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Kurzmeldungen September 2018
geschrieben von micha774 
Zitat
micha774
Es würde mich überraschen wenn ein klagender Fahrradfahrer recht bekäme, wenn er nachweißlich einen Kopfhörer oder Ohrstöpsel trug bei einem Unfall.

Wenn einem Radfahrer die Vorfahrt genommen wird spielt es keine Rolle ob er dabei Ohrhörer trug oder nicht.
Wenn dem Autofahrer die Vorfahrt genommen wurde spielt es ebenfalls keine Rolle ob er dabei Autoradio laufen hatte.

Nochmal es ist grundsätzlich nicht verboten.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Joe
Zitat
Wutzkman
Zitat
micha774
Es würde mich überraschen wenn ein klagender Fahrradfahrer recht bekäme, wenn er nachweißlich einen Kopfhörer oder Ohrstöpsel trug bei einem Unfall.

Du bist nicht so empfänglich für Fakten, oder? Nochmal: Es ist scheißegal, ob es ihm nachgewiesen werden kann oder nicht. Es ist schlicht nicht verboten!


Es ist aber nicht scheißegal, wenn auf den Kopfhörern laute Musik gehört wird und dadurch der Verkehr nicht wahrgenommen wird.

Richtig, und es auch nicht scheißegal, wenn im Autoradio laute Musik gehört wird und dadurch der Verkehr nicht wahrgenommen wird.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Was ist das denn für eine sinnlose Diskussion!?

Das Radfahrer sich nicht an Verkehrsregeln halten, ist ja hinreichend bekannt. Dieses "Verkehrsverhalten" findet man aber bei allen Teilnehmern. Radfahrer deshalb aber "freier" da sie anonym sind.
Aber mal ehrlich, wer fährt mit seinem Fahrrad wirklich so, wie es die StVO verlangt. Da kann mir keiner sagen, wenn er nachts an einer roten Ampel i Weißensee ankommt, weit uns breit kein Auto zu sehen ist, er dort anhält ubd 2min wartet !?

Der Radfahrer, worum es hier am Anfang ging, wollte wohl eine Straßenbahn am U Eberswalder Str. überholen. Wer die Gegend kennt, wird wissen, dass es nicht so gut ist dies zu tun. Leider hat er dabei den Lkw übersehen. Gestern hat die Polizei deshalb dieses Verkehrsverhalten überwacht und geahndet.

Wie auch immer es ist, womit auch immer man fährt. Wenn sich alle an die Regeln halten würden, dazu noch eher mal wieder ein Gang runterschalten, wird es für alle besser und sicherer auf den Straßen.
Zitat
Logital
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micha774
Es würde mich überraschen wenn ein klagender Fahrradfahrer recht bekäme, wenn er nachweißlich einen Kopfhörer oder Ohrstöpsel trug bei einem Unfall.

Wenn einem Radfahrer die Vorfahrt genommen wird spielt es keine Rolle ob er dabei Ohrhörer trug oder nicht.
Wenn dem Autofahrer die Vorfahrt genommen wurde spielt es ebenfalls keine Rolle ob er dabei Autoradio laufen hatte.

Nochmal es ist grundsätzlich nicht verboten.

Genau so..es spielt keine Rolle..
Nur hat der Autofahrer, der einen größeren Gegenstand übersieht- überhören kann man ja wohl maximal die Glocke der Bimmel etc..nicht gleich die Karosse des Unfallgegners im Gesicht.
Wenn sich der Radfahrer mangels einer Knautschzone vorsätzlich einer Möglichkeit zum Erkennen einer Gefahr beraubt,
und dann noch Schulterblick.o.ä. bei Fahrtrichtungswechsel oder beim Befahren querender Straße spart,
endet er im halbwegs gut endenden Unfall in der Rettungsstelle, im schlechten Fall beim Bestatter.
Augenblicksversagen gints es bei allen Verkehrsteilnehmern, nur die Folgen sind unterschiedlich.
Das gleiche kann man bei den "ferngesteuerten Stullenbrettwischern" anlegen, die kollidieren auch d.ö. mit festen oder
beweglich größeren Gegenständen und die Folgen dieser Unaufmerksamkeit hat die selben Folgen wie beim Radler-eine Buskarosse hat immer die stärkeren Argumente.

