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Kurzmeldungen September 2018
geschrieben von micha774 
Zitat
schallundrausch
[...]
Ich meine, dass nach den aktuellen Vorschriften solch ein Übergang ohne Zwischeninsel nicht mehr genehmigungsfähig sei (bin nicht ganz sicher, war glaube ich, ein Statement von M. Horth auf einer der vielen Veranstaltungen). Und nach heute leuchtet mir auch ein, warum.

Klares Jein:
Zitat
BOStrab §16
(5) An den für das Überqueren durch Fußgänger vorgesehenen Stellen über einen besonderen Bahnkörper müssen zwischen diesem und unmittelbar angrenzenden Fahrbahnen Aufstellflächen für Fußgänger vorhanden sein, wenn das durchgängige Überqueren von Bahnkörper und Straße nicht durch Lichtzeichen geregelt ist.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
GraphXBerlin
Jeder Radfahrer der Kopfhörer trägt ist eigenverantwortlich und verkehrswidrig ein kleiner Selbstmörder. Punkt. Was diskutiert ihr da ewig?

Es ist aber auch nicht nur bei Radfahrern so. Es fängt schon beim Fußgänger an. Wenn er vom Auto erfasst wird und dabei kommt
heraus, dass er Ohrstöpsel im Ohr hatte, dann trifft auch ihn die Schuld.

Vom User Bd2001 ein schönes passendes Beispiel mit den Elektroautos.
Zitat
Flexist
Zitat
GraphXBerlin
Jeder Radfahrer der Kopfhörer trägt ist eigenverantwortlich und verkehrswidrig ein kleiner Selbstmörder. Punkt. Was diskutiert ihr da ewig?

Es ist aber auch nicht nur bei Radfahrern so. Es fängt schon beim Fußgänger an. Wenn er vom Auto erfasst wird und dabei kommt
heraus, dass er Ohrstöpsel im Ohr hatte, dann trifft auch ihn die Schuld.

Vom User Bd2001 ein schönes passendes Beispiel mit den Elektroautos.

Eine Teilschuld, sofern das Auto nicht an den Kabeln hängengeblieben ist und somit der Kopfhörer die Ursache war. Wenn der Autofahrer einfach einen Fußgänger übersieht hat das nichts mit dem Kopfhörer zu tun.

§23 StVO:
"(1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."

Also Klartext, verboten sind demnach jegliche Arten von Beschallung oder Kopfhörer sind auch erlaubt!

Nochmal etwas Brainfuck am Abend:

§23 StVO:

"(3) (...)Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert."

An der roten Ampel ist der Straßenzustand aber vollkommen in Ordnung - also ein klarer Verstoß falls man das Bein dann nicht auf den Pedalen halten kann. Und dann wundert man sich, dass Radfahrer ungern an der roten Ampel anhalten, sie wollen einfach nicht gegen die StVO verstoßen!

Ansonsten gibt es in der StVO eine Menge interessante Regeln für deren Befolgung man gesteinigt würde oder man würde für bekloppt gehalten und vermutlich von der Polizei zur MPU geschleppt, hier mal zwei "Fahrschulfragen", die vermutlich kaum einer richtig beantworten kann:

Ein mit 50km/h auf einer abschüssigen Innerortsstraße ohne Radverkehrsanlage dahinfahrendes Auto wird von einem Radler überholt. Wie darf der Radler das regelkonform tun?

a) gar nicht, denn innerhalb des Ortes gelten 50km/h
b) rechts, denn Radler müssen rechts fahren und in der Stadt ist rechts überholen erlaubt
c) links, denn Radfahrer dürfen nur links überholen, sofern das zu überholende Fahrzeug nicht steht

In einer stark bevölkerten Straße schiebt ein Radfahrer sein Fahrrad.

Wo muss er dieses tun?

a) auf dem Gehweg
b) auf der Fahrbahn in Fahrtrichtung
c) auf de Fahrbahn entgegen der Fahrtrichtung

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.09.2018 11:47 von Nemo.
Hallo zusammen!

