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Vehicle Sharing / Ride Pooling / Mobility Hubs / Bus on Demand - Thread
geschrieben von Nicolas Jost 
Zitat
Railroader
Dabei unterscheidet man dann auch nicht mehr, ob es ein stets rücksichtsvoller Autofahrer ist, der auch oft mit der Bahn fährt oder ein rücksichtsloser, der die Radfahrer stets missachtet und mit seiner aggressiven Fahrweise auffällt.

Der rücksichtsvolle Autofahrer wird die StVO-konform abgestellen Räder wohl beachten und akzeptieren.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
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schallundrausch
Dabei ist die Gesetzeslage klar: Fahrräder können genauso legal auf Straßenparkplätzen abgestellt werden, wie PKW.

Nur nicht bei Dunkelheit ohne entsprechende Maßnahmen. :-)

Zitat
schallundrausch
Was ich mir dabei von anderen Verkehrsteilnehmern anhören muss, die sich davon in ihrer automobilen Intimsphäre getroffen fühlen, schreibe ich hier lieber nicht.

Kann ich verstehen. Aber versuche es mal andersrum und sage nem Radfahrer, dass er sein bestes Stück nicht auf dem Bahnsteig anketten darf. Du wärst erstaunt, wie intim berührt sich manche Radler fühlen, wenn man sie mal auf ihre Pflichten hinweist und was da so für Kommentare kommen. ;-)
Zitat
B-V 3313

Der rücksichtsvolle Autofahrer wird die StVO-konform abgestellen Räder wohl beachten und akzeptieren.

Sind Fahrräder bei Dunkelheit und unbeleuchtet StVO-konform abgestellt?
Zitat
Railroader
Zitat
B-V 3313

Der rücksichtsvolle Autofahrer wird die StVO-konform abgestellen Räder wohl beachten und akzeptieren.

Sind Fahrräder bei Dunkelheit und unbeleuchtet StVO-konform abgestellt?

Mir wäre neu, dass KFZ üblicherweise beleuchtet abgestellt werden. Ich für meinen Teil musste das Parklicht jedenfalls noch nie verwenden. Ich gehe jedenfalls nicht davon aus, dass s&r die Räder auf eine unbeleuchtete Landstraße stellt oder die Laternen an jener Stelle eine weiß-rot-weiße Banderole tragen. Die Leihfahrräder werden wohl über die vorgeschriebenen Reflektoren verfügen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
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Railroader
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B-V 3313

Der rücksichtsvolle Autofahrer wird die StVO-konform abgestellen Räder wohl beachten und akzeptieren.

Sind Fahrräder bei Dunkelheit und unbeleuchtet StVO-konform abgestellt?

§ 17 Abs. 4 Satz 4. In der Stadt reicht das Licht der Laternen. Hast du nachts in Berlin am Auto das Parklicht an?

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
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Jay

Mir wäre neu, dass KFZ üblicherweise beleuchtet abgestellt werden.


Hast du den Artikel gelesen? Gibt weitere:

[www.sueddeutsche.de]
Zitat
Railroader
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Jay

Mir wäre neu, dass KFZ üblicherweise beleuchtet abgestellt werden.


Hast du den Artikel gelesen? Gibt weitere:

[www.sueddeutsche.de]

Die StVO ist doch wohl eindeutig.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
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B-V 3313

§ 17 Abs. 4 Satz 4. In der Stadt reicht das Licht der Laternen. Hast du nachts in Berlin am Auto das Parklicht an?

Ich frag morgen mal bei der Polizei nach und gebe die Antwort dann hier bekannt. Ist glaube am Einfachsten.^^
Zitat
Railroader
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B-V 3313

§ 17 Abs. 4 Satz 4. In der Stadt reicht das Licht der Laternen. Hast du nachts in Berlin am Auto das Parklicht an?

Ich frag morgen mal bei der Polizei nach und gebe die Antwort dann hier bekannt. Ist glaube am Einfachsten.^^

Die StVO reicht dir nicht?

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
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GraphXBerlin
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Trittbrettfahrer
Das entscheidest du?
Nein, ich weise nur darauf hin, dass hier eigentlich ein Nahverkehrsforum ist und kein Berlin-Forum. Letztendlich könnt ihr machen was ihr wollt.

Tretroller und Leihfahrräder scheinen mir doch recht eindeutig zum Nahverkehr zu zählen. Mein Simson-Roller ist da schon grenzwertiger, aber über den schreibe ich hier ja nicht ;-)



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.05.2019 00:14 von andre_de.
Zitat
B-V 3313

Die StVO reicht dir nicht?

Ich kenne mich mit der StVO eben nicht so aus und weiß nicht, was es da für Sonderregelungen gibt. Und bevor ich jetzt die StVO wälze, frage ich die Polizei lieber direkt, die mir dann sicher entsprechende Paragraphen nennt, die ich mir anschauen kann.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.05.2019 00:16 von Railroader.
Zitat
B-V 3313
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Railroader
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B-V 3313

§ 17 Abs. 4 Satz 4. In der Stadt reicht das Licht der Laternen. Hast du nachts in Berlin am Auto das Parklicht an?

Ich frag morgen mal bei der Polizei nach und gebe die Antwort dann hier bekannt. Ist glaube am Einfachsten.^^

Die StVO reicht dir nicht?
Anscheinend nicht und insgesamt werde ich auch das Gefühl nicht los, dass einige Foristen keine Mühen scheuen, um den pöhsen Radlern eins auszuwischen, egal wie die Faktenlage aussieht...

