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Krise bei der Berliner U-Bahn
geschrieben von Marienfelde 
Zitat
B-V 3313
Zitat
Chep87
Sie lässt Ausnahmen zu, ob die Ausnahme in diesem Fall greift, ist strittig und gewiss nicht so eindeutig wie du es schreibst, daher gibt es bald ein Gerichtsurteil und alle sind glücklich, denn dann ist die Sache auch für zukünftige Aktionen geklärt. Nicht mehr und nicht weniger schreibt schallundrausch - das solltest doch auch du so langsam verstehen?

Siemens agiert nicht in einem luftleeren Raum. Vielleicht verstehst du ja endlich, dass Siemens moralisch kein Recht zu der Klage hat. Der juristische Weg steht hier gar nicht zur Debatte.

Siemens hat die Pflicht, für seine Eigentümer (Aktionäre) das Optimale herauszuholen. Im schlimmsten Fall machen sich die Führungskräfte sonst wegen Untreue strafbar.

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Nicht-dynamische Signatur
Zitat
Lehrter Bahnhof
Siemens hat die Pflicht, für seine Eigentümer (Aktionäre) das Optimale herauszuholen. Im schlimmsten Fall machen sich die Führungskräfte sonst wegen Untreue strafbar.

Komisch, bei Bombardier sieht man das wohl anders...

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
Lehrter Bahnhof
Siemens hat die Pflicht, für seine Eigentümer (Aktionäre) das Optimale herauszuholen. Im schlimmsten Fall machen sich die Führungskräfte sonst wegen Untreue strafbar.

Komisch, bei Bombardier sieht man das wohl anders...

Vielleicht sähe sich Bombardier grundsätzlich nicht in der Lage, irgendwie zeitnah Fahrzeuge zu liefern. Immerhin baut man gerade eine Menge anderer Fahrzeuge für BVG und DB und ich meine auch für weiter Kunden, so dass eine mittelfristige Auslastung der Produktionskapazitäten denkbar ist und man überhaupt gar keinen Schaden geltend machen kann.

Letztlich wird man wohl auch nachweisen müssen, dass man überhaupt in der Lage wäre, im Rahmen einer marktüblichen Zeit - und nicht irgendwann in ferner Zukunft - ein funktionierendes Fahrzeug zu liefern, also dass es überhaupt die Möglichkeit gegeben hätte, eine reguläre Ausschreibung auch zu bedienen.
Wie ja hier oft schon geschrieben und allseits bekannt: Siemens hat auf Anfrage der BVG mitgeteilt, nicht liefern zu können.
Also was soll diese Klage ? Arbeitsbeschaffung für die Justiz ?

Und für den letzten Satz mir nicht wieder Populismus vorwerfen......

**** Viele Grüße **** bleibt gesund !
Zitat
Wollankstraße
Wie ja hier oft schon geschrieben und allseits bekannt: Siemens hat auf Anfrage der BVG mitgeteilt, nicht liefern zu können.

Nach einer Ausschreibung hätte man aber mehr Vorlaufzeit - dann könnte Siemens möglicherweise liefern...
Das Problem mit der F79 scheint ja ziemlich plötzlich aufgetreten zu sein. Klar daß da BVG und Senat lange gepennt haben. Aber was soll man jetzt machen ?
Eine U-Bahn-Krise auslösen, weil es um Befindlichkeiten der Wirtschaft geht, zu Lasten der Bevölkerung ? Kann ja wohl nicht sein.

**** Viele Grüße **** bleibt gesund !
Zitat
Wollankstraße
Das Problem mit der F79 scheint ja ziemlich plötzlich aufgetreten zu sein.

