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Kurzmeldungen Januar 2019
geschrieben von Tramy1 
Das Berliner Verwaltungsgericht hat ein Problem mit der Allgemeinverfügung der Bundespolizei, die das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen am Wochenende zwischen Zoo und Lichtenberg untersagt. Doch die Exekutive will sich von der Judikative nichts sagen lassen.
Verfügung kassiert - doch die Bundespolizei will weiter nach Korkenziehern suchen (netzpolitik.org)
Die Allgemeinverfügung ist halt nicht komplett kassiert worden, das Gericht hat nur erhebliche Zweifel am deren Grundlage geäußert.

Mit der Entscheidungen können jetzt eigentlich erstmal nur die beiden, die da widersprochen haben, etwas anfangen.

Abgesehen davon: Verschiedenste Polizeibehörden in Deutschland haben bereits von vielen Verwaltungsgerichten bescheinigt bekommen, dass sie gesetzwidrig gehandelt haben, da solche Entscheidungen aber für die Polizei völlig folgenlos bleiben, wird das denen wohl sowieso ziemlich gleichgültig sein.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.01.2019 19:44 von fatabbot.
Zitat
Arnd Hellinger
Und woher weißt Du jetzt, dass DB Netz keinen solchen Antrag beim EBA gestellt hat? Die Aktion war nämlich in jedem Fall eine zumindest anzeigepflichtige Änderung einer Bahnanlage. Mithin ist, da ersichtlich nichts zu deren Unterbindung unternommen wurde, sehr wohl von einem Einverständnis der Aufsichtsbehörde auszugehen.

Es fällt mir schwer, Deine Einschätzung hierzu zu teilen, sie basiert doch sehr auf dem Glauben an das Gute. Bereits mehrfach hat die DB in Berlin ohne Genehmigung Denkmalobjekte abgeräumt. Und auch das Auftreten der DB bei Projektbegründungen oder Bürgerveranstaltungen zeigt, dass man einen großen Bogen um die Verantwortung
für das eigene bauliche Erbe macht. Zum neuen Regionalbahnhof Köpenick argumentierte man z.B., dass dieser in keinerlei Bezug zum unmittelbar daneben liegenden denkmalgeschützten S-Bahnhof stehe, und daher ein üblicher "DB-Profanbau" geplant werde und genehmigungsfähig sei.

Übrigens hast Du ja selbst festgestellt, dass es zum Stellwerk Ws keine Veröffentlichung seitens EBA gibt (im Gegensatz zum Stellwerk Wsa), obwohl es sich um einen genehmigungspflichtigen Vorgang handelt. Da drängt sich der Umkehrschluss irgendwie auf ;-)

Viele Grüße
André
Noch was zum Stellwerksabriss: Mir ist zugetragen worden, dass es wohl zwischen DB/S-Bahn auf der einen und der Senatsverwaltung auf der anderen Seite einen "Deal" gab: Beantragt wurde der Abriss sowohl des Stellwerks Ws als auch des Stellwerks Wsa. Man einigte sich dann auf den Abriss eines der beiden Stellwerke, und das Stellwerk Ws war das Opfer. Städtebaulich wäre es andersrum besser gewesen, allerdings gebe ich Mario recht, dass der dauerhafte Unterhalt des Stellwerks Ws über den elektrifizierten Fernbahngleisen erheblich komplizierter ist als der des Stellwerks Wsa im S-Bahn-Bereich.

Nebenbei interessant an dem Vorgang ist, dass es offenbar keinerlei Kommunikation dazu zwischen der Senatsverwaltung und dem Bezirk (der unteren Denkmalschutzbehörde) gab. Da muss man sich nicht wundern, dass das Verhältnis zwischen Senat und Bezirken so anhaltend schlecht ist.

Viele Grüße
André



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.01.2019 00:51 von andre_de.
Zitat
andre_de
Zitat
Arnd Hellinger
Und woher weißt Du jetzt, dass DB Netz keinen solchen Antrag beim EBA gestellt hat? Die Aktion war nämlich in jedem Fall eine zumindest anzeigepflichtige Änderung einer Bahnanlage. Mithin ist, da ersichtlich nichts zu deren Unterbindung unternommen wurde, sehr wohl von einem Einverständnis der Aufsichtsbehörde auszugehen.

