Zitat
Untergrundratte
Eine vernünftige Bahnsteiglängenkürzung anhand des Beispieles Eisenhüttenstadt auf ein Maß von ca. 200m wäre für alle Seiten vertretbar gewesen. Dann hat man auch für die Zukunft genug Spielraum, ohne den Bahnsteig an sich anfassen zu müssen, wenn mal etwas längere Züge dort halten könnten. So aber ist eine Länge von 140m sinnlos, wie auch kurzsichtig, wie schon mehrfach erwähnt, wenn man nur den neuen Vertrag an sich betrachtet, der schon in 3 Jahren beginnt.

Eben. Es sagt ja niemand, dass Hütte ICE-tauglich ausgebaut werden sollte. Aber ist es zu viel verlangt, konkret auf dem RE 1 geplante Zuglängen zu berücksichtigen? Es dürfte nun also an 17 m scheitern. Die gleiche Bahn, die zugleich verkündet, sie habe gelernt und würde Infrastruktur nicht mehr auf Kante planen, sieht die Forderung nach zumindest 20 m längeren Bahnsteigen als Überforderung an.

Zitat
Phönix
Gegenfrage: Warum will man reichlich viel Geld zum Abriss in die Hand nehmen, wenn es eingentlich reichen würde, den nicht genutzten Bahnsteigteil durch 2 Pfosten mit ner kette dazwischen und dem Schild "Durchgang verboten" zu sperren?

Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob es so einfach ist. Auch gesperrte Bahnsteige neben in Betrieb befindlichen Gleisen brauchen ja eine gewisse Pflege, denn sie könnten ja zur Betriebsgefahr werden, wenn sie abgängig sind.
Ich habe mal hingeschrieben (ans EBA und zur Info an VBB, MIL und ODEG):

Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich Bezug auf Ihre o.g. Veröffentlichung vom 18.02.2019:
[www.eba.bund.de]

Diesbezüglich möchte ich darauf hinweisen, dass die beantragte Verkürzung der Bahnsteige in Eisenhüttenstadt auf 140 Meter Nutzlänge im Widerspruch steht zur erfolgten Vergabe des Netzes Elbe-Spree ab 2023 durch den VBB, welche auf der Linie RE1 zukünftig sechsteilige Züge (mit 157 Meter Länge) vorsieht, optional sogar 4-teilige Garnituren in Doppeltraktion. Die angestrebte Bahnsteigverkürzung ist hierzu nicht verträglich und daher abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen
...
Zitat
def
Auch gesperrte Bahnsteige neben in Betrieb befindlichen Gleisen brauchen ja eine gewisse Pflege, denn sie könnten ja zur Betriebsgefahr werden, wenn sie abgängig sind.

Ist ja richtig, aber ehe die niedrigen Bahnsteige in Eisenhüttenstadt zu einer Betriebsgefahr werden, müsste schon etwas ganz extremes passieren:
[ambahndamm.startbilder.de]

Mit besten Grüßen

phönix
"Nutzer dieser Anlagen und Dritte mit absehbarem Nutzungsinteresse oder Informationen über derartige verkehrliche Interessen haben die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen nach dieser Veröffentlichung eine Stellungnahme abzugeben, die in die Abwä-gung über die Zulassungsentscheidung eingestellt wird."

Wenn ich mir das so überlege, sollte man sich vielleicht nicht darauf verlassen, dass sich ODEG und VBB da rühren...

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Nemo
"Nutzer dieser Anlagen und Dritte mit absehbarem Nutzungsinteresse oder Informationen über derartige verkehrliche Interessen haben die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen nach dieser Veröffentlichung eine Stellungnahme abzugeben, die in die Abwä-gung über die Zulassungsentscheidung eingestellt wird."

Wenn ich mir das so überlege, sollte man sich vielleicht nicht darauf verlassen, dass sich ODEG und VBB da rühren...

