Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 31.03.2018 15:00 |
Zitat
Jay
Ich finde es auch immer ganz toll, wenn jemand mit so einer tollen VBB-Plastekarte ankommt und mich dann fragt, ob er damit irgendwo hin fahren kann. Auf einem Papierticket ist der Gültigkeitsbereich aufgedruckt und jedermann mit ausreichender Tarifkenntnis kann eine Auskunft geben. Bei der Fahrcard kann das nur jemand, der ein passendes Lesegerät hat oder ein NCF-fähiges Endgerät besitzt und die passende App installiert hat.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 31.03.2018 16:07 |
Zitat
Jay
Zitat
IsarSteve
Zitat
Logital
Ich würde unseren Tarif eher positiv als solidarisch beschreiben.
Das hat sehr viel mit dem Wohnort zu tun. ;-)
Mein Wohnort liegt im Tarifbereich A und ich empfinde es so, wie der im B-Bereich wohnende Logital. Probleme sehe ich eher an der Stadtgrenze mit dem Übergang zum Wabenbereich.
Von einem entfernungsabhängigen Tarif halte ich dagegen gar nichts, denn für die zurückzulegende Entfernung kann der Nutzer oft nichts und für die Angebotsqualität noch weniger.
Als ich im letzten Jahr zum Bürgeramt "durfte", hatte ich die Auswahl zwischen Tiergarten und Biesdorf. Ich fuhr ins weiter entfernte Biesdorf, weil ich da direkt mit der U-Bahn hin kam.
Ich finde es auch immer ganz toll, wenn jemand mit so einer tollen VBB-Plastekarte ankommt und mich dann fragt, ob er damit irgendwo hin fahren kann. Auf einem Papierticket ist der Gültigkeitsbereich aufgedruckt und jedermann mit ausreichender Tarifkenntnis kann eine Auskunft geben. Bei der Fahrcard kann das nur jemand, der ein passendes Lesegerät hat oder ein NCF-fähiges Endgerät besitzt und die passende App installiert hat.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 31.03.2018 16:14 |
Zitat
Wollankstraße
Verstehe auch nicht, warum auf der FahrCard der Gültigkeitsbereich nicht aufgedruckt ist.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 31.03.2018 16:15 |
Zitat
Wollankstraße
Beispiel: Familie in Brandenburg, Vater muß jeden Tag nach A fahren, Mutter nur bis B und die Kinder nur zwei Waben weiter zur Schule. Und auf den Karten stehen ja auch nicht die Namen.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 31.03.2018 16:45 |
Zitat
JeDi
Zitat
Wollankstraße
Verstehe auch nicht, warum auf der FahrCard der Gültigkeitsbereich nicht aufgedruckt ist.
Weil der Trick an der Fahrcard ja ist, dass man ohne Vorlage der Chipkarte sein Abo ändern kann.
Zitat
Wollankstraße
Familie in Brandenburg, Vater muß jeden Tag nach A fahren, Mutter nur bis B und die Kinder nur zwei Waben weiter zur Schule.
Zitat
JeDi
Weil der Trick an der Fahrcard ja ist, dass man ohne Vorlage der Chipkarte sein Abo ändern kann.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 31.03.2018 18:23 |
Zitat
JeDi
Zitat
Wollankstraße
Verstehe auch nicht, warum auf der FahrCard der Gültigkeitsbereich nicht aufgedruckt ist.
Weil der Trick an der Fahrcard ja ist, dass man ohne Vorlage der Chipkarte sein Abo ändern kann.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 31.03.2018 18:25 |
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
JeDi
Weil der Trick an der Fahrcard ja ist, dass man ohne Vorlage der Chipkarte sein Abo ändern kann.
Worin soll denn da der Vorteil bestehen? Wenn ich zum Kundenzentrum fahre, um irgendwas ändern zu lassen, mache ich das ja wohl kaum ohne die Karte.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 31.03.2018 18:32 |
Zitat
Jay
@alexbln: Du kannst dein Abo jederzeit ändern, nur sind die Konditionen dafür nicht unbedingt attraktiv. Eine Änderung von AB zu ABC dürfte als Aufwertung recht einfach sein, aber eine Abwertung von ABC zu AB könnte da auf Probleme stoßen. Halbjahres-Abos gibt es leider (abseits der Semestertickets) nicht.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 31.03.2018 19:18 |
Zitat
Jay
Nein, das geht nicht ohne die Chipkarte, denn irgendwie muss der neue Tarif ja auf jener vermerkt werden.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 31.03.2018 19:20 |
Zitat
Logital
in der billigsten Tarifstufe (vermutlich zwei Waben)
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 31.03.2018 20:10 |
Zitat
JeDi
Zitat
Jay
Nein, das geht nicht ohne die Chipkarte, denn irgendwie muss der neue Tarif ja auf jener vermerkt werden.
Dafür gibt es ja Aktionslisten, sodass die Lese-/Schreibgeräte (im Bus, an den Schaffnergameboys, in Kundenzentren) die Änderung verteilen können. Ob das derzeit im VBB praktiziert wird, weiß ich nicht, spezifiziert ist es aber. Zumindest Kartensperrungen werden über die Aktionslisten verteilt.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 31.03.2018 21:02 |
Zitat
Wollankstraße
Verstehe auch nicht, warum auf der FahrCard der Gültigkeitsbereich nicht aufgedruckt ist.
Kann doch zu Verwechselungen führen.
Beispiel: Familie in Brandenburg, Vater muß jeden Tag nach A fahren, Mutter nur bis B und die Kinder nur zwei Waben weiter zur Schule. Und auf den Karten stehen ja auch nicht die Namen.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 05.05.2018 14:36 |
Zitat
Was macht die BVG eigentlich mit den ungültigen Fahrcards nach Kündigung des Abos? Man erhebt eine Gebühr i.H.v. 10,-€ wenn die Karte nicht innerhalb von 10 Tagen nach Aboende zurückgegeben wird.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 06.05.2018 19:51 |
Zitat
kuwe73
Was macht die BVG eigentlich mit den ungültigen Fahrcards nach Kündigung des Abos? Man erhebt eine Gebühr i.H.v. 10,-€ wenn die Karte nicht innerhalb von 10 Tagen nach Aboende zurückgegeben wird.
Riecht für mich sehr nach Schikane und erinnert mich an das SIM-Karten-Pfand, der von einigen Mobilfunkprovidern berechnet wurde. Diese Praxins wurde dann jedoch mal gerichtlich gekippt.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 06.05.2018 21:32 |
Zitat
Arec
Besonders toll ist, dass die BVG das Schreiben mit der Kündigungsbestätigung duplex, also beidseitig bedruckt versendet. Auf der Vorderseite steht die Bestätigung und alles, was der Kunde erwartet in einem solchem Schreiben. Auf ddr Rückseite steht nur, dass man die Karte zurückgeben muss, weil sonst 10 Euro berechnet werden. Darauf fällt wohl auch so mancher rein, nimmt das Schreiben mit dem gewünschten Termin zu Kenntnis und denkt, das alles erledigt sei, dann kommt die Abbuchung von Konto...
Zitat
Trittbrettfahrer
In der Regel zahlt man beim Erwerben der Karte einen geringen Betrag als Pfand, den es bei Abgabe wieder zurückgibt.