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Zur DSGVO
geschrieben von Tradibahner 
Zur DSGVO
02.05.2018 13:22
hab ich mal etwas sinnvolles zum Thema gefunden:

[www.rechtzweinull.de]

daraus für uns Fotografen eventuell interessant:

Zitat

FOTOS DÜRFEN UNTER DER DSGVO NUR NOCH MIT SCHRIFTLICHER EINWILLIGUNG DER ABGEBILDETEN VERÖFFENTLICHT WERDEN. DAS GILT AUCH FÜR GRUPPENFOTOS AUF ÖFFENTLICHEN VERANSTALTUNGEN

DAS IST FALSCH.

Tatsächlich ist die Aufnahme und/oder Veröffentlichung von Personenfotos als Verarbeitung personenbezogener Daten zu werten, für die grundsätzlich die DSGVO eingreift.

Auf der Grundlage von Art. 85 DSGVO kann der nationale Gesetzgeber aber gesetzliche Ausnahmen und Abweichungen von der DSGVO vorsehen. Nach Aussagen verschiedener Europapolitiker, die bei der DSGVO mitgewirkt haben, ist das Kunsturhebergesetz (KUG) als enstprechende gesetzlichen Spezialregelung zu werten.

Damit bleibt es schlussendlich bei den altbewährten Vorgaben der §§ 22 und 23 KUG zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Fotos.

Selbst wenn man das für spezifische Verarbeitungsvorgänge anders sehen kann, so bleibt neben der Einwilligung stets auch die Legitimation über berechtigte Interessen, die aufgrund der vorzunehmenden Interessenabwägung sogar weitergehenden Spielraum als § 23 KUG schaffen könnte. Schlussendlich wird eine Person, die als Teil einer öffentlichen Veranstaltung fotografiert wird, vernünftigerweise erwarten müssen, auf diesem Bild auch veröffentlicht zu werden.

Auch dieses Thema, welches derzeit in diversen Facebookgruppen dramatisiert wird, wird sicher nicht so heiß gegessen werden, wie es gekocht wird.

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!



Re: Zur DSGVO
02.05.2018 16:34
Dazu die Einschätzung einer Anwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht, die zu gegenteiligem Schluss kommt. Mit dem Hinweis, dass derzeit noch große Rechtsunsicherheit zu dem Thema herrscht.

[www.ipcl-rieck.com]

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Re: Zur DSGVO
02.05.2018 17:32
Na toll. Ab dem 25.05. 2018 ist also das Fotografieren im öffentlichen Raum nur noch gestattet, wenn Straßen, Plätze, Landschaften und Räume absolut menschenleer sind oder man sich wieder mit teurer analoger Filmerei und Fotografie abmüht? Soll mit der Datenschutzgrundverordnung denn das private Fotografieren verboten werden?

Gruß
Micha

Die DSGVO ist mal wider gut gemeint, aber nicht gut gemacht.
Re: Zur DSGVO
02.05.2018 18:04
Ihr könnt aber auch unterschreiben: [www.openpetition.de]

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!



Re: Zur DSGVO
03.05.2018 01:03
Sorry, ich habe jetzt auf die Schnelle weder gefunden was DSGVO heißt, noch um was es eigentlich wirklich geht. Ich habe das ganze nur überflogen.
Ich darf also keine Straße mit Personen fotografieren?
Re: Zur DSGVO
03.05.2018 01:42
Straßen schon, Personen nur noch mit deren ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung. Grund: mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung der EU) gelten ab 25.05.2018 digitale Fotos von erkennbar abgebildeten Personen als Erhebung und Verarbeitung zu schützender personengebundener Daten. Die bisher geltende und aus dem Urheberrecht kommende Reglung, dass z.B. bei Fotos von Straßenszenen die Einwilligung von dort zufällig auftauchender und für die fotografische Darstellung des eigentlichen Hauptmotives (Bauwerke, Busse, Straßenbahnen ...) unwesentlicher Personen nicht erforderlich ist, weil sie als fotografisches Beiwerk gelten, scheint damit zu entfallen.

