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Vehicle Sharing / Ride Pooling / Mobility Hubs / Bus on Demand - Thread
geschrieben von Nicolas Jost 
Zitat
Railroader
Zitat
Nemo
Das kommt noch blöder als "Ringbahn!" Aber andererseits, wenn Stau als entschuldigung zählt...

Ist das bei deinem Arbeitgeber so?

Zählt eigentlich bei der DB die Ausrede "Ringbahn"...?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zählt eigentlich bei der DB die Ausrede "Ringbahn"...?

Ich habe zumindest im Zusammenhang mit der Krise 2009ff die Aussage gehört, dass man da im Konzern deutlich weniger in Erklärungsnot war als andernorts.
Zitat
Greifswalder89
Hallo
aus dem verlinkten rbb- Artikel ziehe ich den Schluss, dass die Verwaltung sehr wohl Vorgaben zu Bedienungs- und Verbreitungsstandards machen könnte. Aber, und das ist der zweite, sehr interessante Aspekt dabei: Die Verkehrsverwaltung kann bzw. will es nicht. Zitat: "Berlin hat so viele verkehrspolitische Probleme im Moment, dass der E-Tretroller relativ spät in den Scheinwerfer kam."

Die Verkehrsverwaltung teilt allerdings mit: "Es ist von staatlicher Seite nicht möglich, ein Geschäftsgebiet für das Verleihen von E-Scootern vorzugeben. Dies fällt in die freie unternehmerische Entscheidung des Anbieters."

Grüße
Nic
Zitat
B-V 3313

Zählt eigentlich bei der DB die Ausrede "Ringbahn"...?

Ich antworte dir gleich im S-Bahn Minderleistungsthread, da das Thema ja eher damit zu tun hat.
Hallo
ich sehe das als eine Schutzbehauptung an. Andere Städte in EU- Europa können ja anscheinend entsprechende Regeln für e-Scooter- Anbieter setzen, warum soll das in Berlin nicht auch grundsätzlich möglich sein? Man könnte ja mal schauen, wie die anderen es gemacht haben.

Mein Eindruck ist nicht nur bei diesem Thema, dass manche Kräfte im Senat durchaus zufrieden damit sind, wenn Berlin sich als ein Testfeld für diverse vermeintlich innovative Geschäftsideen im Zusammenhang mit Wirtschaft 4.0 anbietet?! Aus dieser Sicht kann es ja gar ein Standortvorteil sein, wenn Politik und Verwaltung wenig oder gar nicht gestaltend eingreifen. Nicht, dass es etwa darum ginge, das alltägliche Zusammenleben angenehm und konfliktarm einzurichten ...
Es war doch irgendwo schon davon die Rede, das über Konzessionen z.B. anzugehen.
Zitat
Greifswalder89
Hallo
ich sehe das als eine Schutzbehauptung an. Andere Städte in EU- Europa können ja anscheinend entsprechende Regeln für e-Scooter- Anbieter setzen, warum soll das in Berlin nicht auch grundsätzlich möglich sein? Man könnte ja mal schauen, wie die anderen es gemacht haben.

Die rechtliche Situation kann in anderen Staaten der Union aber völlig anders aussehen.


Zitat

Mein Eindruck ist nicht nur bei diesem Thema, dass manche Kräfte im Senat durchaus zufrieden damit sind, wenn Berlin sich als ein Testfeld für diverse vermeintlich innovative Geschäftsideen im Zusammenhang mit Wirtschaft 4.0 anbietet?! Aus dieser Sicht kann es ja gar ein Standortvorteil sein, wenn Politik und Verwaltung wenig oder gar nicht gestaltend eingreifen.

Grundsätzlich erachte ich es als positiv, wenn Politik und Verwaltung ausnahmsweise mal nicht gestaltend eingreifen.

Zitat

Nicht, dass es etwa darum ginge, das alltägliche Zusammenleben angenehm und konfliktarm einzurichten ...
Es war doch irgendwo schon davon die Rede, das über Konzessionen z.B. anzugehen.

