahnhöfen wäre es ideal, da kürzere Umsteigewege und man muss nicht über ne Ampel rennen, wenn man von der S-bzw. U-Bahn kommt!?
Soweit ich weiß, wurde die Idee unter anderem auch wegen Sicherheitsbedenken abgelehnt. Die Leute könnten direkt vor oder hinter der Bahn die Straße überqueren wollen und so vor die Autos laufen. Das mit den Radfahrern halte ich für ein schwachsinniges Argument. Einige Deppen fahren auch wie Sau, zudem ist geregelt, dass gerade im Haltestellenbereich besondere Vorsicht gegenüber Fußgängern zu gelten hat. Von daher ist da schon alles geregelt. Wenn die Leute dennoch zu blöd sind, trotzdem mal am Radweg den Kopf zu heben, dann ist das auch eine Art natürlicher Auslese und mein Mitleid hält sich arg in Grenzen (ich rede hier nur von denen, die ein gesundes Hör- und Sehvermögen haben und auch sonst klar im Kopf sind - bevor hier was falsch verstanden wird; und es sind garantiert nicht nur körperlich eingeschränkte Leute, die dort zur Seite springen, sondern mitunter auch einfach nur Deppen). Man bräuchte also mindestens auf der Länge der Haltestelle plus 50m davor und dahinter einen etwa 1m-1,50m hohen Zaun, würde ich mal sagen.

Ansonsten finde ich es ein wenig komisch, dass ihr mit den heutigen F8Z-Zahlen rechnet - meint ihr echt, da sind morgen die Zäune abgeschraubt, neue Schilder hingestellt und man soll links aussteigen? Das dauert schon noch einige Zeit, bis das alles geprüft, genehmigt und gebaut ist - und wir kriegen alleine in diesem Jahr voraussichtlich 23 weitere F8Z. Und wenn die da sind, folgen nochmal insgesamt 33 weitere Wagen. Dann haben wir 45 GTZo + 34 F6Z + 136 F8Z = 215 ZR-Wagen.

Dabei MÜSSEN die GTZo auf der 21, 27E und 63 laufen und sonstige ZR-Zwangslinien sind die M2, M10 und 18.

Mögliche Kandidaten für weitere ZR-Linien nach Umbauten sind:
- M1 (mögliche Haltestellenverlegung)
- M4 (nach Verlängerung Richtung Potsdamer Platz - bis dahin ist aber auch die nächste Straßenbahn-Generation geliefert, die ja nur noch aus ZR bestehen soll, daher hier noch raus aus der Wertung)
- M13 (Verlängerung U-Bhf. Warschauer Straße sowie genannte mögliche Umleitung über Frankfurter Tor (dürfen die Flexis denn zwischen Loeperplatz und Bersarinplatz die 21er Trasse nutzen?))
- 62 (mögliche Verlegung der Endhaltestelle S-Bhf. Mahlsdorf als Stumpfendstelle unter der Eisenbahnbrücke; zudem theoretische Möglichkeit des Aufgebens jeweils eines Bahnsteiges am eingleisigen Abschnitt)

Damit brauchen wir (möglicherweise) künftig an GTZo: 21, 27E, 62, 63. (Weiß jemand, wie viel Umläufe die jeweils haben?)
F6Z-Kandidaten: 18*, sowie an ER-Linien die 12 und die 16 (für die drei Linien müssten 34 Wagen reichen)
F8Z: M1 mit 16 Kursen, M2 mit 11 Kursen, M10 mit ??? Kursen, M13 mit ??? Kursen
(* sollte die Verlängerung der 18 Richtung City kommen, sollte sie auch F8 bekommen und die frei werdenden F6Z stünden dann für die neu in Springpfuhl endende M8E zur Verfügung. Flexis könnte man bei kurzfristigem Bedarf hauptsächlich auf der M4 gewinnen durch die Umstellung weiterer Kurse auf 2GT.)

Und mit den restlichen F8Z werden die ER-Linien wie M5, M6 und Co. aufgefüllt. Dafür sollten 136 F8Z mehr als bequem reichen, behaupte ich mal.