Ähm, gerüchteweise sollen sowohl VBB als auch ODEG per E-Mail, Briefpost, Telefax oder Telefon und sogar mit ihren eigenen Verkehrsmitteln erreichbar sein. Was spräche also dagegen, die dort zuständigen Damen und Herren selbst nach der beabsichtigten Reaktion zu fragen, statt hier im Forum wild ins Kraut zu spekulieren...?

Viele Grüße
Arnd
Ich versteh die Aufregung nicht. DB Netz erneuert den Bahnsteig in Eisenhüttenstadt. Damit der Umbau möglichst kostengünstig ausfällt, sind für den neuen Bahnsteig eben nur 140 m vorgesehen. Dass diese Länge nicht reicht, kann der DB AG egal sein. Züge, die länger als 140 m sind, werden in Zukunft von der ODEG betrieben und vom Land Brandenburg bestellt. Die beiden Letztgenannten müssten nun mal aus dem Knick kommen und Einwände gegen die gewählte Bahnsteiglänge vorbringen. Gerade das Land Brandenburg sollte nun mal langsam wissen, was es will.
Zitat
flierfy
Ich versteh die Aufregung nicht. DB Netz erneuert den Bahnsteig in Eisenhüttenstadt.

Also von Erneuerung steht da absolut nichts in dem Antrag. ;-)
Zitat
fatabbot
Zitat
Nemo
Gegenwärtig werden ja zumindest Teile des RE2-Wagenparks in Cottbus bei DB-Regio gewartet - oder ist das nichtmehr so?

Da fehlen mir die Quellen für, soll heißen: Ich weiß es nicht. Bei der ODEG selbst hatte ich nur davon gelesen, dass sie die Toilettenabsauganlagen dort nutzt (bzw. dies zum Berichtzeitpunkt nicht tun könnte).


Zitat

Vermutlich verlangt das Formular mit dem der Textbaustein erstellt wird die Eingabe der Gleisnummern?

Das könnte sogar ziemlich wahrscheinlich sein. :-)

Von der ODEG werden in Cottbus die Waschanlage und die Innenreinigungsanlage (Toilettenentsorgung) von der DB benutzt und 2 Abstellgleise.
Zitat
andre_de
Ich habe mal hingeschrieben (ans EBA und zur Info an VBB, MIL und ODEG):

Zitat

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich Bezug auf Ihre o.g. Veröffentlichung vom 18.02.2019:
[www.eba.bund.de]

Diesbezüglich möchte ich darauf hinweisen, dass die beantragte Verkürzung der Bahnsteige in Eisenhüttenstadt auf 140 Meter Nutzlänge im Widerspruch steht zur erfolgten Vergabe des Netzes Elbe-Spree ab 2023 durch den VBB, welche auf der Linie RE1 zukünftig sechsteilige Züge (mit 157 Meter Länge) vorsieht, optional sogar 4-teilige Garnituren in Doppeltraktion. Die angestrebte Bahnsteigverkürzung ist hierzu nicht verträglich und daher abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen
...

Vielen Dank für Deine Nachfrage. Ein Telefonat mit dem zuständigen Bearbeiter beim EBA (Außenstelle Berlin) ergab folgendes:

1. Im Zeitpunkt der Antragstellung für die Bahnsteigverkürzung durch DB Station & Service war über die dann von der ODEG gewonnene Ausschreibung noch nicht entschieden.

2. Die nunmehr veränderte Sachlage (Einsatz von 157,5 Meter langen Zügen der ODEG, Option für vierteilige Triebzüge in Doppeltraktion) führt zu einer erneuten Beteiligung des Aufgabenträgers und der ODEG.

3. Der Bearbeiter im EBA geht von einer veränderten Antragstellung bzw. veränderten Plangenehmigung aus, um den Einsatz der längeren Züge zu ermöglichen.

