Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 05.01.2019 23:19 |
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 05.01.2019 23:36 |
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Henning
Die Regeleinsatzzeit eines Zuges beträgt normalerweise 30 bis 40 Jahre. Es ist daher überhaupt kein Wunder, dass die F79 jetzt so viele Risse haben und Richtung Schrottplatz gehen. Warum sollte einem das Herz deswegen bluten?
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 05.01.2019 23:39 |
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Henning
Wieviele Hz der Baureihe 484 sind inzwischen schon fertiggestellt?
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 06.01.2019 00:26 |
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andre_de
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Jay
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Ubahnschiller
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Stahldora
Inwiefern irreparabel in Zeiten des akuten Wagenmangels? Kein Weg oder kein Wille?
Kein Weg. Ist der Rahmen gerissen oder irgendwelche tragenden Teile bzw lässt sich derartiges auch nicht mehr schweißen, gehts nicht anders.
Die Gutachten, die dazu rund um den Rechtsstreit öffentlich wurden, haben keine derartigen Schäden deklariert, sondern nur die Möglichkeit benannt, wenn nach einer Reparatur die reparierte Stelle erneut schadhaft würde. Die Wagen sind also ein sogenannter wirtschaftlicher Totalschaden, da keine Fachfirma garantieren wollte, dass die Wagen nach der Reparatur eine Zeit x lang halten. Somit ist die Reparatur wirtschaftlich nicht darstellbar.
Das ist, denke ich, der Punkt. Schweißen kann man das sicherlich, rein aus technischer Sicht. Die Frage ist, ob danach ein Gutachter seinen Stempel drunter macht, dass es dauerhaft hält, und nicht nach kurzer Zeit direkt neben der aufgeschweißten Verstärkung sofort wieder reißt. Immerhin geht es im tragende Bauteile, da gibt's wohl keine "Graubereiche".
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 06.01.2019 05:27 |
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Stahldora
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Havelländer
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Stahldora
Ich frage echt nur aus laienhafter Unwissenheit: Warum lässt sich so was nicht schweißen, ggf. mit Verstärkung?
Die Wagen ließen sich bestimmt aufarbeiten, nur wenn dabei Kosten und Aufwand entstehen die einem Neubau gleich kommen aber bei weit geringerer Haltbarkeit nach der Generalreparatur, dann überlegt man sich das zurecht und spart die Kohle lieber für echte Neubauten auf.
... Neubauten gibt's aber nicht von der Stange. Da musst du die lange Testphase mit einkalkulieren und im ungünstigsten Fall verzögert sich die Inbetriebnahme dann wieder um einige Jahre (wieder Combino, Talent, Kiss ...)
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Jay
Die Wagen sind also ein sogenannter wirtschaftlicher Totalschaden, da keine Fachfirma garantieren wollte, dass die Wagen nach der Reparatur eine Zeit x lang halten. Somit ist die Reparatur wirtschaftlich nicht darstellbar.
Da stellt sich mir dank gesunden Misstrauens doch die Frage, weshalb zu Ost-Zeiten™ (wo ja der Mangel an allem, auch an Neufahrzeugen quasi Tagesgeschäft war) man Lösungen gefunden hat, heute aber meist nicht. Nicht, dass ich die DDR als leuchtendes Beispiel vorführen will, immerhin wurde die gesamte Infrastruktur auf Verschleiß gefahren und das sicher nicht ausschließlich freiwillig. Aber auf der anderen Seite scheint man heute nur noch Neubau, Neukauf und Neu-Erfindung zu kennen, statt bei Bewährtem zu bleiben. Und wenn für das Geld Dinge angeschafft werden, die in dem Maße oder in der Ausarbeitung nicht nachvollziehbar sind für die tägliche Fahrpraxis, dann gerät man doch ins Grübeln.
Das bezieht jetzt nicht nur die F79-Ausmusterung mit ein, sondern soll generell mal kritisch die Ausmusterung von Fahrzeugen hinterfragen, oftmals schon nach 10-15 Jahren (zumindest im Busverkehr), nur weil sich jemand plötzlich neue Grundvoraussetzungen ausgedacht hat (Euro-V-Norm, neue Türsignale etc.). Ich bezweifle einfach, dass die Notwendigkeit immer so groß ist, wie es einem vorgemacht wird*, was andererseits keine Kampfansage gegen jede Art von Neubeschaffung sein soll. Die Wahrheit wird sich irgendwo in der Mitte finden, schätze ich.
D
*Die Baureihen 480/485 sollte ursprl. nach der Fußball-WM 2006 ausgemustert werden. Heute fahren die meisten Wagen seit damals immer noch. Natürlich brauchte es eine Aufarbeitung (v.a. bei den Böden der 485) - aber es hat geklappt. Damals hat uns die DB noch weis zu machen versucht, es ginge nicht anders. Heute wird wohl kaum noch ernsthaft jemand leugnen, dass nicht das Ende der Lebensdauer der Baureihen erreicht war, sondern nur das Ende der verantwortungsvollen Kapazitätenerhaltung und der Anfang von Profitgier.