Der Verleih von E-Scootern ist kein konzessionspflichtiges Gewerbe und die Fahrzeuge sind ordnungsgemäß zugelassen.

Grüße
Nic
Zitat
Greifswalder89
Mein Eindruck ist nicht nur bei diesem Thema, dass manche Kräfte im Senat durchaus zufrieden damit sind, wenn Berlin sich als ein Testfeld für diverse vermeintlich innovative Geschäftsideen im Zusammenhang mit Wirtschaft 4.0 anbietet?! Aus dieser Sicht kann es ja gar ein Standortvorteil sein, wenn Politik und Verwaltung wenig oder gar nicht gestaltend eingreifen.

Die Bayern machen seit Jahrzehnten relativ unverhohlen damit Werbung, bei den Unternehmenssteuererklärungen nicht so genau hinzusehen, damit sich Firmen dort ansiedeln. Da landet dann ein allzu eifriger Steuerfahnder auch mal in der Klapsmühle. Warum sollte Berlin dieses erfolgreiche Modell nicht kopieren, in dem man damit wirbt, dass hier die Firmen quasi ohne Auflagen ihre Geschäfte betreiben dürfen? ^^
Hallo
natürlich werden die rechtlichen Situationen in den einzelnen Staaten unterschiedlich sein. Aber immerhin scheint es keine Kollisionen mit EU- Recht zu geben. Dann muss die zuständige Ebene die entsprechenden Regelungen treffen. Es muss nur gewollt sein.

Ich bin auch kein strikter Befürworter von generellem präventiven staatlichen Eingriffen. Aber wir reden hier doch nicht über etwas völlig neues, das es so noch nie und nirgends gab. Diese Scooter fächern das on- demand- Angebot weiter aus. Außerdem haben wir doch Erfahrungen gesammelt seit der Einführung der Leihräder. Die lassen sich aus meiner Sicht durchaus übertragen auf diese Scooter.

Wenn sich ein Gewerbe als störend oder gefährlich oder sonstwie problematisch herausstellt, kann die öffentliche Hand sehr wohl eingreifen und schärfere Regeln aufstellen. Insofern ist das, ich wiederhole mich, eine Schutzbehauptung der Senatsverwaltung, um das eigene Unwilligsein zu bemänteln. Wenn Idee, Leute vom Autofahren wegzubekommen, mehr als eine abgenutzte Phrase sein soll, dann muss der Senat sehr wohl Konzepte aufstellen, wie vergleichbare Angebote auch in den weniger dicht besiedelten äußeren Stadtgebieten zur Verfügung gestellt werden können. Und dann wird es wohl nicht anders gehen, als über eine Konzessionierung und wohl auch Eingliederung in die Tarifstruktur der BVG.
Aber vielleicht bastelt die Verwaltung ja bereits an solchen Konzepten und will vorerst nichts nach draußen dringen lassen?

Gruß,
B.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.07.2019 14:29 von Greifswalder89.
Zitat
VvJ-Ente
Zitat
Greifswalder89
Mein Eindruck ist nicht nur bei diesem Thema, dass manche Kräfte im Senat durchaus zufrieden damit sind, wenn Berlin sich als ein Testfeld für diverse vermeintlich innovative Geschäftsideen im Zusammenhang mit Wirtschaft 4.0 anbietet?! Aus dieser Sicht kann es ja gar ein Standortvorteil sein, wenn Politik und Verwaltung wenig oder gar nicht gestaltend eingreifen.