Zitat
T6Jagdpilot
KFZ haben etwas, was kaum ein Fahrrad hat- Rückspiegel....wer die öfter als gewöhnlich benutzt kann sich auch dem gefiltertem Genuß von Straßenlärm durch die Karosse hingeben.
Denn was die Kopfhörer einem Radler explizit nehmen, ist die Möglichkeit, von hinten kommende Gefahrenquellen wahrzunehmen*-
denn was ich höchst selten seh, sind Radler die beim Spurwechsel diesen vorher anzeigen und einen Schulterblick machen, ob auch nix kommt.
Ist schon komisch, das man diesen Blick beim Autofahrer explizit zum Abbiegen und Spurwechsel vorschreibt, beim Radler nimmt mans hin...

Auf dem Fahrrad braucht man keine Kopfhörer - bei höheren Geschwindigkeiten reichen schon die Windgeräusche an den Ohrmuscheln dafür aus, dass man von hinten kaum noch etwas akustisch wahrnehmen kann. Menschen haben da einen evolutionären Nachteil, die Ohrmuscheln von vielen Tieren sind nicht zufällig so stark behaart. Nicht umsonst ja auch die extrem effektiven Fellpuschel um Mikrofone für Außenaufnahmen bei Wind.

Wenn man auf dem Rad auf den "Schulterblick" verzichtet, ist einem leider nicht zu helfen.

Aber abgesehen davon: Auf dem Fahrrad nimmt man (ohne Kopfhörer) immer noch ungleich mehr von der Umgebung wahr als in einem Auto.


Die sehr differenzierten Beiträge zum Thema von schallundrausch haben mir übrigens sehr, sehr gut gefallen.

Viele Grüße
Manuel
Zitat
Nemo
§23 StVO:

"(3) (...)Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert."

An der roten Ampel ist der Straßenzustand aber vollkommen in Ordnung - also ein klarer Verstoß falls man das Bein dann nicht auf den Pedalen halten kann.

Das kann man ja nun halten, wie ein Dachdecker (Henning, das ist eine Metapher!), da die Frage, welcher Straßenzustand das Herunternehmen der Füße von den Pedalen erforderlich macht, nicht abschließend geklärt ist. Mir fällt jetzt gerade überhaupt kein Straßenzustand ein, der es erforderlich machen würde, die Füße von den Pedalen zu nehmen. Vielleicht beim Durchfahren einer tiefen Pfütze?


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Tagesschau vor 20 Jahren, am 9.9.98:

Grundsteinlegung am Lehrter Bahnhof in Berlin, wo ab 2003 der Transrapid nach Hamburg abfahren wird.

[twitter.com]

[www.tagesschau.de]

(sorry falls OT, ein neues Thema wollte ich aber auch nicht eröffnen)
Weltkriegsbombe in Potsdam gefunden
- Entschärfung für Donnerstag ab 8:00 Uhr geplant
- Bahnhöfe Potsdam und Babelsberg wohl knapp außerhalb des Sperrgebietes
- Strecke dazwischen aber im Sperrgebiet --> Einschränkungen im Bahnverkehr.

[www.potsdam.de] und
[www.rbb24.de]

Bäderbahn



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.09.2018 17:21 von Bäderbahn.
Zitat
s-bahnhof rixdorf
Tagesschau vor 20 Jahren, am 9.9.98:

Grundsteinlegung am Lehrter Bahnhof in Berlin, wo ab 2003 der Transrapid nach Hamburg abfahren wird.

[twitter.com]

[www.tagesschau.de]

(sorry falls OT, ein neues Thema wollte ich aber auch nicht eröffnen)

Ah, durch VDA-Präsident Wissmann...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.09.2018 01:48 von schallundrausch.
Zitat
schallundrausch
Zitat
s-bahnhof rixdorf
Tagesschau vor 20 Jahren, am 9.9.98:

Grundsteinlegung am Lehrter Bahnhof in Berlin, wo ab 2003 der Transrapid nach Hamburg abfahren wird.