Es fällt mir schwer, Deine Einschätzung hierzu zu teilen, sie basiert doch sehr auf dem Glauben an das Gute. Bereits mehrfach hat die DB in Berlin ohne Genehmigung Denkmalobjekte abgeräumt. Und auch das Auftreten der DB bei Projektbegründungen oder Bürgerveranstaltungen zeigt, dass man einen großen Bogen um die Verantwortung
für das eigene bauliche Erbe macht. Zum neuen Regionalbahnhof Köpenick argumentierte man z.B., dass dieser in keinerlei Bezug zum unmittelbar daneben liegenden denkmalgeschützten S-Bahnhof stehe, und daher ein üblicher "DB-Profanbau" geplant werde und genehmigungsfähig sei.

Übrigens hast Du ja selbst festgestellt, dass es zum Stellwerk Ws keine Veröffentlichung seitens EBA gibt (im Gegensatz zum Stellwerk Wsa), obwohl es sich um einen genehmigungspflichtigen Vorgang handelt. Da drängt sich der Umkehrschluss irgendwie auf ;-)

Mir ist allerdings bei einer früheren Recherche auf dieser EBA-Seite auch aufgefallen, dass dort längst nicht alle Planrechtsentscheidungen veröffentlicht werden und die Auswahl keiner wirklich klaren Systematik zu folgen scheint. Insofern möchte ich nicht ausschließen, dass den unmittelbar Verfahrensbeteiligten zu Ws doch ein wie auch immer lautender Bescheid des EBA mitgeteilt worden ist.

Leider wird es aber auch, so lange ÖPNV-Aufgabenträger und Anteilseigner der DB den Bahnbetrieb sowie die dafür notwendigen Bauwerke ausschließlich unter (betriebs-)wirtschaftlichen Aspekten beurteilen und von den DB-EIU entsprechendes Handeln erwarten, immer wieder zu "Profan-Planungen" wie Köpenick, Alt-Stralau, Karlshorster Straße oder Mahlsdorf kommen. Hier liegt es _auch_ an den zuständigen Senats- und Bezirksstellen, im Rahmen der jeweiligen Finanzierungsvereinbarungen ("Bestellungen") sowie PFV klare gestalterische Verabredungen mir der DB zu treffen und zu dokumentieren.

Zudem: Wenn Du hier schon öffentlich - dieses Forum kann von jedermann ohne Anmeldung gelesen werden - den Verdacht äußerst, DB Netz habe beim Rückbau des Stellwerks Ws rechtswidrig agiert, musst Du Dich irgendwo auch selbst fragen lassen, wer oder was Dich daran hinderte, diese Deine Kenntnisse telefonisch oder per E-Mail der EBA-Außenstelle Berlin mit der Bitte um Klärung und ggf. Abhilfe zur Kenntnis zu bringen - die entsprechenden Adressen sind ja nun beileibe kein Staatsgeheimnis, sondern auf der EBA-Website mit wenigen Mausklicks abrufbar...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger

Leider wird es aber auch, so lange ÖPNV-Aufgabenträger und Anteilseigner der DB den Bahnbetrieb sowie die dafür notwendigen Bauwerke ausschließlich unter (betriebs-)wirtschaftlichen Aspekten beurteilen und von den DB-EIU entsprechendes Handeln erwarten, immer wieder zu "Profan-Planungen" wie Köpenick, Alt-Stralau, Karlshorster Straße oder Mahlsdorf kommen..

Das schriebst Du sinngemäß mehrfach. Und ja, bezogen auf Neubauten mag das ja zutreffen.

Aber wenn Du daraus eine Rechtfertigung siehst (was sich irgendwie durch Deine Beiträge in diesem Thread zu ziehen scheint), dass die DB gegen Denkmalschutzauflagen verstoßen darf:

nein, es gibt keine Rechtfertigung DB Netz oder DB StuS Dinge durchgehen zu lassen, die man einem privaten Immobilienbesitzer oder eine beliebigen Firma, die ein denkmalgeschütztes Objekt besitzt, nicht durchgehen lassen würde!

