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U-Bahn: Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen ab Mai 2018
geschrieben von PassusDuriusculus 
Die Ik sind ja mit Graffitischutz versehen. Kann man das nicht mit den anderen Fahrzeugen auch noch nachholen?
Zitat
eiterfugel
Zitat
Logital
Wer sind denn die Verantwortlichen?

Mir ist relativ egal, ob das nun Frau Henkel, Frau Nikutta, Frau Günther oder Frau Pop zu entscheiden hat, wir brauchen aber definitiv einen Fahrplan der realistisch fahrbar ist. Dass der aktuelle es nicht ist (egal weshalb), wird jeden Tag bewiesen - und das Problem so auch gleich noch verstärkt, weil es ganz zufällig ausgerechnet im ersten Zug nach einer Lücke dann zu Türstörungen kommt.

Man kann nur bei den H-, HK- und IK-Zügen Türen einzeln sperren. Daher sieht man "Türstörung" auch nicht sehr häufig.
Zitat
Flexist
Die Ik sind ja mit Graffitischutz versehen. Kann man das nicht mit den anderen Fahrzeugen auch noch nachholen?

Meines Wissens sind jetzt so gut wie alle Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen, Regionalzüge und Fernzüge in Deutschland mit Graffitischutz versehen, so dass Graffitis sehr leicht ohne Beschädigung der Lack zu entfernen sind.
Zitat
Henning
Zitat
eiterfugel

Mir ist relativ egal, ob das nun Frau Henkel, Frau Nikutta, Frau Günther oder Frau Pop zu entscheiden hat, wir brauchen aber definitiv einen Fahrplan der realistisch fahrbar ist. Dass der aktuelle es nicht ist (egal weshalb), wird jeden Tag bewiesen - und das Problem so auch gleich noch verstärkt, weil es ganz zufällig ausgerechnet im ersten Zug nach einer Lücke dann zu Türstörungen kommt.

Man kann nur bei den H-, HK- und IK-Zügen Türen einzeln sperren. Daher sieht man "Türstörung" auch nicht sehr häufig.

A3E auch, aber das ist doch egal. Jede Türstörung um die man sich kümmern muss, bringt Verspätungen mit sich, ggf auch einen Zugausfall, je nachdem.
Klar wird das gefühlt jeden Tag irgendwie bewiesen. Aber wie soll ein angepasster Fahrplan dann aussehen? Generell ein 6/6/7min-Takt? Im Berufsverkehr auf U2, U7 oder U9? Undenkbar. Ich bin nicht sicher, evtl hat auch noch unser toller Senat da ein Wort mitzureden. Zudem sieht der Personal- und Fahrzeugmangel jeden Tag etwas anders aus. Es gibt sogar auch noch Tage, auch unter der Woche, an denen es keine Ausfälle deswegen gibt. Die sind dann wieder anderswo und am nächsten Tag oder in der nächsten Woche ist wieder alles anders. Unnötiger Überschuss und so.
Zitat
Flexist
Die Ik sind ja mit Graffitischutz versehen. Kann man das nicht mit den anderen Fahrzeugen auch noch nachholen?

"Graffitischutz" schützt leider nicht vor Graffiti. Die "Kunstwerke" lassen sich im günstigsten Fall leichter und schneller entfernen. Dazu muss der betreffende Zug trotzdem aus dem Verkehr gezogen werden und auf speziellen Gleisen von Spezialkräften beauftragter Unternehmen davon befreit werden.
Gerichte sehen darin auch keine Sachbeschädigung mehr, sondern nur noch eine Verschmutzung, also keine Straftat.

Außerdem gibt es immer wieder neue, kreative Lacke, von denen einigen mit den üblichen Entfernern kaum beizukommen ist. Da hilft nur noch gelbe Folie oder Vollwerbung. Die wird übrigens nur selten beschmiert.

