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Ausschreibung für neue U-Bahnen droht zu scheitern
geschrieben von nicolaas 
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Flexist
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Henning
Die Baureihen A3-60 bis A3L-71 sind vom Technik und Baujahr her etwa gleich wie die D-60 bis DL-70, die A3L92 etwa wie die F92. Daher gab es schon Parallelbeschaffungen für beide Profile.
^

Nein. Klein- und Großprofil sind Äpfel und Birnen. Es geht hier um die gleiche Baureihe, wie vom Nutzer "Rummelburg" hier schön als Beispiel erläutert.

Sind die oben genannten Baureihen vom Baujahr und Technik nicht nahezu identisch?
Zitat
B-V 3313
Zitat
Rummelburg
Oder man teilt die Wagen (jeweils 500 Stück) auf alle 3 Hersteller auf, nachdem man sich auf einen Serientyp geeinigt hat.
Früher war es absolut üblich, dass U-Bahnwagen von mehreren Herstellern gleichzeitig bezogen wurden: O&K, Wismar, MAN, LHB, C&U, Fuchs, Credé - warum sollte das heutzutage nicht gehen?

Weil es keine der Buden mehr gibt.

Woran liegt es, dass es heute nicht mehr so viele Räume dafür gibt?
Zitat
Henning
Woran liegt es, dass es heute nicht mehr so viele Räume dafür gibt?

Buden = Räume = umgangssprachlich auch für Unternehmen, Betriebe

Es gibt deshalb nicht mehr so viele Unternehmen, weil viele davon Insolvenz angemeldet haben oder aufgekauft wurden. Die wenigen übrig gebliebenen sind die (derzeit) einzigen Marktteilnehmer. Vielleicht kann in mehr oder minder ferner Zukunft ein chinesisches Unternehmen in den Kreis der Marktteilnehmer für den deutschen Markt aufrücken?

Mit besten Grüßen

phönix



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.08.2019 01:20 von phönix.
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schallundrausch
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Marienfelde
Es ergibt sich also:

(...)

4. Das Gemeinwohlinteresse (die adäquate Bedienung des gesamten Berliner U-Bahnnetzes) bleibt im wörtlichen Sinne auf der Strecke.

(...)

Du kannst dich halt einfach nicht auf so einen abstrakten Begriff wie 'Gemeinwohl' herausreden, wenn du schuldhaft und mutwillig Investitionen nicht rechtzeitig getätigt hast und die dann erfolgte Ausschreibung nicht Rechtsicher ausgestaltet hast.

(...)
[/quote]

Die ungewollte Komik, die hier enthalten ist, fällt mir erst jetzt auf. Wir diskutieren hier ja im "Berliner Nahverkehrsforum". Unser Thema ist also mehr oder weniger ausschließlich der öffentliche Verkehr, der sich betriebswirtschaftlich nicht rechnet - und der ohne Bezugnahme auf das abstrakte (oder doch konkrete) Gemeinwohl in dieser Form nicht existieren würde.

Die Berliner U-Bahn ist für die Funktionsfähigkeit der Stadt von elementarer Bedeutung - diesen Satz würden wohl auch die meisten ADAC-Mitglieder unterschreiben.
Zitat
Marienfelde
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schallundrausch
Zitat
Marienfelde
Es ergibt sich also:

(...)

4. Das Gemeinwohlinteresse (die adäquate Bedienung des gesamten Berliner U-Bahnnetzes) bleibt im wörtlichen Sinne auf der Strecke.

(...)

Du kannst dich halt einfach nicht auf so einen abstrakten Begriff wie 'Gemeinwohl' herausreden, wenn du schuldhaft und mutwillig Investitionen nicht rechtzeitig getätigt hast und die dann erfolgte Ausschreibung nicht Rechtsicher ausgestaltet hast.

(...)