Ach übrigens: erst kürzlich habe ich F8E auf der M1 fotografiert. Es besteht ja auch (noch) keinerlei betriebliche Notwendigkeit, diese Linie typenrein mit F8Z zu betreiben. Hat mich immer schon gewundert, dass das überall so kommuniziert wurde...
Im Grunde wurde das ja auf der Warschauer Straße praktiziert und auch in diversen Übergangs- u. Zwischenstadien, so dass der Umbau in Etappen funktionieren konnte. Das könnte man auch auf der Schönhauser so machen. Aber natürlich wird es wieder einige geben, die behaupten, das wäre von der Auto-Lobby gesteuert. ;-) Für genügend Fußgängerüberwege mit Ampelschaltung muss trotzdem gesorgt werden. Im Zuge des Umbaus könnte der Magistratsschirm wieder zu einer Flaniermeile werden, ähnlich der Gestaltung in der Warschauer Straße. Und auch ein Fahrradweg wäre möglich. Ich persönlich fände das viel lohnenswerter, als die Idee die halbe Schönhauser zur Fußgängerzone zu machen. Dann noch ein neuer U-Bahn-Haltepunkt an der Bornholmer und perfekt wäre Prenzlaubergers zentrale Magistrale.
Zitat
BobV
Zitat
Tradibahner
Die BVG steht dem offen gegenüber, hat wohl nur zu wenig Zweirichter dafür: [www.prenzlberger-stimme.de]

Das versteh ich nicht?
Die M1 ist doch schon komplett auf F8Z umgestellt, oder nicht? Fahren da auch F8E?..selbst wenn...die paar könnte man doch gegen die M4,5,6 oder 8 austauschen?!
Subjektive Beobachtung, ohne erschöpfende Datenerhebung:
Am Anfang, gleich nach dem Fahrplanwechsel, war die Linnie tatsächlich einige Tage lang typenrein mit F8Z bestückt. Mittlerweile mischen sich immer mehr 8000er darunter. Aber zu der Ausgangsfrage - es sollte kein Problem sein, die Linie Typenrein zu fahren, sollten die Mittelhaltestellen tatsächlich kommen.
Zitat
Nemo
In dem verlinkte Artikel steht, dass dann die Pförtnerampel entfallen könnte. Ich hoffe, man denkt dann auch daran, dass die Fahrgäste dann auch geschützt den Haltestellenbereich verlassen müssen - also sollte man die Ampel beibehalten. Hoffentlich ist die Haltestelle dann nicht zu sehr mit Vogelkacke bedeckt.

Das ist auch in dem verlinkten Artikel nicht stimmig. Da wird explizit von der Umlegung der Haltestelle Milastraße gesprochen, diese hat aber in beide Richtungen keine Pförtnerampeln. Ein Zustand, den ich hier gerne und regelmäßig bemängele. Da kann also gar nichts wegfallen, im Gegenteil müssten bei Verlegung der Haltestelle auf den Mittelstreifen neue Fußgängerampel zwingend hinzukommen.
Ehrlich gesagt klingt das für mich sehr nach einer auf vermeintliche verkehrstechnische Belange reduzierte Sichtweise, die den Stadtraum völlig ignoriert. Alles muss schön gerade und geordnet sein, damit ja kein Verkehrsteilnehmer auf Rädern bis zu 2 m längere Wege in Kauf nehmen muss (bei Fußgängern ist das wiederum völlig egal, denen werden oft die absurdesten Umwege zugemutet). Fahrräder und Autos (warum unterstützt die FDP das Anliegen wohl?) sollen doch nicht ausgebremst werden, weil so ein dummer Pöbelexpress an der Haltestelle hält.

Das Problem, das ich damit habe?

1. Unübersichtlichkeit ist erstmal nichts Schlechtes - es bremst nämlich aus und erhöht somit die Verkehrssicherheit. (Oder umgedreht, bevor das erwartbare Argument kommt, dass dann am besten alle Schritt fahren sollten: eine besonders übersichtlich gestaltete Straße, die dann womöglich auch noch breit ist und wenig Ampeln hat, motiviert zum Rasen - und das unabhängig vom Verkehrsmittel.) Insofern kann ich auch nichts Schlechtes erkennen, wenn der Radweg im Haltestellenbereich verschwenkt wird.

2. (und das halte ich fast für das Wesentlichere) Die Straßenbahn würde vom Lebensraum, nämlich den Gehwegen in der Schönhauser Allee, völlig abgeschirmt, auch optisch. Die Straßenbahntrasse fällt wegen des Magistratsschirms eh weniger auf als anderswo, und dann sollen ihr mit den Haltestellen noch "Ankerpunkte" im bewussten öffentlichen Raum genommen werden; zugleich würde optische Trennung der Straßenbahn vom Stadtraum durch die Radspur verstärkt. Im Grunde sollte man sich die Frage stellen, als was man die Schönhauser Allee sieht (auch perspektivisch): als Stadtteilzentrum und Flaniermeile oder als Verkehrsraum, den es möglichst schnell zu passieren gilt.