Grafittschutz aufzubringen kostet Geld und Zeit und muss nach einigen Reinigungsgängen selbst wieder erneuert werden, da die Wirkung nachlässt. Er wird dennoch seit Jahren bei allen Neulackierungen eingesetzt. Um den Durchlauf in der Hauptwerkstatt etwas zu beschleunigen, wird dort oft nur noch teillackiert. Da macht Schutzlack kaum Sinn.

so long

Mario
Zitat
Ubahnschiller
Aber wie soll ein angepasster Fahrplan dann aussehen? Generell ein 6/6/7min-Takt? Im Berufsverkehr auf U2, U7 oder U9? Undenkbar. Ich bin nicht sicher, evtl hat auch noch unser toller Senat da ein Wort mitzureden.

"Unser toller Senat" hat den ganzen Mist doch zu verantworten.

Erst wurde die Erneuerung des Fuhrparks durch "Sparen bis es quietscht" verhindert, Stellenpläne gekürzt und alle Vorstände, die was dagegen taten oder auch nur sagten schnellstmöglich entsorgt. Dann wurden ohne Rücksicht auf geschrumpfte Ressourcen bei Fahrzeugen und Personal Mehrleistungspakete angewiesen, so dass nun die Fahrzeuge mit abgelaufenen Kilometerfristen selbst nach Ausschöpfung von Verlängerungsoptionen vor der Hauptwerkstatt quasi Schlange stehen ...

Seit dem Amtsantritt von Walter Momper 1989 ist die Partei des jetzigen Regierenden ununterbrochen an der Macht oder als Koalitionspartner in der Regierung.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
Dann wurden ohne Rücksicht auf geschrumpfte Ressourcen bei Fahrzeugen und Personal Mehrleistungspakete angewiesen, so dass nun die Fahrzeuge mit abgelaufenen Kilometerfristen selbst nach Ausschöpfung von Verlängerungsoptionen vor der Hauptwerkstatt quasi Schlange stehen ...

@ weißer Bim: Welche Mehrleistungspakete meinst Du? Das häufigere Fahren am Wochenende? Der 3-Minuten-Takt zwischen Warschauer und Nollendorfplatz?
Oder zeitlich noch davor liegende Anforderungen?

Mit besten Grüßen

phönix
Zitat
Ubahnschiller
Aber wie soll ein angepasster Fahrplan dann aussehen? Generell ein 6/6/7min-Takt? Im Berufsverkehr auf U2, U7 oder U9? Undenkbar.

Es würde fürs erste reichen ganztägig im 5er-Takt zu fahren. Die meisten Lücken entstanden ja bislang (ok, ich kann es nur bis letzten Mittwoch selbst beurteilen) in der HVZ, wenn ein Verstärker nicht einsetzt und sich die 8 Minuten weiter hochschaukeln.
Wenn das nicht reicht, muss Wittenau ganztägig auf den 10er verdünnt werden. Um Kilometer zu schonen müsste dann ggf. auch geschaut werden, wo der 5er am Sonntag eher schwächer genutzt ist...
Zitat
der weiße bim
"Graffitischutz" schützt leider nicht vor Graffiti. [...]
Gerichte sehen darin auch keine Sachbeschädigung mehr, sondern nur noch eine Verschmutzung, also keine Straftat.

Dafür hätte ich gern mal die Quelle gesehen.


Zitat
der weiße bim
Zitat
Ubahnschiller
Aber wie soll ein angepasster Fahrplan dann aussehen? Generell ein 6/6/7min-Takt? Im Berufsverkehr auf U2, U7 oder U9? Undenkbar. Ich bin nicht sicher, evtl hat auch noch unser toller Senat da ein Wort mitzureden.

"Unser toller Senat" hat den ganzen Mist doch zu verantworten.

Er verbietet es der Anstalt, einen stabilen, verlässlichen Takt zu fahren? Auch hier würde mich die Quelle brennend interessieren.


Zitat
der weiße bim
Seit dem Amtsantritt von Walter Momper 1989 ist die Partei des jetzigen Regierenden ununterbrochen an der Macht oder als Koalitionspartner in der Regierung.

Ja. Ohne diese Partei hätte es sicher direkt sofort immer neue Züge von der äußerst ÖPNV-affinen CDU gegeben - der Partei, die die Kohle überhaupt erst verjubelt hat.
Zitat
Wutzkman
Zitat
der weiße bim

"Unser toller Senat" hat den ganzen Mist doch zu verantworten.

Er verbietet es der Anstalt, einen stabilen, verlässlichen Takt zu fahren? Auch hier würde mich die Quelle brennend interessieren.

