Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 21.05.2019 06:53 |
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Railroader
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Henning
Ich finde es absolut bescheuert, dass Alstom Einspruch gegen die Vergabe eingelegt hat. Man kann eben nicht erwarten, dass man den Zuschlag bekommt, wenn noch andere Anbieter in Frage kommen.
Sicherlich ist es für uns Fahrgäste "bescheuert" und wirklich sehr ärgerlich, aber am Ende ist es gelebte Demokratie. Ich verstehe immer nicht, warum der Rechtsstaat und die Demokrtie für viele immer nur dann als gute Errungenschaft angesehen werden, solange man dadurch keine eigenen Nachteile hat.
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 21.05.2019 09:47 |
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Marienfelde
Wenn eine zeitnahe Beschaffung dringend erforderlicher Züge dadurch faktisch kaum noch möglich erscheint, bleibt aber ein bitterer Beigeschmack. Die heutige Ausgestaltung des Vergaberechts ist mit Sicherheit nicht der Weisheit letzter Schluß,
meint Marienfelde.
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 21.05.2019 14:23 |
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Marienfelde
Nun wäre die Demokratie auch ohne Klagebefugnis unterlegener Anbieter nicht gleich gefährdet.
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 21.05.2019 14:25 |
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Logital
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Marienfelde
Wenn eine zeitnahe Beschaffung dringend erforderlicher Züge dadurch faktisch kaum noch möglich erscheint, bleibt aber ein bitterer Beigeschmack. Die heutige Ausgestaltung des Vergaberechts ist mit Sicherheit nicht der Weisheit letzter Schluß,
Da machst du aber den Bock zum Gärtner. Normalerweise, bei zeitgerechter Vergabe rechnet man schon einen Zeitraum für die mögliche Nachprüfung durch diue Vergabekammer mit ein ohne dass deshalb irgendwo ein Engpass entsteht. Diese zeitnahe Beschaffung hat das Land Berlin/ BVG jedoch versäumt.
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 21.05.2019 15:05 |
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Arnd Hellinger
[…] alle vorqualifizierten Bieter also am Tisch des Auftraggebers saßen, stellt sich m. E. allerdings schon die Frage nach Sinn und Zweck einer nachträglichen Einspruchsmöglichkeit zumal mit aufschiebender Wirkung, weil hier ja für Bieter bereits im Vergabeprozess selbst hinreichend Gelegenheit bestand, Einwände, Bedenken etc. vorzubringen.
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 21.05.2019 17:31 |
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andre_de
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Marienfelde
Nun wäre die Demokratie auch ohne Klagebefugnis unterlegener Anbieter nicht gleich gefährdet.
Doch, genau das wäre das Ergebnis. Ohne eine Nachprüfungsmöglichkeit gibt's kein transparentes Verfahren. Dann kann der Ausschreibende nämlich nach Nase (oder nach Geschenke-Lage) vergeben, und müsste sich dafür weder rechtfertigen noch überhaupt eine Überprüfung befürchten. Damit wäre jede Rechtsstaatlichkeit ausgehebelt.
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 21.05.2019 17:54 |
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 21.05.2019 18:30 |
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 21.05.2019 18:50 |
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Arnd Hellinger
Wenn - wie vorliegend - ohnehin im Verhandlungsverfahren vergeben wurde/werden soll, alle vorqualifizierten Bieter also am Tisch des Auftraggebers saßen, stellt sich m. E. allerdings schon die Frage nach Sinn und Zweck einer nachträglichen Einspruchsmöglichkeit zumal mit aufschiebender Wirkung, weil hier ja für Bieter bereits im Vergabeprozess selbst hinreichend Gelegenheit bestand, Einwände, Bedenken etc. vorzubringen. Bei diesem Verfahrenstyp scheint mir ein solch schwerwiegendes Rechtsmittel nur gegen den Ausschluss eines Bieters im Stadium der Präqualifikation tatsächlich angemessen.
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 21.05.2019 20:52 |
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Sasukefan86
Ja gab es sogar in Berlin die gt Strassenbahn ausser ein bremer gastfahrzeug, gab es keine wirklichen Prototypen da die Berliner gt, damals direkt in die Serie gehen mit heute bekanntem Ergebnis.
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 21.05.2019 21:45 |
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manuelberlin
Hallo Sasukefan86!
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Sasukefan86
Ja gab es sogar in Berlin die gt Strassenbahn ausser ein bremer gastfahrzeug, gab es keine wirklichen Prototypen da die Berliner gt, damals direkt in die Serie gehen mit heute bekanntem Ergebnis.
Worum handelt es sich denn im Detail bei dem "heute bekannten Ergebnis" fehlender Prototypenerprobung der BVG bei den GT6?
Meine Frage ist nicht polemisch, sondern in der Tat ernst gemeint.
Viele Grüße
Manuel
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 21.05.2019 22:57 |
Admin |
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 21.05.2019 23:42 |
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andre_de
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Arnd Hellinger
[…] alle vorqualifizierten Bieter also am Tisch des Auftraggebers saßen, stellt sich m. E. allerdings schon die Frage nach Sinn und Zweck einer nachträglichen Einspruchsmöglichkeit zumal mit aufschiebender Wirkung, weil hier ja für Bieter bereits im Vergabeprozess selbst hinreichend Gelegenheit bestand, Einwände, Bedenken etc. vorzubringen.
Ja, aber dort können sie ihre Einwände eben nur gegenüber dem (öffentlichen) Auftraggeber vorbringen. Das ist ja nun gerade keine unabhängige und neutrale Instanz. Das Recht, eine Rechtsposition vor Gericht nachprüfen zu lassen, ist nach meinem Verständnis zwingender Bestandteil eines Rechtsstaats. Egal, ob das im speziellen Fall für die Gesellschaft gerade unpraktisch oder unpassend kommt. Hier ist m.E. der Kerngedanke formuliert: [de.wikipedia.org]
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 21.05.2019 23:48 |
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stv. Forumleiter
Es sei daran erinnert, dass die Forumregeln ganz klar politische Diskussionen ausschließen und im vorliegenden Fall sehe ich auch keinen Grund diese Regel irgendwie zu biegen, daher wurden erneut Beitrage entfernt.
Zudem möchte ich noch einmal ausdrücklich auf die Sensibilität bei der Verwendung von Abkürzungen hinweisen. BVG ist die hier übliche Abkürzung für die Berliner Verkehrsbetriebe. Das Bundesverfassungsgericht wird korrekt BVerfG abgekürzt, um Verwechslungen mit dem Bundesverwaltungsgericht BVerwG (und der BVG) zu vermeiden.
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 21.05.2019 23:56 |
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Arnd Hellinger
Hmm, ich glaube, Du verstehst mich nicht richtig. Es geht mir ja beileibe nicht darum, Einspruch und Nachprüfung insgesamt abzuschaffen, sondern um die Verhältnismäßigkeit derer Rechtsfolgen - muss also jeder Einspruch/Nachprüfungsantrag gleich zur Aussetzung der Vergabe führen oder kann die strittige Frage nicht evtl. auch ohne diese Blockade geklärt werden?
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 22.05.2019 00:49 |
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 22.05.2019 14:43 |
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Nemo
Wenn man ein Verhandlungsverfahren wählt, dann macht man das doch, damit man während des Verfahrens noch die Bedingungen ändern kann. Wo ist denn das Problem, wenn man es dann auch tut?
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 22.05.2019 17:31 |
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 24.05.2019 16:07 |
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 30.07.2019 20:35 |