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Erhöhtes Beförderungsgeld
geschrieben von Chris97 
Zitat
Chris97
Wo bitte steht auf dieser Quittung eine Widerspruchs Frist? Da steht eine Zahlungsfrist und eine nachweisfrist fürs gültige Ticket. Beides verstehe ich nicht als Widerspruchs Frist.

So lange du wenigstens den Zusammenhang davon und dem Verlauf dieser Geschichte verstehst ...
Zitat
Chris97
Wo bitte steht auf dieser Quittung eine Widerspruchs Frist? Da steht eine Zahlungsfrist und eine nachweisfrist fürs gültige Ticket. Beides verstehe ich nicht als Widerspruchs Frist.

Beides hast du natürlich, weil du dich immer noch ungerecht behandelst fühlst, verstreichen lassen. Oder?
Anonymer Benutzer
Re: Erhöhtes Beförderungsgeld
24.03.2019 18:56
Die Widerspruchsfrist muss ja innerhalb der Zahlungsfrist liegen. Außerdem hattest du doch bei der ODEG zeitnah widersprochen, nur keine Antwort erhalten und solltest dem Inkasso nur nochmal den Auszug des Schreibens schicken, das du bereits an die ODEG geschickt hast? Es liegt doch also ein fristgerechter Widerspruch vor?
Zitat
Chris97
denn das Inkasso Unternehmen will jetzt auf einmal 119,66€ haben. Das ist mir unbegreiflich....

Wirklich unbegreiflich, dass ein Inkassounternehmen die normalen Inkassogebühren aufschlägt...

Freundliche Grüße

Roman – Der Hanseat
Ich hatte in der Zeit danach kaum die freie Zeit diesen Widerspruch zu schreiben, hatte in der Zeit für ca. 3 Wochen eine 60 Stunden Woche oder mehr, weil es bei uns aus Krankheitsgründen sehr eng war. Ich hatte ihn Ende Februar geschrieben mit dem Gedanken, ich hätte 4 Wochen Zeit.
Zitat
Logital
Das denke ich auch. Aber warum gibt es dann noch Unternehmen, die lieber bares statt unbares anzunehmen?

Weil es kaum möglich ist, unbare Einnahmen vor dem Finanzamt zu schützen.
Mit entsprechender Kassensoftware und/oder dem Verzicht auf Quittungen und Rechnungen lässt sich da viel kreativer arbeiten.

Grüße
Nic
Zitat
Chris97
Ich hatte in der Zeit danach kaum die freie Zeit diesen Widerspruch zu schreiben, hatte in der Zeit für ca. 3 Wochen eine 60 Stunden Woche oder mehr, weil es bei uns aus Krankheitsgründen sehr eng war. Ich hatte ihn Ende Februar geschrieben mit dem Gedanken, ich hätte 4 Wochen Zeit.

Wie lange schreibt man an so einem Widerspruch? Fünf, sechs Minuten, schätze ich mal großzügig. Nehmen wir noch eine Minute für das Kuvertieren und das Finden einer 70-Cent-Marke.
Aber schön, dass du für die Beiträge im Forum hingegen noch Zeit gefunden hast. Man muss halt Prioritäten setzen.


Nic
Anonymer Benutzer
Re: Erhöhtes Beförderungsgeld
26.03.2019 01:00
Zitat
Nicolas Jost

Wie lange schreibt man an so einem Widerspruch? Fünf, sechs Minuten, schätze ich mal großzügig.

Zumal:

Zitat
Chris97
Zitat
Railroader

Hast du schon den Einspruch geschrieben? Bin auf die Antwort gespannt, es gibt ja immer 2 Seiten.

Das ist mir gestern Abend passiert. Heute bin ich 11 Stunden arbeiten, morgen hab ich frei. Da werde ich es schreiben. Ich würde dann auch eine Kopie des Textes Posten, falls es jemanden interessiert.

Das war am 05.02. Am 06. und 07.02. schrieb der Threaderöffner trotz 60-Stundenwoche hier weiter, aber nicht seinen Widerspruch.

Chris, wenn du es so anbietest, würde mich nun tatsächlich eine Kopie deines Textes interessieren. Entweder öffentlich mit geschwärzten Daten lt. Forumsregeln oder per Mail, die Adresse lasse ich dir dann gerne zukommen. Ich möchte dir gern glauben, dass sich das alles so zugetragen hat und mich mein Bauchgefühl hier völlig täuscht, kann es aber einfach so gerade nicht mehr, wäre aber völlig bei dir, wenn es entsprechend deiner Schilderungen nachweislich so war.