Gruß
Micha




1 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.05.2018 01:47 von Micha.
Jay
Re: Zur DSGVO
03.05.2018 01:54
Zitat
Micha
Straßen schon, Personen nur noch mit deren ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung. Grund: mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung der EU) gelten ab 25.05.2018 digitale Fotos von erkennbar abgebildeten Personen als Erhebung und Verarbeitung zu schützender personengebundener Daten. Die bisher geltende und aus dem Urheberrecht kommende Reglung, dass z.B. bei Fotos von Straßenszenen die Einwilligung von dort zufällig auftauchender und für die fotografische Darstellung des eigentlichen Hauptmotives (Bauwerke, Busse, Straßenbahnen ...) unwesentlicher Personen nicht erforderlich ist, weil sie als fotografisches Beiwerk gelten, scheint damit zu entfallen.

Gruß
Micha

Genau das ist eben die (auch weiter oben schon) aufgeworfene Frage: Wie verhält sich das Kunsturhebergesetz zur DSVGO? Der deutsche Gesetzgeber war leider (bisher) nicht willens hier eine eindeutige Regelung festzulegen, wodurch diese ganze Unsicherheit entsteht. Er hat nun noch 3 Wochen Zeit, um Klarheit zu schaffen, ansonsten wird das Thema auf jeden Fall mal wieder von den Gerichten geklärt werden.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Re: Zur DSGVO
03.05.2018 07:56
Zitat
GraphXBerlin
Sorry, ich habe jetzt auf die Schnelle weder gefunden was DSGVO heißt, noch um was es eigentlich wirklich geht. Ich habe das ganze nur überflogen.
Ich darf also keine Straße mit Personen fotografieren?

Doch das darfst du auch weiterhin ohne Einschränkungen, wenn du analog fotografierst oder digital und dann die Aufnahmen nur für dich behältst und niemandem zeigst.
Re: Zur DSGVO
03.05.2018 08:42
Zitat
Havelländer
Zitat
GraphXBerlin
Ich darf also keine Straße mit Personen fotografieren?

Doch das darfst du auch weiterhin ohne Einschränkungen, wenn du analog fotografierst oder digital und dann die Aufnahmen nur für dich behältst und niemandem zeigst.

Der letzte Punkt ist eben strittig, da die DSGVO bereits bei der Erstellung des Fotos greift ("Datenerhebung"), wogegen KunstUrhG und Co. erst ab der Veröffentlichung wirksam werden ("zur Schau stellen").

Der Problembär versteckt sich in der Formulierung "automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten [...], die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen". Darunter fällt praktisch erstmal jedes Digitalfoto ungeachtet seiner späteren Verwendung als öffentliches oder privates Bildnis. Die anschließend definierten Ausnahmen lassen da leider nicht viel Spielraum, siehe Link von mir. Dieser Handlungsspielraum muss wohl erst durch Gerichte abgesteckt werden.

Viele Grüße
Florian Schulz

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Re: Zur DSGVO
03.05.2018 09:00
Das Bürokratiemonster schlägt wieder zu...
Re: Zur DSGVO
03.05.2018 11:10
Analog fotografieren.
Einscannen.
Zack fertig, Digitalfoto ohne personenbezogene Daten. ;-)

Aber mal im Ernst, das ist doch einfach nur peinlich und dermaßen realitätsfern... ich denke mal, dass spätestens nach dem ersten Gerichtsfall zum KunstUrhG zurückgekehrt wird, aber schöner wäre es, wenn man mal vorher drüber nachdenken würde, was solche Verordnungen für Folgen haben könnten.

-------------------
MfG, S5M
Jay
Re: Zur DSGVO
03.05.2018 11:17
Zitat
S5 Mahlsdorf
Analog fotografieren.
Einscannen.
Zack fertig, Digitalfoto ohne personenbezogene Daten. ;-)

Aber mal im Ernst, das ist doch einfach nur peinlich und dermaßen realitätsfern... ich denke mal, dass spätestens nach dem ersten Gerichtsfall zum KunstUrhG zurückgekehrt wird, aber schöner wäre es, wenn man mal vorher drüber nachdenken würde, was solche Verordnungen für Folgen haben könnten.

Peinlich und realitätsfern ist einzig unsere Bundesregierung, die nicht willens/in der Lage ist den eingeplanten nationalen Spielraum festzulegen.