T6JP
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Havelländer
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Nemo
Also brechen Radfahrer mit Kopfhörern die Regeln, weil sie grundsätzlich alle Regeln brechen und dementsprechend jegliches Verhalten der Radler grundsätzlich nicht regelkonform ist? Es ist unnötig gefährlich, mit Kopfhörern Rad zu fahren. Aber es ist nicht verboten! Außerdem haben die meisten Radfahrer einen Führerschein - ich übrigens auch. Genauso wie die meisten Autofahrer einen haben, aber dennoch wissen die offensichtlich nicht, wo man überall parken darf, wie schnell man fahren darf und wie das mit der Radwegbenutzungspflicht, Mindestabständen beim Überholen und der Benutzung der Hupe so geregelt ist... Jedenfalls verhalten sich (edit: )einige Autofahrer immer so.

War klar, die Abwieglung folgt auf dem Fuße.


Zitat
micha774
Es würde mich überraschen wenn ein klagender Fahrradfahrer recht bekäme, wenn er nachweißlich einen Kopfhörer oder Ohrstöpsel trug bei einem Unfall.

Mich auch und es gibt genug Urteile die das Beweisen, nur will das den Autohassern nicht in den Kopf gehen, weil es gegen ihre Prinzipien verstößt das der motorisierte Straßenverkehr immer Schuld hat.

Ich find das immer lustig, wenn Dogmatiker und Ideologen Andersdenkenden Dogmatik und Ideologie unterstellen.
Autohassen, wie kommst Du auf diese lustige Idee? Ich liiiieeebe Autos! Und ich fahre selber total gerne. Ich habe nichts gegen Autos, im Gegenteil ich finde sie eignen sich zu einem fast so Interessanteen Hobby, wie Straßenbahnen ;)
Das einzige, was mich stört, sind Leute, die so bornierten Unfug und undifferenzierten Hass verbreiten, wie Du. Egal, ob die hinterm Lenkrad oder aufm Sattel sitzen.
Ich unterstelle hier niemandem Autohass, bin aber überrascht, wenn einzelne der Meinung sind Fahrradfahrer haben Narrenfreiheit und es wird schon nichts passieren (trotz Knopf im Ohr).
Zitat
micha774
Ich unterstelle hier niemandem Autohass, bin aber überrascht, wenn einzelne der Meinung sind Fahrradfahrer haben Narrenfreiheit und es wird schon nichts passieren (trotz Knopf im Ohr).

Das ist eine Interpretation deinerseits, das hat niemand geschrieben. Außer der eine Havelländer der einen undifferenzierten Hass auf Radfahrer, Frauen, Grüne und sonstwas hegt.

Fakt: das Tragen von Kopfhörern auf dem Fahrrad ist zulässig (und sogar notwendig, wenn man am Fahrrad telefonieren will), solange es sich um OFFENE Kopfhörer handelt und die Umgebungsgeräusche noch wahrgenommen werden können. Geschlossene und erst recht solche mit active noise canceling sind natürlich nicht zulässig.

Kommt es zum Unfall, so ist das nicht unerheblich. Kann dem Radfahrer nachgewiesen werden, dass durch die Kopfhörer, oder durch zu laute Musik, seine Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigt war, und das ursächlich für den Unfall war, dann kann der natürlich dafür eine (Teil)schuld bekommen.

Angepasst ist das Stichwort. Auf die Situation reagierend.

Es ist vollkommen OK, auf dem Fahrrad Kopfhörer zu tragen, genauso wie große Lasten zu transportieren, oder freihändig zu fahren, oder einen Hund am Lenker zu führen oder oder oder. Aber du als Radfahrer trägst die Verantwortung dafür, dass dein Handeln nicht zu einem Unfall führt, sonst musst du natürlich die Konsequenzen tragen.
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Bumsi
Zitat
GraphXBerlin
Jeder Radfahrer der Kopfhörer trägt ist eigenverantwortlich und verkehrswidrig ein kleiner Selbstmörder. Punkt. Was diskutiert ihr da ewig?

