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Bekanntgabe Ergebnisse Ausschreibung VBB RE/RB Strecken
geschrieben von Stadtbahner475 
Danke, wieder was gelernt.
Na hoffen wir mal, dass sich die ODEG damit nich überhoben hat und bis zum Start die zusätzlichen Lokführer organisiert bekommt und die Desirobezahlung schon geklärt ist. Das ist dann halt das Ergebnis dieser komischen max 2 von 4 Lose-Ausschreibung. Und wenn es dann Ende 2022 Chaos gibt (Züge nich da, Lokführer fehlen oder beides), wird sicher niemand vom VBB dafür die Verantwortung übernehmen wollen.

Wie sind denn die Strafen für nicht erbrachte Leistungen?

Gibt es auch eine Übersicht zu den DB-Zügen?
RE7 fährt mit 5+3 Talent2?
Zitat
ralf51

Wie sind denn die Strafen für nicht erbrachte Leistungen?

Auch wenn die Medien das auch gerne so formulieren, aber: es gibt keine "Strafen" für nicht erbrachte Leistungen. Die Verkehrsunternehmen fahren Züge zu einem vertraglich festgelegten Preis je Kilometer. Wenn der Zug ausfällt, dann wird dieser Preis natürlich einfach nicht gezahlt. So gesehen beträgt die "Strafe" 100% der Vergütung.
Was das Unternehmen je Kilometer je Linie bekommt wird nicht veröffentlicht. Man kann sich aber die ungefähre Dielmension aus den Verbundberichten der Aufgabenträger ableiten, da dort das Volumen (Zugkilometer je Vertrag) und die absolute Summe der jährlichen Ausgleichszahlungen veröffentlicht werden. Zu dieser Veröffentlichung sind die Aufgabenträger aufgrund einer EU Verordnung verpflichtet.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
X-Town Traffic
Der Tagesspiegel berichtet auch.
Anscheinend laufen Verhandlungen mit der DB über ingesamt 30 Bahnsteigverlängerungen an 14 Bahnhöfen entlang des RE1. Diese sollen aber nur kommen, wenn der VBB die Option 1 einlöst und die ODEG 8teilige (4+4) Desiros auf die Strecke schickt. Die Entscheidung soll spätestens Ende des Jahres fallen.

Betrifft das auch den Bahnhof Alexanderplatz? Wenn ja, wo will man die zusätzlichen Meter da herbei "zaubern", ohne massiv umbauen zu müssen?
Zitat
Logital
Zitat
ralf51

Wie sind denn die Strafen für nicht erbrachte Leistungen?

Auch wenn die Medien das auch gerne so formulieren, aber: es gibt keine "Strafen" für nicht erbrachte Leistungen. Die Verkehrsunternehmen fahren Züge zu einem vertraglich festgelegten Preis je Kilometer. Wenn der Zug ausfällt, dann wird dieser Preis natürlich einfach nicht gezahlt. So gesehen beträgt die "Strafe" 100% der Vergütung.
Was das Unternehmen je Kilometer je Linie bekommt wird nicht veröffentlicht. Man kann sich aber die ungefähre Dielmension aus den Verbundberichten der Aufgabenträger ableiten, da dort das Volumen (Zugkilometer je Vertrag) und die absolute Summe der jährlichen Ausgleichszahlungen veröffentlicht werden. Zu dieser Veröffentlichung sind die Aufgabenträger aufgrund einer EU Verordnung verpflichtet.
Es gibt durchaus zusätzliche Strafen ("Pönale") bei nicht oder Schlechtleistung.
Für den Bahnnutzer (bzw. Bürger) ist es jedenfalls nur schwer nachzuvollziehen, dass es sich die Billiganbieter deutschlandweit "leisten" können, Züge einfach mal nicht fahren zu lassen, ohne dass automatisch heftige Sanktionen folgen. Dass widerspricht jeglicher Lebeslogik. Wenn ich im nornalen Leben einen Vertrag nicht erfülle, verliere ich die Einnahmen und bin Schadenersatzpflichtig. Wie der Schaden bzw. die Strafe beim Zugausfall definiert wird, kann im Vertrag festgelegt werden. Warum das aber offensichtlich nicht passiert, könnt ihr keinem Normalbürger erklären.
Und dann gibt es halt solche Blüten wie Abellio im Dieselnetz Sachen-Anhalt, die jetzt schon wissen, dass sie bis Jahresende nix gebacken bekommen. Die Firma müsste nach Normalbürgerlogik zum Jahresende Konkurs anmelden müssen! Aber ne, die dürfen lustig weitermachen, was sie wollen. Die Staatskasse stimmt, aber der potentielle Bahnnutzer muss Auto fahren.
Zitat
ralf51
Für den Bahnnutzer (bzw. Bürger) ist es jedenfalls nur schwer nachzuvollziehen, dass es sich die Billiganbieter deutschlandweit "leisten" können, Züge einfach mal nicht fahren zu lassen, ohne dass automatisch heftige Sanktionen folgen. Dass widerspricht jeglicher Lebeslogik. Wenn ich im nornalen Leben einen Vertrag nicht erfülle, verliere ich die Einnahmen und bin Schadenersatzpflichtig. Wie der Schaden bzw. die Strafe beim Zugausfall definiert wird, kann im Vertrag festgelegt werden. Warum das aber offensichtlich nicht passiert, könnt ihr keinem Normalbürger erklären.
Und dann gibt es halt solche Blüten wie Abellio im Dieselnetz Sachen-Anhalt, die jetzt schon wissen, dass sie bis Jahresende nix gebacken bekommen. Die Firma müsste nach Normalbürgerlogik zum Jahresende Konkurs anmelden müssen! Aber ne, die dürfen lustig weitermachen, was sie wollen. Die Staatskasse stimmt, aber der potentielle Bahnnutzer muss Auto fahren.