Mit dem mittlerweile fehlenden Staatsbahnstatus hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.01.2019 14:10 von Global Fisch.
Zum Stellwerk "Ws" ging dem EBA vorhin folgendes "Fernschreiben" (E-Mail) zu:

Zitat

Rückbau des Stellwerks "Ws" im Bf. Berlin-Wannsee trotz fehlender Genehmigung


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen Ihrer Zuständigkeit als Aufsichtsbehörde der Eisenbahnen des Bundes und mithin auch der DB Netz AG zeige ich hiermit an, dass das genannte Eisenbahninfrastrukturunternehmen in den vergangenen Tagen im Widerspruch zu § 8 Abs. 1 des Berliner Denkmalschutzgesetzes (DschG Bln) sowie zu § 18 AEG den Rückbau des denkmalgeschützten Stellwerks "WS" im Bahnhof Berlin-Wannsee an der Strecke zwischen Berlin-Charlottenburg und Potsdam-Griebnitzsee vornahn, obwohl hierfür ersichtlich weder eine planrechtliche noch eine denkmalrechtliche Genehmigung vorlag,

Es wird daher beantragt, der DB Netz AG aufzugeben, innerhalb angemessener Frist für die Restitution des am 01.01.2019 bestehenden Zustandes Sorge zu tragen-

Vor dem Hintergrund des hohen architekturhistorischen Wertes des hier in Rede stehenden Gebäudes werden Sie darüber hinaus um Aufklärung der Umstände gebeten, die der DB Netz AG dieses Vorgehen ermöglichten. Weiterhin bitte ich um Mitteilung, durch welche Maßnahmen das EBA eine Wiederholung derartiger Handlungen von Eisenbahnunternehmen in Zukunft zu verhindern gedenkt.

Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen vorab.

Mit freundlichen Grüßen
Arnd Hellinger

--
Mag. Arnd Hellinger
Hönower Straße 36
D-10318 Berlin, Germany

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Mir ist allerdings bei einer früheren Recherche auf dieser EBA-Seite auch aufgefallen, dass dort längst nicht alle Planrechtsentscheidungen veröffentlicht werden und die Auswahl keiner wirklich klaren Systematik zu folgen scheint. Insofern möchte ich nicht ausschließen, dass den unmittelbar Verfahrensbeteiligten zu Ws doch ein wie auch immer lautender Bescheid des EBA mitgeteilt worden ist.

Ja, dies ist mir auch aufgefallen. Mit zeitgemäßer Transparenz hat das noch nicht so viel zu tun, insbesondere, wenn auch die zugehörigen Veröffentlichungsregeln selbst nicht transparent sind. Hinzu kommt, dass die vor einiger Zeit erneuerte Suchmaske sehr umständlich zu bedienen ist, sofern man sich für mehrere Bundesländer und mehrere Dokumenttypen interessiert.

Zitat
Arnd Hellinger
Leider wird es aber auch, so lange ÖPNV-Aufgabenträger und Anteilseigner der DB den Bahnbetrieb sowie die dafür notwendigen Bauwerke ausschließlich unter (betriebs-)wirtschaftlichen Aspekten beurteilen und von den DB-EIU entsprechendes Handeln erwarten, immer wieder zu "Profan-Planungen" wie Köpenick, Alt-Stralau, Karlshorster Straße oder Mahlsdorf kommen. Hier liegt es _auch_ an den zuständigen Senats- und Bezirksstellen, im Rahmen der jeweiligen Finanzierungsvereinbarungen ("Bestellungen") sowie PFV klare gestalterische Verabredungen mir der DB zu treffen und zu dokumentieren.

Bei Neubau-Vorhaben stimme ich Dir zu. Hier reicht es seitens Senat und Bezirken gerade so noch zu grob formulierten Einsprüchen, die vom EBA dann aber konsequent abgebügelt werden, eher Paragraphen-getrieben als die tatsächliche Situation berücksichtigend. Dass die Senats- und Bezirksstellen anschließend ggf. mit eigenem Geld eine stadtverträgliche Lösung unterstützen, kommt nur selten bis nie vor.

