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Aktionsradius der BR 480 vor dem 9.11.1989
geschrieben von Nicolas Jost 
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
andre_de
@Arndt: Warum ging aus Deiner Sicht das Eigentum auf die Siegermächte über? Das galt ja nun nicht mit allen Dingen, würde ich sagen. Oder haben es die Siegermächte "nur" beschlagnahmt und unter eigene Verwaltung gestellt? Dann wäre spannend, was das eigentumsrechtlich bedeutet. Und vor allem, es müsste dann ja im Rahmen der 2+4-Verträge eine explizite Regelung zur Rückübertragung oder zur "Freigabe" gegeben haben, aus der sich der eigentumsrechtliche Zwischenzustand ableiten ließe.

Wenn das Deutsche Reich als rechtsfähige Person mit der Kapitulation vom 8. Mai 1945 zu existieren aufhörte, mussten dessen Eigentumsrechte (nicht nur) am Vermögen "Deutsche Reichsbahn" ja auf irgendwen übergehen. Das konnten nach Lage der Dinge nur die Siegermächte sein, weil ja in der Endphase des @#$%&-Regimes auch die alten Länder aufgelöst worden waren. Die Rückübertragung erfolgte dann 1949 im Rahmen der Gründungsprozesse von DDR und BRD durch die jeweiligen Miliärregierungen an die neuen Ministerien.

Für Berlin wurde dann von den drei Westmächten die VdeR (Verwaltung des ehemaligen Reichsbahnvermögens) ohne betriebsbezogene Funktionen gegründet und ansonsten stillschweigend die weitere Betriebsführung durch die DR akzeptiert....

So, hab mal bisschen in den Gesetzen ab 1990 gestöbert:

Einigungsvertrag, wirksam zum 3. Oktober 1990
"Artikel 26. Sondervermögen Deutsche Reichsbahn. (1) Das Eigentum und alle sonstigen Vermögensrechte der Deutschen Demokratischen Republik sowie das Reichsvermögen in Berlin (West), die zum Sondervermögen Deutsche Reichsbahn im Sinne des Artikels 26 Abs. 2 des Vertrags vom 18. Mai 1990 gehören, sind mit Wirksamwerden des Beitritts als Sondervermögen Deutsche Reichsbahn Vermögen der Bundesrepublik Deutschland. …"

Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz, wirksam zum 1. Januar 1994
§ 1 Zusammenführung der Bundeseisenbahnen
Das unter dem Namen "Deutsche Bundesbahn" als nicht rechtsfähiges Sondervermögen verwaltete Bundeseisenbahnvermögen sowie das Sondervermögen Deutsche Reichsbahn (Artikel 26 des Einigungsvertrages) werden zu einem nicht rechtsfähigen Sondervermögen des Bundes zusammengeführt und vom Bund unter dem Namen "Bundeseisenbahnvermögen" verwaltet.

§ 2 Vermögen des Bundeseisenbahnvermögens
Vermögensgegenstände und -rechte sowie Verbindlichkeiten der in § 1 genannten Sondervermögen "Deutsche Bundesbahn" und "Deutsche Reichsbahn" sind Vermögensgegenstände und -rechte sowie Verbindlichkeiten des Bundeseisenbahnvermögens.

§ 20 Übertragungsverpflichtung des Bundeseisenbahnvermögens
(1) Die Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen) ist berechtigt und verpflichtet, der nach § 1 Abs. 1 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes zu gründenden Deutsche Bahn Aktiengesellschaft aus dem Bestand des Sondervermögens "Bundeseisenbahnvermögen" alle Liegenschaften (Grundstücke, Teile hiervon, grundstücksgleiche Rechte, beschränkte dingliche Rechte) sowie sonstiges Vermögen zu übertragen, soweit dies für das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen sowie für das Betreiben der Eisenbahninfrastruktur notwendig (bahnnotwendig) ist. Im übrigen sind die nicht zinspflichtigen Verbindlichkeiten sowie die durch dingliche Rechte an den zu übertragenden Liegenschaften gesicherten Verbindlichkeiten des Bundeseisenbahnvermögens auf die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft zu übertragen. Die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft wird verpflichtet, unter den Voraussetzungen des § 26 Liegenschaften weiter zu übertragen.
(2) Sind zum Bundeseisenbahnvermögen gehörende Liegenschaften nicht unmittelbar und ausschließlich bahnnotwendig, so ist die Bundesrepublik Deutschland (Bundeseisenbahnvermögen) berechtigt und verpflichtet, der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft solche Liegenschaften insoweit zu übertragen, als die Bahnnotwendigkeit nachgewiesen ist. Bis zur Übertragung gemäß Satz 1 erhält die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft die Liegenschaften unentgeltlich zur Nutzung mit der Maßgabe, über Veränderungen an diesen Liegenschaften dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zu berichten. Das Nähere regelt eine Vereinbarung zwischen der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft und dem Bundeseisenbahnvermögen, die der Genehmigung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen bedarf.
(3) Nicht bahnnotwendige Liegenschaften, insbesondere das nicht betrieblichen Zwecken dienende ehemalige Reichsbahnvermögen (Vorratsvermögen) in Berlin (West), verbleiben beim Bundeseisenbahnvermögen.