Für die Fahrgäste dürfte sich insofern wenig ändern, als dass sie bei einer Hin- und einer Rückfahrt eben einmal eine Fahrbahn mehr und einmal eine Fahrbahn weniger überqueren.

Außerdem halte ich es für reichlich naiv zu glauben, die Pförtnerampel würde dann verschwinden. Jene in der Eberswalder Straße belehrt uns seit Jahren eines Besseren. :)

Zur Verfügbarkeit von Zweirichtungsfahrzeugen

Die BVG agiert durchaus vernünftig, dass sie nicht ohne Not den nächsten Zwangspunkt schafft, an dem wegen einer oder zweier Haltestellen eine ganze Linie auf Zweirichtungszüge umgestellt werden muss - und schlimmstenfalls auch umgeleitete Linien (so diese keine Haltestellen auslassen sollen). Da wurde in der Vergangenheit schon jede Menge Schindluder getrieben - vor allem in unmittelbarer Nachbarschaft an der Eberswalder Straße sowie am Frankfurter Tor (ich halte es weiterhin für ein Unding, dass die alten Haltestellen nicht wenigstens als Betriebshalte blieben, bis die M13 stabil mit Zweirichtern gefahren wird).

Zur Aufzählung von 182 004 möchte ich noch ergänzen, dass dem Vernehmen nach (ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich es hier gelesen oder von einem bei der BVG arbeitenden Bekannten gehört habe) auch die Linien 27, 60 und 67 (und zwar auch die "Stammfahrten") mit ZR bedient werden sollen, um im Falle einer Betriebsstörung am FEZ wenden zu können. Keine Ahnung, ob es stimmt oder nur eine Urban Legend ist - der alltägliche Fahrzeugeinsatz spricht aber dafür. Und es ist letztlich auch sehr vernünftig.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.01.2018 20:55 von def.
Zitat
schallundrausch
Das ist auch in dem verlinkten Artikel nicht stimmig. Da wird explizit von der Umlegung der Haltestelle Milastraße gesprochen, diese hat aber in beide Richtungen keine Pförtnerampeln. Ein Zustand, den ich hier gerne und regelmäßig bemängele. Da kann also gar nichts wegfallen, im Gegenteil müssten bei Verlegung der Haltestelle auf den Mittelstreifen neue Fußgängerampel zwingend hinzukommen.

Auch die Haltestelle Schönhauser Allee/ Bornholmer Straße wird genannt.
Ich finde gerade die Haltestelle S+U Schönhauser aus Pankow kommend perfekt für ein Ausstieg unter der U-Bahn. Da sparen sich die Leute nämlich das am Zug nach hinten laufen und hinter dem Zug -irgendwann- zur S-Bahn zu gehen.
Letztendlich ist der "Linksausstieg" auf der Schönhauser auch die einfachste Möglichkeit, die Barrierefreiheit auszubauen.
Zitat
Tradibahner
Die BVG steht dem offen gegenüber, hat wohl nur zu wenig Zweirichter dafür: [www.prenzlberger-stimme.de]

Danke für den Link!

Das ist ja witzig, dass das genau jetzt kommt - ich hatte mich vor einer Woche gefragt, was denn aus der (alten) Idee geworden ist und bin genau deswegen mal die Mittelpromenade langspaziert (was ich sonst eher vermeide). Dabei habe ich ein paar Schritt-Maße genommen - und mir sind einige Probleme aufgefallen.

Vorneweg - ich denke, dass man um einen grundhaften Umbau der Schönhauser Alle nicht drumrum kommt. Alles andere bringt keine signifikanten Vorteil (oder macht einiges sogar nur schlimmer).

Um die Radwegsituation zu verbessern, wie im Artikel beschrieben, braucht man die Tramhaltestellen nicht anfassen. Wahr ist, dass die Verschwenkungen an der Milastraße und am S+U Schönhauser Allee weder Für Radfahrer noch für Wartende besonders toll sind und regelmäßig Konflikte produzieren. Wahr ist aber auch, dass der Radweg für die hohe Nachfrage zu schmal ist und mit halsbrecherischen Verziehungen an Hindernissen, schlecht einsehbaren Einfahrten und Querstraßen viele andere Gefahrenpunkte hat. Konsequenterweise ist dieser Gehwegradweg auch nicht benutzungspflichtig (nur die letzten paar meter jeweils vor den Ampelkreuzungen). Eher wäre es sinnvoll, eine der drei MIV-Spuren pro Richtung zu opfern und auf der Straße eine vernünftige Radspur zu bauen (und abzutrennen). Das würde auch das Problem an den Haltestellen lösen.