Die Bayern machen seit Jahrzehnten relativ unverhohlen damit Werbung, bei den Unternehmenssteuererklärungen nicht so genau hinzusehen, damit sich Firmen dort ansiedeln. Da landet dann ein allzu eifriger Steuerfahnder auch mal in der Klapsmühle. Warum sollte Berlin dieses erfolgreiche Modell nicht kopieren, in dem man damit wirbt, dass hier die Firmen quasi ohne Auflagen ihre Geschäfte betreiben dürfen? ^^

So in etwa ...
Zitat
Nicolas Jost
Zitat
Greifswalder89
Hallo
aus dem verlinkten rbb- Artikel ziehe ich den Schluss, dass die Verwaltung sehr wohl Vorgaben zu Bedienungs- und Verbreitungsstandards machen könnte. Aber, und das ist der zweite, sehr interessante Aspekt dabei: Die Verkehrsverwaltung kann bzw. will es nicht. Zitat: "Berlin hat so viele verkehrspolitische Probleme im Moment, dass der E-Tretroller relativ spät in den Scheinwerfer kam."

Die Verkehrsverwaltung teilt allerdings mit: "Es ist von staatlicher Seite nicht möglich, ein Geschäftsgebiet für das Verleihen von E-Scootern vorzugeben. Dies fällt in die freie unternehmerische Entscheidung des Anbieters."

Und warum ist es dann bei Taxitarifen möglich? Der Taxifahrer hat innerhalb ganz Berlin eine Bedienpflicht.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Nicolas Jost


Der Verleih von E-Scootern ist kein konzessionspflichtiges Gewerbe und die Fahrzeuge sind ordnungsgemäß zugelassen.

Damn sollten wir es zu einem konzenssionspflichtigen Gewerbe machen. Immerhin wird öffentlicher Raum hierfür genutzt.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Zitat
Nicolas Jost
Zitat
Greifswalder89
Hallo
aus dem verlinkten rbb- Artikel ziehe ich den Schluss, dass die Verwaltung sehr wohl Vorgaben zu Bedienungs- und Verbreitungsstandards machen könnte. Aber, und das ist der zweite, sehr interessante Aspekt dabei: Die Verkehrsverwaltung kann bzw. will es nicht. Zitat: "Berlin hat so viele verkehrspolitische Probleme im Moment, dass der E-Tretroller relativ spät in den Scheinwerfer kam."

Die Verkehrsverwaltung teilt allerdings mit: "Es ist von staatlicher Seite nicht möglich, ein Geschäftsgebiet für das Verleihen von E-Scootern vorzugeben. Dies fällt in die freie unternehmerische Entscheidung des Anbieters."

Und warum ist es dann bei Taxitarifen möglich? Der Taxifahrer hat innerhalb ganz Berlin eine Bedienpflicht.

Weil Taxe eben zum öffentlichen Nahverkehr gehört, und der gewerbliche Personentransport entspr. reguliert ist.
Einschließlich der Vorgabe von Tarifen, Bediengebiet, Haftung usw usf.
Die Rollerkutscherei ist doch eher Privatvergnügen wie das Chartern eines Mietwagens.

T6JP
Mittlerweile ist die e-Scooterinvasion auch SPIEGEL TV einen Beitrag wert.
SPIEGEL TV: eScooter vs. Fußgänger - Kampf um die Straße

Grüße
Nic
Zitat
Nicolas Jost
Mittlerweile ist die e-Scooterinvasion auch SPIEGEL TV einen Beitrag wert.
SPIEGEL TV: eScooter vs. Fußgänger - Kampf um die Straße

Mittlerweile ist die e-Scooterinvasion der Senatorin, den Bezirksbürgermeistern und der Polizeipräsidentin eine Verordnung wert:

