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Schwarzfahren soll straffrei werden
geschrieben von Bäderbahn 
Generalstaatsanwältin: Schwarzfahren soll straffrei werden

weiter hier: [www.morgenpost.de]

Zitate hieraus:
Generalstaatsanwältin Margarete Koppers hat sich für eine generelle Straffreiheit des Schwarzfahrens ausgesprochen. Im Interview der Berliner Morgenpost sagte sie, dass der Straftatbestand abgeschafft werden müsste. ....
Verkehrsbetriebe warnen vor Bagatellisierung ...

Bäderbahn
Ob sich Frau Koppers jetzt dafür einsetzt oder nicht dürfte relativ belanglos sein. Dafür müsste das StGB geändert werden, und da braucht es ganz andere als die Generalstaatsanwältin.

Und ein Freibrief für Schwarzfahrer wäre das auch nicht. Zwar würde es die Strafjustiz entlasten (sowohl die Strafverfahren als auch der weitaus teurere Vollzug würden entfallen), die zivilrechtlichen Ansprüche blieben aber natürlich bestehen.
Die Überschrift mag juristisch richtig sein, sie sollte aber trotzdem anders formuliert werden. Denn schließlich kostet einmal beim Schwarzfahren erwischt werden nach wie vor so viel wie viermal beim Falschparken erwischt werden. Auch wenn Frau Koppers Vorschlag umgesetzt werden würde.
Zitat
fatabbot
Ob sich Frau Koppers jetzt dafür einsetzt oder nicht dürfte relativ belanglos sein. Dafür müsste das StGB geändert werden, und da braucht es ganz andere als die Generalstaatsanwältin.

Und ein Freibrief für Schwarzfahrer wäre das auch nicht. Zwar würde es die Strafjustiz entlasten (sowohl die Strafverfahren als auch der weitaus teurere Vollzug würden entfallen), die zivilrechtlichen Ansprüche blieben aber natürlich bestehen.

Die Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche dürfte aber deutlich komplizierter werden.
Anonymer Benutzer
Re: Schwarzfahren soll straffrei werden
30.12.2018 00:49
Die Gerichte zu entlasten, in dem man Straftaten einfach legalisiert, halte ich für den falschen Weg. Das hatten wir ja auch schon mit dem Drogenproblem im Görlitzer Park etc. Die Regierung resigniert hier einfach, für mich nicht der richtige Weg. Hier wird aus meiner Sicht einfach versucht, ein Problem an anderer Stelle zu kaschieren. Sollen sie doch lieber mal die GEZ-Gebühr abschaffen, um die Gerichte dahingehend nicht mit Klagen zu belästigen und Ressourcen zu schaffen. ;-)
Anonymer Benutzer
Re: Schwarzfahren soll straffrei werden
30.12.2018 01:47
Zitat
VvJ-Ente
Denn schließlich kostet einmal beim Schwarzfahren erwischt werden nach wie vor so viel wie viermal beim Falschparken erwischt werden.

Jo, die Gebühren fürs Falschparken sollte man entsprechend anheben.
Anonymer Benutzer
Re: Schwarzfahren soll straffrei werden
30.12.2018 02:09
Zitat
fatabbot
die zivilrechtlichen Ansprüche blieben aber natürlich bestehen.

Die bleiben so bestehen, als wenn man die Rechnung des Handwerkers nicht bezahlt. Mein Bruder kann ein Lied von singen. Dem Geld kannste jahrelang hinterher rennen. Theorie und Praxis passen hier einfach nicht. Es geht ja schon bei der Frage los, in wie weit man einen Schwarzfahrer festhalten darf. Wenn er keine Straftat begangen hat, wird man das ja nicht mehr dürfen. Also können sich die VU den Kontrolldienst eigentlich sparen, der schlaue Schwarzfahrer wird dann einfach gehen.