Trotzdem ist es sinnvoll, die Möglichkeiten von Insel-Haltestellen zu beleuchten. Denn anders ist kaum die geforderte Barrierefreiheit herzustellen, außerdem sind die Konflikte zwischen MIV und Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen echt gefährlich.

Milastraße ist unkompliziert, bin ich sofort dafür. Es brauch dann nur Bahnsteige an der Mittelpromenade plus mindestens einen Ampelüberweg für Fußgänger an der Kreuzung Mila-/Buchholzer Straße. Evtl. noch einen weiter nördlich am anderen Ende der Haltestelle.

Am S+U Schönhauser wird es sehr eng. Sowohl von der Länge als auch der Breite her. Die Gleise müssten wahrscheinlich vom Mittelstreifen etwas nach außen abgerückt werden, um ausreichend Bewegungsfläche für wartende Fahrgäste zu schaffen. Das ist ja heute schon oft richtig eng unter dem Viadukt. Problematisch ist die Fahrtrichtung Nord: Zwischen den Abgang zur S-Bahn und den nächsten massiven gemauerten Pfeiler des Viadukts passen maximal 40 m. Der Aktuelle Standard von 63m-Bahnsteigen lässt dich da auf jeden Fall nicht bauen.

Richtig spannend wird es am U-Eberswalder. Da sehe ich gar keine Chance für Mittelbahnsteige. Nicht nur, dass dort die Verkaufsbuden den Zugang verhindern - die kann man ja wahrscheinlich leicht beseitigen - die Pfeilerstützen stehen in dem Bereich sehr eng und lassen es nicht zu, dass eine Bahn 'dazwischen' hält. Obendrauf kommt noch eine permanente BVG-Installtion (Gleichrichter- oder Umformerwerk?), die dort in einem Containergebäude unter dem Viadukt untergebracht ist. Wollte man dort Mittelbahnsteige schaffen (was ja für die Umsteigebziehungen wirklich sinnvoll wäre - nicht nur zur U2, auch dieser fürchterlich lange Weg von der M10 Richtung Westen zur M1 bis vor dem Prater ließe sich verkürzen), dann müsste man diese komplett außerhalb der jetzigen Mittelpromenade errichten. Und das hieße, die Tram jeweils um eine Achse nach außen zu verschieben unter Verlust jeweils einer kompletten Fahrspur. Nicht sinnvoll.

Schönhauser/Bornholmer sollte wieder kein Problem sein, aber das habe ich mir leider nicht angeschaut.
Zunächst möchte ich meine geäußerten Befürchtungen noch um einen Gedanken ergänzen: vielleicht sähe das alles anders aus, wenn man zugleich - im Rahmen eines Gesamtkonzepts - den Magistratsschirm wieder als attraktiven Stadtraum erlebbar machen würde. Aktuell kann ich mich wahrlich nicht des Eindrucks erwehren, dass es in erster Linie darum geht, dass Autos und Fahrräder schneller vorankommen, auch um den Preis, dass der straßenbahnfahrende Pöbel ins Taubenklo abgeschoben wird.

Vielleicht käme ja sogar beidseitiger Ein- und Ausstieg in Frage.

Zitat
schallundrausch
Richtig spannend wird es am U-Eberswalder. Da sehe ich gar keine Chance für Mittelbahnsteige. Nicht nur, dass dort die Verkaufsbuden den Zugang verhindern - die kann man ja wahrscheinlich leicht beseitigen - die Pfeilerstützen stehen in dem Bereich sehr eng und lassen es nicht zu, dass eine Bahn 'dazwischen' hält. Obendrauf kommt noch eine permanente BVG-Installtion (Gleichrichter- oder Umformerwerk?), die dort in einem Containergebäude unter dem Viadukt untergebracht ist. Wollte man dort Mittelbahnsteige schaffen (was ja für die Umsteigebziehungen wirklich sinnvoll wäre - nicht nur zur U2, auch dieser fürchterlich lange Weg von der M10 Richtung Westen zur M1 bis vor dem Prater ließe sich verkürzen), dann müsste man diese komplett außerhalb der jetzigen Mittelpromenade errichten. Und das hieße, die Tram jeweils um eine Achse nach außen zu verschieben unter Verlust jeweils einer kompletten Fahrspur. Nicht sinnvoll.