Bevor gleich zum Gegenschlag ausgeholt wird:

Zitat
Railroader

Ich kenne mich mit der StVO eben nicht so aus und weiß nicht, was es da für Sonderregelungen gibt. Und bevor ich jetzt die StVO wälze, frage ich die Polizei lieber direkt, die mir dann sicher entsprechende Paragraphen nennt, die ich mir anschauen kann.

BV-3313 hat dir doch die genaue Stelle mit Paragraf, Absatz und Satz herausgesucht, da muss nichts gewälzt werden.



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.05.2019 00:26 von J. aus Hakenfelde.
Zitat
J. aus Hakenfelde

Anscheinend nicht und insgesamt werde ich auch das Gefühl nicht los, dass einige Foristen keine Mühen scheuen, um den pöhsen Radlern eins auszuwischen...

Wie sollte ich denn Kenntnisse von der StvO haben, wenn ich nicht mal einen Führerschein hab? Oh man...

Ich hab nichts gegen Radfahrer. Warum sollte ich ihnen eins auswischen? Mir kommt es eher so vor, als wenn hier im Forum der Autofahrer das Hassobjekt ist und sich die Radler einbilden, sie wären der Nabel der Welt.
Zitat
J. aus Hakenfelde

BV-3313 hat dir doch die genaue Stelle mit Paragraf, Absatz und Satz herausgesucht, da muss nichts gewälzt werden.

... die sehr schwammig ist. Hast du etwas dagegen, dass ich die Polizei frage, ob es zulässig ist, Fahrräder auf die Straße zu verfrachten und bei Dunkelheit nicht an ihren Ort zurückzuholen oder zu beleuchten?
Zitat
Railroader
... die sehr schwammig ist. Hast du etwas dagegen, dass ich die Polizei frage, ob es zulässig ist, Fahrräder auf die Straße zu verfrachten und bei Dunkelheit nicht an ihren Ort zurückzuholen oder zu beleuchten?

Daran ist zwar nichts schwammig, aber gut. Du solltest lieber einen Fachjuristen fragen, die Polizei weiß es leider oft selber nicht zu 100% korrekt.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
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B-V 3313

Daran ist zwar nichts schwammig, aber gut. Du solltest lieber einen Fachjuristen fragen, die Polizei weiß es leider oft selber nicht zu 100% korrekt.

Natürlich. Verbleiben wir am Besten so: Keiner hat eine Ahnung von seinem Job, aber die Foristen wissen alles? Bin echt immer wieder überrascht, was die Foristen hier alles besser wissen. Sie könnten den S-Bahnbetrieb maßgeblich besser stemmen, vom Gesetz haben sie auch mehr Ahnung... Ist schon eine spezielle Welt hier.... ;-)
Streng genommen ist es sogar verboten, Fahrräder auf dem Gehweg abzustellen. Die StVO schreibt nämlich klar vor, dass Fahrzeuge, wozu auch Fahrräder zählen, am Rand der Fahrbahn abzustellen sind. Wenn die da bei Nacht stehenbleiben und verkehrssicher sind, dann sollten die allseitigen Reflektoren auch für eine ausreichende Sicherheit sorgen.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Railroader
Zitat
B-V 3313

Daran ist zwar nichts schwammig, aber gut. Du solltest lieber einen Fachjuristen fragen, die Polizei weiß es leider oft selber nicht zu 100% korrekt.

Natürlich. Verbleiben wir am Besten so: Keiner hat eine Ahnung von seinem Job, aber die Foristen wissen alles? Bin echt immer wieder überrascht, was die Foristen hier alles besser wissen. Sie könnten den S-Bahnbetrieb maßgeblich besser stemmen, vom Gesetz haben sie auch mehr Ahnung... Ist schon eine spezielle Welt hier.... ;-)

Sorry, aber das hat niemand behauptet. Mich verwundert allerdings auch, warum Du davon ausgehst, dass die Laternen-Regel in der StVO zwar für Autos gilt und technisch ausreichend ist, für Fahrräder jedoch angeblich nicht.

Viele Grüße
André
Mich nervt dieses Machtgehabe hier. Über die politischen Entscheidungen kann man diskutieren, aber hier werden Verkehrsteilnehmer gegeneinander angefeindet. "Einige Foristen hier würden gegen die pööööhsen Fahrradfahrer" wettern. Von wem kommt denn stets dieser Hass auf Autofahrer? Fahrräder werden auf die Straße gestellt, der Wunsch nach U-Bahnbau kommt natürlich nur von pöööhsen Autofahrern. Sagt mal, hinterfragt sich die Klientel eigentlich mal selbst, wie paranoid das ist? Vergleichbare Aktionen wurden hier von einem Autofahrer noch nicht geäußert. Das ist pure Grünen-Ideologie. Akzeptiert doch bitte mal, dass es in diesem Land noch andere Meinungen gibt und seid tolerant und nicht so Ich-Bezogen!

Gute Nacht.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.05.2019 01:19 von Railroader.
Zitat
andre_de

Sorry, aber das hat niemand behauptet. Mich verwundert allerdings auch, warum Du davon ausgehst, dass die Laternen-Regel in der StVO zwar für Autos gilt und technisch ausreichend ist, für Fahrräder jedoch angeblich nicht.

Hab ich nicht behauptet, ich habe gesagt, ich frage nach.
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