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Tarifverhandlungen für BVG- und BT-Beschäftigte zwischen Ver.di und KAV 2019
geschrieben von der weiße bim 
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Bd2001
Zitat
B-V 3313
Und du möchtst uns erzählen, diese Tauschaktionen finden alle so weit vor 3 Uhr statt, dass alle Wagen zum Hof kommen?

Natürlich nicht. Das wäre ja falsch. Meine Aussage war nur, daß man nicht die Wagen reinholen braucht. Die kommen freiwillig in den Hof. Da wird sowieso der eine oder andere Wagen erst nach drei Uhr auf dem Hof eintrudeln.
Muss ich dich enttäuschen. beim letzten Streik war auch Streikbeginn 03:00 und weil einige Nachtlinien sehr lang sind und auch deren Ein- und Aussetzwege sehr weit sind, gab es sehr wohl einige Umläufe/Fahrten die schon kurz nach 01:00 nicht mehr fuhren, weil Fahrer und Bus pünklich um 03:00 am Hof sein wollten oder "mussten".

Sicherlich blöd für den Fahrgast, der sich wundert warum 2 Stunden vor Streikbeginn ausgerechnet seine Fahrt schon ausfällt, während die darauffolgende Fahrt (15 oder 30 Minuten später) noch stattfindet.
Zitat
Bd2001
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B-V 3313
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Bd2001
Normalerweise braucht man das nicht. Die Fahrer der Nachtschicht haben sowieso in der Regel auf dem Hof Feierabend. Der liegt auch zeitnah mit dem Streikbeginn.

Welche Berliner Nachtlinie stellt denn vor 3 Uhr ihren Betrieb ein?

Die Frage muß mit "keiner" beantwortet werden. Da gibt es aber ein Fahrzeugtausch. Die Fahrer der Nacht fahren auf dem Hof und werden von der Frühschicht abgelöst, die dann noch ein oder zwei Runden auf der Nachtlinie drehen und dann auf die Tageslinien wechseln.


Bei der Straßenbahn gibt es keine Nachtlinie die auf dem Hof endet. In der Regel ist auf Strecke Feierabend, da alle Nachtumläufe auf Tagesumläufe über gehen und teilweise noch bis nach Mitternacht unterwegs sind bevor sie dann gegen 1 Uhr auf den Hof einrücken. Von daher kommt da kein Nacht-Fahrer sowieso auf den Hof.
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Bd2001
Die Frage muß mit "keiner" beantwortet werden. Da gibt es aber ein Fahrzeugtausch. Die Fahrer der Nacht fahren auf dem Hof und werden von der Frühschicht abgelöst, die dann noch ein oder zwei Runden auf der Nachtlinie drehen und dann auf die Tageslinien wechseln.

Hab ich ja noch nie erlebt. "Meine" beiden N8 beginnen um 22:30/23h an der Hermannstr.als M44 und kommen um 4:45 auf dem Hof Britz an.
Wo hast Du denn das her, dass da nachts Wagen getauscht werden? Oder meinst Du, wie Harald fragte, den Sonntag morgen? Da stimmt das.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.04.2019 08:44 von Joe.
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Philipp Borchert
Ach Gottchen. Aber kann sowas allen Ernstes völlig an einem vorbei gehen?
Keine Ahnung. Aber es geht offensichtlich. Meine Mutter +Kaffeekränzchen wussten Freitag Abend auch noch nichts.
Zitat
BVG Pressemitteilung
Pressemitteilung

Berlin, 2. April 2019

 

Nach dem Streik sorgt Graffiti für weitere Ausfälle

 

Nach dem 24-stündigen Streik der Gewerkschaft Verdi sind U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse der BVG seit dem frühen Dienstagmorgen, ca. 3:30 Uhr, wieder in Betrieb. Die ersten Straßenbahnen und Busse verließen gegen 3:00 Uhr die Betriebshöfe, rechtzeitig zu Beginn des morgendlichen Berufsverkehrs waren alle Linien bei Tram und Bus wieder im regulären Takt. Die von Subunternehmern betriebenen Buslinien sowie die Fähren der BVG waren vom Streik nicht betroffen.

 

Auch bei der U-Bahn lief der Betrieb zum regulären Betriebsbeginn gegen 3:30 Uhr wieder an. Bedingt durch den außergewöhnlich langen Stillstand des U-Bahnbetriebs und trotz aller Sicherheitsvorkehrungen waren allerdings massive Graffitischäden an den in den Kehr- und Aufstellanlagen abgestellten Zügen zu beklagen. Insgesamt wurden während der 24 Stunden des Streiks 140 Wagen, d.h. rund ein Zehntel der U-Bahnflotte, mit Graffiti besprüht. Festgestellt wurden rund 2.000 Quadratmeter Graffiti.