Ich halte es auch unter einem anderen Aspekt für nicht sinnvoll, nämlich bei der Verteilung der Reisenden: die Mittelinsel muss derzeit folgende Umsteigeverkehre aufnehmen: U2/M10, U2/12, z.T. M10/M1. Dazu ist gerade der Südausgang auch noch der Hauptzugang zum U-Bahnsteig. Sollte man wirklich noch die ein-, aus- und umsteigenden Fahrgäste der M1 hinzuplanen, und das unter den eh schon beengten Verhältnissen?

Ich finde, die Haltestellen der M1 liegen schon ganz gut. Auch wenn der Umsteigeweg Ost-Nord darunter etwas leidet.
Zitat
schallundrausch
Richtig spannend wird es am U-Eberswalder. Da sehe ich gar keine Chance für Mittelbahnsteige. Nicht nur, dass dort die Verkaufsbuden den Zugang verhindern - die kann man ja wahrscheinlich leicht beseitigen - die Pfeilerstützen stehen in dem Bereich sehr eng und lassen es nicht zu, dass eine Bahn 'dazwischen' hält. ...

Am U-Bahnhof Eberswalder Straße wurden nunmehr alle Straßenbahnhaltestellen - bis auf die der M10 in Richtung Hauptbahnhof - mit neuen, barrierefreien Bahnsteigen neu errichtet, unter Verwendung von Fördergeldern. Damit ist etwa für die nächsten 20 Jahre eine Veränderung nur bei vorheriger Rückzahlung der Fördermittel und keine nochmalige Förderung des Projekts möglich. Das gilt übrigens auch für die neu errichteten Betriebsräume des U-Bahnhofs.

Ohnehin ist die Schönhauser Allee bis Danziger Straße eine Bundesfernstraße, die vom Land Berlin oder gar dem Bezirksamt Pankow nicht eigenmächtig verändert werden darf. Im Gegenteil, die Sondernutzung für Betriebsanlagen der Straßenbahn und Obus gelten erhebliche Einschränkungen, nur Busverkehr ist ohne Einschränkungen erlaubt.

Zitat
Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien)
13. Straßenbahnen und Obusse

13.1 Die Benutzung der Bundesfernstraßen durch Straßenbahnen und Obusse ist Sondernutzung, die durch ein besonderes Zulassungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) unter Beteiligung des Straßenbaulastträgers zugelassen wird. Demgegenüber hält sich der Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rahmen des Gemeingebrauchs.
Auf Grund der besonderen Regelung für Straßenbahnen in § 31 Abs. 1 und für Obusse in § 41 Abs. 2 PBefG bedarf es zu dieser Sondernutzung an Stelle der (öffentlich-rechtlichen) Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 FStrG der Zustimmung des Trägers der Straßenbaulast zu dieser Benutzung durch Abschluss einer (öffentlich-rechtlichen) Benutzungsvereinbarung. Das gilt sowohl für eine Benutzung in der Längsrichtung wie für höhengleiche Kreuzungen.

13.2 Benutzungsvereinbarungen sind auf die Dauer der Genehmigung des Straßenbahn- bzw. Obusverkehrs zu beschränken. Die Benutzung ist nach pflichtgemäßem Ermessen der Straßenbauverwaltung von den Bedingungen abhängig zu machen, die notwendig erscheinen, um eine Beeinträchtigung der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs entweder auszuschließen oder weitestgehend zu vermeiden und eine Erschwerung der Straßenbaulast auszugleichen. Bei Längsverlegungen ist ein Benutzungsentgelt zu vereinbaren. Bei der Benutzung der Straßen durch Betriebsanlagen für Straßenbahnen und den Obusverkehr ist zur Höhe des Entgeltes die Zustimmung der Genehmigungsbehörde einzuholen (§ 31 Abs. 2 und 41 Abs. 2 PBefG). Bestehende Vereinbarungen über das Entgelt bleiben unberührt (§ 31 Abs. 2 Satz 2 PBefG).

...