Verbieten nicht. Aber er setzt sich dafür auch nicht ein bzw hat es in den letzten Jahren nicht.
Zitat
eiterfugel

Es würde fürs erste reichen ganztägig im 5er-Takt zu fahren. Die meisten Lücken entstanden ja bislang (ok, ich kann es nur bis letzten Mittwoch selbst beurteilen) in der HVZ, wenn ein Verstärker nicht einsetzt und sich die 8 Minuten weiter hochschaukeln.
Wenn das nicht reicht, muss Wittenau ganztägig auf den 10er verdünnt werden. Um Kilometer zu schonen müsste dann ggf. auch geschaut werden, wo der 5er am Sonntag eher schwächer genutzt ist...

Kommt drauf an, auch auf die Linie bzw auch etwas aufs Netz (Kleinprofil, Großprofil). Aber auch bei einem durchgehenden 5min-Takt kann es Ausfälle geben. Das allein hilft, aber wird nicht immer ausreichen. Man darf nicht vergessen, dass die Ausfallzahlen dadurch zwar gesenkt werden, aber besonders außerhalb der Urlaubszeit werden die Bahnen in der HVZ nun definitiv nicht leerer davon. Im Gegenteil. Die Leute wollen ja trotzdem befördert werden.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.10.2018 10:56 von Ubahnschiller.
Zitat
Ubahnschiller
Zitat
Wutzkman
Zitat
der weiße bim

"Unser toller Senat" hat den ganzen Mist doch zu verantworten.

Er verbietet es der Anstalt, einen stabilen, verlässlichen Takt zu fahren? Auch hier würde mich die Quelle brennend interessieren.

Verbieten nicht. Aber er setzt sich dafür auch nicht ein bzw hat es in den letzten Jahren nicht.

Es geht hier um Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen. Dafür braucht es keinen Senat, der die BVG sagen muss, wie sie in der Krise (wie auch immer sie entstanden ist) handeln sollte.
Zitat
Ubahnschiller
aber besonders außerhalb der Urlaubszeit werden die Bahnen in der HVZ nun definitiv nicht leerer davon. Im Gegenteil. Die Leute wollen ja trotzdem befördert werden.

Und der Punkt ist doch: Wie werden sie das heute schon?
Natürlich sind diese Mangelverwaltungsmaßnahnen alle nicht schön, aber besser so mit etwas Planungssicherheit, als das Lotteriespiel, das sie heute schon liefern. Und wenn das o.g. nicht reicht, dann müssen in der NVZ weitere „Außenäste“ auf den 10er reduziert werden, damit genug Wagen für einen stabilen 5er zur HVZ da sind.
Zitat
Wutzkman
Zitat
der weiße bim
"Graffitischutz" schützt leider nicht vor Graffiti. [...]
Gerichte sehen darin auch keine Sachbeschädigung mehr, sondern nur noch eine Verschmutzung, also keine Straftat.

Dafür hätte ich gern mal die Quelle gesehen.


Gern, das Netz ist voll davon (allerdings auch meist ältere, gegenteilige Gerichtsentscheidungen).

Guckstdu beispielsweise hier: [www.justiz.sachsen.de]

"1. Das Landgericht hat in dem angefochtenen Urteil festgestellt, der Angeklagte habe in der Nacht des
02. April 2000 einen hellgrau und rot lackierten Reisezugwagen großflächig mit lösemittelhaltigem Kunstharzlacken
(Alkydharz) mit der schwarz umrandeten, silberfarbenen Großbuchstabenfolge "SNOW" besprüht. Da ein unbekannter
Begleiter des Angeklagten rechts daneben ebenfalls großflächig die farbgleiche Großbuchstabenfolge
"HOCKEY" anbrachte, sei eine Gesamtfläche von 27 Quadratmetern beeinträchtigt worden. Hierbei habe der
Angeklagte gewusst, dass der aufgesprühte Kunstharzlack auf der Lackoberfläche des Reisezugwagens hartnäckig
anhaftet, sowie diese verschmutzt und verunstaltet. Die im April 2000 an dem Waggon durchgeführten Arbeiten hätten
21,6 Arbeitsstunden, der Schaden 2.207,49 DM betragen.