Ob ihr wirklich richtig steht, seht ihr wenn das Licht angeht. Ach nein, genau das lässt Siemens jetzt ja juristisch prüfen. Kam die Nachricht des schlechten Zustandes wirklich plötzlich (oder hat man so lange gewartet, bis man glaubte, seinem Lieblingslieferanten den Auftrag zuzuschustern? Kann man die Fahrzeuge wirklich nicht mehr flicken, bis eine reguläre Ausschreibung durch ist?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.03.2018 17:15 von JeDi.
Klar, eine Prüfung der F79 sollte schon sein, aber man sollte keine Zeit verlieren, bis "das Kind in den Brunnen gefallen ist".
Sollten dann trotzdem die F79 zu reparieren sein, wären die dann doch für Verstärkerfahrten einsetzbar. Die Stadt wird immer voller und wir brauchen mehr Kapazität bei U-Bahn und den anderen Verkehrsmitteln.

Nur jetzt muß erstmal praktisch gehandelt werden und nicht auf rechtlichen Sachen herumgeritten werden. Hätten wir diese Situation nach 1945 gehabt, neue Züge und Reperaturen erstmal ausschreiben ? Prost Mahlzeit.

**** Viele Grüße **** bleibt gesund !
Anonymer Benutzer
Re: Krise bei der Berliner U-Bahn
10.03.2018 17:56
@Wollankstraße: Gesetz ist Gesetz. Wozu Gesetze, wenn man die nur anwendet, wenn es einem passt? Man kann sich doch nicht aussuchen, wann Gesetze gelten und wann man geltendes Recht aushebelt.

Ein anderes Beispiel: Ein Obdachloser geht in einen Supermarkt und klaut Lebensmittel, weil er Hunger hat und es bei der Bahnhofsmission nichts mehr gab. Der Supermarkt zeigt ihn an. Ist nun der Supermarkt schuld und verdient dafür einen Shitstorm?
Zitat
Railroader
Man kann sich doch nicht aussuchen, wann Gesetze gelten und wann man geltendes Recht aushebelt.

Siemens kann und macht das wie nun schon mehrfach geschrieben.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
Railroader
Man kann sich doch nicht aussuchen, wann Gesetze gelten und wann man geltendes Recht aushebelt.

Siemens kann und macht das wie nun schon mehrfach geschrieben.

Das ist davon unabhängig. Die Vogelfreiheit wurde abgeschafft, heute kann sich selbst ein rechtskräftig verurteilter Verbrecher auf seine Rechte berufen. Das bezieht sich nicht nur auf andere Rechte, sondern selbst auf die Rechte, gegen die ein Verbrecher verstoßen hat: Auch ein Dieb hat weiterhin das Recht auf Eigentum und kann dies auch einklagen. Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn die Rechte durch richterliches Urteil entzogen wurden.

Und das ist insgesamt auch gut so, alles andere würde nur zu eine Spirale an Rechtsverstößen führen. Was wäre dann bezüglich des (bisher nur behaupteten) Vergaberechtsverstoß? Darf ich jetzt auch bei der BVG einfach schwarz fahren, und wenn die BVG mich dann verklagen will oder ich Inkassobriefe erhalte, ist das moralisch verwerflich von der BVG, immerhin hat sie ja auch die U-Bahn-Wagen freihändig mit Beliebigkeit vergeben?



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.03.2018 18:06 von Arec.
Fällt dir nichts mehr ein, dass jetzt schon das Strafrecht mit einbezogen werden muss? Traurig.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Wie gesagt, die Herumreiterei auf Paragraphen nützt der Bevölkerung und den Fahrgästen nichts. es muß gehandelt werden, also schnell neue IK-Züge für das Großprofil.

Soll ich etwa in einem Notfall (Feuer, Einbruch, gesundheitliche Probleme) erst mal eine Ausschreibung starten ? Die Regelungen gehen doch an der Praxis vorbei...

**** Viele Grüße **** bleibt gesund !



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.03.2018 18:13 von Wollankstraße.
Zitat
B-V 3313
Fällt dir nichts mehr ein, dass jetzt schon das Strafrecht mit einbezogen werden muss? Traurig.