Sollte das umgesetzt werden hoffe ich, dass sehr viele Menschen schwarzfahren werden und Senat und Bund es dann selbst an der Kohle merken, die nicht an sie abgeführt werden kann, weil entsprechende Einnahmen nicht da waren.

Dit is halt Berlin.
Zitat
fatabbot
Ob sich Frau Koppers jetzt dafür einsetzt oder nicht dürfte relativ belanglos sein. Dafür müsste das StGB geändert werden, und da braucht es ganz andere als die Generalstaatsanwältin.

Und ein Freibrief für Schwarzfahrer wäre das auch nicht. Zwar würde es die Strafjustiz entlasten (sowohl die Strafverfahren als auch der weitaus teurere Vollzug würden entfallen), die zivilrechtlichen Ansprüche blieben aber natürlich bestehen.

Doch, das wäre ein Freibrief zum Schwarzfahren, denn dann würde auch hier das skandinavische Modell der "Schwarzfahrerversicherung" funktionieren. Wer jedes Mal "brav" seine 60€ zahlt (bzw. von der "Versicherung" zahlen lässt), der hat nichts weiter zu befürchten. Wer nicht zahlen kann, der kommt sogar schlechter weg! Die Gerichte werden dann nämlich trotzdem bemüht, um den Anspruch durchzusetzen. Im Gegensatz zur Ersatzfreiheitsstrafe, mit der das Urteil abhilfsweise abgegolten wird, ersetzt die mögliche Erzwingungshaft aber nicht die Strafe.

Diese Idee ist einfach unausgegoren und nicht zuende durchdacht. Will man die Haftanstalten entlasten, dann muss den Leuten einen Sozialarbeiter an die Hand geben, der ihnen aufzeigt, welche Alternativen bestehen, statt sie mit den Briefen allein zu lassen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Bumsi
Die Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche dürfte aber deutlich komplizierter werden.

Warum sollte diese komplizierter werden? In den meisten Fällen, in denen es wirklich strafrechtlich relevant wird, existieren die zivilrechtlichen Ansprüche allenfalls auf dem Papier. Bis dahin sind aus dem ursprünglichen minimalen und nicht monetär nachweisbaren Schaden reale Kosten für Ermittlungen, Strafverfolgung usw. entstanden, die einem Vielfachen des ursprünglichen Schadens entsprechen. Kommt es zu einer Verurteilung liegen die Kosten nochmals erheblich höher. Um den realen Schaden oder die theoretische Kompensation durch Zahlung des EBE braucht man sich da in Relation keinerlei Gedanken zu machen.

Zitat
Railroader
Die Gerichte zu entlasten, in dem man Straftaten einfach legalisiert, halte ich für den falschen Weg. Das hatten wir ja auch schon mit dem Drogenproblem im Görlitzer Park etc. Die Regierung resigniert hier einfach, für mich nicht der richtige Weg. Hier wird aus meiner Sicht einfach versucht, ein Problem an anderer Stelle zu kaschieren.

Straftaten werden durch den Staat definiert, also kann er seine Definitionen auch ändern und tut dies ja auch regelmäßig. Insofern finde ich es schon legitim, zu diskutieren, welche Handlungen zu welchen gesellschaftlichen Problemen führen und wie man beabsichtigt, diese Taten ggf. zu verhindern oder zu vermindern. Dabei sollten volkswirtschaftliche Überlegungen auch eine Rolle spielen, das hat mir Resignation weniger zu tun als mit einer volkswirtschaftlichen und politischen Prioritätensetzung.

Es gibt jährlich etliche Änderungen des StGB, weil der Gesetzgeber Tatbestände neu bewertet und dadurch neue Straftatbestände schafft, alte aufhebt oder die vorgesehenen Strafmaße verändert. So wurden in den vergangenen Jahren z.B. etliche Strafbestände im Sexualstrafrecht neu definiert, praktikable Ausnahmen für bisher strafrechtlich geahndete Datenweitergaben geschaffen, die vorgesehenen Strafmaße für Wohnungseinbruchdiebstahl erhöht und der eigenständige Straftatbestand der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten abgeschafft. Warum soll man da nicht auch mal neu über den §265a diskutieren?

