Re: Kurioses - Q1/2019 29.06.2019 15:16 |
Zitat
VBB/HVV
Das Problem ist nur, dass es relativ oft passiert, dass bei S-Bahnen (zumindest bei der BR 481/482) die Türen ohne jegliche Vorwarnung schließen, selbst wenn nur an einigen Stationen. Da müsste man wahrscheinlich die ganze Baureihe stilllegen.
Re: Kurioses - Q1/2019 29.06.2019 23:25 |
Zitat
Untergrundratte
Bei der U-Bahn dürfen Wagen mit def. Türwarnanlage (egal ob optisch oder akustischer Schaden) nicht eingesetzt werden bzw. müssen sofort bei Bekanntwerden des Schadens aus dem Verkehr gezogen werden. Für ein oder zwei Fahrten darf der entsprechende Wagen noch im Zugverband mitgeführt werden, aber ohne Fahrgäste, also als abgesperrter Wagen. Bei H-Zügen betrifft das natürlich den gesamten Zug.
Bei der S-Bahn sollte dies eigentlich auch so sein, ist doch die Türwarnanlage ein Sicherheitsmerkmal ohne dessen ein Zug nie mit Fahrgästen fahren dürfte.
Re: Kurioses - Q1/2019 30.06.2019 01:08 |
Zitat
VBB/HVV
Das Problem ist nur, dass es relativ oft passiert, dass bei S-Bahnen (zumindest bei der BR 481/482) die Türen ohne jegliche Vorwarnung schließen, selbst wenn nur an einigen Stationen. Da müsste man wahrscheinlich die ganze Baureihe stilllegen.
Re: Kurioses - Q1/2019 30.06.2019 05:23 |
Zitat
Henning
Zitat
Untergrundratte
Bei der U-Bahn dürfen Wagen mit def. Türwarnanlage (egal ob optisch oder akustischer Schaden) nicht eingesetzt werden bzw. müssen sofort bei Bekanntwerden des Schadens aus dem Verkehr gezogen werden. Für ein oder zwei Fahrten darf der entsprechende Wagen noch im Zugverband mitgeführt werden, aber ohne Fahrgäste, also als abgesperrter Wagen. Bei H-Zügen betrifft das natürlich den gesamten Zug.
Bei der S-Bahn sollte dies eigentlich auch so sein, ist doch die Türwarnanlage ein Sicherheitsmerkmal ohne dessen ein Zug nie mit Fahrgästen fahren dürfte.
Vor zehn Jahren habe ich z. B. auf der U8 einen H-Zug gesehen, bei dem der Signalton des Türschließens ordnungsgemäß kam, aber alle Warnlampen innen und außen nicht leuchteten. Das war dem Fahrer wahrscheinlich nicht bewusst.
Re: Kurioses - Q1/2019 30.06.2019 16:59 |
Zitat
T6Jagdpilot
Zitat
Henning
Zitat
Untergrundratte
Bei der U-Bahn dürfen Wagen mit def. Türwarnanlage (egal ob optisch oder akustischer Schaden) nicht eingesetzt werden bzw. müssen sofort bei Bekanntwerden des Schadens aus dem Verkehr gezogen werden. Für ein oder zwei Fahrten darf der entsprechende Wagen noch im Zugverband mitgeführt werden, aber ohne Fahrgäste, also als abgesperrter Wagen. Bei H-Zügen betrifft das natürlich den gesamten Zug.
Bei der S-Bahn sollte dies eigentlich auch so sein, ist doch die Türwarnanlage ein Sicherheitsmerkmal ohne dessen ein Zug nie mit Fahrgästen fahren dürfte.
Vor zehn Jahren habe ich z. B. auf der U8 einen H-Zug gesehen, bei dem der Signalton des Türschließens ordnungsgemäß kam, aber alle Warnlampen innen und außen nicht leuchteten. Das war dem Fahrer wahrscheinlich nicht bewusst.
Vor 60 Jahren zog der Schaffner noch an der Klingelleine...
Re: Kurioses - Q1/2019 30.06.2019 17:37 |
Zitat
Logital
Zitat
micha774
H-zug 5028 fährt mit U5-Perlschnur über den Fenstern auf der U7.
Heißt das, es gibt wieder Zuführungsfahrten zwischen Britz und Friedrichsfelde oder hab ich einfach verpeilt das 5028 schon länger auf der U7 fährt? Ich fürchte zweites :-)
Gestern sah ich einen Waggon Transport auf der Straße An der Wuhlheide.
Re: Kurioses - Q1/2019 30.06.2019 19:15 |
Zitat
Jay
Zitat
VBB/HVV
Das Problem ist nur, dass es relativ oft passiert, dass bei S-Bahnen (zumindest bei der BR 481/482) die Türen ohne jegliche Vorwarnung schließen, selbst wenn nur an einigen Stationen. Da müsste man wahrscheinlich die ganze Baureihe stilllegen.
Nein, die Türen schließen nicht ohne Vorwarnung, denn die optische Türschließwarnung funktioniert. Dass die Türschließwarnung (egal, ob optisch oder akustisch) meist ignoriert wird, ist natürlich noch ein anderes Thema.