Es ist ja sogar noch verrückter: Die einbehaltenen Besteller-Entgelte und Pönalen bleiben beim Aufgabenträger, der macht mit jeder Schlechtleistung also sogar Gewinn! Damit gibt es keinerlei natürliches Interesse, Missstände konsequent abzuschaffen. Eigentlich müsste gesetzlich vorgeschrieben werden, dass diese Gelder grundsätzlich an die Fahrgäste ausgeschüttet werden. Die sind, wie Du auch schreibst, die Leidtragenden der Nichtleistung, müssen für diese aber (im Falle von Abonnenten) trotzdem bezahlen.

Viele Grüße
André
Zitat
Logital
Zitat
ralf51

Wie sind denn die Strafen für nicht erbrachte Leistungen?

Auch wenn die Medien das auch gerne so formulieren, aber: es gibt keine "Strafen" für nicht erbrachte Leistungen. Die Verkehrsunternehmen fahren Züge zu einem vertraglich festgelegten Preis je Kilometer. Wenn der Zug ausfällt, dann wird dieser Preis natürlich einfach nicht gezahlt.

Und das sollte dringend geändert werden. Solange das so ist, machen die Besteller etwas grundlegendes falsch.

Die Verkehrsunternehmen sollten dazu ermuntert werden, ihre Leistungen zu erbringen.
D.h. Nichtleistung darf sich nicht lohnen (bei ausfallenden Zügen werden ja auch die
Kosten geringer; kein Treibstoff etc, bei rechtzeitiger Disposition auch keine Personalmittel etc.)

Dass bei Einführung echter Pönalen die Kosten für normal erbrachte Leistungen eine Spur höher werden müssen,
ändert nicht viel.
Zitat
Global Fisch
Zitat
Logital
Zitat
ralf51

Wie sind denn die Strafen für nicht erbrachte Leistungen?

Auch wenn die Medien das auch gerne so formulieren, aber: es gibt keine "Strafen" für nicht erbrachte Leistungen. Die Verkehrsunternehmen fahren Züge zu einem vertraglich festgelegten Preis je Kilometer. Wenn der Zug ausfällt, dann wird dieser Preis natürlich einfach nicht gezahlt.

Und das sollte dringend geändert werden. Solange das so ist, machen die Besteller etwas grundlegendes falsch.

Die Verkehrsunternehmen sollten dazu ermuntert werden, ihre Leistungen zu erbringen.
D.h. Nichtleistung darf sich nicht lohnen (bei ausfallenden Zügen werden ja auch die
Kosten geringer; kein Treibstoff etc, bei rechtzeitiger Disposition auch keine Personalmittel etc.)

Dass bei Einführung echter Pönalen die Kosten für normal erbrachte Leistungen eine Spur höher werden müssen,
ändert nicht viel.

