Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 30.07.2019 21:49 |
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Arnd Hellinger am 30.7.2019 um 20.35 Uhr:
Warum müssen solche Bescheide eigentlich in 2019 immer noch umständlich mit Postzustellungsurkunde, Rückschein etc. versandt werden?
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 30.07.2019 21:50 |
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 30.07.2019 22:22 |
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krickstadt
Zitat
Arnd Hellinger am 30.7.2019 um 20.35 Uhr:
Warum müssen solche Bescheide eigentlich in 2019 immer noch umständlich mit Postzustellungsurkunde, Rückschein etc. versandt werden?
Weil solche Verfahren zwingend die (Original-)Papierform voraussetzen. Es gibt zwar unter Rechtsanwälten, Notaren und Gerichten elektronische Wege zur sicheren Übertragung von Dokumenten, aber die sind manchmal unpässlich (wie ich 'mal bei einer kurzen Beschäftigung bei der Bundesnotarkammer miterleben konnte).
Gruß, Thomas
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 30.07.2019 23:40 |
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Arnd Hellinger
[www.morgenpost.de] - Neues von Radio Erivan... :-(
Warum müssen solche Bescheide eigentlich in 2019 immer noch umständlich mit Postzustellungsurkunde, Rückschein etc. versandt werden? Ich gehe eigentlich davon aus, dass sämtliche Verfahrensbeteiligte in der Lage sind, abgesicherte E-Mail-Systeme oder auch Faxgeräte zu benutzen...
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 30.07.2019 23:43 |
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PassusDuriusculus
Es soll 2er/4er und im Großprofil auch 6er Züge geben. Also ähnlich wie IK/HK bzw. besser gesagt wie die neue S-Bahn-Baureihe 483/84
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 31.07.2019 00:00 |
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Henning
Ich finde es absolut korrekt, dass der Einspruch von Alstom abgewiesen wurde.
Was bedeutet "aufschiebende Wirkung"?
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 31.07.2019 00:03 |
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Logital
Das Gegenteil ist der Fall eigentlich ist due E-Vergabe mittlerweile Pflicht und die Papiervergabe nicht mehr zulässig.
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 31.07.2019 03:49 |
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prettymuchcoverseverything
Spannend finde ich auch aus diesem Artikel (https://www.tagesspiegel.de/berlin/milliardenauftrag-fuer-berlins-nahverkehr-setzt-die-bvg-auf-billig-u-bahnen/24357658.html) das die Züge nicht mehr durchgehend begehbar sind und die Anzahl der Türen auf 2 reduziert wird. Bei nicht mehr durchgehend begehbar frage ich mich, was das konkret bedeutet? Wieder jeder Wagen für sich oder zumindest wie beim HK/IK einzelne begehbare Wagen? Weiß da jemand mehr?
(Sorry falls die Fakten an andere Stelle schon einmal aufgekommen sind).
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 31.07.2019 04:07 |
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schallundrausch
Abwarten. Ausgeschrieben sind erstmal sämtliche mögliche Kombinationen, aus dem Rahmenvertrag wird dann nach Bedarf abgerufen. Den Bedarf für 2er-Züge im Kleinprofil sehe ich noch nicht so wirklich. Die werden ja nur gebraucht, um 6er zu bilden, oder für die beiden Umläufe auf der U4.
Zitat
schallundrausch
Bei der Flexity Ausschreibung wurden ja auch kurze Zweirichter gefordert, von denen dann aber keiner bestellt wurde.
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 31.07.2019 08:01 |
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 31.07.2019 09:47 |
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Arnd Hellinger
[www.morgenpost.de] - Neues von Radio Erivan... :-(
Warum müssen solche Bescheide eigentlich in 2019 immer noch umständlich mit Postzustellungsurkunde, Rückschein etc. versandt werden? Ich gehe eigentlich davon aus, dass sämtliche Verfahrensbeteiligte in der Lage sind, abgesicherte E-Mail-Systeme oder auch Faxgeräte zu benutzen...
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 31.07.2019 09:48 |
Zitat
Henning
Zitat
Arnd Hellinger
[www.morgenpost.de] - Neues von Radio Erivan... :-(
Warum müssen solche Bescheide eigentlich in 2019 immer noch umständlich mit Postzustellungsurkunde, Rückschein etc. versandt werden? Ich gehe eigentlich davon aus, dass sämtliche Verfahrensbeteiligte in der Lage sind, abgesicherte E-Mail-Systeme oder auch Faxgeräte zu benutzen...
Ich finde es absolut korrekt, dass der Einspruch von Alstom abgewiesen wurde.
Was bedeutet "aufschiebende Wirkung"?
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 31.07.2019 10:14 |
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 31.07.2019 13:22 |
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 31.07.2019 13:48 |
Zitat
PassusDuriusculus
Doof gefragt, gesetzt den Fall, dass Alstom klagt und gewinnt. Würde dann Alstom den Vertrag bekommen? Dürfte Stadler dann wieder klagen?
Oder geht es eh nur darum, ob und wie hoch Alstom entschädigt wird?
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 31.07.2019 18:33 |
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B-V 3313
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schallundrausch
Abwarten. Ausgeschrieben sind erstmal sämtliche mögliche Kombinationen, aus dem Rahmenvertrag wird dann nach Bedarf abgerufen. Den Bedarf für 2er-Züge im Kleinprofil sehe ich noch nicht so wirklich. Die werden ja nur gebraucht, um 6er zu bilden, oder für die beiden Umläufe auf der U4.
Sechswagenzüge sind im Kleinprofil für viele Gelegenheiten ganz gut. Und sei es nur, dass man bei Bauarbeiten (wie derzeit in Spichernstraße) halten kann und nicht gleich auf Vierwagenzüge verkürzen muss. ;-)
Zitat
schallundrausch
Bei der Flexity Ausschreibung wurden ja auch kurze Zweirichter gefordert, von denen dann aber keiner bestellt wurde.
Doch, die gibt es mit 4001-4034. Es gibt aber keine F6E, selbst der Prototyp 3001 wurde in einen F8E umgebaut. F6E wurden sogar bestellt, aber die Bestellung wurde rechtzeitig umgewandelt.
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 31.07.2019 23:38 |
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Bd2001
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Henning
Ich finde es absolut korrekt, dass der Einspruch von Alstom abgewiesen wurde.
Was bedeutet "aufschiebende Wirkung"?
Kannst Du das begründen, warum das korrekt ist? Wie begründete Alstom seinen Einspruch? Mit welcher Begründung wurde er von der Vergabekammer zurückgewiesen?
Wenn man den Zeitraum von Einlegen des Einspruches bis zur Bekanntgabe des Urteils der Kammer zugrundelegt scheint an dem Einspruch doch etwas Substanz zu sein.
Aufschiebende Wirkung heißt, daß die Wirkung des Vertrages aufgeschoben wird. Das heißt, der Vertrag zwischen BVG und Stadler wird erst dann wirksam wenn ein rechtskräftiges Urteil des Kammergericht vorliegt.
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 31.07.2019 23:51 |
Re: Entscheidung über neue U-Bahnzüge am 3. April 2019? 01.08.2019 00:00 |
Zitat
Wollankstraße
@Henning
Das sehe ich auch so. Aber Gesetze schreiben da wohl anderes vor. Gerichte, Instanzen, und es geht zu Lasten der Fahrgäste.
Gut, wir können das nicht ändern.