Zitat
PassusDuriusculus
Und es ist auch kein Einchecken
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 27.02.2018 18:35 |
Ganz ehrlich: Der 'Skandal' ist schon sehr konstruiert. Würde die BVG gerne Bewegungsprofile erhalten, würde sie einfach die MAC-Adressen der WiFi/Bluetooth-Module von Mobiltelefonen sammeln. Das ist schneller und zuverlässiger als die über die FahrCard. Letztgenannte ist ja auch übertragbar.Zitat
Lopi2000
Es gab immerhin genügend Beteuerungen, dass keine Daten, die das Erstellen von Bewegungsprofilen ermöglichen, gespeichert werden sollen. Beim Skandal 2015 wurde aufgedeckt, dass auf der Karte selbst Daten, die dies ermöglichen, unverschlüsselt gespeichert wurden.
Das hat nichts zu bedeuten, da in Berlin ja kein klassisches Eincheck-/Auscheck-System existiert.Zitat
Alter Köpenicker
Von der Sache her hast Du ja Recht. Allerdings wird in dem Video auch immer vom Einchecken gesprochen und sogar das Gerät selbst behauptet von der zuletzt doppelt vorgehaltenen Fahrkarte, sie sei bereits eingecheckt.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 27.02.2018 18:45 |
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Ganz ehrlich: Der 'Skandal' ist schon sehr konstruiert. Würde die BVG gerne Bewegungsprofile erhalten, würde sie einfach die MAC-Adressen der WiFi/Bluetooth-Module von Mobiltelefonen sammeln. Das ist schneller und zuverlässiger als die über die FahrCard. Letztgenannte ist ja auch übertragbar.Zitat
Lopi2000
Es gab immerhin genügend Beteuerungen, dass keine Daten, die das Erstellen von Bewegungsprofilen ermöglichen, gespeichert werden sollen. Beim Skandal 2015 wurde aufgedeckt, dass auf der Karte selbst Daten, die dies ermöglichen, unverschlüsselt gespeichert wurden.
Das hat nichts zu bedeuten, da in Berlin ja kein klassisches Eincheck-/Auscheck-System existiert.Zitat
Alter Köpenicker
Von der Sache her hast Du ja Recht. Allerdings wird in dem Video auch immer vom Einchecken gesprochen und sogar das Gerät selbst behauptet von der zuletzt doppelt vorgehaltenen Fahrkarte, sie sei bereits eingecheckt.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 28.02.2018 10:18 |
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 28.02.2018 10:28 |
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 28.02.2018 15:51 |
Zitat
T6Jagdpilot
Letzlich führt man ja bei ordnungsgemäß bezahltem Abo einen gültigen Fahrausweis mit der Fahrcard mit sich.
Da würde mich ein nicht "Pieps" oder nicht grünes Lämpchen vom Einsteigen nicht abhalten,
und da man ja zusichert keine Daten auf die Karte zu schreiben, auch später nicht nachvollziehbar ob oder ob nicht...
Ein technischen Defekt der Karte oder Lesegeräte kann man ja dem Kunden nicht anlasten.
Auch wenn ich als Dienstausweisbesitzer mit dem Prob nicht belastet bin,Kontrollettis würde ich abtreten lassen.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 28.02.2018 15:52 |
Zitat
T6Jagdpilot
[...]
Ein technischen Defekt der Karte oder Lesegeräte kann man ja dem Kunden nicht anlasten.
[...]
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 01.03.2018 17:30 |
Zitat
Jay
Genau das passiert aber. Funktioniert die FarceCard nicht korrekt, dann wird sie eingezogen und der Kunde hat die Rennerei, muss sich Ersatztickets kaufen und die hinterher zur Erstattung einreichen. Es gibt inzwischen schon die eine oder andere haarsträubende Geschichte dazu.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 01.03.2018 17:40 |
Zitat
Nordender
Mit graust vor dieser FahrCard.