Du wirst vielleicht nachvollziehen können, dass es mir etwas aufstößt, wenn Kollegen oder ich selbst von Fahrgästen öffentlich für etwas beschuldigt werde, das dann auch noch für alle frei ersichtlich im Internet ist, in manchen Fällen dann ne große Empörung und manchmal auch nen Presserummel nach sich zieht, der Beschwerdeführer im Nachhinein dann aber einfach nichts mehr zu sagt. Und auch ich musste in einer 55-Stundenwoche in meiner Freizeit schon eine Stellungnahme schreiben, weil ein Fahrgast Mist gebaut hat und dachte, er kann es mal dem Personal in die Schuhe schieben. Hat sich schnell geklärt dank Zeugen, die Freizeit erstattet mir aber auch keiner.



4 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.03.2019 03:39 von Railroader.
Ich weiß, es ist heute sehr aus der Mode gekommen aber ich gehöre immer noch zu den Menschen, die sich vorher informieren. Mein Gedankengang ist folgender: BEVOR ich in irgendeinen Zug oder Bahn oder Bus steige frage ich mich: habe ich eine gültige Fahrkarte und wenn Nein, was kostet diese. Beim Bus ist es noch einfach, da kann ich den Fahrer fragen und zur Not wieder aussteigen, wenn mein Geld nicht reicht.

Ich erkundige mich also VOR meiner Fahrt, was mich das Fahrrad kosten wird. Steht im Tarifberater VBB drin, das es 2,20 kostet, dann verweise ich im Zweifelsfalle die Zugbegleiterin auf den VBB - Tarif und darauf, das ich am Einstiegsbahnhof keinen Fahrscheinautomaten vorgefunden habe - muß dann aber auch so sein und das es lt Tarif nur 2,2o kostet.

Will die ZuB dann von mir 60 Euro EBO haben, verweise ich sie nochmals darauf, bestehe darauf, das es vermerkt wird und verlange ansonsten das Rufen der Bahnpolizei Bundespolizei BGS wie immer das jetzt heissen mag. Denn ich bin ein zahlungswilliger Kunde und habe keine Möglichkeit gehabt, mir vor Zustieg in den Zug ein Ticket zu kaufen, weil am Einstiegsbahnhof kein Automat da war.

Somit würde das sehr schnell geklärt werden.

Hier aber kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, das es sich um einen Kunden handelt, der vor Antritt seiner Fahrt nicht einmal wusste, ob sein Geld für den erforderlichen Fahrschein überhaupt reicht. Menschlich gesehen hätte ich als ZuB beim Vorzeigen des SBA dann gesagt ok wenn ihr Geld nicht reicht, diesmal drücke ich ein Auge zu. Kann ja sein, das der was am Ballon hat, es steht ja nicht auf dem SBA um was für eine Behinderung sich handelt. Ich sags mal krass, vielleicht ist der einfach zu dämlich zum zählen oder sich ne Fahrkarte zu ziehen. Aber man weiß ja auch nicht, wie die ZuB´s unter Druck stehen. Und gerade die ODEG, die suchen am laufenden Band Zugbegleiter, also wenn die nicht immer an unmotivierte Mitarbeiter geraten kann ich mir das nur so erklären, das es da in diesem Unternehmen Bedingungen geben muß, die alles andere als Arbeitnehmerfreundlich sind....

Aber noch einmal grundsätzlich: ich habe mir vor Fahrtantritt Klarheit über den Preis meines Tickets zu verschaffen und mir einen entsprechenden Fahrschein zu lösen. Sollte das nicht möglich sein, sollte man unbedingt mehr als nur 1,50 in der Tasche haben.

Die ganze Geschichte klingt für mich ehrlich gesagt ein bischen wie: böse ODEG aber Kunde.....
@Railoader: Wenn ich auf Arbeit bin und gerade Mal kurz Luft habe, oder unterwegs, dann lese und schreibe ich hier. Einen Widerspruch auf meinem Handy zu schreiben stellt für mich ein etwas größeres Problem dar.
Anonymer Benutzer
Re: Erhöhtes Beförderungsgeld
27.03.2019 00:07
@Chris: Was ist mit deinem Angebot, deinen Widerspruch öffentlich zu machen (entsprechend der Forumsregeln oder per Mail)?
Zitat
Chris97
Einen Widerspruch auf meinem Handy zu schreiben stellt für mich ein etwas größeres Problem dar.

Das ist vorgeschoben.
Wenn du es schaffst, in dieses Forum zu kommen und Erklärungen und Antworten zu schreiben, dann kannst du dir auch einen Kontakt raussuchen und stattdessen dorthin schreiben.
Jetzt kennt hier jeder den Hintergrund, doch die ODEG weiß von nichts.

Mir scheint, dass du eher ein paar gängige Lebensweisheiten benötigst statt einer Tarifberatung.
Also wen es interessiert:
Das Schlichtungsverfahren hat ergeben, dass ich die Mahn- und Inkassogebüren nicht zahlen muss, also immerhin "nur" die Hälfte. Das erhöhte Beförderungsgeld muss ich aber zahlen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.05.2019 23:30 von Chris97.
Anonymer Benutzer
Re: Erhöhtes Beförderungsgeld
29.05.2019 23:33
Zitat
Chris97
Also wen es interessiert:
Das Schlichtungsverfahren hat ergeben, dass ich die Mahn- und Inkassogebüren nicht zahlen muss, also immerhin "nur" die Hälfte. Das erhöhte Beförderungsgeld muss ich aber zahlen.