Wenn man keine Ahnung hat,...
Als Briefzusteller fahre ich täglich mit dem Fahrrad. seit 36 Jahren fahre ich intensiv Fahrrad da ich erst jetzt mit 46 meinen Führerschein mache. Vielleicht mag es rechtlich kein Belang sein. Fakt ist aber, dass ich bzw. man sehr wohl auch nach Gehör fährt. Jemand der auf den Kopfhörern laute Musik hört hört keinerlei Fahrgeräusche von Fahrzeugen und muß extremst mit den Augen in allen Richtungen auf den Verkehr achten. Das bezweifel ich bei vielen hippen Bikern mit ihren fetten Kopfhörern. Es ist einfach Rücksichtslos und sie gefährden nicht nur sich selbst sondern auch ggf. andere. Man schottet sich mit einem Sinnesorgan als aktiver Verkehrsteilnehmer schlichtweg ab. Das kann ganz sicherlich nicht wohlwollend abgewunken werden.
Und ich glaube auch, dass es sehr wohl einen Unterschied macht, ob man Autoradio hört oder Musik über Kopfhörer. Stand letztens in der U-Bahn und habe mir es in etwa so vorgestellt wie den Unterschied zwischen dem Fahrgast, der aufs Berliner Fenster schaut und dem der sein eigenes Programm auf dem Smartphone verfolgt.

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Joe
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Wutzkman
Zitat
micha774
Es würde mich überraschen wenn ein klagender Fahrradfahrer recht bekäme, wenn er nachweißlich einen Kopfhörer oder Ohrstöpsel trug bei einem Unfall.

Du bist nicht so empfänglich für Fakten, oder? Nochmal: Es ist scheißegal, ob es ihm nachgewiesen werden kann oder nicht. Es ist schlicht nicht verboten!

Es ist aber nicht scheißegal, wenn auf den Kopfhörern laute Musik gehört wird und dadurch der Verkehr nicht wahrgenommen wird.

Richtig, nur darum geht es gar nicht.


Zitat
micha774
Ich unterstelle hier niemandem Autohass, bin aber überrascht, wenn einzelne der Meinung sind Fahrradfahrer haben Narrenfreiheit und es wird schon nichts passieren (trotz Knopf im Ohr).

Oh, ich bin eigentlich ein sehr aufmerksamer Leser, aber diesen Punkt muss ich dann wohl doch überlesen haben. Würdest du ihn mir bitte nochmal zeigen?
Zitat
Philipp Borchert
Und ich glaube auch, dass es sehr wohl einen Unterschied macht, ob man Autoradio hört oder Musik über Kopfhörer. Stand letztens in der U-Bahn und habe mir es in etwa so vorgestellt wie den Unterschied zwischen dem Fahrgast, der aufs Berliner Fenster schaut und dem der sein eigenes Programm auf dem Smartphone verfolgt.

Wenn du mal deine Pauschalisierungskeule weglegen könntest, würde dir eventuell auffallen, dass zum einen Hör- und Sehvermögen zwei ganz unterschiedliche Dinge sind. Ein Mensch ohne Behinderung HÖRT in der Regel Geräusche aus der gesamten Umgebung (360°), hat aber nur ein Blickfeld von 300°, ohne Kopfbewegungen 180°. Außerdem ist es beim Sehen sehr viel schwieriger, sich auf mehrere Einflüsse gleichzeitig zu konzentrieren, weshalb man bei der ARD-Bundesligakonferenz mit geübtem Ohr sehr wohl auch wahrnimmt, was sich in den anderen Stadien tut, wo der Reporter gerade Sendepause hat, während die Konferenz bei sky den Splitscreen höchstens für Werbung oder einen kurzen Überblick nimmt. Und warum ist wohl das Radio hören im Auto überhaupt erlaubt, während das Ansehen von Videos verboten ist?

Weiterhin gibt es auch beim Hören Abstufungen - jemand, der an der Ampel mit seinem SUV 2 Meter vor mir steht und die Bässe so dröhnen, dass mein Lenker vibriert, hört garantiert weniger als jemand, der auf seinem offenen Kopfhörer Pop in Zimmerlautstärke hört.

Ansonsten sollten alle mal an die alte Weisheit denken: Es gibt nur eine einzige Gruppe von Menschen, von der man verlässlich sagen kann, dass sie ausschließlich aus rücksichtslosen Ar.sch.löchern besteht - und das ist die Gruppe der rücksichtslosen Ar.sch.löcher. Bei allen anderen Gruppen gibt es stets sone und solche: Radfahrer, Autofahrer, Forumsteilnehmer, ...
Bombe entschärft, Sperrkreis aufgehoben

Video hier:
[www.rbb24.de]

Bäderbahn
Danke an die Volksfront, genialer Beitrag.
Zwei schwere Verkehrsunfälle mit Radfahrer Beteiligung.
Mollstr./Otto-Braun-Str. --> LKW vs. Radfahrer. Radfahrer ist noch am Unfallort verstorben.
Mariendorfer Damm/ Tauernallee --> LKW vs. Radfahrerin. Radfahrerin schwer verletzt.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 17.09.2018 17:12 von biesdorfer83.
Wenn die Bilder im rbb-TV (von 17 und 18 Uhr) heute aktuell waren, fahren zwei Pendelzüge auf der U1/U3, was ich mir angesichts des 10min-Taktes und dem nur einem freien Gleis am Schlesischen Tor schwer vorstellen kann.
Der Schriftsteller und bekennende S-Bahn-Fan Horst Bosetzky (alias -ky) ist am Sonntag im Alter von 80 Jahren verstorben, meldet unter anderem der rbb.
Zitat
micha774
Wenn die Bilder im rbb-TV (von 17 und 18 Uhr) heute aktuell waren, fahren zwei Pendelzüge auf der U1/U3, was ich mir angesichts des 10min-Taktes und dem nur einem freien Gleis am Schlesischen Tor schwer vorstellen kann.

Sowohl am Schlesischen Tor als auch auf Warschauer Straße darf nur ein Gleis befahren werden. Daher verkehrt da auch nur ein Pendelzug.
Als ich vor einigen Tagen mit der U3 fuhr, meinte eine junge Mutter mit Kind, dass es bescheuert sei, nur für diese eine Station noch einmal in die U-Bahn umzusteigen. Man hätte den Busersatzverkehr gleich durchbinden können.
In der HVZ bist du zu Fuß schneller als mit dem SEV - Elsenbrücke kaputt und die Folgen sagt dir was?
Zitat

"micha774" am 17.9.2018 um 18.14 Uhr:

Wenn die Bilder im rbb-TV (von 17 und 18 Uhr) heute aktuell waren, fahren zwei Pendelzüge auf der U1/U3, was ich mir angesichts des 10 min-Taktes und dem nur einem freien Gleis am Schlesischen Tor schwer vorstellen kann.

Sah das so aus?



Das ist ein Schnappschuss aus den Kurznachrichten der Abendschau vom Sonntag, den 16.9.2018 (ab Minute/Sekunde 1'49"). Er zeigt, wie die Presse manchmal Bilder zu einer Situation zeigt, die mit der beschriebenen Situtation nicht zusammenpassen, weil die Journalisten die technischen Zusammenhänge nicht verstehen. Da im Bericht auch kurz ein aktuelles Ankündigungsplakat für diese Bauarbeiten am U-Bahnhof Warschauer Straße zu sehen ist, nehme ich an, dass ein Kamerateam am Sonntag diese Aufnahmen gemacht hat, als noch kein Pendel verkehrte. Und solche Aufnahmen werden dann in allen Sendungen wiederverwendet, in denen über die Baumaßnahme berichtet wird.

Gruß, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
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