Der Hintergedanke zu dieser Regelung ist absolut richtig, seit es in den sozialen Medien möglich ist Gesichter zu markieren und einer Person zuzuordnen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Re: Zur DSGVO
03.05.2018 11:39
Das soll doch nur die Abmahnanwälte auf den Plan rufen, da ja die meisten Politiker selber Anwälte sind. Irgendwie muss man ja seinen Berufszweig unterstützen. Ich seh schon die erste Abnahmwelle.

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!



Re: Zur DSGVO
03.05.2018 13:29
Ich glaub, einfach weiter machen wie bisher: [www.rechtambild.de]

Drei Anwälte = fünf Meinungen

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!



Re: Zur DSGVO
04.05.2018 00:20
Hallo Holger!

Zitat
Tradibahner
Ich glaub, einfach weiter machen wie bisher: [www.rechtambild.de]

Drei Anwälte = fünf Meinungen

Danke für den Link! Das erscheint mir durchaus fundiert und spiegelt meine Lesart der DSGVO wider. Insbesondere der Abschnitt zum Anfertigen und Gebrauch von Fotos für persönliche Zwecke und zur Verwendung in sozialen Netzwerken. Zumal der Artikel und auch diese Passage gut belegt ist.

Umgekehrt finde ich Anmerkungen wie "analog fotografieren und dann einscannen, dann sind keine personenbezogenen Daten vorhanden" so "genial", dass mir die Spucke wegbleibt. Ja klar, durch "analog fotografieren und dann einscannen" verschwindet die Person aus dem Bild *augenroll*.

Viele Grüße
Manuel
Re: Zur DSGVO
04.05.2018 00:37
Zitat
manuelberlin

Umgekehrt finde ich Anmerkungen wie "analog fotografieren und dann einscannen, dann sind keine personenbezogenen Daten vorhanden" so "genial", dass mir die Spucke wegbleibt. Ja klar, durch "analog fotografieren und dann einscannen" verschwindet die Person aus dem Bild *augenroll*.

Bei analogen Fotos fehlen tatsächlich Daten, die Exit-Daten zum Beispiel, was alles heutzutage in digitalen Fotos an Informationen gespeichert werden ...

MfG Holger



Hoch lebe die Meinungs- und Pressefreiheit!



Re: Zur DSGVO
04.05.2018 01:26
Hallo Holger!

Zitat
Tradibahner
Zitat
manuelberlin

Umgekehrt finde ich Anmerkungen wie "analog fotografieren und dann einscannen, dann sind keine personenbezogenen Daten vorhanden" so "genial", dass mir die Spucke wegbleibt. Ja klar, durch "analog fotografieren und dann einscannen" verschwindet die Person aus dem Bild *augenroll*.

Bei analogen Fotos fehlen tatsächlich Daten, die Exit-Daten zum Beispiel, was alles heutzutage in digitalen Fotos an Informationen gespeichert werden ...

Das ist aber nicht wirklich der Punkt. Bei Digitalfotos kann man diese Daten (hierbei geht es ja um Tag und Uhrzeit und eventuell um Standortdaten) ebenfalls weglassen.

Nützt natürlich nichts, wenn typischerweise im Beitrag steht, wann und wo die Fotos aufgenommen wurden - egal ob digital oder analog aufgenommen.

Umgekehrt kann man nicht verhindern, dass eine Gesichtserkennungs-Software auf im Internet veröffentlichte Fotos angewendet wird. Egal, ob diese ursprünglich digital oder auf Film aufgenommen wurden.

Viele Grüße
Manuel



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.05.2018 08:58 von manuelberlin.
Re: Zur DSGVO
04.05.2018 06:59
Zitat
Manuel
Das ist aber nicht wirklich der Punkt. Bei Digitalfotos kann man diese Daten (hierbei geht es ja um Tag und Uhrzeit und eventuell um Standortdaten) ebenfalls weglassen.

Kann man? Wie denn?

~~~~~~
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Zitat
Philipp Borchert
Zitat
Manuel
Das ist aber nicht wirklich der Punkt. Bei Digitalfotos kann man diese Daten (hierbei geht es ja um Tag und Uhrzeit und eventuell um Standortdaten) ebenfalls weglassen.

Kann man? Wie denn?

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