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Kurzmeldungen Januar 2019
geschrieben von Tramy1 
Ja, also ich hatte da schon was rausgehört, war mir aber nicht so ganz sicher. An den DAISYs stand sowas wie Unfall, aber die Vermutung möchte ich deswegen nicht äußern, weil ich das unfreiwillig aus einem Gespräch aufgeschnappt habe. Außerdem tut es ja auch nicht viel zur Sache, nur liegt die Neugierde ja oft in der Natur des Menschen, so weiß man natürlich gerne, was irgendwo passiert ist.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.01.2019 22:44 von VBB/HVV.
Anonymer Benutzer
Re: Kurzmeldungen Januar 2019
18.01.2019 22:49
Zitat
Philipp Borchert

Ein "Betriebsvorkommnis", soweit ich das richtig in Erinnerung habe. Nette Umschreibung für vermutlich alles, was man sich nicht allzu offen auszusprechen traut. Vermutlich vor allem dann, wenn man's keinem anderen anhängen kann.

Völlig richtig, denn kein Unternehmen wird mit seinen Unzulänglichkeiten hausieren gehen und freiweillig mit Negativschlagzeilen in die Presse wollen.
Zitat
der weiße bim
Zitat
Nicolas Jost
Zitat
andre_de
[@Nicolas Jost und Bd2001: Da läuft doch die gleiche linke Nummer wie damals am Ostkreuz und am Wriezener Bahnhof! Ob Herrn Rüter bewusst ist, was dort tatsächlich passiert?

Die Systematik dahinter sieht er durchaus.

Anders sind die drei Gleise überspannenden, nur wenige Zentimeter über dem Fahrdraht liegenden Blechträger nicht zu sanieren. Eine wochenlange Gleissperrung der gesamten Fernstrecke für die Rüstung kommt nicht infrage. Also kommt er runter, wird repariert oder 1:1 erneuert und dann wird alles wieder neu aufgebaut.
Wenn ordentlich gearbeitet wird, hat man für die nächsten Jahrzehnte ein intaktes Denkmal...

Wobei man sich ehrlicherweise schon fragen kann, warum DB Netz nun unbedingt dieses seit Mai 1993(sic!) ungenutzte und wegen mangelnder Erreichbarkeit kaum anderweitig nutzbare Stellwerk erhalten müssen soll. Reiterstellwerke gibt es ja anderswo durchaus noch...

Im Moment gibt es bei der DB wirklich andere Dinge, bei denen Instandhaltungsgelder sowie -kapazitäten weitaus sinnvoller angelegt wären.

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Railroader
Zitat
Philipp Borchert
Ansonsten ist es ja z.B. ein Personenunfall

Nö, es ist ein Polizei- und Notarzteinsatz.

Beides ist aber häufig dasselbe mit einer anderen Beschreibung.
Zitat
Arnd Hellinger
[Wobei man sich ehrlicherweise schon fragen kann, warum DB Netz nun unbedingt dieses seit Mai 1993(sic!) ungenutzte und wegen mangelnder Erreichbarkeit kaum anderweitig nutzbare Stellwerk erhalten müssen soll. Reiterstellwerke gibt es ja anderswo durchaus noch...

Im Moment gibt es bei der DB wirklich andere Dinge, bei denen Instandhaltungsgelder sowie -kapazitäten weitaus sinnvoller angelegt wären.

Hier irrst Du. Das ist das einzige der drei Stellwerke, welches von der Straße erreichbar ist. Unter Schutz wurde nicht das einzelne Stellwerk sondern das Ensemble des Bahnhofes. Wenn man nur ein Teil abreißt zerstört man das Ensemble.

Du hast aber Recht, bei DB Netz gibt es wirklich wichtiger Dinge als Gelder für den Abriss eines Stellwerkes auszugeben. Das muß DB Netz aus Eigenmittel bestreiten.
Anonymer Benutzer
Re: Kurzmeldungen Januar 2019
19.01.2019 00:35
Zitat
Henning

Beides ist aber häufig dasselbe mit einer anderen Beschreibung.