 

Entgegen dem Anspruch der BVG, Züge mit Graffiti wenn möglich nicht in den Einsatz zu schicken, wurden 65 der besprühten Wagen zu Betriebsbeginn eingesetzt, um einen möglichst dichten Takt anzubieten. Bei den restlichen 75 Wagen ist ein Einsatz aus Gründen der Betriebssicherheit nicht möglich, weil z.B. Signalanlagen übersprüht wurden. Diese Wagen müssen in den kommenden Tagen mit hohem logistischem Aufwand den Betriebswerkstätten zugeführt werden. Nur dort können die Schäden auf speziellen Reinigungsgleisen behoben werden.

 

Aufgrund der hohen Anzahl nicht einsetzbarer Fahrzeuge kommt es aktuell vor allem auf den Linien U2, U3, U6, U7, U8 und U9 zu längeren Wartezeiten und verkürzten Zügen. Da die Kapazitäten zur Graffitireinigung in den Betriebswerkstätten begrenzt sind, werden die Folgen voraussichtlich noch einige Tage zu spüren sein.

 

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Mit freundlichen Grüßen

Beste Grüße
Harald Tschirner
Es reicht.
Die Strafverfolgung muss hier jetzt schwerpunktmäßig stattfinden und gleichzeitig radikale Konsequenzen für die Verursacher haben.

Sachbeschädigung an Rollmaterial

(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn- [...] verkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Beförderungsmittel [...], beschädigt oder beseitigt
wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.04.2019 14:14 von Rummelburg.
Zitat
Rummelburg
Es reicht.
Die Strafverfolgung muss hier jetzt schwerpunktmäßig stattfinden und gleichzeitig radikale Konsequenzen für die Verursacher haben.

Um eine Strafverfolgung in Angriff zu nehmen, braucht man erst mal einen Täter, und dann Beweise.

Mit besten Grüßen

phönix
Die wurden vor kurzem erst gefasst:
2 Kanadier in Hermannstraße und 2 Deutsche in Warschauer Straße
1 Spanier in Neukölln.

Hier sollten endlich mal ähnlich abschreckende Strafen verhängt werden, wie beim Kudammraser-Fall.
Zitat
Rummelburg
Hier sollten endlich mal ähnlich abschreckende Strafen verhängt werden, wie beim Kudammraser-Fall.

Ich kann zwar Graffitis auch nicht leiden, aber der Vergleich verbietet sich nun absolut.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Rummelburg
Die wurden vor kurzem erst gefasst:
2 Kanadier in Hermannstraße und 2 Deutsche in Warschauer Straße
1 Spanier in Neukölln.

Hier sollten endlich mal ähnlich abschreckende Strafen verhängt werden, wie beim Kudammraser-Fall.

Eh? Wen außer der Geduld der Fahrgäste haben die Sprayer denn umgebracht? Sprayen gefährdet in der Regel im Gegensatz zum Rasen eigentlich meistens auch niemanden außer den Täter selbst. Ich sehe da bestenfalls eine Sachbeschädigung und einen Eingriff in den Schienenverkehr aber sicherlich nicht zum Höchstpreis von 10 Jahren.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Rummelburg
Hier sollten endlich mal ähnlich abschreckende Strafen verhängt werden, wie beim Kudammraser-Fall.

OLG Düsseldorf, Urteil v. 6.12.2010

Leitsatz: Graffitis auf U-Bahnen beeinträchtigen nicht den öffentlichen Zweck der Sache.

Auf die Revision des Angeklagten X. wird das Urteil des Jugendrichters beim Amtsgericht Düsseldorf vom xx.xx.2010, auch soweit es den Angeklagten Y. betrifft, aufgehoben.

Nach den Feststellungen besprühte X. am xx. und xx.xx.2009 jeweils einen U-Bahnwagen der hiesigen xx AG mit Graffitis oder schwarzer Sprayfarbe.

Nach § 304 StGB macht sich, soweit hier von Interesse, wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung strafbar, wer Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen dienen, rechtswidrig beschädigt oder zerstört (Abs. 1) oder unbefugt in ihrem Erscheinungsbild nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert (Abs. 2). In beiden Fällen ist der Tatbestand nach einhelliger Meinung aber nur erfüllt, wenn die Tat die besondere Zweckbestimmung der Sache – die öffentliche Funktion, um derentwillen sie geschützt ist – beeinträchtigt. Das ist nicht festgestellt und versteht sich nicht von selbst. Im Zweifel konnten die Wagen (der Waggon) weiterhin zur Beförderung benutzt werden.
Interessant. Gilt das dann auch beim Markieren von Falschparken mit Hilfe von Lack anstatt Sprühkreide? Oder ist das dann wegen Mobilitätsblasphemie unbedingt hart zu bestrafen?