Der Ringbahnvertrag der S-Bahn sollte doch deutlich gezeigt haben, dass da weit mehr als "eine Spur höher" draufgezahlt wird. Kein Bieter will es sich leisten mit einem solchen Vertrag Minus zu machen, insofern würden alle Bieter ihre Margen deutlich nach oben anpassen. Leidtragend sind dann trotzdem wir Kunden, denn wenn es läuft, machen die Unternehmen dann so richtig Gewinn. Die Aufgabenträger haben da ja durchaus schon etwas herumexperimentiert, aber die Patentlösung hat bisher noch keiner gefunden.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Zitat
Global Fisch
Zitat
Logital

Auch wenn die Medien das auch gerne so formulieren, aber: es gibt keine "Strafen" für nicht erbrachte Leistungen. Die Verkehrsunternehmen fahren Züge zu einem vertraglich festgelegten Preis je Kilometer. Wenn der Zug ausfällt, dann wird dieser Preis natürlich einfach nicht gezahlt.

Und das sollte dringend geändert werden. Solange das so ist, machen die Besteller etwas grundlegendes falsch.

Die Verkehrsunternehmen sollten dazu ermuntert werden, ihre Leistungen zu erbringen.
D.h. Nichtleistung darf sich nicht lohnen (bei ausfallenden Zügen werden ja auch die
Kosten geringer; kein Treibstoff etc, bei rechtzeitiger Disposition auch keine Personalmittel etc.)

Dass bei Einführung echter Pönalen die Kosten für normal erbrachte Leistungen eine Spur höher werden müssen,
ändert nicht viel.

Der Ringbahnvertrag der S-Bahn sollte doch deutlich gezeigt haben, dass da weit mehr als "eine Spur höher" draufgezahlt wird. Kein Bieter will es sich leisten mit einem solchen Vertrag Minus zu machen, insofern würden alle Bieter ihre Margen deutlich nach oben anpassen. .

Was sieht denn der Ringbahnvertrag der S-Bahn für Pönale vor?

Und nicht vergessen: es gibt eine Reihe von anderen Gründen, warum der Ringbahnvertrag so teuer war.
Zitat
Balu der Bär
Zitat
X-Town Traffic
Der Tagesspiegel berichtet auch.
Anscheinend laufen Verhandlungen mit der DB über ingesamt 30 Bahnsteigverlängerungen an 14 Bahnhöfen entlang des RE1. Diese sollen aber nur kommen, wenn der VBB die Option 1 einlöst und die ODEG 8teilige (4+4) Desiros auf die Strecke schickt. Die Entscheidung soll spätestens Ende des Jahres fallen.

Betrifft das auch den Bahnhof Alexanderplatz? Wenn ja, wo will man die zusätzlichen Meter da herbei "zaubern", ohne massiv umbauen zu müssen?

Nein, Alexanderplatz ist mit 209m lang genug. Zwei 4-teilige Desiros sind ~210m lang. Von der ersten bis zur letzten Tür ~197m.
Es geht um diverse "Dorfbahnhöfe", zB zwischen Erkner & Frankfurt(O) sowie zwischen Werder & Brandenburg.
Zitat
Global Fisch

Und nicht vergessen: es gibt eine Reihe von anderen Gründen, warum der Ringbahnvertrag so teuer war.

Und auch, warum so viele Bewerber abgesprungen sind. Da war doch was mit den Fahrzeugen, die sie nach Ablauf des Vertrags zur Verfügung stellen müssen und solche Sachen? Ich krieg es nicht mehr zusammen, habe aber in Erinnerung, dass da viele abschreckende Kriterien existierten.
Zitat
Railroader
Zitat
Global Fisch

Und nicht vergessen: es gibt eine Reihe von anderen Gründen, warum der Ringbahnvertrag so teuer war.

Und auch, warum so viele Bewerber abgesprungen sind. Da war doch was mit den Fahrzeugen, die sie nach Ablauf des Vertrags zur Verfügung stellen müssen und solche Sachen? Ich krieg es nicht mehr zusammen, habe aber in Erinnerung, dass da viele abschreckende Kriterien existierten.

Ja genau. Einmal war es so, dass schon ziemlich früh nur die DB als einziger Bewerber übrig war; zum anderen waren es sehr strikte und scharfe Anforderungen an die Fahrzeuge, die die Sache auch teuer machten.
Zitat
ralf51
Gibt es auch eine Übersicht zu den DB-Zügen?
RE7 fährt mit 5+3 Talent2?