Ja Henning.
Heute Nacht wird die M10 für 4h zum Kupfergraben gefahren, da ein Streckentrenner repariert werden muss. Somit wird der Hauptbahnhof nicht bedient.
Zitat
Arnd Hellinger
Wobei man sich ehrlicherweise schon fragen kann, warum DB Netz nun unbedingt dieses seit Mai 1993(sic!) ungenutzte und wegen mangelnder Erreichbarkeit kaum anderweitig nutzbare Stellwerk erhalten müssen soll. Reiterstellwerke gibt es ja anderswo durchaus noch...

Im Moment gibt es bei der DB wirklich andere Dinge, bei denen Instandhaltungsgelder sowie -kapazitäten weitaus sinnvoller angelegt wären.

Wobei man sich ehrlicherweise schon fragen kann, warum gerade in Berlin alle möglichen Arten von Vandalismus toleriert und sogar schöngeredet werden!
Es ist schon interessant, wie kontrovers hier über den Erhalt oder Nichterhalt von Stellwerken diskutiert wird. Einige möchten am liebsten den ganzen alten Plunder aus dem Stadtbild schaffen, damit die gefühlte 500. Shopping Mall für angeblich finanziell solvente Touristen gebaut werden kann.

Es trifft zu, dass Stellwerke Funktionsbauten sind. Für ihre wahrzunehmenden Aufgaben müssen sie kein ausgeprägtes architektonisches Äußeres aufweisen. Nicht immer triftt dieser Aspekt voll zu. Stellwerke, die von der Öffentlichkeit direkt wahrgenommen wurden, wurden sehr wohl repräsentativ ausgestaltet. Beispiele sind Tegel und Lichterfelde Ost. Tegel [www.berliner-stellwerke.de] und Lichterfelde Ost Lio stammen übrigens vom selben Architekten Carl Cornelius. Der Kranoldplatz wäre ohne dem Stellwerk nicht denkbar. Das Gebäude ist stadtbildprägend.

Ntm war ein Hochbau, den es in Berlin in dieser Form nur einmal gab. Es gab Bemühungen, Ntm unter Denkmalschutz zu stellen. Die untere Denkmalschutzbehörde erkannte aber keinen Denkmalwert. Gut, über die Befindlichkeiten von Behörden möchte ich jetzt nicht diskutieren.

Einige Gedanken zur Nachnutzung von Stellwerken: Wie hier schon erwähnt, erschwert die Erreichbarkeit der Hochbauten die Nachnutzung durch Privateigentümer erheblich. Der Zugang muss ohne Überqueren von Bahnanlagen möglich sein. Das ist leider nicht immer der Fall. Bei Ntm, Ws und Tegel wäre es möglich gewesen. Für das Stellwerk Tegel haben sich schon mehrere Interessenten gemeldet, aber die DB verkauft das Stellwerk aus unbekannten Gründen nicht.

Folgende Aspekte erschweren die Nachnutzung:

- Denkmalgeschützte Immobilien schrecken manchen potentiellen Käufer schon wegen der Auflagen des Denkmalschutzes ab.

- Investitionskosten: Weil bei Außerbetriebnahme in der Regel sämtliche Medien wie Strom- und Wasserversorgung abgeklemmt werden, müsste der Eigentümer zusätzliche Kosten für die Bereitstellung der Medien investieren. Außerdem ist der Fußboden im Dienstraum in der Mitte offen. Ein Stellwerk ist nun mal kein Einfamilienhaus!!!

- Wartung und Sanierung am Gebäude: Wie soll ein privater Eigentümer an der Außenfassade von Ntm und Ws notwendige Instandhaltungsarbeiten ausführen? Dazu müssen die Gleise gesperrt werden mit allen Folgen für die Betriebsdurchführung. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt nämlich dem Privateigentümer. Und wehe,es fällt nur ein Stein aus dem Gebäude auf einen vorbeifahrenden Zug. Frage an Euch: Wer von Euch kann sich eine Sperrung auch nur für ein Wochenende als Privateigentümer leisten? Vorher ist Lottospielen anzuraten...

