sorry, ist ja schon Februar

Bäderbahn



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 01.02.2019 22:05 von Bäderbahn.
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Bäderbahn
sorry, ist ja schon Februar

Wenn es tatsächlich in Deiner Verantwortung liegt, daß die Zeit so schnell vergeht, ist es mit einem bloßen "sorry" allerdings nicht getan.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
OK, es ist zwar längst nicht mehr Januar 2019, aber weil wir damals zum Stellwerk Ws keinen eigenen Thread angelegt haben...

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Global Fisch
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Arnd Hellinger

Heute äußerte sich dann die EBA-Außenstelle Berlin wie folgt zum Sachverhalt:

Ich mag zur Sache nichts mehr sagen, aber ich wollte mich wenigstens bei Dir für Dein Aktivwerden bedanken, Arnd.

Immer gerne. Letzten Dienstag kam dann vom Bereichsleiter der Aufsichtsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes in Berlin die Fortsetzung:

Zitat
EBA-Außenstelle Berlin vom 26.02.2019

Betreff: Abriss Stellwerk Ws im Bf. Berlin-Wannsee

Sehr geehrter Herr Hellinger,

ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail-Anfrage vom 22.01.2019 und meine Zwischennachricht vom 25.01.2019.

Zunächst muss ich zur Klarstellung darauf hinweisen, dass das Eisenbahn-Bundesamt nicht befugt ist, auf der Grundlage des Berliner Denkmalschutzgesetzes gegen die Deutsche Bahn AG einzuschreiten. Ordnungsbehördlich zuständig sind auch im Bahnbereich ausschließlich die Denkmalbehörden des Landes Berlin. Eine Restitution kann also mangels Zuständigkeit vom EBA nicht verfügt werden.

Inzwischen hat am 19.02. die von mir angekündigte Besprechung mit der DB und der unteren und der oberen Denkmalschutzbehörde im EBA stattgefunden. Zur Vorgeschichte des Vorfalls hat die DB berichtet, dass sie Maßnahmen zur Sicherung des Stellwerks Ws geplant habe, um die Sicherheit des Bahnbetriebes an dieser Stelle zu sichern. Das Stw Ws stand sehr nahe am äußeren Gleis der hoch belasteten Strecke Berlin-Potsdam. Die Sicherungsmaßnahmen seien von der unteren Denkmalschutzbehörde genehmigt worden. Zur baulichen Umsetzung dieser Sicherungsmaßnahmen war das äußere Gleis der Strecke in der Woche vom 14. bis 20.01.2019 gesperrt, da zum Betreten des Gebäudes ein Gerüst erstellt und die Oberleitung abgeschaltet werden musste. Der nach Beginn der Maßnahme vorgefundene Zustand des Gebäudes, u.a. hervorgerufen durch Eintrag von Regenwasser, Durchrostungen an Stützen, Absprengungen vom Mauerwerk, also Schadensbildern, die massiven Einfluss auf die Statik und die Standsicherheit des Gebäudes hatten, hätte am 16.01. zu der Entscheidung des Komplettrückbaus geführt. Das EBA und die Denkmalschutzbehörden wurden hierüber nachträglich, teilweise erst nach Abschluss des Rückbaus informiert.


Die Eisenbahnaufsichtsbehörden haben gemäß § 5a Abs. 1 AEG die Aufgabe, Gefahren beim Betrieb der Eisenbahn abzuwehren. Unter diesem Gesichtspunkt war die Entscheidung der DB aufgrund der ihr am 16.01. bekannt gewordenen Sachlage nachvollziehbar und kaum zu kritisieren. Die Vertreter der Denkmalschutzbehörden wiesen in der Besprechung aber auf den Gesichtspunkt der weiter reichenden Verpflichtung des Eigentümers zur Erhaltung von Denkmälern hin. Nicht mehr für den Bahnbetrieb genutzte denkmalgeschützte Hochbauten dürften nicht nur als potentielle Gefährdungen des Eisenbahnbetriebes gesehen werden. Sie wiesen auch darauf hin, dass bei der unteren Denkmalschutzbehörde noch ein ordnungsbehördliches Verfahren betr. Stw Ws anhängig sei.

Im weiteren Verlauf des Gesprächs ging es darum zu vermeiden, dass die DB in Zukunft erneut in eine vergleichbare Entscheidungssituation gerät bzw. diese durch eigenes Unterlassen herbeiführt. Die DB benannte einen Gesprächspartner für alle Bahn-Infrastrukturunternehmen für die Berliner Denkmalschutzbehörden, mit dem die Abstimmungsliste der denkmalgeschützten Berliner Stellwerke aktualisiert werden soll. Dabei sollen vor allem die Denkmäler von besonderer Bedeutung herausgefiltert, der Handlungsbedarf zu deren Erhaltung definiert und versucht werden, die Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen, um auf diese Weise die Belange der Betriebssicherheit der Bahn und die Belange des Denkmalschutzes zusammenzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
(Name entfernt)
Sachbereichsleiter 1

Ob ich Herrn K jetzt ergänzend noch auf den ähnlich gelagerten Vorgang um das Aufsichtsgebäude des S-Bahnhofs Karlshorst ansprechen soll? Irgendwie bin ich ja sehr geneigt, dieses in den kommenden Tagen zu tun... :-)

Viele Grüße
Arnd
Naja, ich würde jetzt mal behaupten das ist dann schlichtweg gelogen von der Bahn.