4. Bei der gegenwärtigen Rechtslage wäre die Anordnung von Bahnsteiglängen über die Länge der bestellten Züge hinaus gegen den Willen des (gewinnorientiert arbeiten sollenden) Bahnkonzerns unrealistisch - hier wäre dann die Politik gefordert.

Noch einen schönen Tag wünscht Euch
Marienfelde
Gibt es eigentlich einen Grund für die angedachte Verkürzung? Der Bahnsteig sieht jetzt nicht so aus, als ob er abgängig wäre. Und einfach so macht die Bahn das ja schließlich auch nicht. Denn es dürfte billiger sein, einen längeren Bahnsteig vergammeln zu lassen, statt ihn zurückzubauen.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.02.2019 14:52 von Nemo.
Zitat
Nemo
Gibt es eigentlich einen Grund für die angedachte Verkürzung? Der Bahnsteig sieht jetzt nicht so aus, als ob er abgängig wäre. Und einfach so macht die Bahn das ja schließlich auch nicht. Denn es dürfte billiger sein, einen längeren Bahnsteig vergammeln zu lassen, statt ihn zurückzubauen.

Es geht wohl auch darum, den Mittelbahnsteig auf 76cm zu erhöhen und mittels Rampe(n) barrierefrei an das öffentliche Straßenland anzubinden. So jedenfalls letztes Jahr die Aussage des StuS-Regionalleiters Nordost...

Viele Grüße
Arnd
Hier die Antwort des VBB, damit also alles gut:

Zitat

vielen Dank für Ihr Engagement und Ihren erfolgten Einspruch beim zuständigen EBA. Der Vorgang ist beim VBB und dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg ebenfalls im Geschäftsgang, der offizielle Einspruch wird gegenwärtig vorbereitet.

Aktuell liegt uns die Vorentwurfsplanung für die Grunderneuerung der Bahnsteiganlage des Bahnhofs Eisenhüttenstadt zur Stellungnahme vor, die gemäß den Anforderungen des bei Erarbeitung der Aufgabenstellung noch gültigen Landesnahverkehrsplans Brandenburg 2013-2017 ebenfalls noch 140m Bahnsteignutzlänge vorsieht. Die Anforderung für eine Bahnsteignutzlänge von 210m wird gemäß den Abstimmungen mit dem zuständigen Aufgabenträger Schienenpersonennahverkehr jedoch Inhalt unserer Stellungnahme. Die örtlichen Gegebenheiten wurden daraufhin bereits überprüft und die Lage vorabgestimmt, so dass eine entsprechende Realisierung zu erwarten ist.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben.

Viele Grüße
André
Wie kam es eigentlich, dass das als „Einspruch“ gewertet wurde? Laut EBA dürfen das „Nutzer dieser Anlage oder Dritte mit absehbarem Nutzungsinteresse“ .. ich vermute, du bist weder noch? :D
Zitat
vasarius
Wie kam es eigentlich, dass das als „Einspruch“ gewertet wurde? Laut EBA dürfen das „Nutzer dieser Anlage oder Dritte mit absehbarem Nutzungsinteresse“ .. ich vermute, du bist weder noch? :D

Siehe Beitrag von Arnd weiter oben: "Dritte mit […] Informationen über derartige verkehrliche Interessen"
Zitat
Arnd Hellinger
Es geht wohl auch darum, den Mittelbahnsteig auf 76cm zu erhöhen und mittels Rampe(n) barrierefrei an das öffentliche Straßenland anzubinden. So jedenfalls letztes Jahr die Aussage des StuS-Regionalleiters Nordost...

Also so ähnlich, wie es früher mal war? Der Zugang bloß über den "besonders ästhetischen" Tunnel ist ja nun wirklich nicht ideal.
[www.fotocommunity.de]



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 25.02.2019 17:26 von phönix.
Zitat
phönix
Der Zugang bloß über den "besonders ästhetischen" Tunnel ist ja nun wirklich nicht ideal.