Besonders aufpassen, sich nicht beim Schwarzfahren erwischen zu lassen, sollte man übrigens, wenn man beabsichtigt, sein Unternehmen an die Börse zu bringen. Anders als Verurteilungen wegen Diebstahl, Mord oder Raub muss man nämlich Verurteilungen wegen Schwarzfahren im Verkaufsprospekt angeben.

Zitat
Railroader
Sollen sie doch lieber mal die GEZ-Gebühr abschaffen, um die Gerichte dahingehend nicht mit Klagen zu belästigen und Ressourcen zu schaffen. ;-)

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird zwar weder über eine Gebühr finanziert noch gibt es heute noch eine GEZ, aber seine Rolle in unserem demokratischen Staat ist wichtig genug, dass man sich die noch ausstehenden Prozesse ruhig gönnen sollte, um ihn zu verteidigen. Dies gilt insbesondere, nachdem es inzwischen so viele Urteile gab, die die heutige Fassung bestätigt haben, dass man nicht davon ausgehen muss, dass hier noch allzuviele Kosten, die nicht die vergeblichen Kläger tragen müssen, entstehen.
Zitat
Jay
Doch, das wäre ein Freibrief zum Schwarzfahren, denn dann würde auch hier das skandinavische Modell der "Schwarzfahrerversicherung" funktionieren. Wer jedes Mal "brav" seine 60€ zahlt (bzw. von der "Versicherung" zahlen lässt), der hat nichts weiter zu befürchten.

Solange das Verhältnis aus Kontrollen und Schwarzfahrern gut austariert ist, wäre das doch auch kein Problem. Wenn man bei üblicher Monatskarteninhaber-Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ca. alle drei Wochen kontrolliert wird und entweder einen Fahrschein vorzeigen kann oder eben die 60 Euro zahlt, kommt es finanziell aufs Gleiche raus. Wenn man die Kontrolleure gleichzeitig als Servicemitarbeiter sieht und ihnen entsprechendes Wissen und Benehmen vermittelt, ist es sogar ein Gewinn für die Fahrgäste.
Anonymer Benutzer
Re: Schwarzfahren soll straffrei werden
30.12.2018 02:41
Zitat
Lopi2000
Wenn man die Kontrolleure gleichzeitig als Servicemitarbeiter sieht und ihnen entsprechendes Wissen und Benehmen vermittelt, ist es sogar ein Gewinn für die Fahrgäste.

Welches nicht so gute Behnehmen ist dir denn aufgestoßen?
Zitat
Railroader
Welches nicht so gute Behnehmen ist dir denn aufgestoßen?

Es geht weniger darum, ob es mir aufstößt oder nicht, sondern darum wie es insgesamt in der Öffentlichkeit und den Medien wahrgenommen und weiterverbreitet wird. Daher lieber mal ein paar Links, die meiner Erfahrung nach realistische Blicke sind statt persönlich erlebter Einzelfälle:
[www.tagesspiegel.de]
[signalarchiv.de]
[www.berliner-kurier.de]
[www.tagesspiegel.de]
[www.tagesspiegel.de]