Das hat aber, wie GlobalFish richtig schreibt, nun gar nichts mit der Unterhaltspflicht von Baudenkmälern zu tun. Es ist ja oftmals nicht so, dass tatsächlich rechtswidrig agiert wird (das will ich auch nicht behaupten), aber es wird eben getrickst und gedealt, und damit das Gesetz soweit gebeugt, dass der eigentliche Sinn verloren geht. Klar muss man bei akuter Gefahr tätig werden. Wenn man dann aber bereits Monate vorher die zugehörigen Sperrpausen anmeldet, Abbruchfirmen beauftragt und einen Kran bucht, hat das mit "akut" wohl nichts zu tun. Gerne wird bei Bauvorhaben auch bewusst die erhaltenswerte Bausubstanz überplant, sodass man sie dann "leider" abreißen muss. Beim EBA interessiert sich leider niemand für solche Spielchen, da wird das dann trotzdem genehmigt.

Im Falle der denkmalgeschützten Stellwerke, Gleichrichterunterwerke usw., mit denen tatsächlich schwer umzugehen ist, wäre es dringend nötig, sich zwischen Bahn und Land auf ein gemeinsames langfristiges Konzept zu einigen. Da tendiere ich auch eher dazu, lieber eine Teilmenge ernsthaft zu erhalten und einer Nutzung zuzuführen, z.B. als Schaltraum für Weichenheizungstechnik, GSM-R oder sowas, als alles nur primitiv zu verrammeln und auf den natürlichen Abgang zu warten. Ganz aktuell stellt sich diese Frage z.B. mit den diversen denkmalgeschützten Unterwerken an der Ringbahn. Bisher hat die Bahn diese real aufgegeben und stellt konsequent ein Standard-Gebäude daneben. Nun ist aber davon auszugehen, dass die moderne Halbleitertechnik locker ins Volumen der alten Gebäude reinpasst, inkl. Klima usw. Statt nun aber bei der anstehenden Erneuerung und Verstärkung noch weitere dieser Standard-Container da hinzustellen (und sich gleichzeitig über fehlende Flächen dafür zu beklagen), sollte man besser ein Konzept erstellen, die alten Gebäude wieder nutzbar zu machen. Da hätten im Zweifelsfall sogar beide Seiten was davon, auch wenns natürlich ein wenig mehr kostet als die Katalog-Lösung.

Viele Grüße
André
Zitat
BVG Pressemitteilung


Berlin, 18. Januar 2019



Klick, Klick, Job!



Ob Schulabgänger, Studentin, Hochschulabsolventin, ohne Berufserfahrung oder als Berufserfahrener – die BVG bietet attraktive berufliche Perspektiven für (fast) Jede und Jeden. Wer sich für eine Karriere in Deutschlands größtem Nahverkehrsunternehmen interessiert, findet alle Informationen rund um Ausbildung, Jobs und Chancen jetzt auf der völlig neu gestalteten Karriere-Website www.BVG.de/Karriere.



In wenigen Klicks kommen Bewerber dort zum Jobangebot. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben in Berufsporträts Einblicke in ihr Arbeitsfeld. Ein neu konzipiertes und gestaltetes Onlineportal vereinfacht die Bewerbung und den Versand der Unterlagen. Wer noch nicht die passende Stelle gefunden hat, kann den Job-Alert abonnieren. Das und vieles mehr bietet die neue Seite. Natürlich ist das gesamte Angebot für alle Endgeräte vom PC bis zum Smartphone optimiert.