[twitter.com]

[www.tagesschau.de]

(sorry falls OT, ein neues Thema wollte ich aber auch nicht eröffnen)

Ah, durch VDA-Präsident Wissmann...

Damals aber noch Verkehrtsminister. ;)

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
T6Jagdpilot
Da gibts auf der IFA als ganz tolle Neuheit Kopfhörer , die komplett alle Aussengeräusche herausfiltern,

Das ist doch keine Neuheit. Solche Geräte habe ich unterschiedlichsten Bauformen seit bestimmt 5 Jahren im täglichen Einsatz.


Zitat
T6Jagdpilot
Denn was die Kopfhörer einem Radler explizit nehmen, ist die Möglichkeit, von hinten kommende Gefahrenquellen wahrzunehmen*

Anscheinend gibt es auf der IFA doch eine ganz tolle Neuheit - Kopfhörer, welche die Ausführung des Schulterblicks verhindern und gleichzeitig die Augen abdecken.


Zitat
GraphXBerlin
Jeder Radfahrer der Kopfhörer trägt ist eigenverantwortlich und verkehrswidrig ein kleiner Selbstmörder. Punkt. Was diskutiert ihr da ewig?

Offenbar bist du derjenige mit dem Diskussionsbedarf. Denn bereits weiter oben wurde dargelegt, dass das Bullshit ist.
Zitat
Bumsi
Zitat
GraphXBerlin
Jeder Radfahrer der Kopfhörer trägt ist eigenverantwortlich und verkehrswidrig ein kleiner Selbstmörder. Punkt. Was diskutiert ihr da ewig?

Wenn man keine Ahnung hat,...

Und wenn man Ahnung hat und zum selben Ergebnis kommt?
Mehr als genug Radfahrer begreifen sich nicht als Straßenverkehrsteilnehmer und verhalten sich auch so. Ob bewußt nach dem Motto "Regeln sind zum brechen da" oder unbewußt, weil niemals eine Schulung absolviert.
Was mir besonders auffällt sind die Vielzahl an weiblichen Radfahrern, die sich nicht um Regeln scheren. Als ob im Kopf abläuft "aus dem Weg ich bin das Prinzesschen" oder "die anderen werden mich schon sehen".

Was die Situation auf der Invalidenstraße betrifft, ich werde nie verstehen warum der Straßenverkehr Rot bekommt, die Fußgänger dort Grün und die parallele Straßenbahn an der Ampel durchrauschen darf.
Das ist doch allein von der Ampelschaltung fahrlässig und eine klare Gefahrenquelle!
Es würde mich überraschen wenn ein klagender Fahrradfahrer recht bekäme, wenn er nachweißlich einen Kopfhörer oder Ohrstöpsel trug bei einem Unfall.
Zitat
Havelländer
Zitat
Bumsi
Zitat
GraphXBerlin
Jeder Radfahrer der Kopfhörer trägt ist eigenverantwortlich und verkehrswidrig ein kleiner Selbstmörder. Punkt. Was diskutiert ihr da ewig?

Wenn man keine Ahnung hat,...

Und wenn man Ahnung hat und zum selben Ergebnis kommt?
Mehr als genug Radfahrer begreifen sich nicht als Straßenverkehrsteilnehmer und verhalten sich auch so. Ob bewußt nach dem Motto "Regeln sind zum brechen da" oder unbewußt, weil niemals eine Schulung absolviert.
Was mir besonders auffällt sind die Vielzahl an weiblichen Radfahrern, die sich nicht um Regeln scheren. Als ob im Kopf abläuft "aus dem Weg ich bin das Prinzesschen" oder "die anderen werden mich schon sehen".


Also brechen Radfahrer mit Kopfhörern die Regeln, weil sie grundsätzlich alle Regeln brechen und dementsprechend jegliches Verhalten der Radler grundsätzlich nicht regelkonform ist? Es ist unnötig gefährlich, mit Kopfhörern Rad zu fahren. Aber es ist nicht verboten! Außerdem haben die meisten Radfahrer einen Führerschein - ich übrigens auch. Genauso wie die meisten Autofahrer einen haben, aber dennoch wissen die offensichtlich nicht, wo man überall parken darf, wie schnell man fahren darf und wie das mit der Radwegbenutzungspflicht, Mindestabständen beim Überholen und der Benutzung der Hupe so geregelt ist... Jedenfalls verhalten sich (edit: )einige Autofahrer immer so.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.09.2018 13:35 von Nemo.
Zitat
micha774
Es würde mich überraschen wenn ein klagender Fahrradfahrer recht bekäme, wenn er nachweißlich einen Kopfhörer oder Ohrstöpsel trug bei einem Unfall.

Du bist nicht so empfänglich für Fakten, oder? Nochmal: Es ist scheißegal, ob es ihm nachgewiesen werden kann oder nicht. Es ist schlicht nicht verboten!
Zitat
Nemo
Also brechen Radfahrer mit Kopfhörern die Regeln, weil sie grundsätzlich alle Regeln brechen und dementsprechend jegliches Verhalten der Radler grundsätzlich nicht regelkonform ist? Es ist unnötig gefährlich, mit Kopfhörern Rad zu fahren. Aber es ist nicht verboten! Außerdem haben die meisten Radfahrer einen Führerschein - ich übrigens auch. Genauso wie die meisten Autofahrer einen haben, aber dennoch wissen die offensichtlich nicht, wo man überall parken darf, wie schnell man fahren darf und wie das mit der Radwegbenutzungspflicht, Mindestabständen beim Überholen und der Benutzung der Hupe so geregelt ist... Jedenfalls verhalten sich (edit: )einige Autofahrer immer so.

War klar, die Abwieglung folgt auf dem Fuße.


Zitat
micha774
Es würde mich überraschen wenn ein klagender Fahrradfahrer recht bekäme, wenn er nachweißlich einen Kopfhörer oder Ohrstöpsel trug bei einem Unfall.

Mich auch und es gibt genug Urteile die das Beweisen, nur will das den Autohassern nicht in den Kopf gehen, weil es gegen ihre Prinzipien verstößt das der motorisierte Straßenverkehr immer Schuld hat.
Zitat
Mitteilung VIP


Fahrplanänderung
Tram 91, 92, 93, 96, 98 und Bus 690
Munitionsbergung im Innenstadtbereich
Gültig am 13.9.2018

Aufgrund einer Munitionsbergung im Innenstadtbereich müssen die Tramlinien 91, 92, 93, 96 und 98 sowie die Buslinie 690

am Donnerstag, 13.09.2018, ab 8.00 Uhr,
unterbrochen bzw. umgeleitet werden.

Ab 8.00 Uhr bis zum Beginn der Entschärfung der Munition verkehren die Tramlinien 91, 92, 93, 96 und 98 planmäßig, jedoch werden die Haltestellen Friedhöfe, Sporthalle und Kunersdorfer Str. jeweils in beiden Richtungen nicht bedient.
Die Buslinie 690 verkehrt planmäßig, jedoch werden die Haltestellen Schlaatzstr. und Übergang jeweils in beiden Richtungen nicht bedient.

Mit Beginn der Entschärfung der Munition (ab etwa 10.00 Uhr) wird das Tramnetz in zwei Abschnitte (Nord- und Südnetz) aufgeteilt. Die Tramlinien verkehren wie folgt:

Tramlinie 91 (Nord) Bhf Pirschheide <> Platz der Einheit/West <> Glienicker Brücke
Tramlinie 92 (Nord) Kirschallee <> S Hauptbahnhof
Tramlinie 93 (Nord) Glienicker Brücke <> Platz der Einheit/West <> Bhf Pirschheide
Tramlinie 94 (Nord) Schloss Charlottenhof <> Fontanestr.
Tramlinie 96 (Nord) Campus Jungfernsee <> S Hauptbahnhof
Tramlinie 96 (Süd) Marie-Juchacz-Str. <> Magnus-Zeller-Platz <> Bhf Rehbrücke
Tramlinie 98 entfällt
Tramlinie 99 (Nord) Platz der Einheit <> Fontanestr.
Das Südnetz (Marie-Juchacz-Str. <> Magnus-Zeller-Platz <> Bhf Rehbrücke) wird von der Tramlinie 96 im 10-Minuten-Takt bedient.

Die Buslinie 690 wird in beiden Richtungen über Babelsberger Straße, Humboldtring, Lotte-Pulewka-Straße und Friedrich-List-Straße umgeleitet. Die Haltestellen Schlaatzstr. und Übergang werden in beiden Richtungen nicht bedient. Zusätzlich bedient werden die Haltestellen S Hauptbahnhof Nord/ILB, Humboldtring/Lotte-Pulewka-Str., Wiesenstr./Lotte-Pulewka-Str. und Alt Nowawes.

Für Verbindungen von der Innenstadt in die südlichen Stadtteilen bitten wir unsere Fahrgäste, zwischen Platz der Einheit und Rathaus Babelsberg die Tramlinien 94 und 99 und ab Rathaus Babelsberg die Buslinie 693 bis zur Haltestelle Magnus-Zeller-Platz zu nutzen. Aus Richtung Süden nutzen die Fahrgäste bitte zwischen Magnus-Zeller-Platz und Rathaus Babelsberg die Buslinie 693 sowie zwischen Rathaus Babelsberg und Platz der Einheit die Tramlinien 94 und 99.
Ab S Hauptbahnhof und Rathaus Babelsberg verkehren darüber hinaus die Buslinien 690 und 694 in die südlichen Stadtteile.

Wir weisen außerdem darauf hin, dass es zu Anschlussverlusten im weiteren Fahrtverlauf kommen kann. Dafür bitten wir um Verständnis.

Veröffentlicht am: 12.9.2018


ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH
Firmensitz: Fritz-Zubeil-Straße 96, 14482 Potsdam
Geschäftsführer: Martin Grießner , Oliver Glaser , Aufsichtsratsvorsitzender: Burkhard Exner
Eingetragen beim Amtsgericht Potsdam: HRB 7079
Ein Unternehmen der STADTWERKE POTSDAM GMBH

E-Mail: info@stadtwerke-potsdam.de
Internet: www.swp-potsdam.de

Zitat
Bäderbahn
Weltkriegsbombe in Potsdam gefunden
- Entschärfung für Donnerstag ab 8:00 Uhr geplant
- Bahnhöfe Potsdam und Babelsberg wohl knapp außerhalb des Sperrgebietes
- Strecke dazwischen aber im Sperrgebiet --> Einschränkungen im Bahnverkehr.

[www.potsdam.de] und
[www.rbb24.de]

Beste Grüße
Harald Tschirner
Zitat
Wutzkman
Zitat
micha774
Es würde mich überraschen wenn ein klagender Fahrradfahrer recht bekäme, wenn er nachweißlich einen Kopfhörer oder Ohrstöpsel trug bei einem Unfall.

Du bist nicht so empfänglich für Fakten, oder? Nochmal: Es ist scheißegal, ob es ihm nachgewiesen werden kann oder nicht. Es ist schlicht nicht verboten!


Es ist aber nicht scheißegal, wenn auf den Kopfhörern laute Musik gehört wird und dadurch der Verkehr nicht wahrgenommen wird.
Zitat
Havelländer
Zitat
Nemo
Also brechen Radfahrer mit Kopfhörern die Regeln, weil sie grundsätzlich alle Regeln brechen und dementsprechend jegliches Verhalten der Radler grundsätzlich nicht regelkonform ist? Es ist unnötig gefährlich, mit Kopfhörern Rad zu fahren. Aber es ist nicht verboten! Außerdem haben die meisten Radfahrer einen Führerschein - ich übrigens auch. Genauso wie die meisten Autofahrer einen haben, aber dennoch wissen die offensichtlich nicht, wo man überall parken darf, wie schnell man fahren darf und wie das mit der Radwegbenutzungspflicht, Mindestabständen beim Überholen und der Benutzung der Hupe so geregelt ist... Jedenfalls verhalten sich (edit: )einige Autofahrer immer so.