Die Bestimmungen können hier nachgelesen werden: [www.bmvi.de]
Sie gelten auch für viele andere Berliner Hauptverkehrsstraßen.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.01.2018 02:02 von der weiße bim.
Hallo Mario,

Am U-Bhf Eberswalder sehe ich, wie def, viele verschiedene Probleme für eine Mittelhaltestelle, die Finanzierungs- und Fördersituation wäre da noch das geringste. ich weiß nicht, wieviel Fördergelder dort verbaut wurden, andererseits kann eine Straßenbahnhaltestelle nicht so teuer sein, dass das Land die nicht auch aus eigener Tasche bezahlen könnte, wenn dadurch erhebliche verkehrliche Vorteile erwachsen? Ich Tippe mal auf einen niedrigen sechsstelligen Betrag.

Das andere ist ja ein grundsätzliches Problem, die zitierte Verordnung berücksichtigt nur die Bedürfnisse des Straßenverkehrs. Die Schönhauser Alle ist aber de facto kein Fernstraße, sondern eine Einkaufsmeile und Stadtstraße. Wenn es zur Umgestaltung kommt, ist mir die rechtliche Grundlage eigentlich recht egal, aber wenn es hilft und die Prozesse beschleunigt, dann sollte man gerne über eine Umwidmung nachdenken.
Zitat
schallundrausch
über eine Umwidmung nachdenken.

Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen kann man eine Bundesstraße, hier die B96a, umwidmen?

Mit besten Grüßen

phönix
Zitat
der weiße bim
Ohnehin ist die Schönhauser Allee bis Danziger Straße eine Bundesfernstraße, die vom Land Berlin oder gar dem Bezirksamt Pankow nicht eigenmächtig verändert werden darf. Im Gegenteil, die Sondernutzung für Betriebsanlagen der Straßenbahn und Obus gelten erhebliche Einschränkungen, nur Busverkehr ist ohne Einschränkungen erlaubt.

[…]

Die Bestimmungen können hier nachgelesen werden: [www.bmvi.de]
Sie gelten auch für viele andere Berliner Hauptverkehrsstraßen.

Das ist nicht richtig. Straßenbaulastträger für Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern sind die Gemeinden selbst (§ 5 Abs. 2 FStrG). Ebenso sind sie es, die nach § 8 Abs. 1 die Erlaubnis für Sondernutzungen erteilen, eine Zustimmung der Straßenbahbehörde des Bundes wäre nur einzuholen, wenn sie nicht selbst Straßenbaulastträger sind. Das Land Berlin ist also sogar die zuständige Instanz, und keinesfalls daran gehindert, dort Veränderungen vorzunehmen.

Das wird auch klar, wenn aus dem Dokument, aus dem du die Nr. 13.1 und 13.2 zitiert hast, auch 13.3 beachtet wird:

Zitat
Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes
Wird zwischen dem Unternehmer und dem Träger der Straßenbaulast über die Benutzung einer Straße keine Einigung erzielt, so entscheiden über die Benutzung die von der Landesregierung bestimmten Behörden (§§ 31 Abs. 5 und 41 Abs.2 PBefG).

Darüber hinaus ist völlig unklar, ob die Richtlinien hier überhaupt anzuwenden sind. Da sie mit Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes bezeichnet sind, aber nach o.g. Rechtsgrundlage der Bund im Land Berlin gar nicht Baulastträger der Bundesstraßen ist, ist wohl davon auszugehen, dass das Land Berlin ggf. eigene Grundsätze entwickeln kann, oder dies sogar unterlassen kann und die zuständigen Behörden im jeweiligen Einzelfall entscheiden.

Zitat
phönix
Zitat
schallundrausch
über eine Umwidmung nachdenken.

Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen kann man eine Bundesstraße, hier die B96a, umwidmen?

Unter den Voraussetzungen nach § 2 Bundesfernstraßengesetz:

Zitat
FStrG, § 2
(6) Über Widmung, Umstufung und Einziehung entscheidet die oberste Landesstraßenbaubehörde. Die Entscheidung kann auch in einem Planfeststellungsbeschluss nach § 17 mit der Maßgabe erfolgen, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe, die Umstufung mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck und die Einziehung mit der Sperrung wirksam wird. Die oberste Landesstraßenbaubehörde hat vor einer Widmung oder Aufstufung das Einverständnis des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur einzuholen. Die Entscheidung ist in einem vom Land zu bestimmenden Amtsblatt bekannt zu geben. Die Bekanntmachung nach Satz 4 ist entbehrlich, wenn die zur Widmung, Umstufung oder Einziehung vorgesehenen Straßen bereits in den im Planfeststellungsverfahren ausgelegten Plänen als solche kenntlich und die Entscheidung mit dem Planfeststellungsbeschluss bekannt gemacht worden ist.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.01.2018 15:02 von Arec.
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