2. Diese Feststellungen rechtfertigen die Verurteilung des Angeklagten wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB nicht.
a) Der Tatbestand des § 303 StGB ist nach derzeitiger Rechtslage nur dann erfüllt, wenn durch das Besprühen
mit Farbe neben der Veränderung der äußeren Erscheinung der Sache auch die Substanz der Sache erheblich
verletzt oder ihre Brauchbarkeit nachhaltig beeinträchtigt worden ist. Der erheblichen Verletzung der
Substanz steht es gleich, wenn diese derart in Mitleidenschaft gezogen wird, dass eine Reinigung
zwangsläufig zu einer solchen Substanzverletzung führt. Die bloße Veränderung der äußeren Erscheinungsform
einer Sache ist demgegenüber in aller Regel keine Sachbeschädigung, und zwar auch dann nicht,
wenn diese Veränderung auffällig (belangreich) ist ... .
Von dieser Auffassung ist der Bundesgerichtshof in der in BGHSt 41, 47 veröffentlichten Entscheidung auch nicht abgerückt.
..."

Auch der §129 StGB greift nur, wenn es sich bei der kriminellen Vereinigung von Personen (konkret Graffiti"künstler") um gemeinschaftliches Begehen einer Straftat handelt.
Es soll auch Leute geben, die solchen Richtern regelmäßigen Besuch von "Farbkünstlern" wünschen, die für ihre "Kunstwerke" deren Autos oder Eigenheimfassaden nutzen ;-)

so long

Mario
Sag' ich ja schon immer: Die Sachbeschädigung (z.B. eben am Lack) erfolgt erst durch diejenigen, die das Graffiti entfernen. Drauf lassen und kein Lack muss ersetzt werden, um den Wagenkasten zu schützen. Sieht dann gegebenfalls scheiße aus (Geschmackssache), aber das tut Vollwerbung ja auch zuweilen - oder die Brandenburger-Tor-Folien, die tun das ebenfalls (genau so Geschmackssache).

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Zitat
Wutzkman
Zitat
Ubahnschiller
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Wutzkman
Zitat
der weiße bim

"Unser toller Senat" hat den ganzen Mist doch zu verantworten.

Er verbietet es der Anstalt, einen stabilen, verlässlichen Takt zu fahren? Auch hier würde mich die Quelle brennend interessieren.

Verbieten nicht. Aber er setzt sich dafür auch nicht ein bzw hat es in den letzten Jahren nicht.

Es geht hier um Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen. Dafür braucht es keinen Senat, der die BVG sagen muss, wie sie in der Krise (wie auch immer sie entstanden ist) handeln sollte.

Zunächst orderte der Senat als Besteller Mehrleistungen. Vergleiche bitte mal die Zahlen aus den von Wirtschaftsprüfern bestätigten Geschäftsberichten.
Im Jahr 2007 wurden folgende Nutzkilometer erbracht: U-Bahn 20,0, Straßenbahn 20,2 Millionen Zugkilometer, Bus 87,8 Millionen Wagenkilometer.
Im Jahr 2017 wurden folgende Nutzkilometer erbracht: U-Bahn 21,8, Straßenbahn 20,2 Millionen Zugkilometer, Bus 91,1 Millionen Wagenkilometer.
Die U-Bahn fuhr also 9% mehr Zugleistungen als vor 10 Jahren, die Straßenbahn keine (dafür entsprechend größere Fahrzeugeinheiten), der Bus 3,8% mehr.

Nach dem BVG-Zahlenspiegel hatte die U-Bahn am 1.1.2007 genau 1274 Wagen, die Straßenbahn 574 (davon viele abgestellt), der Bus 1310.
Nach dem BVG-Zahlenspiegel hatte die U-Bahn am 1.1.2017 genau 1244 Wagen, die Straßenbahn 329 (davon 130 neue Flexity), der Bus 1379.
Mit 2,5 % weniger U-Bahnwagen wurde also 9 % mehr Strecke gemacht und die Fahrgastfahrten stiegen um 18 % von 466,4 auf 553,1 Millionen.