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
B-V 3313
Zitat
Rummelburg
Hier sollten endlich mal ähnlich abschreckende Strafen verhängt werden, wie beim Kudammraser-Fall.

Ich kann zwar Graffitis auch nicht leiden, aber der Vergleich verbietet sich nun absolut.

Man sollte härtere Strafen für Graffitisprayer einführen. So hart wie in Singapur soll die Strafe zwar nicht sein, aber die in Europa sind auch zu locker. In China gibt es auch keine Prügelstrafe wie in Singapur, aber dort habe ich z. B. auch noch nie Graffitis an Zügen gesehen.
Zitat
Henning
Zitat
B-V 3313
Zitat
Rummelburg
Hier sollten endlich mal ähnlich abschreckende Strafen verhängt werden, wie beim Kudammraser-Fall.

Ich kann zwar Graffitis auch nicht leiden, aber der Vergleich verbietet sich nun absolut.

Man sollte härtere Strafen für Graffitisprayer einführen. So hart wie in Singapur soll die Strafe zwar nicht sein, aber die in Europa sind auch zu locker. In China gibt es auch keine Prügelstrafe wie in Singapur, aber dort habe ich z. B. auch noch nie Graffitis an Zügen gesehen.

Das Problem ist doch erstmal, dass man sie nicht kriegt. Die Todesstrafe wirkt bei einer Aufklärungsquote von 0% auch nur bedingt abschreckend...

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Todesstrafe wird doch nirgends für Graffitis angewendet. Wie kommst du darauf, diesen Zusammenhang zu erwähnen?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.04.2019 23:26 von Henning.
Habe mal eben mit einem BT-Busfahrer telefoniert. Das Maß ist da voll. Zu den schlechten Bedingungen des Arbeitgebers kommen noch Beschimpfungen von sogenannten "Fahrgästen" hinzu, die unter die Gürtellinie gehen. Die möchte ich hier nicht wiedergeben. Diese Leute erfüllen den Straftatbestand der Beleidigung und beschweren sich sofort online bei der BVG, wenn das Personal nicht spurt. Einfach armselig. Als ob, wenn ich eine Kurzstrecke kaufe,das Recht habe, das Personal als Sklaven zu behandeln.

Dann noch die anderen Unzulänglichkeiten, wie fehlende Toiletten an Endhaltestellen, oder nur Dixie-Klos ohne die Möglichkeit sich die Hände zu waschen und dann mit den schmutzigen Händen die mitgebrachten Stullen essen...

Kam auch Montag im Berliner Rundfunk und eine Fahrerin aus meinem Betrieb, mit der ich im Lieferwagen unterwegs war, hat das bestätigt, sie hat Bus-Ausbildung.

Merken Politik und gewisse "Fahrgäste" noch was ?

**** Viele Grüße **** bleibt gesund !
Mal etwas OT der Link:

Berliner Zeitung zum Thema S-Bahn:

„Wir werden die Stadt lahmlegen“ S-Bahner sagen Verkehrssenatorin den Kampf an"

klick hier

Werd das noch mal im Thread zur S-Bahn veröffentlichen, wo es eher hinpasst. Aber dieser Beitrag passt ins Bild der Berliner Politik zum Thema ÖPNV...

**** Viele Grüße **** bleibt gesund !
Zitat
Henning
Todesstrafe wird doch nirgends für Graffitis angewendet. Wie kommt du darauf, diesen Zusammenhang zu erwähnen?
Weil das die härteste Strafe ist, die mir einfällt. Ich wollte damit sagen, dass eine Strafverschärfung nur dann etwas bringt, falls man überhaupt erwischt wird. Wenn man quasi die Garantie hat, nicht erwischt zu werden, dann bringt die härteste Strafe keine Abschreckung. Bei Sprayern ist die Chance erwischt zu werden relativ gering, weil eine wirksame Bewachung sehr personalaufwändig ist und man dann auch gleich in Mannschaftsstärke auftauchen muss.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Man hat sich in der Nacht geeinigt.

Gesamtvolumen beträgt nunmehr 102 Mio. Euro.

[www.rbb24.de]
Tarifkommisionen der Gewerkschaften als auch KAV/ Arbeitgeber müssen der Einigung noch zustimmen.
2020 enden dann die TVN-Laufzeiten bundesweit, dann geht's in die nächste Runde...

T6JP
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