Das passiert natürlich, wenn man an die preisgünstigsten Anbieter in einer Branche mit schlechter Bezahlung Unteraufträge vergibt. Dabei sollten diejenigen Menschen mit dem intensivsten und vermutlich anstrengendsten Kundenkontakt eher ein Aushängeschild für den Verkehrsbetrieb sein. Man sollte sich schon fragen, ob durch eine Fremdvergabe zum Mindestlohn gegenüber eigenen Beschäftigten im Kundenservice wirklich soviel eingespart werden kann.
Zitat
Railroader
Die bleiben so bestehen, als wenn man die Rechnung des Handwerkers nicht bezahlt. Mein Bruder kann ein Lied von singen. Dem Geld kannste jahrelang hinterher rennen. Theorie und Praxis passen hier einfach nicht. Es geht ja schon bei der Frage los, in wie weit man einen Schwarzfahrer festhalten darf. Wenn er keine Straftat begangen hat, wird man das ja nicht mehr dürfen. Also können sich die VU den Kontrolldienst eigentlich sparen, der schlaue Schwarzfahrer wird dann einfach gehen.
Da frage ich mich immer welche Klientel das denn sein soll, die Zeit hat mit den Kontrolleuren Fangen zu spielen. Selbst wenn ich "nur" aussteige, nachdem ich erwischt wurde, wie soll das denn weitergehen? Will ich riskieren, dass den Rest des Tages zumindest auf öffentlichem Straßenland zwei Kontrolleure hinter mir her laufen? Soll ich meinem Chef, meinem Arzt oder meiner Fußballmannschaft sagen, dass ich zu spät komme, weil ich beim Schwarzfahren erwischt wurde und deswegen die Bahn verlassen musste?

Zitat

Sollte das umgesetzt werden hoffe ich, dass sehr viele Menschen schwarzfahren werden und Senat und Bund es dann selbst an der Kohle merken, die nicht an sie abgeführt werden kann, weil entsprechende Einnahmen nicht da waren.

Dit is halt Berlin.
Du hoffst, dass deinem Arbeitgeber die Einnahmen wegbrechen, nur damit du recht behältst? Merkwürdige Einstellung. Bei mir auf Arbeit gibt es auch manchmal Änderungen, die mir nicht gefallen. Trotzdem ist meine Hoffnung in dem Fall immer, dass es schon irgendwie gut geht.
Vollkommenes Geschwalle mit diesem ewigen "Der BVG entgehen Einnahmen"-Argument. Wenn die BVG meint, sie bräuchte mehr Geld zur Finanzierung ihrer Leistungen, dann geht sie zum Senat und fordert sich das ein. Und das vermutlich immer schon, mit dem Unterschied, dass sie derzeit auf offenere Ohren trifft als lange zuvor. Die direkten Einnahmen werden ohnehin in einem Topf innerhalb des VBB gesammelt und von dort verteilt.

Ob der Senat nun also mehr der BVG zuschießt, um im Zweifel die zwei Mark Fünfzig, die durch "notorische Schwarzfahrer" durch die Lappen gehen auszugleichen oder ob er (vermutlich deutlich mehr) Geld zur Prozessführung und womöglich sogar Inhaftierung von solchen Leuten ausgibt, ist mindestens egal, vermutlich sogar deutlich günstiger bei ersterer Variante.

Und wehe es kommt wieder der Vergleich zum Bäcker, bei dem man sich ja auch nicht einfach was nehmen darf ohne zu zahlen - das Gleichnis ist das mit der öffentlichen Toilette mit Nutzungsgebühr und Kasse des Vertrauens. Ich mutmaße, dass KEINER der Schwarzfahrer-gehören-bestraft-Fraktion in so einem Fall Geld bezahlen würde, obwohl sich die 30 - 50 Cent vermutlich jeder leisten könnte.

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In meinen Augen ist diese Maßnahme ein Einknicken vor der eigenen Verantwortung und Ausdruck von Hilflosigkeit, wenn nicht sogar von Interessenlosigkeit. Bei RRG glaube ich auch eher, daß man sich nicht mit diesem Thema eigentlich nicht auseinander setzen will, sondern nachgibt um den eigenen (guten) Eindruck beim Wähler nicht zu beflecken.
Schwarzfahrer werden ja besonders in linken Kreisen gern als mittellose Verzweiflungstäter dargestellt und da kann man nicht gegen vorgehen, wäre ja unsozial. Alle anderen fahren schwarz weil sie gegen das System sind und dem "Schweinestaat" zeigen müssen wer "Herr im Stall" sein möchte.
Anonymer Benutzer
Re: Schwarzfahren soll straffrei werden
30.12.2018 13:22
Zitat
VvJ-Ente

Du hoffst, dass deinem Arbeitgeber die Einnahmen wegbrechen, nur damit du recht behältst?

