Zitat
182 004
Was wäre denn logisch, wo sie ist? :)

Ich kann mir da aus dem Stegreif mindestens 3 Möglichkeiten ausdenken, mit denen man in Zügen Fahrgäste zählen könnte, der zählende Schaffner und ein WLAN-Repeater, der die Mobiltelefone mit aktiviertem WLAN zählt sind da noch nichtmal dabei.

@Henning: Die Dinger siehst du bei diesen Fahzeugen über der Tür im Türrahmen.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.02.2018 23:39 von Henning.
Zitat
182 004
Was wäre denn logisch, wo sie ist? :)

Sie sind wahrscheinlich an den Türen.
Zitat
Henning
Zitat
182 004
Was wäre denn logisch, wo sie ist? :)

Sie sind wahrscheinlich an den Türen.

nein, sind sie nicht. Sie sind im Türbereich, genauer gesagt hängen die Teile oberhalb des Türbereichs. Und sie sind mehr als auffällig, entweder in Form einer länglichen Zähleinrichtung, oder in Form von 2 Sensoren, wie sie ähnlich auch oberhalb der Türbereiche in Bussen zum Einsatz kommen, wenngleich dort als Türschließverhinderung, falls sich jemand im Bereich der Sensoren aufhält.

Dennis
Sen UVK bzw. BVG haben mittlerweile einen Fragenkatalog des Hauptausschusses zur Fahrzeugneubeschaffung der BVG beantwortet. Ich selbst habe den umfangreichen Text aber lediglich "überflogen".

Hier also der Link zum Text: [www.parlament-berlin.de]

Noch einen schönen Nachmittag wünscht Euch
Marienfelde
Hallo Marienfelde,

danke für den Link! Sehr interessant.

Viele Grüße
Manuel


Zitat
Marienfelde
Sen UVK bzw. BVG haben mittlerweile einen Fragenkatalog des Hauptausschusses zur Fahrzeugneubeschaffung der BVG beantwortet. [...]
Hier also der Link zum Text: [www.parlament-berlin.de]
Zitat
Marienfelde
SenUVK bzw. BVG haben mittlerweile einen Fragenkatalog des Hauptausschusses zur Fahrzeugneubeschaffung der BVG beantwortet. [...]
Hier also der Link zum Text: [www.parlament-berlin.de]

Also das dort eingebundene Sachverständigen-Gutachten mit Fotografien der Risse an den F79 lässt eigentlich kaum Zweifel an der Argumentation der BVG zu - die müssen zeitnah ersetzt werden...

Viele Grüße
Arnd
Mutig zu sagen, dass die geflickten Züge noch einmal zurück dürfen. Die Ik17 sind da. Aus meiner Sicht wären sie nur noch Notfallreserve
und ab 2019 die ersten die abgestellt werden. Mit Auslieferung jedes weiteren Ik-Langzuges würden weitere bis dahin geflickte Doppeltriebwagen umgehend fliegen.

Aber ich kann die Lage derzeit nachvollziehen und freue mich, dass die Züge in der Regel noch kommen. Wir wollen ja kein U-Bahnchaos mit Bahnen 10-Minutentakt. ;)
Zitat
Arnd Hellinger
Also das dort eingebundene Sachverständigen-Gutachten mit Fotografien der Risse an den F79 lässt eigentlich kaum Zweifel an der Argumentation der BVG zu - die müssen zeitnah ersetzt werden...