Deutsche Bahn Gründungsgesetz
§ 1 Errichtung der Gesellschaft
(1) Aus dem Bundeseisenbahnvermögen sind in Erfüllung der in § 20 Abs. 1 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378) enthaltenen Verpflichtungen mit Ausnahme der dort genannten Liegenschaften die Teile, die zum Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen und zum Betreiben der Eisenbahninfrastruktur notwendig sind, auf eine dadurch gegründete neue Aktiengesellschaft auszugliedern. Die in Satz 1 ausgenommenen Liegenschaften sind jedoch bei der Prüfung der Ausgliederung durch das Registergericht, wie in § 10 Abs. 4 für die Eröffnungsbilanz festgelegt, zu berücksichtigen.
(2) Die Aktiengesellschaft führt die Firma "Deutsche Bahn Aktiengesellschaft".


Ich lese das insgesamt wie folgt:

Bereits vor 1945 waren die Anlagen ein Sondervermögen des Deutschen Reichs. Ab 1924 verwaltete die Deutsche Reichsbahn dieses Reichsvermögen lediglich und führte den Betrieb durch.
Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Reichsbank und der Deutschen Reichsbahn
Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (1924 bis 1937)

Nach 1945 ging das Sondervermögen in Westdeutschland (ohne Westberlin) als Bundeseisenbahnvermögen auf die neugegründete Deutsche Bundesbahn über, in Ostdeutschland (inkl. Ostberlin) auf die DDR als Sondervermögen Deutsche Reichsbahn. In Westberlin änderte sich nichts, das Reichsvermögen bestand dort unverändert fort (nicht nur als Wortwahl im Grundbuch!). Die Reichsbahn übernahm in Westberlin die Betriebsrechte, für die Verwaltung der nicht-betriebsrelevanten Anlagen wurde die "Verwaltung_des_ehemaligen_Reichsbahnvermögens" gegründet und damit beauftragt. Zwischenzeitlich übernahm die BVG die Betriebsrechte in Westberlin, am Rest änderte sich nichts.

Erst mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 kam Bewegung in die Eigentumsverhältnisse. Die Eisenbahn-Eigentumsanteile der DDR sowie das Reichsvermögen in Westberlin werden als Sondervermögen Deutsche Reichsbahn ein Vermögen der Bundesrepublik Deutschland. Auch die VdeR ging hierin auf, damit also auch die Verwaltung der nicht-betriebsrelevanten Anlagen in Westberlin.

Mit dem Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz wurden zum 1. Januar 1994 die beiden verbliebenen Sondervermögen "Deutsche Bundesbahn" und "Deutsche Reichsbahn" in ein neues Sondervermögen des Bundes unter dem Namen "Bundeseisenbahnvermögen" zusammengeführt.

Taggleich, also auch am 1. Januar 1994, sind "die Teile, die zum Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen und zum Betreiben der Eisenbahninfrastruktur notwendig sind", aus dem Bundeseisenbahnvermögen auf die neugegründete Deutsche Bahn AG übergegangen. Die nicht-betriebsrelevanten Aufgaben verblieben beim Bundeseisenbahnvermögen.

@Arndt: Damit ging nie ein Eigentum auf die Siegermächte über. Und die Fortexistenz des Deutschen Reiches bis 1990 ist wohl die offizielle Sicht der Bundesrepublik, siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_Deutschlands_nach_1945. Das hat erstmal nichts mit "Reichsbürgern" oder so zu tun.

Viele Grüße
André
Zitat
speedwings
Hier sieht man einem Filmausschnitt vom Ersteinsatz der BR480 Prototypen nach Frohnau: [vimeo.com] ab Minute "47:00"
(in diesem Film wird allerdings September 1989 genannt während in einem Buch über die BR480 der August 1989 angegeben ist)

Danke dir und allen anderen Beteiligten an dieser Stelle.


