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Fahrgast stellt Rechnung an Falschparker
geschrieben von Marienfelde 
Weil ein LKW mit Anhänger die im Oberhofer Weg gelegene Haltestelle Kranoldplatz (Ol 284) wegen einer Belieferung einer Getränke-Hoffmann-Filiale blockierte, fuhr der Bus ohne Halt durch. Vom Fahrgast angesprochen, meinte der LKW-Fahrer, die Haltestelle zu Recht blockiert zu haben.

Die BVG riet, sich an den Verursacher zu halten, was der Fahrgast wohl bereits getan hatte.
Er wandte sich schriftlich an die Bad Liebenwerda GmbH: „Ich stelle Ihnen für meine verlorene Zeit entsprechend meines Stundensatzes von 175 Euro plus Umsatzsteuer in der anliegenden Rechnung Euro 68,41 in Rechnung.“ (ja, müßten es nicht 69,41€ sein, fragt der Setzer).

Hier noch ein Link dazu: [leute.tagesspiegel.de]

Allseits einen schönen Freitagabend wünscht Euch
Marienfelde



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.06.2019 18:35 von Marienfelde.
Kann man machen, auch wenn der Stundensatz ja recht mutig angesetzt ist. Hoffentlich hat er den beratungsresistenten LKW-Fahrer zusätzlich angezeigt, zumindest das sollte dann zu einem Ergebnis führen.

Viele Grüße
André
Gefällt mir die Aktion.


175€ hätte ich allerdings auch gerne als Stundenlohn :-/
Vmtl. ist er selbstständig, sonst müsste der Arbeitgeber klagen.
175€ Stundenlohn...heilige Scheiße...aber fährt dennoch Bus, das macht's wieder etwas sympatischer.

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Ist ein üblicher Stundensatz für halbwegs erfolgreiche Rechtsanwälte, Steuerberater, etc. Davon müssen aber eben noch Fahrtkosten, Büromiete, Sekretärin, etc. bezahlt werden. So irre viel bleibt dann nicht übrig.

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Nicht-dynamische Signatur
Glaube nicht das da was bei rauskommt, im Falle von die Bimmel blockierenden Falschparkern mit Umleitungen etc tut sich auch nix.
Es sei denn der ist wirklich Anwalt oder sowas was einen guten Anwalt bezahlen kann bis zum BVerfG. um einen Präzedenzfall zu schaffen.

T6JP
Nö, wird vermutlich wegen "geringem öffentlichen Interesse" o.ä. eingestellt.

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Nicht-dynamische Signatur
Das ist ein Zivilrechtlicher Prozess; diese werden nicht wegen geringem öffentlichen
Interesse eingestellt. Es wird ja auch vor Gerichten in Nachbarschaftsstreits wegen
5 abgeschnittenen Rosen gestritten.

Edit:
Ich nehme an, der Prozess wird nach folgendem Paragraphen geführt (wenn es einen
Prozess gibt, bisher ist es ja nur eine außergerichtliche Forderung):

BGB
§ 823 Schadensersatzpflicht
"(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.06.2019 13:32 von TomB.
Zitat
TomB
Das ist ein Zivilrechtlicher Prozess; diese werden nicht wegen geringem öffentlichen
Interesse eingestellt. Es wird ja auch vor Gerichten in Nachbarschaftsstreits wegen
5 abgeschnittenen Rosen gestritten.

Edit:
Ich nehme an, der Prozess wird nach folgendem Paragraphen geführt (wenn es einen
Prozess gibt, bisher ist es ja nur eine außergerichtliche Forderung):

BGB
§ 823 Schadensersatzpflicht
"(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Wahrscheinlich, wenn es zu einem Prozeß kommen sollte. Ich verstehe den Fahrer des LKW sowieso nicht. Als Berufskraftfahrer ist ihm die Bedeutung einer Haltestelle doch sicher bekannt.

Wenn er sich beim Fahrgast einfach nur entschuldigt hätte, wäre es womöglich gar nicht zur Stellung dieser Rechnung gekommen,

meint Marienfelde.
Warum ist der Busfahrer vorbei gefahren, kennt der seine Route und die Haltestellen nicht?

Gruß aus dem Speckgürtel :-)

Regio + S-Bahn + U-Bahn + Tram + Bus = nur gemeinsam stark
Zitat
Havelländer
Warum ist der Busfahrer vorbei gefahren, kennt der seine Route und die Haltestellen nicht?