Re: Kurioses - Q1/2019 30.06.2019 23:26 |
Zitat
T6Jagdpilot
Zitat
Henning
Zitat
Untergrundratte
Bei der U-Bahn dürfen Wagen mit def. Türwarnanlage (egal ob optisch oder akustischer Schaden) nicht eingesetzt werden bzw. müssen sofort bei Bekanntwerden des Schadens aus dem Verkehr gezogen werden. Für ein oder zwei Fahrten darf der entsprechende Wagen noch im Zugverband mitgeführt werden, aber ohne Fahrgäste, also als abgesperrter Wagen. Bei H-Zügen betrifft das natürlich den gesamten Zug.
Bei der S-Bahn sollte dies eigentlich auch so sein, ist doch die Türwarnanlage ein Sicherheitsmerkmal ohne dessen ein Zug nie mit Fahrgästen fahren dürfte.
Vor zehn Jahren habe ich z. B. auf der U8 einen H-Zug gesehen, bei dem der Signalton des Türschließens ordnungsgemäß kam, aber alle Warnlampen innen und außen nicht leuchteten. Das war dem Fahrer wahrscheinlich nicht bewusst.
Vor 60 Jahren zog der Schaffner noch an der Klingelleine...
Re: Kurioses - Q1/2019 30.06.2019 23:45 |
Zitat
Henning
Zitat
T6Jagdpilot
Zitat
Henning
Zitat
Untergrundratte
Bei der U-Bahn dürfen Wagen mit def. Türwarnanlage (egal ob optisch oder akustischer Schaden) nicht eingesetzt werden bzw. müssen sofort bei Bekanntwerden des Schadens aus dem Verkehr gezogen werden. Für ein oder zwei Fahrten darf der entsprechende Wagen noch im Zugverband mitgeführt werden, aber ohne Fahrgäste, also als abgesperrter Wagen. Bei H-Zügen betrifft das natürlich den gesamten Zug.
Bei der S-Bahn sollte dies eigentlich auch so sein, ist doch die Türwarnanlage ein Sicherheitsmerkmal ohne dessen ein Zug nie mit Fahrgästen fahren dürfte.
Vor zehn Jahren habe ich z. B. auf der U8 einen H-Zug gesehen, bei dem der Signalton des Türschließens ordnungsgemäß kam, aber alle Warnlampen innen und außen nicht leuchteten. Das war dem Fahrer wahrscheinlich nicht bewusst.
Vor 60 Jahren zog der Schaffner noch an der Klingelleine...
Meinst du damit, dass vor zehn Jahren die Regelung "mit defekter Türwarnanlage nicht eingesetzt werden dürfen" noch nicht galt?
Re: Kurioses - Q1/2019 01.07.2019 00:24 |
Re: Kurioses - Q1/2019 01.07.2019 22:28 |
Zitat
Railroader
Hehe, antworte ihr doch mal und frag sie, ob Schönhauser Allee mit 2 Aufsichten (eine je Richtung) nicht mehr zum Bundesgebiet gehört. Schließlich liegt auch Schwaben in Deutschland. ;-) Zudem würde mich ihre Antwort interessieren, wie Tf bei Großversanstaltungen abfertigen sollen, wenn sie es immer erst nach Ende des Fahrgastwechsels dürfen. Wenn du nett sein willst schicke ihr mal das Stichwort: "erweiterter Warnruf". ;-)
Anonymer Benutzer
Re: Kurioses - Q1/2019 02.07.2019 01:00 |
Zitat
schallundrausch
Seitenfrage: Seit wann ist das in Schönhauser Allee so?
Re: Kurioses - Q1/2019 02.07.2019 01:02 |
Zitat
Railroader
Eigentlich sollte da ja längst ZAT FM in Betrieb sein.
Anonymer Benutzer
Re: Kurioses - Q1/2019 02.07.2019 01:28 |
Zitat
B-V 3313
Kurze Zwischenfrage: Woran liegt es?
Re: Kurioses - Q1/2019 03.07.2019 05:48 |
Re: Kurioses - Q1/2019 03.07.2019 17:18 |
Zitat
S-Bahn Service
Da Sie keine konkrete Frage gestellt haben und nur den Link zur Stellenausschreibung der S-Bahn München schickten, weiß ich nicht wie ich Ihnen helfen kann.
Bei verschiedenen Verkehrsunternehmen, so auch bei der S-Bahn Berlin, werden stationäre sowie mobile Aufsichten eingesetzt. Diese sind nur mittelbar an der Abfertigung der Züge beteiligt. Die betriebliche Abfertigung erfolgt
durch die Triebfahrzeugführer.
Falls Sie noch eine Frage haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich mit Antworten zur Verfügung.
Anonymer Benutzer
Re: Kurioses - Q1/2019 03.07.2019 17:56 |
Re: Kurioses - Q1/2019 03.07.2019 18:13 |
Anonymer Benutzer
Re: Kurioses - Q1/2019 03.07.2019 21:56 |
Zitat
PassusDuriusculus
Worum ging es ganz ursprünglich noch mal?
Re: Kurioses - Q1/2019 07.07.2019 16:29 |