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Ausländerdiskriminierung durch BVG-Kontrolleure?
geschrieben von Oso Blanco 
Seit langem hatte ich ich mich über die Warnung im "Berliner Fenster" gewundert, daß die Kontrolleure der BVG gefälschte Fahrausweise sofort erkennen würden. Bisher hätte ich nämlich auch unbemerkt eine billige Farbkopie vorzeigen können, da die Kontrolleure meine Monatskarte nur von weitem und hinter der Folie meiner Brieftasche zu sehen bekamen. Offensichtlich reichte diese flüchtige Betrachtung zur Feststellung der Echtheit meines Fahrausweises.

Dann erzählte mir meine Frau kürzlich, daß es ihr (leicht als Nicht-Deutsche erkennbar) schon mehrmals passiert sei, daß sie ihre Monatskarte auspacken und dem Kontrolleur aushändigen mußte, der sie dann mit kritisch-prüfendem Blick einer genauen Untersuchung unterzog. Auch die anderen anwesenden ausländischen Mitbürger im Abteil wurden dieser Prozedur unterzogen, während die Deutschen Landsleute lediglich von Weitem mit ihrem Fahrschein winken mußten.

Merkwürdes Verhalten, insbesondere in Anbetracht der Anzahl von ausländischen Touristen, die wir hier in Berlin haben. Echt weltstädtisch, macht einen super Eindruck. Aber Ausländer waren in Deutschland ja schon immer was Verdächtiges ...
Ich habe meine Karte im Portemonai hinter einer Folie und muß sie auch ständig herauskramen. Bei der S-Bahn öfter als bei BVG Kontrollen (die zivilen).
Auch viele Busfahrer bestehen darauf (meist abends).
Ich sehe aber nicht ausländisch aus. Was soll also so eine Unterstellung?
Wie sieht das denn überhaupt mit dem anfassen aus - ist das nicht eigentlich untersagt?
Ich kenne es nur von Ausweiskontrollen, und da wurde uns bei der Wache immer eingetrichtert die Dinger ja nicht anzufassen. Die Bregründung ist auch einfach, man könnte a behaupten mehr als nur den Ausweis ausgehändigt zu haben, und dieses "mehr" (z.B. 20 Euro) zurückzuverlangen. Das könnte dann ziemlich unschön werden, da ja dann Aussage gegen Aussage steht. - Wer bekommt so eine "Übergabe" schon genau mit.
Und die Echtheit sollte man schließlich auch ohne anfassen ergründen können.
.-
15.03.2005 22:18
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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.02.2012 00:00 von André Loop.
Frank Diebach schrieb:
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> Ich habe meine Karte im Portemonai hinter einer
> Folie und muß sie auch ständig herauskramen. Bei
> der S-Bahn öfter als bei BVG Kontrollen (die
> zivilen).
> Auch viele Busfahrer bestehen darauf (meist
> abends).
> Ich sehe aber nicht ausländisch aus. Was soll also
> so eine Unterstellung?

Naja, wenn bei ein und derselben Kontrolle die Ausländer ihre Fahrscheine auspacken müssen, während die Deutschen dies nicht tun müssen ... kommt dir das nicht irgendwie komisch vor? Ich selbst mußte noch NIE meine Monatskarte irgendwem näher vorzeigen. Theoretisch könnte ich mir eine malen, und niemand würde es merken.

Meine Frau fand das jedenfalls sehr verletzend, daß man anscheinend nur seines ausländischen Aussehens wegen gleich als potentieller Schwarzfahrer oder gar Fahrkartenfälscher angesehen wird. Ich stehe dann immer da und versuche ihr irgendwie zu erklären, daß ja nicht alle Deutschen so sind. Sie lebt eh schon nicht besonders gerne in Deutschland im allgemeinen und Berlin im besonderen, und solche Vorfälle helfen nicht gerade dabei, sich hier heimisch zu fühlen.

Jay schrieb:
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> Wie sieht das denn überhaupt mit dem anfassen aus -
> ist das nicht eigentlich untersagt?

Er hat die Karte nicht nur angefaßt, sondern sogar mit dem Fingernagel darauf rumgekratzt. Aber versuch mal, als Ausländer, der (noch) nicht so fließend Deutsch kann, eine Diskussion darüber anzufangen.
Hmm, es ist also scheinbar erlaubt. Da stellt sich die Frage, wie das ganze dann rechtlich abgesichert ist, damit das genannte Bsp. eben nicht auftritt. Oder muss es erst einmal jemand versuchen, damit das passiert? Nuja, egal... Ich musste auch schon das eine oder andere Mal ne Fahrkarte zur genaueren Begutachtung aus der Hand geben, aber seitdem ich Student bin meinen Studentenausweis aus Fahrkarte hab, ist mir das noch nicht passiert. Da ist ja eh nur ein Aufkleber drauf.
Aber kontrollmäßig kanns ja bekanntlich jeden treffen, wenn die Kontrolleure die nicht zur BVG gehören schlechte Laune haben.
.-
15.03.2005 23:14
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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.02.2012 00:19 von André Loop.
bitte was soll denn das Beispiel mit dem 20,- € Schein. Du meintest das - wenn ich den Fahrausweis zurückgebe - der Kunde mir dann sagt das er mir noch 20,- € in die Hand gedrückt hat? Hähhh! Was soll das denn? Wenn ich Fahrausweisprüfer bin, dann kontrolliere ich Fahrausweise und keine Geldscheine auf Ihre Echtheit. Oder hast Du schon mal jemanden gesehen der freiwillig seine Geldbörse aus der Hand gibt nur damit andere die Fahrausweise überprüfen können. Das ist doch Schwachsinn.

Ich kenne das aus meiner Erfahrung so, das man Einzelfahrausweise hinter Folien oder den Gitternetzen im Portemonnaie hervorholen LÄSST um die Echtheit zu überprüfen. Denn man kann hinter beiden genannten Variaten keinerlei Merkmale der Manipulation (Wachs, Klebestreifen, ect.) feststellen. Und §6 (4) sagt ja eindeutig aus, das dies nicht verboten ist.
Das ist ein Rechtsbeispiel, das mir für Ausweiskontrollen eingeschärft wurde. Natürlich gibt dir keiner einfach so einen 20 Euro-Scheinchen, aber kannst du das auch BEWEISEN, wenn jemand behauptet, der wäre bei dem (Fahr)ausweis dabei gewesen? Da dies ein Rechtsproblem (zumindest bei der Bundeswehr) darstellt, würde mich einfach mal interessieren, wie ob/wie diese Frage beim VBB geregelt ist.
Und anfassen kann man das Ding auch, ohne es dem gegenüber aus der Hand zu nehmen - sollte es denn nötig sein.

Anonymer Benutzer
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17.03.2005 15:20
Beitrag auf Wunsch des Autors gelöscht



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.08.2006 11:34 von maraxla26.
Genau das ist der Punkt. Vor allem, da die Kontrolleure ja meist alleine dastehen und der Rest vom Team irgendwo anders im Wagen unterwegs ist. Und die "3.Person" muss ja vorher festgelegt werden, bevor man das Ding in die Hand nimmt.
Vielleicht sollte ichzu dem Thema mal eine "kleine Anfrage" starten ;)
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