Hast du den Artikel nicht gelesen? Der BVG Kundenservice schreibt: „Leider dürfen unsere Fahrzeuge außerhalb des Haltestellenbereiches nicht halten, um einen Fahrgastwechsel vorzunehmen.“

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MfG, S5M
Zitat
Havelländer
Warum ist der Busfahrer vorbei gefahren, kennt der seine Route und die Haltestellen nicht?

Die wird er sicherlich kennen, andererseits kann er auch nicht irgendwo auf gut Glück, vielleicht gar mitten auf der Straße, die Fahrgäste aussteigen lassen, vor allem wenn für diese dort eine Gefahr entstehen könnte.
Zitat
Havelländer
Warum ist der Busfahrer vorbei gefahren, kennt der seine Route und die Haltestellen nicht?

Im Artikel steht, dass er einsteigen wollte. Vielleicht hat der Fahrer ihn nicht gesehen, wenn der Fahrgast ungünstig stand.

Zitat
S5 Mahlsdorf

Hast du den Artikel nicht gelesen? Der BVG Kundenservice schreibt: „Leider dürfen unsere Fahrzeuge außerhalb des Haltestellenbereiches nicht halten, um einen Fahrgastwechsel vorzunehmen.“

Naja, grau ist alle Theorie. Wie oft schon erlebt, dass der Fahrer trotz Haltewunsch durchgerauscht ist und dann seinen Fauxpas bemerkte und 50 Meter weiter hielt.

Zitat
TomB
BGB
§ 823 Schadensersatzpflicht
"(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Und auf was soll man da klagen? Auf die Freiheit? Oder sonstiges widerrechtlich, verletzendes Recht? Wer verdient hier 175 Euro pro Stunde und kann einen Tip geben... ;-)
Zitat
Joe
Und auf was soll man da klagen? Auf die Freiheit? Oder sonstiges widerrechtlich, verletzendes Recht? Wer verdient hier 175 Euro pro Stunde und kann einen Tip geben... ;-)

Z.B. Verdienstausfall. Allerdings würde ich erst mal aus dem Bauch heraus sagen, dass das Gericht hier wirklich einen konkreten Verdienstausfall belegt haben möchte.
Gibt es eigentlich noch die Regelung, dass man im B-Bereich Busfahrer/innen (BVG-Sprech) nach 20 Uhr bitten kann, auch zwischen Haltestellen aussteigen zu dürfen und der/die das je nach Verkehrslage auch macht?
Zitat
DerABV
Gibt es eigentlich noch die Regelung, dass man im B-Bereich Busfahrer/innen (BVG-Sprech) nach 20 Uhr bitten kann, auch zwischen Haltestellen aussteigen zu dürfen und der/die das je nach Verkehrslage auch macht?

Jo.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
DerABV
Gibt es eigentlich noch die Regelung, dass man im B-Bereich Busfahrer/innen (BVG-Sprech) nach 20 Uhr bitten kann, auch zwischen Haltestellen aussteigen zu dürfen und der/die das je nach Verkehrslage auch macht?

Jo.

Auch hier ist alle Theorie grau. Viele neu eingestellte Fahrer wissen dies gar nicht (wie die Radmitnahme in den Nachtlinien N1-9). Nach dem fünften mal habe ich es vor Jahren aufgegeben zu fragen.
Zitat
Joe
Zitat
B-V 3313
Zitat
DerABV
Gibt es eigentlich noch die Regelung, dass man im B-Bereich Busfahrer/innen (BVG-Sprech) nach 20 Uhr bitten kann, auch zwischen Haltestellen aussteigen zu dürfen und der/die das je nach Verkehrslage auch macht?

Jo.

Auch hier ist alle Theorie grau. Viele neu eingestellte Fahrer wissen dies gar nicht (wie die Radmitnahme in den Nachtlinien N1-9). Nach dem fünften mal habe ich es vor Jahren aufgegeben zu fragen.

Das sollte aber in der Ausbildung vermittelt werden. Mir hat mal vor einiger Zeit ein Fahrer erklärt, daß man die Bedingungen, wo man außerhalb der Haltestelle anhalten darf, verschärft. Daher bleiben nicht mehr viele Stellen übrig, wo legal gehalten werden darf und daher gehen die Fahrer auf Nummer sicher und erklären, daß nicht gehalten werden darf.
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