Ich hoffe, dass der Senat die Konsequenzen seines Handels auch mal selbst spürt, ja.

Fange spielen mit Kontrolleuren kommt doch ständig vor. Wir müssen auch öfter die Strecke sperren, weil mal wieder so ein Depp in die Gleise geflüchtet ist.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.12.2018 13:25 von Railroader.
Anonymer Benutzer
Re: Schwarzfahren soll straffrei werden
30.12.2018 13:28
Zitat
Philipp Borchert
Vollkommenes Geschwalle mit diesem ewigen "Der BVG entgehen Einnahmen"-Argument. Wenn die BVG meint, sie bräuchte mehr Geld zur Finanzierung ihrer Leistungen, dann geht sie zum Senat und fordert sich das ein.

Die Frage ist, wo zieht man die Grenze. Als nächstes legalisiert man dann Ladendiebstahl und zahlt den Supermärkten lieber den Schaden? Weil ist ja günstiger als der Verwaltungsakt. Für mich nichts weiter als Resignation einer unfähigen Regierung. Hauptsache aber man steckt Leute in den Knast, die sich weigern GEZ zu zahlen. Da ist der Staat dann plötzlich nicht mehr so sozial.
Zitat
Railroader
Hauptsache aber man steckt Leute in den Knast, die sich weigern GEZ zu zahlen. Da ist der Staat dann plötzlich nicht mehr so sozial.

Da geht es ja auch um die Altersversorgung abgehalfterter politischer B-Ware und da muß man schließlich konsequent sein ...
Anonymer Benutzer
Re: Schwarzfahren soll straffrei werden
30.12.2018 14:51
Zitat
Philipp Borchert

das Gleichnis ist das mit der öffentlichen Toilette mit Nutzungsgebühr und Kasse des Vertrauens. Ich mutmaße, dass KEINER der Schwarzfahrer-gehören-bestraft-Fraktion in so einem Fall Geld bezahlen würde, obwohl sich die 30 - 50 Cent vermutlich jeder leisten könnte.

Ich kenne zwar keine öffentliche Toilette mit Kasse des Vertrauens, aber wenn ich irgendwo auf dem Klo bin, das 50 Cent kostet und das WC-Personal gerade nicht zugegen ist, werfe ich sie trotzdem auf den Teller. Ich habe doch die Leistung in Anspruch genommen, wusste dass es was kostet und hoffe, dass das Personal auch was von dem Geld hat. Alles andere wäre asozial, schließlich arbeitet da jemand, damit ich ein sauberes Klo vorfinde. Und wie du schon richtig sagst, es macht mich nicht arm. Ich gebe ja auch mind 10 Prozent Trinkgeld im Restaurant, wenn es gut war, obwohl ich das nicht mal müsste.

Allerdings haben die meisten Toiletten auch nur die Empfehlung, das Geld zu geben. Die mit Festpreisen haben Zugangssperren.



4 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.12.2018 14:58 von Railroader.
Zitat
Railroader
Zitat
VvJ-Ente

Du hoffst, dass deinem Arbeitgeber die Einnahmen wegbrechen, nur damit du recht behältst?

Ich hoffe, dass der Senat die Konsequenzen seines Handels auch mal selbst spürt, ja.

Fange spielen mit Kontrolleuren kommt doch ständig vor. Wir müssen auch öfter die Strecke sperren, weil mal wieder so ein Depp in die Gleise geflüchtet ist.
Über die Gleise rennen und die Einstellung des Zugverkehrs erzwingen ist keine Straftat?
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