Grüße
Nic
Gab es eigentlich bei der Westberliner S-Bahn längere Züge als Halbzüge? In Videos sieht man immer nur kurze.
Zitat
Flexist
Gab es eigentlich bei der Westberliner S-Bahn längere Züge als Halbzüge? In Videos sieht man immer nur kurze.

Ich kann mich an keine längeren Züge erinnern. Dreiviertel- und Vollzüge gab es auf der Stadtbahn zumindest regelmäßig erst nach dem 09.11.1989 mit von der DR geliehenen BR 275, welche zwischen die BVG Viertel eingereiht wurden.
Zitat
Flexist
Gab es eigentlich bei der Westberliner S-Bahn längere Züge als Halbzüge?

Abschließend kann ich als Ostler diese Frage natürlich nicht beantworten, aber wo immer ich vom Osten aus Westberliner S-Bahnen sah, waren das Halbzüge.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Gab es in Ostberlin während der Teilung jemals Vollzüge bei der S-Bahn?
Zitat
Henning
Gab es in Ostberlin während der Teilung jemals Vollzüge bei der S-Bahn?

Die Frage ist eher:
Gab es in Ostberlin während der Teilung jemals keine Vollzüge bei der S-Bahn?

Bäderbahn
In Westberlin gab es während der Teilung anscheinend nie Vollzüge bei der S-Bahn, wie viele User schon schrieben. Daher habe ich gefragt, ob es solche Züge in Ostberlin gab?
Zitat
Henning
In Westberlin gab es während der Teilung anscheinend nie Vollzüge bei der S-Bahn, wie viele User schon schrieben. Daher habe ich gefragt, ob es solche Züge in Ostberlin gab?

Auch in Westberlin gab es zu bestimmten Anlässen Vollzüge. Ein Beispiel für ein Vollzug.

Im Osten war der Vollzug die Regel. Aber es gab auch Ausnahmen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 06.01.2019 00:01 von Bd2001.
Zitat
Bd2001
Im Osten war der Vollzug die Regel. Aber es gab auch Ausnahmen.

Das ist aber keine Aufnahme aus Ost-Zeiten ;-)

Ich staune, dass es die Bilder der Foto-Community noch gibt. Nur als Deeplink, oder gibt's dazu auch noch eine Übersichtsseite?

Viele Grüße
André
Zitat
andre_de
Zitat
Bd2001
Im Osten war der Vollzug die Regel. Aber es gab auch Ausnahmen.

Das ist aber keine Aufnahme aus Ost-Zeiten ;-)

Mein Fehler. Aber hier wird es beschrieben.

Zitat
andre_de
Ich staune, dass es die Bilder der Foto-Community noch gibt. Nur als Deeplink, oder gibt's dazu auch noch eine Übersichtsseite?

Da bin ich überfragt.
Zitat
Bäderbahn
Gab es in Ostberlin während der Teilung jemals keine Vollzüge bei der S-Bahn?

Gab es nicht mal Viertelzüge zwischen Schöneweide und Spindlersfeld? Aber sonst kann ich mich auch nur an Vollzüge erinnern.

Gruß
Micha

Zitat
Bäderbahn
Zitat
Henning
Gab es in Ostberlin während der Teilung jemals Vollzüge bei der S-Bahn?

Die Frage ist eher:
Gab es in Ostberlin während der Teilung jemals keine Vollzüge bei der S-Bahn?

Gab es nicht auf dem Ostring eine Strecke mit nur 6 Wagen?
Zitat
Bd2001
Zitat
Henning
In Westberlin gab es während der Teilung anscheinend nie Vollzüge bei der S-Bahn, wie viele User schon schrieben. Daher habe ich gefragt, ob es solche Züge in Ostberlin gab?

Auch in Westberlin gab es zu bestimmten Anlässen Vollzüge. Ein Beispiel für ein Vollzug.

Im Osten war der Vollzug die Regel. Aber es gab auch Ausnahmen.

Vor dem Streik 1980 gab es auch im West-Berlin Dreiviertel- und Vollzüge zu beosnderen Anlässen. Die Regel war aber der Halbzug, weil er für die paar Hanseln die da noch regelmäßig mitfuhren völlig ausreichend war, besonders auf dem Restnetz nach dem Streik 1980.
Bei der BVG reichten ebenfalls Halbzüge aus, denn bis die S-Bahn sich wieder vollumfänglich als Nahverkehrsmittel etablieren konnte dauerte es bis nach der Wiedervereinigung und den folgenden Wiedereröffnungen der stillgelegten Strecken.
Zitat
Havelländer
Zitat
Flexist
Gab es eigentlich bei der Westberliner S-Bahn längere Züge als Halbzüge? In Videos sieht man immer nur kurze.