Das kommt auf den Standpunkt an. Es wurde eindeutig festgestellt, dass nur Verstärkungsprofile gerissen sind. Mit einiger Wahrscheinlichkeit sind die Verstärkungsbleche bei der Herstellung verspannt eingeschweißt worden, was sich nach den Jahren und Kilometern in der Rissbildung manifestiert. Erst durch die Überbeanspruchung des vorhandenen Fuhrparks durch immer neue Mehrleistungsanforderungen wurden diese Schäden überhaupt offenbar. Bei Straßenbahnbetrieben oder anderen deutschen U-Bahnen werden solche Laufleistungen gar nicht erreicht. Bevor dort ein Fertigungsmangel sichtbar wird, ist der Wagen wieder im Rohstoffkreislauf.
Dass die Schäden reparabel sind durch Erneuerung der Verstärkungen, zeigt die Tatsache, dass alle begutachteten Fahrzeuge danach saniert wurden. Die Wagen 2646/2647 sind seit ihrer HU am 19. Mai letzten Jahres wieder voll im Einsatz und haben seitdem schon wieder 80 Tausend Kilometer im Linienbetrieb (meist U8 und U9) zurückgelegt. Nur 2638 musste sich in der Hauptwerkstatt hinten anstellen und ist noch dort. Aber auch der wird bald wieder fahren.
Interessant ist vielleicht noch der Fakt, dass die Risse vorwiegend an der Serie F79.1 gefunden wurden, die seinerzeit erst nach den F79.2 von Waggonunion (vormals DWM) - möglicherweise unter Termindruck - produziert wurden. Die F79.2 stammen von Orenstein & Koppel Werk Spandau, die eine höhere Fertigungsqualität aufweisen. So wurden fast alle F79.2 zu Zählzügen, die längst die 4 Millionen Kilometermarke überschritten haben. Dennoch sind bei diesen Fahrzeugen außer dem normalen Verschleiß kaum Schäden bekannt geworden.

Ob diese Gutachten eine mögliche Klage der Firma Siemens nun mehr oder eher weniger wahrscheinlich machen, wissen wir nicht. Die Veröffentlichung durch den Senat ist trotzdem richtig.

so long

Mario
Die Frage ist doch auch nicht, ob die Wagen hin sind oder nicht, sondern ausschließlich ob es vor mind. 2 Jahren vorhersehbar war, dass die Wagen in zwei Jahren hin sein werden und nicht erst in 4?, wenn die noch nicht bestellten neuen Fahrzeuge kommen werden. Ab wann war es z. bekannt, dass die Waggon-Union-Wagen eine schlechtere Fertigungsqualität aufweisen?

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Arnd Hellinger
Also das dort eingebundene Sachverständigen-Gutachten mit Fotografien der Risse an den F79 lässt eigentlich kaum Zweifel an der Argumentation der BVG zu - die müssen zeitnah ersetzt werden...

Sorry Arnd, aber das ist absolut nicht die Aussage des Gutachtens. Sondern dass die Wagen erst dann nicht mehr sanierungsfähig wären, wenn sowohl die Verstärkungsbleche als auch die darunter liegenden Träger gerissen sind. Das ist aber bei den in den Gutachten untersuchten Zügen nicht der Fall.

Und ich bin bei Nemo, dass dies so oder so nicht die spannende Frage im Rechtsstreit mit Siemens ist. Sondern eben die Frage, ab wann das Weiterbetriebs-Risiko der Züge bekannt war, und ob dann rechtzeitig die nötigen Maßnahmen eingeleitet wurden.

Viele Grüße
André
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Marienfelde
SenUVK bzw. BVG haben mittlerweile einen Fragenkatalog des Hauptausschusses zur Fahrzeugneubeschaffung der BVG beantwortet. [...]
Hier also der Link zum Text: [www.parlament-berlin.de]

Also das dort eingebundene Sachverständigen-Gutachten mit Fotografien der Risse an den F79 lässt eigentlich kaum Zweifel an der Argumentation der BVG zu - die müssen zeitnah ersetzt werden...

Es ist eigentlich nicht ungewöhnlich, dass die F79 nach fast vierzig Jahren Einsatz schon Risse aufweisen. Ein U-Bahnzug ist in der Regel maximal nur für so einen langen Einsatz vorgesehen.

Die früheren Baureihen mit Wagenkästen aus Stahl und starkem Aluminium haben eine festere Stabilität, so dass nach etwa vierzig Jahren Einsatz noch eine weitere Ertüchtigung lohnt.
Siemens klagt gegen die Entscheidung der Vergabekammer und die Direktvergabe vor dem Kammergericht, sh. hier: [www.rbb24.de]

Dennoch wünsche ich nochmals noch einen schönen Mittwoch,
Marienfelde.
Kurzfassung aus der heutigen Morgenpost, die beim Arzt lag:

:(

Die für diese Woche geplante Bestellung der IK19 darf nicht ausgelöst werden. Das Kammergericht hat die Bestellsperre bis Mai verlängert. Da soll bzgl. der Siemensklage entschieden werden.
Zitat
PassusDuriusculus
Kurzfassung aus der heutigen Morgenpost, die beim Arzt lag:

:(

Die für diese Woche geplante Bestellung der IK19 darf nicht ausgelöst werden. Das Kammergericht hat die Bestellsperre bis Mai verlängert. Da soll bzgl. der Siemensklage entschieden werden.