Zitat

Gehwege schützen: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie die Bezirke haben das klare Ziel gesetzt, dass künftig keine E-Tretroller mehr auf Gehwegen abgestellt werden. E-Tretroller sollen stattdessen künftig am Straßenrand geparkt werden. Dafür werden die Bezirke eigene Plätze ausweisen, etwa indem Auto-Parkplätze oder andere Flächen umgewandelt werden. Die Umgestaltung startet ab sofort – Ziel ist es, spätestens für die Saison 2020 bereits deutliche Verbesserungen zu erreichen. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in anderen Städten, etwa in Tel Aviv. Details der Ausgestaltung werden jetzt geklärt.
Neue No-Park-Zones: Die Anbieter erklärten sich bereit, besondere historische Stätten oder andere touristisch relevante Orte per Geo-Fencing in den Ausleih-Apps von einer Abstellmöglichkeit auszunehmen. Sehr kurzfristig soll dies bereits für das Brandenburger Tor und das Holocaust-Mahnmal umgesetzt sein. Die Bezirke werden mit den Anbietern weitere Gebiete verabreden, vor allem Grünanlagen, in denen das Abstellen des E-Tretrollers via App technisch verhindert wird.
Mehr Sicherheit: Die Polizei Berlin wird mit den Anbietern Verabredungen treffen, wie eine einheitliche Basis-Information über Verkehrsregeln und sicheres Fahren gut verständlich in die Ausleih-Apps integriert werden kann. Die Anbieter werden zudem von sich aus Fahrtrainings anbieten. Die Polizeipräsidentin kündigte verschärfte Kontrollen an, um Verstöße von Nutzer*innen etwa gegen das Gehweg-Fahrverbot zu ahnden.
Ausweitung des Verleihgebiets: Die Anbieter haben angekündigt, ihre Verleihgebiete sukzessive über die Innenstadt-Areale hinaus zu vergrößern. Dies sei Teil der Ausweitung ihres Geschäftsmodells, das zunächst in der Stadtmitte erprobt worden sei.

:P

Ganzer Text:

https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.835394.php
Kurz nach der Zulassung von E-Scootern wurden bereits Einschränkungen verfügt: [www.morgenpost.de]

so long

Mario
Bei den Leuten muss vermutlich erstmal ankommen, dass EScooter juristisch gesehen keine Roller sind, mit denen man ja bekanntlich auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren darf.
Zitat
VvJ-Ente
Bei den Leuten muss vermutlich erstmal ankommen, dass EScooter juristisch gesehen keine Roller sind, mit denen man ja bekanntlich auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren darf.

Was ich ziemlich lustig finde. Denn so ein Kickbike mit > 16 Zoll Rädern fährt ohne Probleme 15 km/h und mehr, ohne viel Aufwand. Die sind halt nicht so verbreitet.
Zitat
VvJ-Ente
Bei den Leuten muss vermutlich erstmal ankommen, dass EScooter juristisch gesehen keine Roller sind, mit denen man ja bekanntlich auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren darf.

eScooter (Tretroller mit Elektromotor) sind MIV: Motorisierter Individualverkehr.
Tretroller ohne Motor gelten wohl eher als Spielzeug, so wie ja auch Kinderfahrräder in der StVO ausdrücklich als "keine Fahrzeuge" eingestuft werden:

Zitat
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 24 Besondere Fortbewegungsmittel (1)

Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.

Nachtrag: offizieller Text der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr


immer noch keine richtige sig



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.08.2019 18:47 von L.Willms.
Zitat
L.Willms


eScooter (Tretroller mit Elektromotor) sind ....... ..... ..

Bah, danke Vati, aber wer will ein Tretroller haben..? Niemand!

Klar, eScO-Oters are up-to-date and cO-Ol.. und es gab sie nicht, damals im deutschen Urwald, daher dürfen sie (lt. Duden) Scooters heissen, oder natürlich die alt-modische Urwald Tree-Trollers..

IsarSteve
Zitat
hvhasel
Zitat
VvJ-Ente
Bei den Leuten muss vermutlich erstmal ankommen, dass EScooter juristisch gesehen keine Roller sind, mit denen man ja bekanntlich auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren darf.

Was ich ziemlich lustig finde. Denn so ein Kickbike mit > 16 Zoll Rädern fährt ohne Probleme 15 km/h und mehr, ohne viel Aufwand. Die sind halt nicht so verbreitet.

Die sind dann aber fast so groß wie ein Fahrrad. Ich sehe da dann den Vorteil nicht.
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