Nach dem Berliner Betriebegesetz müssen alle grö0eren Investitionsvorhaben und die Personalplanung vom BVG-Vorstand dem Aufsichtsrat zu Genehmigung vorgelegt werden. Bis zum Amtsantritt von Frau Pop (und Herrn Kirchner als AR-Mitglied) am 1.2.2017 war stets der Finanzsenator Aufsichtsratsvorsitzender, der im paritätisch besetzten Gremium das letzte Wort hat, also die Entscheidungen trifft. Was ein Widerspruch für einen BVG-Vorstand für Folgen hat, kann man an der Personalie Sturmowski nachvollziehen. Wer die Senatsentscheidungen wie Sparvorgaben und Mehrleistungen willig umsetzt, bekommt beizeiten eine Vertragsverlängerung - wie zuletzt unsere Frau Dr. Nikutta ...

Im Gegensatz zum Busverkehr muss man für zusätzliche Leistungen in Bahnsystemen fünf bis zehn Jahre zuvor die Ressourcen schaffen, sonst sind sie nicht rechtzeitig da. Was bei der Straßenbahn noch ansatzweise geklappt hat (dort fehlt es vor allem "überraschend" an Personal), führt das U-Bahnsystem nun an die Grenze. Ausgang offen.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.10.2018 19:43 von der weiße bim.
Zitat
der weiße bim
Zitat
Wutzkman
Zitat
der weiße bim
"Graffitischutz" schützt leider nicht vor Graffiti. [...]
Gerichte sehen darin auch keine Sachbeschädigung mehr, sondern nur noch eine Verschmutzung, also keine Straftat.

Dafür hätte ich gern mal die Quelle gesehen.


Gern, das Netz ist voll davon (allerdings auch meist ältere, gegenteilige Gerichtsentscheidungen).

Guckstdu beispielsweise hier: [www.justiz.sachsen.de]

"1. Das Landgericht hat in dem angefochtenen Urteil festgestellt, der Angeklagte habe in der Nacht des
02. April 2000 einen hellgrau und rot lackierten Reisezugwagen großflächig mit lösemittelhaltigem Kunstharzlacken
(Alkydharz) mit der schwarz umrandeten, silberfarbenen Großbuchstabenfolge "SNOW" besprüht. Da ein unbekannter
Begleiter des Angeklagten rechts daneben ebenfalls großflächig die farbgleiche Großbuchstabenfolge
"HOCKEY" anbrachte, sei eine Gesamtfläche von 27 Quadratmetern beeinträchtigt worden. Hierbei habe der
Angeklagte gewusst, dass der aufgesprühte Kunstharzlack auf der Lackoberfläche des Reisezugwagens hartnäckig
anhaftet, sowie diese verschmutzt und verunstaltet. Die im April 2000 an dem Waggon durchgeführten Arbeiten hätten
21,6 Arbeitsstunden, der Schaden 2.207,49 DM betragen.

2. Diese Feststellungen rechtfertigen die Verurteilung des Angeklagten wegen Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB nicht.
a) Der Tatbestand des § 303 StGB ist nach derzeitiger Rechtslage nur dann erfüllt, wenn durch das Besprühen
mit Farbe neben der Veränderung der äußeren Erscheinung der Sache auch die Substanz der Sache erheblich
verletzt oder ihre Brauchbarkeit nachhaltig beeinträchtigt worden ist. Der erheblichen Verletzung der
Substanz steht es gleich, wenn diese derart in Mitleidenschaft gezogen wird, dass eine Reinigung
zwangsläufig zu einer solchen Substanzverletzung führt. Die bloße Veränderung der äußeren Erscheinungsform
einer Sache ist demgegenüber in aller Regel keine Sachbeschädigung, und zwar auch dann nicht,
wenn diese Veränderung auffällig (belangreich) ist ... .
Von dieser Auffassung ist der Bundesgerichtshof in der in BGHSt 41, 47 veröffentlichten Entscheidung auch nicht abgerückt.
..."