Die ungewollte Komik, die hier enthalten ist, fällt mir erst jetzt auf. Wir diskutieren hier ja im "Berliner Nahverkehrsforum". Unser Thema ist also mehr oder weniger ausschließlich der öffentliche Verkehr, der sich betriebswirtschaftlich nicht rechnet - und der ohne Bezugnahme auf das abstrakte (oder doch konkrete) Gemeinwohl in dieser Form nicht existieren würde.

Die Berliner U-Bahn ist für die Funktionsfähigkeit der Stadt von elementarer Bedeutung - diesen Satz würden wohl auch die meisten ADAC-Mitglieder unterschreiben.[/quote]


Hiermit unterschrieben.

ADAC Mitglieder sind oftmals auch Radfahrer, die sich genauso über schlechte Radwege ärgern wie Rad fahrende Fußgänger.....

Aber zurück zum Thema. Die ewige Preisdrückerei seitens der Einkäufer sorgt eben am Ende für weniger Anbieter. Das ist jetzt wirklich bei einigen Vergaben der öffentlichen Hand so zu beobachten. Am Ende ist man dann schon froh wenn überhaupt noch jemand was anbietet.....
Zitat
Marienfelde
Zitat
schallundrausch
Zitat
Marienfelde
Es ergibt sich also:

(...)

4. Das Gemeinwohlinteresse (die adäquate Bedienung des gesamten Berliner U-Bahnnetzes) bleibt im wörtlichen Sinne auf der Strecke.

(...)

Du kannst dich halt einfach nicht auf so einen abstrakten Begriff wie 'Gemeinwohl' herausreden, wenn du schuldhaft und mutwillig Investitionen nicht rechtzeitig getätigt hast und die dann erfolgte Ausschreibung nicht Rechtsicher ausgestaltet hast.

(...)

Die ungewollte Komik, die hier enthalten ist, fällt mir erst jetzt auf. Wir diskutieren hier ja im "Berliner Nahverkehrsforum". Unser Thema ist also mehr oder weniger ausschließlich der öffentliche Verkehr, der sich betriebswirtschaftlich nicht rechnet - und der ohne Bezugnahme auf das abstrakte (oder doch konkrete) Gemeinwohl in dieser Form nicht existieren würde.

Die Berliner U-Bahn ist für die Funktionsfähigkeit der Stadt von elementarer Bedeutung - diesen Satz würden wohl auch die meisten ADAC-Mitglieder unterschreiben.

Ist ja alles richtig. Ändert aber nichts daran:
Ich finde es gut, dass dennoch private Personen und Firmen die Möglichkeit haben, gegen Beschlüsse öffentlicher Einrichtungen vorzugehen.
Einerseits auch inhaltlich (dadurch sind uns einige einst als dem Gemeinwohl dienende Autobahnen und anderes erspart geblieben) aber vor allem prinzipiell.

Das Problem liegt nicht darin, dass Dritte klagen dürfen; das Problem liegt darin, dass mittlerweile der Instanzenweg unendlich langwierig geworden ist.

Und auch gilt für mich: wennn etwas tatsächlich oder vorgeblich dem Gemeinwohl dient, sollte das die Verantwortlichen nicht daran hindern, ihre Arbeit auch gut zu machen. Das ist hier anscheinend (so meinen hier wohl die meisten) nicht geschehen.
Zitat
Nemo
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Wutzkman
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Nemo
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Rummelburg
Oder man teilt die Wagen (jeweils 500 Stück) auf alle 3 Hersteller auf, nachdem man sich auf einen Serientyp geeinigt hat.
Früher war es absolut üblich, dass U-Bahnwagen von mehreren Herstellern gleichzeitig bezogen wurden: O&K, Wismar, MAN, LHB, C&U, Fuchs, Credé - warum sollte das heutzutage nicht gehen?

Weil sowas für Industriespionage super ist!

Die Lösung wäre wohl gewesen 2 Lose zu bilden.

Ach, bei zwei Losen ist Industriespionage ausgeschlossen?

Nein, aber wenn man verlangt, dass die Fahrzeuge von Unternehmen A auch bei Unternehmen B gebaut werden, dann erhält Unternehmen B dadurch Kenntnisse vom Bau der Fahrzeuge von Unternehmen A und kann diese Kenntnisse dann möglicherweise bei späteren Projekten zum Nachteil von Unternehmen A verwenden.