War klar, die Abwieglung folgt auf dem Fuße.


Zitat
micha774
Es würde mich überraschen wenn ein klagender Fahrradfahrer recht bekäme, wenn er nachweißlich einen Kopfhörer oder Ohrstöpsel trug bei einem Unfall.

Mich auch und es gibt genug Urteile die das Beweisen, nur will das den Autohassern nicht in den Kopf gehen, weil es gegen ihre Prinzipien verstößt das der motorisierte Straßenverkehr immer Schuld hat.
Nicht immer! Aber eben am häufigsten! Es geht aber eigentlich um Kopfhörer! Wenn sich plötzlich die Tür vor einem öffnet, dann wird das auch mit Kopfhörer passieren und das Klackgeräusch des Türverschlusses ist nicht so laut, dass man es ohne Kopfhörer in 10m Entfernung schon hören wird, ich zumindest nicht. Wenn der Lkw einfach so rechts abbiegt, dann wird man ihn auch mit Kopfhörern hören... Das sind jedenfalls die häufigsten Unfallsituationen für Radfahrer. Bei anderen Situationen kann der Kopfhörer natürlich die Wahrnehmung verhindern. Allerdings dürfen Gehörlose auch Auto und Fahrrad fahren. Wenn man also sein Gehör ausschaltet, dann muss man natürlich mit verstärkter Umsicht fahren. Die Beobachtung, dass Radler gerne ohne Umsicht fahren teile ich auch, und ich verstehe es nicht. Nur für die mangelnde Umsicht braucht keiner der Radler einen Kopfhörer.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Joe
Zitat
Wutzkman
Zitat
micha774
Es würde mich überraschen wenn ein klagender Fahrradfahrer recht bekäme, wenn er nachweißlich einen Kopfhörer oder Ohrstöpsel trug bei einem Unfall.

Du bist nicht so empfänglich für Fakten, oder? Nochmal: Es ist scheißegal, ob es ihm nachgewiesen werden kann oder nicht. Es ist schlicht nicht verboten!


Es ist aber nicht scheißegal, wenn auf den Kopfhörern laute Musik gehört wird und dadurch der Verkehr nicht wahrgenommen wird.

Aber wenn mit den Kopfhörern leise eine Fußballreportage gehört wird? Oder die Tonausgabe des Navis? Und das beweise jetzt mal bitte!

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Nemo
Zitat
Joe

Es ist aber nicht scheißegal, wenn auf den Kopfhörern laute Musik gehört wird und dadurch der Verkehr nicht wahrgenommen wird.

Aber wenn mit den Kopfhörern leise eine Fußballreportage gehört wird? Oder die Tonausgabe des Navis? Und das beweise jetzt mal bitte!


Ich brauche das nicht zu beweisen... ;-)
Aber ich würde mal behaupten, wenn es zu einen Unfall kommt und der Radfahrer "über den Lenker" absteigt, wird er nicht gleich danach seine Musikanlage leiser bzw.aus stellen. Da hat er wohl andere Sorgen. Entweder dudelt das Ding dann immer noch oder man kann es später rekonstruieren, in welcher Lautstärke tatsächlich gehört wurde.
Aber eigentlich ist ja jeder für sich selbst verantwortlich, und wenn einem die Lautstärke auf den Ohren im Verkehr (egal wer) so wichtig ist muß er ggf.halt die Konsequenzen dafür tragen.
Das ist meine persönliche Meinung, das kann natürlich jeder anders sehen.
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