Ist der denn überhaupt ganztag (wieder) möglich? Bis vor höchstens zwei Jahren noch wurde der Tunnel zu einer gewissen Zeit mit Gittern verschlossen und der Ausgang am Stellwerk war dann sowieso der einzig nutzbare.
Zitat
fatabbot
Also von Erneuerung steht da absolut nichts in dem Antrag. ;-)

Das steht da vielleicht nicht explizit drin. Nur kann ich mir keinen anderen Anlass/Grund vorstellt, die Anlagen überhaupt zu verändern.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.02.2019 11:17 von flierfy.
Zitat
flierfy
Zitat
fatabbot
Also von Erneuerung steht da absolut nichts in dem Antrag. ;-)

Das steht da vielleicht nicht explizit drin. Nur kann ich mir keinen anderen Anlass/Grund vorstellt, die Anlagen überhaupt zu verändern.

Ja, das ergibt sich auch aus der VBB-Antwort auf die Nachfrage von andre_de: "Aktuell liegt uns die Vorentwurfsplanung für die Grunderneuerung der Bahnsteiganlage des Bahnhofs Eisenhüttenstadt zur Stellungnahme vor, ... "
Im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens konnte die neue Bahnsteiglänge von 210 Metern nachgereicht werden, teilte Jan Henkel vom Bahnhofsmanagement in Cottbus mit.

Mit dem Ausbau des Bahnhofs Eisenhüttenstadt soll im Juni 2020 begonnen werden. "Bis April 2021 soll eine neue Unterführung geschaffen werden im nördlichen Bereich des Bahnhofes. Fahrstühle sollen dann ermöglichen, was bisher nicht möglich ist: Dass Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer ohne Hindernisse den Bahnsteig erreichen können. Der bisherige Tunnel am Bahnübergang wird verfüllt, ebenso die Unterführung, die vom Bahnsteig in das Bahnhofsgebäude führt. Der Eigentümer des Bahnhofsgebäudes hatte sich nicht bereit erklärt, bei einer Lösung mitzuwirken."

Danach will die Stadt bauen. "Vorgesehen ist den westlichen Bereich des Bahnhofes im Bereich der Glashüttenstraße zu sanieren und neu zu gestalten. Man habe sich für den versetzten Zeitplan entschieden, damit man sich nicht gegenseitig ins Gehege kommt, sagte Michael Reichl, Leiter des Fachbereiches Stadtentwicklung. Die Flächen, die später einmal Parkplatz werden sollen, sind für die Bahn auch als Baustelleneinrichtung vorgesehen. Derzeit verhandelt die Stadt mit der Bahn-Tochter DB Immobilien, um Flächen für die Neugestaltung zu erwerben. Im Zuge der Neugestaltung der Fläche ist auch vorgesehen, dass auf der westlichen Seite ein Toilettenhäuschen aufgestellt wird."

Hier noch ein Link zur MOZ.de vom 12.03.2019: [www.moz.de]

Noch einen schönen Abend wünscht Euch
Marienfelde
"In den Antragsunterlagen war vorgesehen, dass der Bahnsteig in Eisenhüttenstadt im Zuge der Baumaßnahme nicht nur nach Norden, also in Richtung Frankfurt versetzt sondern auch auf 140 Meter verkürzt werden soll. "
Aus welchen Gründen kommt man denn auf die Idee, den Bahnhof nach Norden, weg von den Verkehrsströmen der Beeskower Str. zu verlegen. Um für Fußgänger einen möglichst langen Umweg zu produzieren?
Am besten für Fußgänger scheint die frühere Lösung gewesen zu sein==> [www.fotocommunity.de]
Konnte man damals doch scheinbar direkt von der Straße auf den Bahnsteig gelangen. Erst wenn die Schranken unten waren, war der Tunnel zu benutzen.

Mit besten Grüßen

phönix
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen