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Siemens scheitert mit Beschwerde gegen U-Bahn-Bestellung
geschrieben von B-V 3313 
Zitat
Henning
Wenn man die DL70 aufgehoben hätte, würde dies jetzt wahrscheinlich auch kaum noch etwas bringen, da sie jetzt 48 Jahre alt wären somit im Normalfall auch nicht mehr fahren dürfen.

Die BO Strab kennt keine Altersgrenzen, außer dem Mindestalter für Betriebsbedienstete und Fahrbedienstete.

so long

Mario
Zitat
andre_de
Zitat
Arnd Hellinger
Das ist dann für mich ein weiteres Indiz meiner Vermutung, es gehe Siemens eigentlich weniger um die Verteidigung wettbewerbs- oder vergaberechtlicher Grundsätze...

Es liegt wohl in der Natur der Sache, dass jemand nur dann klagt, wenn er sich im Nachteil sieht, nicht aber, wenn er bevorteilt wurde. Da muss man jetzt nicht gleich Verfall jeglicher Werte konstruieren.

Das ist zwar richtig, dennoch darf man aber auf den faden Beigeschmack hinweisen, wenn jemand erst von einem Vorgehen profitiert, dann aber juristisch aktiv wird, wenn - in ähnlicher Situation - nicht mehr er, sondern ein Anderer von demselben Vorgehen profitiert und dann auch noch öffentlich sowie vor Gericht behauptet, es gehe ihm um Grundwerte. Ein solches Verhalten finde ich moralisch höchst fragwürdig - egal ob im Vergabe-, Kartell- oder Sozialrecht...

Viele Grüße
Arnd
Re: BVG vs. Siemens
06.05.2018 04:01
Zitat
Henning
Wenn man die D63 und D65 nicht wie zusammen mit den D57 und D60 nach Nordkorea verkauft hätten, wäre es viel sinnvoller, da deren Wagenkästen so stabil wie die der A3-64 und A3-66 sind und deswegen eine Ertüchtigung sich gelohnt hätte.

Das sagt dir deine Glaskugel? An die Kilometerleistungen im Großprofil kommen die Kleinprofilwagen nicht ran.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Re: BVG vs. Siemens
06.05.2018 07:29
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
andre_de
Zitat
Arnd Hellinger
Das ist dann für mich ein weiteres Indiz meiner Vermutung, es gehe Siemens eigentlich weniger um die Verteidigung wettbewerbs- oder vergaberechtlicher Grundsätze...

Es liegt wohl in der Natur der Sache, dass jemand nur dann klagt, wenn er sich im Nachteil sieht, nicht aber, wenn er bevorteilt wurde. Da muss man jetzt nicht gleich Verfall jeglicher Werte konstruieren.

Das ist zwar richtig, dennoch darf man aber auf den faden Beigeschmack hinweisen, wenn jemand erst von einem Vorgehen profitiert, dann aber juristisch aktiv wird, wenn - in ähnlicher Situation - nicht mehr er, sondern ein Anderer von demselben Vorgehen profitiert und dann auch noch öffentlich sowie vor Gericht behauptet, es gehe ihm um Grundwerte. Ein solches Verhalten finde ich moralisch höchst fragwürdig - egal ob im Vergabe-, Kartell- oder Sozialrecht...
Moralisch höchst fragwürdig ist allerhöchstens das Versagen des Senats, was überhaupt zu dieser Situation geführt hat...
Re: BVG vs. Siemens
06.05.2018 07:57
Zitat
andre_de
Zitat
Arnd Hellinger
Das ist dann für mich ein weiteres Indiz meiner Vermutung, es gehe Siemens eigentlich weniger um die Verteidigung wettbewerbs- oder vergaberechtlicher Grundsätze...

Es liegt wohl in der Natur der Sache, dass jemand nur dann klagt, wenn er sich im Nachteil sieht, nicht aber, wenn er bevorteilt wurde. Da muss man jetzt nicht gleich Verfall jeglicher Werte konstruieren.

Vornehmstes Ziel des Siemens-Konzerns ist sicherlich die Mehrung des Vermögens im Interesse der Anteilseigner. So gesehen, gibt es bei so einem Konzern strukturbedingt keinen Raum für einen "Werteverfall" - was überhaupt nicht gegen die im Konzern beschäftigten Menschen spricht.
[/u]
Zitat
Chep87
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
andre_de
Zitat
Arnd Hellinger
Das ist dann für mich ein weiteres Indiz meiner Vermutung, es gehe Siemens eigentlich weniger um die Verteidigung wettbewerbs- oder vergaberechtlicher Grundsätze...

Es liegt wohl in der Natur der Sache, dass jemand nur dann klagt, wenn er sich im Nachteil sieht, nicht aber, wenn er bevorteilt wurde. Da muss man jetzt nicht gleich Verfall jeglicher Werte konstruieren.

Das ist zwar richtig, dennoch darf man aber auf den faden Beigeschmack hinweisen, wenn jemand erst von einem Vorgehen profitiert, dann aber juristisch aktiv wird, wenn - in ähnlicher Situation - nicht mehr er, sondern ein Anderer von demselben Vorgehen profitiert und dann auch noch öffentlich sowie vor Gericht behauptet, es gehe ihm um Grundwerte. Ein solches Verhalten finde ich moralisch höchst fragwürdig - egal ob im Vergabe-, Kartell- oder Sozialrecht...

Moralisch höchst fragwürdig ist allerhöchstens das Versagen des Senats, was überhaupt zu dieser Situation geführt hat...

Da musst Du aber gucken, welchen Senat Du genau beschuldigst. Der Amtierende möchte/muss ja mittels dieser Notvergabe nur das ausgleichen, was seine Vorgänger versäumt hatten. Und da wiederum standen die drei ab 2001 aktiven Wowereit-Regierungen unter Zwängen, die ihnen durch Handlungen der Herren Diepgen und Landowsky (Bankgesellschaft, Olympia...) hinterlassen haben...

Warum findest Du eigentlich das zwiegespaltene Siemens'sche Verhalten in dieser Sache nicht moralisch anstößig? Es hinderte sie doch seinerzeit niemand daran, die Anfrage der Stadtwerke München unter Hinweis auf vergaberechtliche Bedenken abzulehnen.

Viele Grüße
Arnd
Re: BVG vs. Siemens
06.05.2018 13:58
Zitat
Arnd Hellinger
Da musst Du aber gucken, welchen Senat Du genau beschuldigst. Der Amtierende möchte/muss ja mittels dieser Notvergabe nur das ausgleichen, was seine Vorgänger versäumt hatten. Und da wiederum standen die drei ab 2001 aktiven Wowereit-Regierungen unter Zwängen, die ihnen durch Handlungen der Herren Diepgen und Landowsky (Bankgesellschaft, Olympia...) hinterlassen haben...

Sorry Arnd, aber das ist ein sehr rosa-roter Blick auf die Geschichte. Keineswegs sind die aktuell Handelnden neu und unverschuldet in die Misere geraten und müssen diese nun "lediglich" ausgleichen. Der Bereich Stadtentwicklung ist seit Ewigkeiten in SPD-Hand, und es waren SPD-geführte Senate und Senatsverwaltungen, die die diversen Fahrzeugbeschaffungen und Betriebs-Ausschreibungen verhindert haben. Ganz vorneweg Mister-21-Prozent-Regierungs-Chef. Und im Übrigen waren in den Bankenskandal beide (damals noch großen) Volksparteien verstrickt, als Folge eines jahrzehntelangen Filzes bei SPD, CDU und Wirtschaft. Die SPD hat es lediglich geschafft, sich geschickter (durch Aufkündigen der Koalition) aus der Nummer rauszuziehen.
Zitat
B-V 3313
Zitat
Railroader
Zitat
B-V 3313

Und wie ist München an die T1-Straßenbahnen (Avenios) von Siemens gekommen...?

Ich weiß es nicht, sag' du es mir.

Man kloppte die Option der Stadler-Varios in die Tonne und fragte wer binnen Jahresfrist acht Bahnen liefern kann. Siemens schrie laut und erhielt den Zuschlag für die Notbeschaffung (und lieferte nicht einmal pünktlich). Schade, dass damals niemand die MVG verklagte. Angebotsverbesserungen und Verlängerungen fallen ja nicht von der Decke...

Wer sagt eigentlich, dass diese Entscheidung falsch ist? Dafür gibt es den §13 SektVO ...
Ansonsten verweise ich auf das laufende Verfahren, wo das Kammergericht fragt: Ist die Lieferzeit ein technischer Grund?
Die Antwort ist nach wie vor offen.

Gruß,
Michael

Eisenbahnhomepage von Michael Dittrich
Anonymer Benutzer
Re: BVG vs. Siemens
06.05.2018 22:51
Zitat
Michael Dittrich
Dafür gibt es den §13 SektVO ...

Die heißt echt SektVO? Hahahaha. Klingt nach ausgelassener Stimmung. ;-)
Re: BVG vs. Siemens
06.05.2018 23:01
Zitat
Flexist
Zitat
Henning
Zitat
der weiße bim
Zitat
B-V 3313
Nur ist es eben äußerst bescheiden, dass Siemens in Berlin klagt obwohl man sich selber an solchen Geschäften beteiligt. Aber mit der Meinung stehe ich hier ziemlich alleine.

Ich denke, Siemens-Manger wollen hiermit von anderen Defiziten im eigenen Laden ablenken und einen externen Schuldigen finden.
Sei es drum, auf Kleinraumwagen im Großprofil würde ich freiwillig verzichten - wenn man nur die DL70 aufgehoben hätte.

Genauso im Kleinprofil - zum Glück wurden die 71er nochmals instand gesetzt - sie werden diese Fristen bis zum letzten Kilometer ausfahren und wahrscheinlich etliche nochmals verlängert werden (falls die "böse" TAB kein Veto einlegt ;-)

Wenn man die DL70 aufgehoben hätte, würde dies jetzt wahrscheinlich auch kaum noch etwas bringen, da sie jetzt 48 Jahre alt wären somit im Normalfall auch nicht mehr fahren dürfen.

Hm ... Die A3L71 sind jetzt 47 Jahre im Einsatz und bis sie gehen, werden es 48 Jahre sein. Wie man sieht, dürften sie es vielleicht doch.

Wie ich es aber schon erklärt habe, ist dies eine absolute Ausnahme, da diese Fahrzeuge nicht ertüchtigt sind.
Re: BVG vs. Siemens
06.05.2018 23:06
Zitat
B-V 3313
Zitat
Henning
Wenn man die D63 und D65 nicht wie die D57 und D60 nach Nordkorea verkauft hätten, wäre es viel sinnvoller, da deren Wagenkästen so stabil wie die der A3-64 und A3-66 sind und deswegen eine Ertüchtigung sich gelohnt hätte.

Das sagt dir deine Glaskugel? An die Kilometerleistungen im Großprofil kommen die Kleinprofilwagen nicht ran.

Ich denke, dass dies so ist, weil die D63 und D65 von den Baujahren her fast gleich wie die A3-64 und A3-66 sind und die Wagenkästen dieser Bauarten aus ziemlich stabiler Stahl bestehen.
Re: BVG vs. Siemens
06.05.2018 23:08
Zitat
der weiße bim
Zitat
Henning
Wenn man die DL70 aufgehoben hätte, würde dies jetzt wahrscheinlich auch kaum noch etwas bringen, da sie jetzt 48 Jahre alt wären somit im Normalfall auch nicht mehr fahren dürfen.

Die BO Strab kennt keine Altersgrenzen, außer dem Mindestalter für Betriebsbedienstete und Fahrbedienstete.

Aber nach 40 Betriebsjahren ist der Weitereinsatz im Normalfall nur mit einer kompletten technischen Ertüchtigung möglich.
Anonymer Benutzer
Re: BVG vs. Siemens
06.05.2018 23:12
Zitat
Henning

Wenn man die DL70 aufgehoben hätte, würde dies jetzt wahrscheinlich auch kaum noch etwas bringen, da sie jetzt 48 Jahre alt wären somit im Normalfall auch nicht mehr fahren dürfen.

Wenn man die D63 und D65 nicht wie die D57 und D60 nach Nordkorea verkauft hätten, wäre es viel sinnvoller, da deren Wagenkästen so stabil wie die der A3-64 und A3-66 sind und deswegen eine Ertüchtigung sich gelohnt hätte.

Warum hätte man die Fahrzeuge auch aufheben sollen? Der Verkauf nach Nordkorea fand 1999 oder 2000 (?) statt, die Verschrottung der restlichen Fahrzeuge um 2005 (?). Zum damaligen Zeitpunkt gab es keine Anzeichen für einen Fahrzeugengpass? Die Züge 18 Jahre nur mit der Vermutung, man könnte ja mal einen Engpass haben, aufzuheben, wäre ein unverhältnismäßig betriebswirtschaftlicher Blödsinn, zumal die Züge in dem Fall vermutlich seit 18 Jahren in Hönow abgestellt wären und entsprechende Schäden aufweisen würden.
Re: BVG vs. Siemens
06.05.2018 23:19
Zitat
Henning
Ich denke, dass dies so ist, weil die D63 und D65 von den Baujahren her fast gleich wie die A3-64 und A3-66 sind und die Wagenkästen dieser Bauarten aus ziemlich stabiler Stahl bestehen.

Du bedenkst dabei mal wieder zu wenig. Im Großprofil (höhere Streckengeschwindkeit, längere Bahnhofsabstände) werden wesentlich mehr Kilometer gefahren und auch mehr Fahrgäste befördert. Die Wagen wären schneller marode gewesen. Deine Behauptung ist also ein unbewiesenes Märchen.

x--x--x--x

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Re: BVG vs. Siemens
06.05.2018 23:21
Zitat
Railroader
Zitat
Henning

Wenn man die DL70 aufgehoben hätte, würde dies jetzt wahrscheinlich auch kaum noch etwas bringen, da sie jetzt 48 Jahre alt wären somit im Normalfall auch nicht mehr fahren dürfen.

Wenn man die D63 und D65 nicht wie die D57 und D60 nach Nordkorea verkauft hätten, wäre es viel sinnvoller, da deren Wagenkästen so stabil wie die der A3-64 und A3-66 sind und deswegen eine Ertüchtigung sich gelohnt hätte.

Warum hätte man die Fahrzeuge auch aufheben sollen? Der Verkauf nach Nordkorea fand 1999 oder 2000 (?) statt, die Verschrottung der restlichen Fahrzeuge um 2005 (?). Zum damaligen Zeitpunkt gab es keine Anzeichen für einen Fahrzeugengpass? Die Züge 18 Jahre nur mit der Vermutung, man könnte ja mal einen Engpass haben, aufzuheben, wäre ein unverhältnismäßig betriebswirtschaftlicher Blödsinn, zumal die Züge in dem Fall vermutlich seit 18 Jahren in Hönow abgestellt wären und entsprechende Schäden aufweisen würden.

Wie ich es schon erklärt habe, wäre es meiner Meinung nach sinnvoller, die D63 und D65 nicht nach Nordkorea zu verkaufen, da deren Wagenkästen ziemlich stabil sind und eine Ertüchtigung sich deswegen lohnen würde. Dann gäbe es heute keinen großen Fahrzeugmangel. Man muss die Reservezüge doch nicht im Freien abstellen.

Die DL zu ertüchtigen halte ich wegen den Aluminiumwagenkästen für wenig sinnvoll.
Re: BVG vs. Siemens
06.05.2018 23:24
Zitat
Henning
Wie ich es schon erklärt habe, wäre es meiner Meinung nach sinnvoller, die D63 und D65 nicht nach Nordkorea zu verkaufen, da deren Wagenkästen ziemlich stabil sind und eine Ertüchtigung sich deswegen lohnen würde.

Die Wagen wurden schon vor langer Zeit verkauft!

x--x--x--x

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Re: BVG vs. Siemens
06.05.2018 23:27
Das ist mir schon klar, deswegen habe ich auch mit Konjunktur geschrieben.
Anonymer Benutzer
Re: BVG vs. Siemens
06.05.2018 23:28
Zitat
Henning

Wie ich es schon erklärt habe, wäre es meiner Meinung nach sinnvoller, die D63 und D65 nicht nach Nordkorea zu verkaufen, da deren Wagenkästen ziemlich stabil sind und eine Ertüchtigung sich deswegen lohnen würde.

Nur warum hätte man das im Jahr 1999 tun sollen? Im Gegensatz zur S-Bahn, die viel zu schnell recht neue Fahrzeuge verschrottet hat, gab es doch aus damaliger Sicht für die BVG gar keinen Anlass, Fahrzeuge zu horten. Das wäre ja so, als wenn du dir einen neuen PC kaufst und den alten 18 Jahre aufhebst, weil du die Befüchtung hast, dass der neue vielleicht in 20 Jahren kaputt geht.

Zudem kann ich mir nicht vorstellen, dass die BVG wirklich Kapazitäten und Mittel hätte, die nach Nordkorea verkauften Züge witterungsfest unterzubringen und über 18 Jahre zu pflegen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.05.2018 23:29 von Railroader.
Re: BVG vs. Siemens
06.05.2018 23:30
Zitat
Henning
Das ist mir schon klar, deswegen habe ich auch mit Konjunktur geschrieben.

Konjunktiv und nicht Konjunktur. Und man schreibt im Konjunktiv und nicht mit Konjunktiv. ;-)

Link zum Thema Konjunktur ;-)

x--x--x--x

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