„Die BVG ist nicht nur einer der größten sondern auch einer der attraktivsten Arbeitgeber Berlins“, sagt Dirk Schulte, BVG-Vorstand für Personal und Soziales. „Nicht umsonst sind wir unter anderem als familienfreundliches, inklusives Unternehmen und Top-Ausbilder mehrfach ausgezeichnet und zertifiziert. Schon heute arbeiten rund 15.000 Kolleginnen und Kollegen in mehr als 100 Berufsfeldern. In der wachsenden Stadt wird auch die BVG weiter wachsen. Wer Teil der BVG-Familie werden will, findet mit der Karriere-Website jetzt ein modernes Einstiegsportal.“



„Bei der Gestaltung der neuen Website lag die oberste Priorität auf Nutzerfreundlichkeit“, sagt David Rollik, BVG-Stabsabteilungsleiter für Kommunikation. „Intuitive Benutzerführung war uns dabei ebenso wichtig, wie eine schlanke Navigation und ein moderner Look. Was uns außerdem besonders freut: Alle Fotos auf der Website zeigen echte BVGerinnen und BVGer, die mit ihrem Gesicht für unser Unternehmen stehen.“

Beste Grüße
Harald Tschirner
Zitat
Arnd Hellinger
Zum Stellwerk "Ws" ging dem EBA vorhin folgendes "Fernschreiben" (E-Mail) zu:

Zitat

Rückbau des Stellwerks "Ws" im Bf. Berlin-Wannsee trotz fehlender Genehmigung


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen Ihrer Zuständigkeit als Aufsichtsbehörde der Eisenbahnen des Bundes und mithin auch der DB Netz AG zeige ich hiermit an, dass das genannte Eisenbahninfrastrukturunternehmen in den vergangenen Tagen im Widerspruch zu § 8 Abs. 1 des Berliner Denkmalschutzgesetzes (DschG Bln) sowie zu § 18 AEG den Rückbau des denkmalgeschützten Stellwerks "WS" im Bahnhof Berlin-Wannsee an der Strecke zwischen Berlin-Charlottenburg und Potsdam-Griebnitzsee vornahn, obwohl hierfür ersichtlich weder eine planrechtliche noch eine denkmalrechtliche Genehmigung vorlag,

Es wird daher beantragt, der DB Netz AG aufzugeben, innerhalb angemessener Frist für die Restitution des am 01.01.2019 bestehenden Zustandes Sorge zu tragen-

Vor dem Hintergrund des hohen architekturhistorischen Wertes des hier in Rede stehenden Gebäudes werden Sie darüber hinaus um Aufklärung der Umstände gebeten, die der DB Netz AG dieses Vorgehen ermöglichten. Weiterhin bitte ich um Mitteilung, durch welche Maßnahmen das EBA eine Wiederholung derartiger Handlungen von Eisenbahnunternehmen in Zukunft zu verhindern gedenkt.

Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen vorab.

Mit freundlichen Grüßen
Arnd Hellinger

--
Mag. Arnd Hellinger
Hönower Straße 36
D-10318 Berlin, Germany

Hierzu passend ein Bild vom 20.1.19 vom Rest des Stellwerks Ws:

Beste Grüße
Harald Tschirner


Zitat
BVG Pressemitteilung


Berlin, 22. Januar 2019

Geladen zum Beladen



Sie sind gelb, aber trotzdem grün, serviceorientiert und elektrisch angetrieben. Gemeint sind die fünf neuen Elektro-Transporter der Berliner Verkehrsbetriebe. Die fünf E-Transporter von MAN aus der Serie eTGE sind ab sofort in Berlin für die BVG als Servicefahrzeuge unterwegs, aber auch bei Störungen oder Havarien werden sie zum Einsatz kommen.



Der Einsatz der fünf Fahrzeuge ist aber erst der Anfang. Die Berliner Verkehrsbetriebe haben sich die 100-prozentige Elektrifizierung der kompletten Dienstwagenflotte auf die Fahne geschrieben. Rund 100 elektrische Dienst-Pkw sind bereits seit Ende 2016 bei der BVG im Einsatz. Bis 2025 sollen alle 321 Dienstwagen, mit der Ausnahme von Spezialfahrzeugen, leise und effizient unterwegs sein.