Das trifft auch auf alle anderen Rechtgebiete zu: Wenn dein Nachbar gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz mit lärmenden Partys verstößt, hat er dennoch weiterhin Anspruch darauf, dass du das nicht tust.

Wenn bei dir regelmäßig der Rettungsweg zu deinem Haus zugeparkt wird, hat der jenige, der da Parkt, trotzdem Anspruch darauf, dass der Rettungsweg zu seinem Haus freigehalten wird. Auch hast du deswegen nicht das Recht, wegen "ausgleichender Gerechtigkeit" anderswo zu parken.

Wenn eine Behörde dir gegenüber einen Rechtsakt nicht rechtzeitig erlässt, kannst du sie auf Untätigkeit verklagen. Dennoch hast du nicht das Recht, künftig auch gesetzliche oder behördlich gesetzte Fristen grundlos verstreichen zu lassen.

So zieht sich das durch, egal ob Zivilrecht, Strafrecht, Nebenstrafrecht, Verwaltungsrecht, …

Es ist zudem überhaupt nicht die Aufgabe der BVG, über die Einhaltung von Exportbestimmungen für Turbinen zu wachen und dies gegebenenfalls mit dem Entzug von Schienenfahrzeugaufträgen zu sanktionieren. Es ist auch meines Wissens nach überhaupt noch nicht zweifelsfrei belegt worden, dass dieser Verstoß von Siemens und nicht vom Auftragnehmer begangen wurde, es ist auch gar nicht bekannt, ob nicht eine ganz andere Siemens-Tochtergesellschaft daran beteiligt war, die überhaupt gar keine Schienenfahrzeuge herstellt. Sippenhaft?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.03.2018 18:15 von Arec.
Zitat
Arec
Darf ich jetzt auch bei der BVG einfach schwarz fahren, und wenn die BVG mich dann verklagen will oder ich Inkassobriefe erhalte, ist das moralisch verwerflich von der BVG, immerhin hat sie ja auch die U-Bahn-Wagen freihändig mit Beliebigkeit vergeben?

Aber nur in den illegalen IK-Fahrzeugen, die kriegen dann eine schwarze Bauchbinde!

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Anonymer Benutzer
Re: Krise bei der Berliner U-Bahn
10.03.2018 18:14
Es stimmt doch aber nun mal, was Arec schreibt. Es mag ja völlig richtig sein, dass das Vorgehen von Siemens moralisch nicht in Ordnung ist. Es ist aber völlig rechtens nach unseren Gesetzen. Wenn Siemens gegen Gesetze verstößt, wird sie sich dafür verantworten müssen. Es versagt ihr aber nicht ihre Rechte.
Zitat
Arec
Es ist zudem überhaupt nicht die Aufgabe der BVG, über die Einhaltung von Exportbestimmungen für Turbinen zu wachen und dies gegebenenfalls mit dem Entzug von Schienenfahrzeugaufträgen zu sanktionieren.

Was nimmt man eigentlich um sich solche Zusammenhänge ausdenken zu können?

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Jetzt könnte ich auch wie andere Foristen so argumentieren, Siemens-Mitarbeiter oder Siemens-Aktionäre....?

War nur ein Scherz, duck und weg.... :-)
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Railroader
Es mag ja völlig richtig sein, dass das Vorgehen von Siemens moralisch nicht in Ordnung ist.

Gratulation! Du hast es verstanden! :-)

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
Arec
Es ist zudem überhaupt nicht die Aufgabe der BVG, über die Einhaltung von Exportbestimmungen für Turbinen zu wachen und dies gegebenenfalls mit dem Entzug von Schienenfahrzeugaufträgen zu sanktionieren.

Was nimmt man eigentlich um sich solche Zusammenhänge ausdenken zu können?

Das weiß ich leider nicht, meines Wissens nach kam das Vorbringen dieses Zusammenhangs von dir. Siehe hier
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