Zitat
Nordender
[Postbank]
zwischenzeitlich mußte für ich für jede Papier-Überweisung einzeln bezahlen, keine Kulanz, keine Pauschale für die Buchungen...totaler Online-Zwang mit dem genialen TAN-Generator, ohne Karte geht nichts.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 01.03.2018 20:27 |
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Nordender
[Postbank]
zwischenzeitlich mußte für ich für jede Papier-Überweisung einzeln bezahlen, keine Kulanz, keine Pauschale für die Buchungen...totaler Online-Zwang mit dem genialen TAN-Generator, ohne Karte geht nichts.
Eine infame Unterstellung.
Neben dem Verifizierungsverfahren mit dem TAN-Generator gibt es die SMS-TAN sowie BestSign, da benötigt man bestenfalls nur seinen Fingerabdruck; dieser TAN-Generator ist das umständlichste, was es gibt. Meine Girokarte benötige ich nur äußerst selten und zum bloßen Überweisen schon gar nicht.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 01.03.2018 22:23 |
Ich glaube, da schaut man dann eher ins Smartphone der betreffenden Person. Ist genauer, schneller und spuckt auch noch präziser die Start- und Zieladresse aus.Zitat
Nemo
Naja, es reicht dann ja manchmal wenn man gucken kann, ob jeden Donnerstag, während man beim Sport ist, eine Fahrt von der Adresse der eigenen Wohnung zur Adresse des Geliebten der Freundin stattfindet...
Die Realität ist mal wieder alles andere als kundenfreundlich. Gerade bei der Abokunden sollte das Kontrollpersonal direkt feststellen können, ob jemand ein gültiges Abo hat. Und dann wäre einfach dem Abokunden eine Monatskarte im Papierformat auszustellen und automatisch ein Versand einer neuen FahrCard auszulösen.Zitat
Arec
Die Realität ist aber wohl so, dass bei einer defekten Karte erst mal die Karte vom Kontrollpersonal eingezogen wird, du eine EBE bekommst und das dann alles hinterher klären kannst, innerhalb der gewohnt kurzen Frist. Für die Zwischenzeit muss man sich dann erst mal irgendwie Fahrscheine kaufen, die, wie hier wohl berichtet wurde, später erstattet werden. Da du mit der EBE nur bis zum Zielort fahren darfst, musst du also immer genug Geld mindestens für die Rückfahrt einstecken haben, da die die "Fahrcard" jederzeit unvorhersehbar entzogen werden kann.
Ich sehe es eher als Zwang an, wenn ich wegen Bankgeschäften erst mal zu einer Filiale muss, obwohl das alles bequem von Zuhause aus geht. In Berlin gibt es genug Banken, die nicht so einen ollen TAN-Generator wie die Postbank nutzen. Ich bestätige bspw. meine Bankgeschäfte über eine Mobil-App, wo ich zudem genau sehen kann, was genau in der Transaktion steckt. Das ist damit sicherer als iTAN oder TAN-Generatoren, da auch Man-in-the-Middle-Attacken praktisch ausgeschlossen sind.Zitat
Nordender
totaler Online-Zwang mit dem genialen TAN-Generator, ohne Karte geht nichts.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
In Berlin gibt es genug Banken, die nicht so einen ollen TAN-Generator wie die Postbank nutzen.
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 01.03.2018 23:21 |
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Nordender
[Postbank]
zwischenzeitlich mußte für ich für jede Papier-Überweisung einzeln bezahlen, keine Kulanz, keine Pauschale für die Buchungen...totaler Online-Zwang mit dem genialen TAN-Generator, ohne Karte geht nichts.
Eine infame Unterstellung.
Neben dem Verifizierungsverfahren mit dem TAN-Generator gibt es die SMS-TAN sowie BestSign, da benötigt man bestenfalls nur seinen Fingerabdruck; dieser TAN-Generator ist das umständlichste, was es gibt. Meine Girokarte benötige ich nur äußerst selten und zum bloßen Überweisen schon gar nicht.
Anonymer Benutzer
Re: Lesegerät zur fahrCard muss ab 1.3. zwingend genutzt werden 02.03.2018 00:54 |