Hallo, hab da gestern eine Übersicht erhalten, die etwas genauer ist als die von der Pressekonferenz:

RE2, RE2V, RE20: BR182, 5 Dosto
RB10, RB14: BR182, 5 Dosto
FEX (anfangs verknüpft mit 24B und 32B): BR147, 5 Dosto {Gepäck)
RB24, RB32: BR147 und 182, 5 Dosto (Gepäck)

RE7, RE7V: BR442, 5+3-teilig
RB20: BR442, 3-teilig
RB21: BR442, 5-teilig
RB22: BR442, 5-teilig
RB23: BR442, 5+3-teilig

-------------------
MfG, S5M



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.01.2019 07:54 von S5 Mahlsdorf.
Zitat
Railroader
Zitat
Global Fisch

Und nicht vergessen: es gibt eine Reihe von anderen Gründen, warum der Ringbahnvertrag so teuer war.

Und auch, warum so viele Bewerber abgesprungen sind. Da war doch was mit den Fahrzeugen, die sie nach Ablauf des Vertrags zur Verfügung stellen müssen und solche Sachen? Ich krieg es nicht mehr zusammen, habe aber in Erinnerung, dass da viele abschreckende Kriterien existierten.

Das war ja nun gerade einer Sache extra für die Bewerber,damit die Fahrzeuge nicht in der ersten Vertragsperiode abgeschrieben werden müssen.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Es ist also eingetreten, was zu befürchten war, dass die Stadtbahnhöfe, abgesehen vom Hauptbahnhof, zukünftig keine Regionalzugverbindung zum Flughafen mehr haben werden, sobald die RE8 ab Eröffnung der Dresdner Bahn 2025 von der Stadtbahn komplett in den Tunnel verlegt wird. Das ist schwach und tatsächlich fast der einzige, dafür herbe Kritikpunkt an der Vergabe.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.01.2019 11:06 von hansaplatz.
Warum sind eigentlich der RE8, die RB24 und die RB32 von der Dresdner Bahn abhängig? Deren B-Teile fahren doch jetzt auch schon. Besser gesagt, nach Fertigstellung fahren ihre B-Teile genauso viel/wenig über die Dresdner Bahn wie vorher, oder?

Davon ab, fahrt die RB32 gar nicht über die Dresdner Bahn.
Zitat
hansaplatz
Es ist also eingetreten, was zu befürchten war, dass die Stadtbahnhöfe, abgesehen vom Hauptbahnhof, zukünftig keine Regionalzugverbindung zum Flughafen mehr haben werden, sobald die RE8 ab Eröffnung der Dresdner Bahn 2025 von der Stadtbahn komplett in den Tunnel verlegt wird. Das ist schwach und tatsächlich fast der einzige, dafür herbe Kritikpunkt an der Vergabe.

Die RB14 auch nicht?
Nicht nur die Bahnhöfe der Stadtbahn auch Spandau, Gesundbrunnen, Wannsee verlieren ihren direkten Flughafenanschluss.
Mit schweren Koffen dann nochmal umsteigen ist nicht besonders attraktiv. Zumal am Hbf von oben nach unten 10 Min zum umsteigen einzuplanen sind. Da würde ich lieber 10-15 Min. mehr Fahrzeit in Kauf nehmen.

Durch einfache Maßnahmen könnte da entgegengesteuert werden:
Verlängerung FEX bis Gesundbrunnen.
Verlängerung RB14 und RB23 bis BER (dann erreichen die auch wieder Ostkreuz).
Verlängerung RE20 bis Jungfernheide (oder Spandau).

Nun gut, bis zur Eröffnung der Dresdner Bahn ist es ja noch einige Jahre hin. Vielleicht wird das Konzept nochmal ein wenig überdacht.

Edit: Zum Verständnis hier nochmal das Netz nach Inbetriebnahme Dresdner Bahn (auf Seite 2): NES-netz-ausschnitt.pdf



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 28.01.2019 13:09 von X-Town Traffic.
Zitat
hansaplatz
Das ist schwach und tatsächlich fast der einzige, dafür herbe Kritikpunkt an der Vergabe.

Davon ausgehend, dass die Fahrpläne halbwegs so kommen wie ausgeschrieben, gibt es da leider noch einiges mehr (siehe Kurz- und Langfassung unten)
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