Das bietet andererseits die Möglichkeit, sich bis Mai noch irgendwie außergerichtlich zu einigen. Vielleicht sollte man doch einmal die Damen Nikutta, Günther und Pop sowie die Herren Spuhler, Kaeser und Kollatz-Ahnen zu einem gemeinsamen vertraulichen Abendessen einladen...

Viele Grüße
Arnd
Wie könnte so eine Einigung aussehen?

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Hat der Senat rein rechtlich die Möglichkeit Schadensersatz freiwillig zu leisten? War nicht auch die Argumentation, dass bei den ausgeschriebenen Kleinprofilfahrzeugen dann weniger bestellt werden und dann bei dem Hersteller dadurch ein Schaden entsteht? Also müsste der Senat doch nur einen Grund finden, wegen der Kleinprofil-U-Bahn nichtmehr mit Siemens verhandeln zu müssen.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.03.2018 13:10 von Nemo.
Zitat
vasarius
Hier online: [www.berliner-zeitung.de]

Zitat
Berliner Zeitung
„Ich bewerte das Verhalten von Siemens als Affront gegen Berlin, gegen die BVG und gegen die Fahrgastinteressen“, sagte Christfried Tschepe vom Fahrgastverband IGEB. – Quelle: [www.berliner-zeitung.de] ©2018

Wenn ein Gericht eine einstweilige Anordnung erlässt, geht es zumindest davon aus, dass es die Möglichkeit gibt, dass der Antrag von Siemens Erfolg haben kann. In diesem Zusammenhang kann man Siemens dann wohl kaum einen Vorwurf machen, dass sie ihre Rechte wahrnehmen. Recht und Gesetz gelten in diesem Staat immerhin sowohl positiv als auch negativ für Unternehmen und auch im Land Berlin.

Zitat
Nemo
Hat der Senat rein rechtlich die Möglichkeit Schadensersatz freiwillig zu leisten? War nicht auch die Argumentation, dass bei den ausgeschriebenen Kleinprofilfahrzeugen dann weniger bestellt werden und dann bei dem Hersteller dadurch ein Schaden entsteht? Also müsste der Senat doch nur einen Grund finden, wegen der Kleinprofil-U-Bahn nichtmehr mit Siemens verhandeln zu müssen.

Ich bin kein Experte, allerdings kann eigentlich eine Klage grundsätzlich vom Kläger zurückgezogen werden. Im Strafverfahren ist das für die Beteiligten etwas schwieriger, weil dort der Kläger die Staatsanwaltschaft ist, allerdings handelt es sich hier nicht um Strafrecht.
Zitat
Arec


Zitat
Nemo
Hat der Senat rein rechtlich die Möglichkeit Schadensersatz freiwillig zu leisten? War nicht auch die Argumentation, dass bei den ausgeschriebenen Kleinprofilfahrzeugen dann weniger bestellt werden und dann bei dem Hersteller dadurch ein Schaden entsteht? Also müsste der Senat doch nur einen Grund finden, wegen der Kleinprofil-U-Bahn nichtmehr mit Siemens verhandeln zu müssen.

Ich bin kein Experte, allerdings kann eigentlich eine Klage grundsätzlich vom Kläger zurückgezogen werden. Im Strafverfahren ist das für die Beteiligten etwas schwieriger, weil dort der Kläger die Staatsanwaltschaft ist, allerdings handelt es sich hier nicht um Strafrecht.

Ich meinte eher, ob der Senat überhaupt zahlen dürfte, also nicht nach einem Richterspruch, sondern vorher. Wenn nicht, dann gäbe es ja keine Möglichkeit der Einigung.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
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