Danke für die ehrliche Rückmeldung.
Zitat
Chris97
Zitat
Henning
Zitat
Chris97
Guten Abend :)
Ich hatte heute eine sehr unangenehme Situation im RE4:
Ich wollte in Großbeeren in den Zug steigen, um 2 Stationen bis Lichterfelde Ost zu fahren. Am Bahnhof in Großbeeren gibt es keinen Fahrkartenautomaten. Ich hätte noch eine Fahrrad Karte gebraucht, als ich diese bei der Schaffnerin im Zug kaufen wollte, fiehl mir auf, dass ich nur noch 1,50€ Bar hatte. Die Karte Kostet 2,50 für Berlin ABC, für 2 Stationen in BC. Andere Fahrrad Karten für den C Bereich gibt es nicht. Die Schaffnerin meinte dann, dass ich ab 8€ mit Karte zahlen könnte und ich sollte doch einfach auf Vorrat noch Fahrrad Karten kaufen, hätte ihr aber dafür das Gültigkeitsdatum nennen müssen, obwohl ich normalerweise gar keine Fahrrad Karten brauche. Wenn ich das nicht mache, würde sie mir ein erhöhtes Beförderungsgeld von 60€ berechnen. Im Enteffekt musste ich dann bis Südkreuz mitfahren, weil sie meine Daten aufnehmen wollte.

Ich werde dagegen Widerspruch einlegen.
Glaubt ihr, dass ich eine Chance habe? Hat jemand schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke im voraus :)

Ich denke, wenn du ein Angebot von einem Kontrolleur ablehnst, musst du die 60 € schon bezahlen. Es wäre wesentlich günstiger gewesen, das Angebot anzunehmen.

Das Angebot der Begleiterin war ja, dass ich noch andere Fahrkarten zu buchen soll, damit ich auf die 8€ komme. Aber da ich, wie gerade im vorigen Post geschrieben, einen Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt habe und nicht weiß, wann ich wieder Mal eine Fahrrad Karte brauche, denn sie meinte, ich muss die Daten angeben, an denen die Fahrkarten gültig sein sollen, da sie keine Fahrkarten zum entwerten verkaufen kann, nur mit bestimmten Datum. Wer weiß denn, wann genau er irgendwann Mal eine Fahrrsdkarte braucht??
Klar, ich kaufe mir im Zug dann drei Fahrrad Karten für den 12.02., 15.03. und 24.12.?
Dann muss ich mir an dem Tag aber auch echt gut überlegt sein, dass ich da das Fahrrad mit in den zug nehme. Vielleicht ja auch 2020? Sarkasmus aus...

Ich habe also doch Recht gehabt.
Und nur so am Rande, seid März oder April ist es Bei der ODEG möglich ohne nibdestbetrag mit Karte zu zahlen. Das habe ich neulich am Rande mitbekommen...
Zitat
Henning


Ich habe also doch Recht gehabt.

So sad.

Grüße
Nic
Zitat
Chris97
Und nur so am Rande, seid März oder April ist es Bei der ODEG möglich ohne nibdestbetrag mit Karte zu zahlen. Das habe ich neulich am Rande mitbekommen...

Seit Mai, seit etwa 2 Wochen. Ist aber zutreffend, es geht nun generell, die Beschränkung auf den Mindestbetrag von 8 EUR ist entfallen. Der Bürokratieaufwand (Ausweisdaten ins Mobilteil eintippen und Bild machen) leider nicht. Ob man sich das antun will, muß jeder selbst wissen.

Dennis
Zitat
drstar
Zitat
Chris97
Und nur so am Rande, seid März oder April ist es Bei der ODEG möglich ohne nibdestbetrag mit Karte zu zahlen. Das habe ich neulich am Rande mitbekommen...

Seit Mai, seit etwa 2 Wochen. Ist aber zutreffend, es geht nun generell, die Beschränkung auf den Mindestbetrag von 8 EUR ist entfallen. Der Bürokratieaufwand (Ausweisdaten ins Mobilteil eintippen und Bild machen) leider nicht. Ob man sich das antun will, muß jeder selbst wissen.

Also das ist mir noch nie unter gekommen, das die Kontrolöre die Ausweisdaten bei Kartenzahlung aufnehmen oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?
Anonymer Benutzer
Re: Erhöhtes Beförderungsgeld
31.05.2019 17:06
Die ODEG meint dazu:

"vielen Dank für Ihre E-Mail. In der Regel ist bei der ODEG die Zahlung mit EC-Karte erst ab 8,00 € möglich. Im April startete unser Pilotprojekt „Kartenzahlung ohne Mindestbetrag“. Im Moment gibt es bei Zahlung mit EC-Karte keinen Mindestbetrag."
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