- Die Nähe zur Oberleitung. Bei Ws läuft die Oberleitung unmittelbar unter dem Stahlträger des Baukörpers durch. Es müssten zusätzliche Sicherungsmassnahmen erfolgen, um Schutz vor den Gefahren des elektrischen Betriebs abzuwenden.

In Anbetracht dessen, dass heute die Betriebsdurchführung über Betriebszentralen stattfindet, die sich theoretisch in Grönland auf der Eisscholle befinden können, ist der Erhalt dieser stadtbildprägenden Gebäude sehr wohl im allgemeinen Interesse. Zu einem Bahnhof gehört nun einmal nicht nur das Empfangsgebäude. Gerade in Wannsee hat Richard Brademann ein architektonisch harmonisches Ensemble geschaffen. Es ist aus der Epoche der Großen Elektrisierung der heutigen S-Bahn, die eben prägend für die Leistungsfähigkeit des des schienengebundenen ÖPNV in Berlin war.

Unten zwei Fotos vom Rückbau. Die Fotos haben die Bauleute freundlicherweise für mich aufgenommen, verzichten aber auf ihre Rechte.

Gruß Lars






2 mal bearbeitet. Zuletzt am 19.01.2019 10:39 von Berliner Stellwerke.
Zitat
Berliner Stellwerke

Unten zwei Fotos vom Rückbau. Die Fotos haben die Bauleute freundlicherweise für mich aufgenommen, verzichten aber auf ihre Rechte.

Gruß Lars



Danke für die interessanten Ausführungen und die Bilder! Mir ist aber immer noch nicht klar: war das jetzt ein endgültiger Abriss oder wird Ws wieder aufgebaut?

Beste Grüße
Harald Tschirner
Hallo Harald,

sehr gern. Nein, der Abriss ist endgültig.

Gruß Lars
Zitat
Berliner Stellwerke
Hallo Harald,

sehr gern. Nein, der Abriss ist endgültig.

Gruß Lars

Aha, danke!

Beste Grüße
Harald Tschirner
Zitat
Bd2001
Zitat
Arnd Hellinger
[Wobei man sich ehrlicherweise schon fragen kann, warum DB Netz nun unbedingt dieses seit Mai 1993(sic!) ungenutzte und wegen mangelnder Erreichbarkeit kaum anderweitig nutzbare Stellwerk erhalten müssen soll. Reiterstellwerke gibt es ja anderswo durchaus noch...

Im Moment gibt es bei der DB wirklich andere Dinge, bei denen Instandhaltungsgelder sowie -kapazitäten weitaus sinnvoller angelegt wären.

Hier irrst Du. Das ist das einzige der drei Stellwerke, welches von der Straße erreichbar ist. Unter Schutz wurde nicht das einzelne Stellwerk sondern das Ensemble des Bahnhofes. Wenn man nur ein Teil abreißt zerstört man das Ensemble.

Du hast aber Recht, bei DB Netz gibt es wirklich wichtiger Dinge als Gelder für den Abriss eines Stellwerkes auszugeben. Das muß DB Netz aus Eigenmittel bestreiten.

Wenn das Ding aber zur Gefahr für den Bahnbetrieb geworden ist und wegen der dort nicht längere Zeit sperrbaren elektrifizierten Strecke nicht saniert oder wenigstens gesichert werden konnte, musste DB Netz eben entscheiden, es abzureißen, bevor dies von sich aus geschieht. Wenn wir als Gesellschaft von der "Staatsbahn" erwarten, sich auch im Betrieb von Freilichtmuseen der Industriekultur zu engagieren, müssen wir sie eben auch dafür finanziell ausstatten und strukturieren, dürfen aber nicht gleichzeitig von der Db fordern, sich primär wirtschaftlich zu verhalten...

Viele Grüße
Arnd
Vielleicht findet sich ja auch eine Lösung ähnlich wie in Müncheberg wo die Signalbrücke quer zu den Gleisen wieder aufgestellt wurde.