Auch der §129 StGB greift nur, wenn es sich bei der kriminellen Vereinigung von Personen (konkret Graffiti"künstler") um gemeinschaftliches Begehen einer Straftat handelt.
Es soll auch Leute geben, die solchen Richtern regelmäßigen Besuch von "Farbkünstlern" wünschen, die für ihre "Kunstwerke" deren Autos oder Eigenheimfassaden nutzen ;-)

Du hast also tatsächlich einen Fall gefunden, bei dem es laut Urteil keine Sachbeschädigung gab. Die Argumente sind sogar nachvollziehbar. Aber es ist eben auch nur ein Urteil. Möglicherweise findest du auch mehr. Das heißt aber noch lange nicht, dass Graffiti jetzt allgemein keine Sachbeschädigung mehr darstellen, wie du es oben darzustellen versuchst. Die geht weiter von Sachbeschädigung aus und eine allgemeine Änderung dessen wurde bisher eben nicht angestoßen.
Zitat
der weiße bim
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Wutzkman
Zitat
Ubahnschiller
Zitat
Wutzkman
Zitat
der weiße bim

"Unser toller Senat" hat den ganzen Mist doch zu verantworten.

Er verbietet es der Anstalt, einen stabilen, verlässlichen Takt zu fahren? Auch hier würde mich die Quelle brennend interessieren.

Verbieten nicht. Aber er setzt sich dafür auch nicht ein bzw hat es in den letzten Jahren nicht.

Es geht hier um Abweichung vom Fahrplan & Minderleistungen. Dafür braucht es keinen Senat, der die BVG sagen muss, wie sie in der Krise (wie auch immer sie entstanden ist) handeln sollte.

Detaillierte Niederlegung der jüngeren Berliner U-Bahn-Geschichte

Alles richtig. Hat nur nichts mit dem Thema zu tun. Nochmal: Es geht nicht darum, warum es die Krise gibt. Es geht darum, wie man die Bewältigung umgeht. Es geht nicht um Fingerpointing, es geht um Schadensmininierung. Will man die Kunden weiter verarschen oder will man offen kommunizieren und ein stabiles - wenn auch ausgedünntes - Angebot fahren.
Zitat
der weiße bim
Zunächst orderte der Senat als Besteller Mehrleistungen. Vergleiche bitte mal die Zahlen aus den von Wirtschaftsprüfern bestätigten Geschäftsberichten.
Im Jahr 2007 wurden folgende Nutzkilometer erbracht: U-Bahn 20,0, Straßenbahn 20,2 Millionen Zugkilometer, Bus 87,8 Millionen Wagenkilometer.
Im Jahr 2017 wurden folgende Nutzkilometer erbracht: U-Bahn 21,8, Straßenbahn 20,2 Millionen Zugkilometer, Bus 91,1 Millionen Wagenkilometer.
Die U-Bahn fuhr also 9% mehr Zugleistungen als vor 10 Jahren, die Straßenbahn keine (dafür entsprechend größere Fahrzeugeinheiten), der Bus 3,8% mehr.

Immerhin betreibt die BVG ja mittlerweile auch zehn statt neun U-Bahnlinien. ;-)

Aber schon interessant wie der Wandel von den Tatrazügen zu den Flexitys die teils erheblichen Mehrleistungen wieder "auffrisst".

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
der weiße bim
Zunächst orderte der Senat als Besteller Mehrleistungen. Vergleiche bitte mal die Zahlen aus den von Wirtschaftsprüfern bestätigten Geschäftsberichten.
Im Jahr 2007 wurden folgende Nutzkilometer erbracht: U-Bahn 20,0, Straßenbahn 20,2 Millionen Zugkilometer, Bus 87,8 Millionen Wagenkilometer.
Im Jahr 2017 wurden folgende Nutzkilometer erbracht: U-Bahn 21,8, Straßenbahn 20,2 Millionen Zugkilometer, Bus 91,1 Millionen Wagenkilometer.
Die U-Bahn fuhr also 9% mehr Zugleistungen als vor 10 Jahren, die Straßenbahn keine (dafür entsprechend größere Fahrzeugeinheiten), der Bus 3,8% mehr.

Immerhin betreibt die BVG ja mittlerweile auch zehn statt neun U-Bahnlinien. ;-)

Aber schon interessant wie der Wandel von den Tatrazügen zu den Flexitys die teils erheblichen Mehrleistungen wieder "auffrisst".

Es war damals aber bestimmt auch noch nicht geplant, die M4 planmäßig nach und nach auf Doppel-GT6 umzustellen.
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