Wenn die Halteverbotsschilder für die Kranarbeiten für den 18.01.2019 am 16.01.2019 schon standen und ja auch die Bauschuttcontainer nicht ohne Vorlauf zu bekommen sind - geschweige denn eine Fachfirma dafür binnen zwei Tagen zu bekommen ist, war das doch recht eindeutig von langer Hand genau so geplant...
Zitat
fatabbot
Naja, ich würde jetzt mal behaupten das ist dann schlichtweg gelogen von der Bahn.

Wenn die Halteverbotsschilder für die Kranarbeiten für den 18.01.2019 am 16.01.2019 schon standen und ja auch die Bauschuttcontainer nicht ohne Vorlauf zu bekommen sind - geschweige denn eine Fachfirma dafür binnen zwei Tagen zu bekommen ist, war das doch recht eindeutig von langer Hand genau so geplant...

Dazu kommt, daß man ja bei einer Sanierung nicht zuerst alle Fenster entfernt.
Arnd, vielen Dank fürs Nachhaken und das Posten der Informationen. Das Aufregen in Foren ist das eine, den Behörden auch mal real auf die Finger zu hauen was ganz anderes. Ich ertappe mich da selber viel zu oft. Heute daraufhin gleich mal SenUVK und die VLB angemeckert, das tun wir alle viel zu selten!
Vielen Dank nochmal, Arnd!

Zitat
Arnd Hellinger

Zitat
EBA-Außenstelle Berlin vom 26.02.2019


Inzwischen hat am 19.02. die von mir angekündigte Besprechung mit der DB und der unteren und der oberen Denkmalschutzbehörde im EBA stattgefunden. Zur Vorgeschichte des Vorfalls hat die DB berichtet, dass sie Maßnahmen zur Sicherung des Stellwerks Ws geplant habe, um die Sicherheit des Bahnbetriebes an dieser Stelle zu sichern. Das Stw Ws stand sehr nahe am äußeren Gleis der hoch belasteten Strecke Berlin-Potsdam. Die Sicherungsmaßnahmen seien von der unteren Denkmalschutzbehörde genehmigt worden. Zur baulichen Umsetzung dieser Sicherungsmaßnahmen war das äußere Gleis der Strecke in der Woche vom 14. bis 20.01.2019 gesperrt, da zum Betreten des Gebäudes ein Gerüst erstellt und die Oberleitung abgeschaltet werden musste. Der nach Beginn der Maßnahme vorgefundene Zustand des Gebäudes, u.a. hervorgerufen durch Eintrag von Regenwasser, Durchrostungen an Stützen, Absprengungen vom Mauerwerk, also Schadensbildern, die massiven Einfluss auf die Statik und die Standsicherheit des Gebäudes hatten, hätte am 16.01. zu der Entscheidung des Komplettrückbaus geführt. Das EBA und die Denkmalschutzbehörden wurden hierüber nachträglich, teilweise erst nach Abschluss des Rückbaus informiert.


Also, sie haben die ganzen Sachen, mit mehreren Tagen Bauzeit, Vollsperrung der Strecke, SEV, Umleitern nur für Sicherungsmaßnahmen geplant und sind dann *ganz zufällig* darauf gestoßen, wie marode das Bauwerk war?



Zitat
Arnd Hellinger

Zitat
EBA-Außenstelle Berlin vom 26.02.2019

Dabei sollen vor allem die Denkmäler von besonderer Bedeutung herausgefiltert, der Handlungsbedarf zu deren Erhaltung definiert und versucht werden, die Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen, um auf diese Weise die Belange der Betriebssicherheit der Bahn und die Belange des Denkmalschutzes zusammenzuführen.

Ob ich Herrn K jetzt ergänzend noch auf den ähnlich gelagerten Vorgang um das Aufsichtsgebäude des S-Bahnhofs Karlshorst ansprechen soll? Irgendwie bin ich ja sehr geneigt, dieses in den kommenden Tagen zu tun... :-)

Naja, so ein Aufsichtshäuschen mögen die vielleicht nicht als soooooo besonders ansehen. Aber bei "besonderer Bedeutung" käme die DB ja wohl nicht mehr darum herum, endlich etwas für den Ringlokschuppen Rummelsburg zu machen. Von seiner Art gibt es in Deutschland ja sonst nur noch den in Pankow.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 05.03.2019 17:19 von Global Fisch.
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