Bäderbahn
Zitat
Arnd Hellinger
Wenn das Ding aber zur Gefahr für den Bahnbetrieb geworden ist und wegen der dort nicht längere Zeit sperrbaren elektrifizierten Strecke nicht saniert oder wenigstens gesichert werden konnte, musste DB Netz eben entscheiden, es abzureißen, bevor dies von sich aus geschieht. Wenn wir als Gesellschaft von der "Staatsbahn" erwarten, sich auch im Betrieb von Freilichtmuseen der Industriekultur zu engagieren, müssen wir sie eben auch dafür finanziell ausstatten und strukturieren, dürfen aber nicht gleichzeitig von der Db fordern, sich primär wirtschaftlich zu verhalten...

Wenn das Ding tatsächlich eine Gefahr geworden wäre hatte DB Netz das auch so gegenüber dem EBA kundgetan und hätte das EBA wohl nichts gegen den Abriß. Hat aber DB Netz nicht. Also konnte keine Gefahr für den Bahnbetrieb bestanden haben.

Die DB betreibt kein Freilichtmuseum. Ihr steht es frei, entsprechende Gebäude zu vermarkten oder zu verkaufen. Ansonsten gilt auch hier der Artikel 14 des Grundgesetzes.
Zitat
Bd2001
Ansonsten gilt auch hier der Artikel 14 des Grundgesetzes.

Nein der gilt hier nicht und Artikel 14 GG ist wohl der mit am meisten mißverstandene Artikel im GG.
Zitat
Havelländer
Zitat
Bd2001
Ansonsten gilt auch hier der Artikel 14 des Grundgesetzes.

Nein der gilt hier nicht und Artikel 14 GG ist wohl der mit am meisten mißverstandene Artikel im GG.

Dann lies mal den Absatz 2 durch. Ein Abriß eines Denkmals dient eben nicht der Allgemeinheit. Unabhängig trift hier § 8 Abs.1 DSchG Bln zu.
Zitat
Bd2001
Dann lies mal den Absatz 2 durch. Ein Abriß eines Denkmals dient eben nicht der Allgemeinheit. Unabhängig trift hier § 8 Abs.1 DSchG Bln zu.

Besonders der Absatz 2 im §14GG wird oft fehlinterpretiert. Die Bahn wird sicherlicher §18 (2) im DSchG Bln kennen und sich sagen "billiger wird es nicht werden"
Zitat
Bd2001
Zitat
Arnd Hellinger
Wenn das Ding aber zur Gefahr für den Bahnbetrieb geworden ist und wegen der dort nicht längere Zeit sperrbaren elektrifizierten Strecke nicht saniert oder wenigstens gesichert werden konnte, musste DB Netz eben entscheiden, es abzureißen, bevor dies von sich aus geschieht. Wenn wir als Gesellschaft von der "Staatsbahn" erwarten, sich auch im Betrieb von Freilichtmuseen der Industriekultur zu engagieren, müssen wir sie eben auch dafür finanziell ausstatten und strukturieren, dürfen aber nicht gleichzeitig von der Db fordern, sich primär wirtschaftlich zu verhalten...

Wenn das Ding tatsächlich eine Gefahr geworden wäre hatte DB Netz das auch so gegenüber dem EBA kundgetan und hätte das EBA wohl nichts gegen den Abriß. Hat aber DB Netz nicht. Also konnte keine Gefahr für den Bahnbetrieb bestanden haben.

Und woher weißt Du jetzt, dass DB Netz keinen solchen Antrag beim EBA gestellt hat? Die Aktion war nämlich in jedem Fall eine zumindest anzeigepflichtige Änderung einer Bahnanlage. Mithin ist, da ersichtlich nichts zu deren Unterbindung unternommen wurde, sehr wohl von einem Einverständnis der Aufsichtsbehörde auszugehen.

Dass der hier im Thread zitierte Denkmalschützer zu einer anderen Auffassung gekommen ist, spielt für die eisenbahnrechtliche Würdigung des Sachverhalts zunächst eine eher nachrangige Rolle. Das muss jetzt niemand gut finden, ist aber so. Es steht der Denkmalbehörde ja frei, Rechtsmittel gegen das Vorgehen von EBA und DB Netz einzulegen...

Viele Grüße
Arnd
Das EBA [www.eba.bund.de] äußert sich nur zu einem anderen Stellwerk in Wannsee...

Viele Grüße
Arnd
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