Die MAN eTGE Transporter sind aber nicht nur leise, sondern besitzen einen Laderaum von bis zu 10,7 Kubikmeter und verfügen gemäß des neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) über eine Reichweite von bis zu 160 km. Die Ladeleistung beträgt mit 7,2 kW von 0 auf 100 Prozent zirka fünf Stunden. Für die Ladung der Dienstwagen kann die BVG auf ihre eigene Ladeinfrastruktur zurückgreifen. Die Berliner Verkehrsbetriebe betreiben seit Einsatz der E-Pkw ein eigenes Netz von Ladesäulen und müssen nur im Ausnahmefall auf öffentliche Säulen zurückzugreifen.


Bild: BVG, Andreas Süß.

Beste Grüße
Harald Tschirner


Salvador-AllendeBrücke Vollsperrung- Rissbildung-Umleitungsstrecken noch nicht ausgeschildert, Busse müssen umgeleitet werden.

Köpenick ist dicht..

T6JP
Und wieder eine Brücke weniger:
Die Salvador-Allende-Brücke wird heute final und endgültig für den Kfz-Verkehr gesperrt. Fußgänger und Radfahrer dürfen weiterhin passieren, aber bis der Ersatzneubau fertig ist, darf nichts mit Motor über die alte Brücke rüber.
Das schließt natürlich die Buslinien 169 und 269 und den Nachtbus mit ein. Klingt nach nem GAU, von der BVG gibt es noch keine Meldung bzgl. Umleitung.
https://viz.berlin.de/home/-/asset_publisher/ZQE04eyJSiIC/content/kopenick-sperrung-der-salvador-allende-brucke
Zitat
T6Jagdpilot
Salvador-AllendeBrücke Vollsperrung- Rissbildung-Umleitungsstrecken noch nicht ausgeschildert, Busse müssen umgeleitet werden.

Köpenick ist dicht..

T6JP

rbb-Bericht mit Karte dazu:
[www.rbb24.de]

Bäderbahn
Zitat
schallundrausch
Klingt nach nem GAU, von der BVG gibt es noch keine Meldung bzgl. Umleitung.

Nicht für Handynutzer.
Der Twitterkanal BVG Bus informiert seit etwa einer halben Stunde, dass:
- die Linie X69 nicht zwischen Bellevuepark und Müggelschlößchenweg fährt.
- der N67 zwischen Bahnhof-/Lindenstraße und Bellevuestraße umgeleitet wird.
- die Linie 169 geteilt wurde. Teil 1 U Elsterwerdaer Platz - Bellevuestraße (zurück über Friedrichshagener - Bahnhofstraße), Teil 2 Müggelheim - Müggelschlößchenweg
- die Linie 269 zwischen Bahnhof- / Seelenbinderstraße und Krankenhaus Köpenick umgeleitet wird.

so long

Mario
Jetzt darf man noch drüber? Warum ist Köpenick dann jetzt dicht? Oder war das eher 'ne generelle Aussage von Dir, T6JP?

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Zitat
Philipp Borchert
Jetzt darf man noch drüber? Warum ist Köpenick dann jetzt dicht? Oder war das eher 'ne generelle Aussage von Dir, T6JP?

Ab heute 19 Uhr ist die Brücke dicht.

Ich freue mich schon auf den Abendschaubericht, mit O-Tönen von Autofahrern: "Wie finden Sie die Sperrung der Brücke?" *Mikro-hin-halt*
Fußgängster und Radfahrer dürfen noch rüber.
Der Rest stellt die Straßen ringsum zu, Busse und Bahnen stehen im Stau lt Watteappe-Nachricht eines Busfahrers.

T6JP
Haben sie ja noch "Glück", dass der Beginn der Sperrung nicht Donnerstag in einer Woche wäre.
Da gastiert ein Fußballverein aus Köln in Köpenick. Wer weiß, was da noch alles dicht gemacht worden wäre...
Zitat
T6Jagdpilot
Fußgängster und Radfahrer dürfen noch rüber.
Der Rest stellt die Straßen ringsum zu, Busse und Bahnen stehen im Stau lt Watteappe-Nachricht eines Busfahrers.

T6JP

Jetzt schon? Die Sperrung soll ab 19 Uhr gelten.
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