Ich kann mich an keine längeren Züge erinnern. Dreiviertel- und Vollzüge gab es auf der Stadtbahn zumindest regelmäßig erst nach dem 09.11.1989 (…)

Zitat
Havelländer

Bei der BVG reichten ebenfalls Halbzüge aus, denn bis die S-Bahn sich wieder vollumfänglich als Nahverkehrsmittel etablieren konnte dauerte es bis nach der Wiedervereinigung und den folgenden Wiedereröffnungen der stillgelegten Strecken.

Das ist zwar schon 30 Jahre her und kann mich nicht wirklich erinnern, aber könnte zu den Konzerten am Reichstag im Juni 1988 (Pink Floyd, M. Jackson) Vollzüge auf der westlichen Stadtbahn unterwegs gewesen sein?
Zitat
Flexist
Gab es nicht auf dem Ostring eine Strecke mit nur 6 Wagen?

Ja. Die Zuggruppen L (Buch -- Warschauer Str.), O (Blankenburg -- Spindlersfeld) und deren Wochenendmischgruppe U (Buch -- Spindlerfeld) wurden nur mit 3/4-Zügen gefahren. Ab 1988 fuhren auch auf der HVZ-Zuggruppe M zwischen Pankow und Schöneweide 3/4-Züge mit BR 270, sowohl der Musterzug als auch die Nullserie. Ersatzparks aus Albaufahrzeugen waren hier in der Regel wiederum Vollzüge.

Gruß
Mike
Zitat
Micha
Zitat
Bäderbahn
Gab es in Ostberlin während der Teilung jemals keine Vollzüge bei der S-Bahn?
Gab es nicht mal Viertelzüge zwischen Schöneweide und Spindlersfeld?

Habe inzwischen herausgefunden, dass mich meine Erinnerung nicht getäuscht hatte. Laut Wikipedia verkehrte von 1976 bis 1986 zwischen Schöneweide und Spindlersfeld an den Wochenenden mit dem "Mini-Otto" ganz regulär ein Viertelzug.


Gruß
Micha

Zitat
Mike485
Zitat
Flexist
Gab es nicht auf dem Ostring eine Strecke mit nur 6 Wagen?

... O (Blankenburg -- Spindlersfeld) ...

Gruß
Mike

Genau. Welche nach der Wende dann zur S85 wurde und mit 6-Wagigen Coladosen unterwegs war.
Ohne es jetzt zeitlich eingrenzen zu können: Regulär über einen längeren Zeitraum wurden nach dem Mauerbau die Zuggruppen 1 (Frohnau - Wannsee) und A (Gesundbrunnen - Sonnenallee) mit 3/4 Zügen befahren.

Auch auf der Zuggruppe B (Jungfernheide - Gartenfeld) wurden zumindest Mo-Fr 3/4 Züge eingesetzt. Dort (und nur dort!) war auch zeitweilig ein 3/4 Zug der BR 167 des Bw Grünau mit modernisierter Inneneinrichtung im Einsatz.

Vollzüge waren einige Zeit auf der HVZ Zuggruppe C Gesundbrunnen - Sonnenallee im Einsatz. Das war zwar vom Fahrgataufkommen nicht nötig, hatte aber etwas mit der Rangiertechnologie im Bw Papestraße zu zun.

Bei besucherstarken Veranstaltungen im Olympia Stadion wurde, Boykott hin oder her, auch die S-Bahn stark genutzt. Die dorthin fahrenden Sonderzüge, die dort bis zum Ende der Veranstaltung gestapelt wurden, waren in der Regel auch 3/4 Züge. Züge des Bw Papestraße fuhren oft auch, entsprechend angekündigt, mit Fahrgästen bis dorthin durch, indem sie in Charlottenburg Kopf machten und anschließend die Kurve nach Halensee nutzten, was Anwohner des Südrings gerne nutzten.

Beste Grüße
Harald Tschirner
Mal eine Frage zu den 480ern: Die wurden ja mit LED-Leuchtmitteln für die Zugsignale ausgerüstet, die Zg2 und Zg1 sind ja jetzt in einem Leuchtmittel in den äußeren Leuchten vereint. Sind daneben noch Halogen-Leuchtmittel verbaut in den beiden inneren Leuchten oder sind die jetzt ohne Funktion?

Dennis
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