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 06.01.2019 22:37 |
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Ubahnschiller
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Henning
Die Regeleinsatzzeit eines Zuges beträgt normalerweise 30 bis 40 Jahre. Es ist daher überhaupt kein Wunder, dass die F79 jetzt so viele Risse haben und Richtung Schrottplatz gehen. Warum sollte einem das Herz deswegen bluten?
Du weißt schon, dass es derzeit noch eine ganze Bauart gibt, die ganz ohne große Ertüchtigung fast 50 Jahre alt ist? Oder dass in Nordkorea ca 60 Jahre alte ex Berliner U-Bahnen fahren? Nur mal um zwei Beispiele zu nennen. Ein Wunder ist es vielleicht nicht, aber es kam doch schneller als erwartet.
Und wenn man mit diesen Zügen in den letzten Monaten, Jahren oder gar Jahrzehnten regelmäßig gefahren ist und jetzt ein paar der ersten Einheiten kurz vor ihrem endgültigen Ende sieht, dürfte da schon etwas Wehmut dabei sein. Weitere Züge werden ja in näherer Zukunft folgen.
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 06.01.2019 22:38 |
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Ubahnschiller
Zitat
Henning
Wieviele Hz der Baureihe 484 sind inzwischen schon fertiggestellt?
Kommt drauf an. Komplett (hardware- und softwaremäßig) noch gar keiner.
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 06.01.2019 23:43 |
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Henning
In Nordkorea gelten aber wesentlich lockere Bedingungen für die Zulassung der Züge als in Deutschland. Daher dürfen dort noch so alte Fahrzeuge ohne Ertüchtigung fahren.
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 06.01.2019 23:54 |
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 07.01.2019 01:25 |
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VvJ-Ente
Darf die BVG eigentlich aufarbeiten wie sie lustig ist, oder dürfen die Hersteller da mitreden?
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 07.01.2019 06:38 |
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Ubahnschiller
Nein, ist nichts geplant. Die beiden sind dazu ebenfalls wegen irreparabler Schäden ausgemustert wie auch die anderen damaligen U55-Einheiten. Warum soll man dann so einen aufheben? Wofür?
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 07.01.2019 07:29 |
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 07.01.2019 23:02 |
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Arec
Zitat
Henning
In Nordkorea gelten aber wesentlich lockere Bedingungen für die Zulassung der Züge als in Deutschland. Daher dürfen dort noch so alte Fahrzeuge ohne Ertüchtigung fahren.
Was haben denn die Zulassungsbedingungen bei einma zugelassenen Fahrzeugen mit Ertüchtigungen zutun? Ertüchtigungen führt das Unternehmen in der Regel selbst zur Komfortsteigerung oder Lebenszeitverlängerung des Materials durch. Die Zulassungsbedingungen sind dabei eher eine Hürde für die Ertüchtigung, wie man bei der BR 485 gesehen hat. Erforderlich ist es im Allgemeinen nicht, ein Fahrzeug an aktuell geltende Zulassungbedingungen durch Ertüchtigung anzupassen, was man auch am umfangreichen Altfahrzeugbestand sieht.
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 07.01.2019 23:21 |
Zitat
Henning
Die A3L71 haben nur mit starkem Augenzudrücken noch eine HU bekommen, was normalerweise nach 30 bis 40 Jahren Einsatz ohne Ertüchtigung nicht erlaubt ist.
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 07.01.2019 23:24 |
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 07.01.2019 23:29 |
Anonymer Benutzer
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 08.01.2019 01:14 |
Zitat
Henning
"Untergrundratte" hat dies per PN mir geschrieben.
Anonymer Benutzer
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 08.01.2019 01:18 |
Zitat
Arec
Was haben denn die Zulassungsbedingungen bei einma zugelassenen Fahrzeugen mit Ertüchtigungen zutun?
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 08.01.2019 02:03 |
Zitat
benny96
Mittlerweile sagt man ja bei Neufahrzeugen das sie mindestens 3 HU-Perioden bekommen was auf 32 Jahre + das 1. Jahr Inbetriebnahme ist.
Zitat
§57
Instandhaltung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge
(1) Die Instandhaltung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge umfaßt Wartung, Inspektionen und Instandsetzungen; sie muß sich mindestens auf die Teile erstrecken, deren Zustand die Betriebssicherheit beeinflussen kann.
(2) Art und Umfang der Wartung und der Inspektionen haben sich nach Bauart und Belastung der Betriebsanlagen und der Fahrzeuge zu richten.
(3) Inspektionen sind planmäßig wiederkehrend innerhalb folgender Fristen durchzuführen
...
11. Fahrzeuge, nach Zurücklegung von 500.000 km, spätestens jedoch nach 8 Jahren,
Re: Verschrottung von U-Bahnwagen ab Januar 2019 08.01.2019 12:29 |
Was??? Ernsthaft?! Bitte nicht, ich hoffe, vor einem solchen Schritt fänden sich genügend Leute wie wir, die dagegen auf die Barrikaden gingen... Was sind das denn für Gerüchte?Zitat
Harald Tschirner
Wenn gewisse Gerüchte nur halbwegs zutreffen, werden wir uns bald von noch mehr historischen Fahrzeugen trennen müssen. Hoffe, es sind nur unbegründetr Gerüchte...