Bei der Aufteilung in 2 Lose kann Unternehmen A seine Fahrzeuge für Los 1 bauen und Unternehmen B seine für Los 2 ohne das da irgendwer Einblick in Betriebsgeheimnisse erhält.

Korrekt. Und wenn das mit zwei Losen klappt, klappt das mit sieben Losen. Dabei ist es Wurst, ob die Unternehmen A, B, C, D, E, F und G oder O&K, Wismar, MAN, LHB, C&U, Fuchs, Credé heißen.
Zitat
Wutzkman
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Nemo
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Wutzkman
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Nemo
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Rummelburg
Oder man teilt die Wagen (jeweils 500 Stück) auf alle 3 Hersteller auf, nachdem man sich auf einen Serientyp geeinigt hat.
Früher war es absolut üblich, dass U-Bahnwagen von mehreren Herstellern gleichzeitig bezogen wurden: O&K, Wismar, MAN, LHB, C&U, Fuchs, Credé - warum sollte das heutzutage nicht gehen?

Weil sowas für Industriespionage super ist!

Die Lösung wäre wohl gewesen 2 Lose zu bilden.

Ach, bei zwei Losen ist Industriespionage ausgeschlossen?

Nein, aber wenn man verlangt, dass die Fahrzeuge von Unternehmen A auch bei Unternehmen B gebaut werden, dann erhält Unternehmen B dadurch Kenntnisse vom Bau der Fahrzeuge von Unternehmen A und kann diese Kenntnisse dann möglicherweise bei späteren Projekten zum Nachteil von Unternehmen A verwenden.

Bei der Aufteilung in 2 Lose kann Unternehmen A seine Fahrzeuge für Los 1 bauen und Unternehmen B seine für Los 2 ohne das da irgendwer Einblick in Betriebsgeheimnisse erhält.

Korrekt. Und wenn das mit zwei Losen klappt, klappt das mit sieben Losen. Dabei ist es Wurst, ob die Unternehmen A, B, C, D, E, F und G oder O&K, Wismar, MAN, LHB, C&U, Fuchs, Credé heißen.

7 Lose hieße dann aber auch 7 Fahrzeugtypen...

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
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Nemo
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Wutzkman
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Nemo
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Wutzkman
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Nemo
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Rummelburg
Oder man teilt die Wagen (jeweils 500 Stück) auf alle 3 Hersteller auf, nachdem man sich auf einen Serientyp geeinigt hat.
Früher war es absolut üblich, dass U-Bahnwagen von mehreren Herstellern gleichzeitig bezogen wurden: O&K, Wismar, MAN, LHB, C&U, Fuchs, Credé - warum sollte das heutzutage nicht gehen?

Weil sowas für Industriespionage super ist!

Die Lösung wäre wohl gewesen 2 Lose zu bilden.

Ach, bei zwei Losen ist Industriespionage ausgeschlossen?

Nein, aber wenn man verlangt, dass die Fahrzeuge von Unternehmen A auch bei Unternehmen B gebaut werden, dann erhält Unternehmen B dadurch Kenntnisse vom Bau der Fahrzeuge von Unternehmen A und kann diese Kenntnisse dann möglicherweise bei späteren Projekten zum Nachteil von Unternehmen A verwenden.

Bei der Aufteilung in 2 Lose kann Unternehmen A seine Fahrzeuge für Los 1 bauen und Unternehmen B seine für Los 2 ohne das da irgendwer Einblick in Betriebsgeheimnisse erhält.

Korrekt. Und wenn das mit zwei Losen klappt, klappt das mit sieben Losen. Dabei ist es Wurst, ob die Unternehmen A, B, C, D, E, F und G oder O&K, Wismar, MAN, LHB, C&U, Fuchs, Credé heißen.

7 Lose hieße dann aber auch 7 Fahrzeugtypen...

Das kennen Berliner nicht anders, also von daher ... :)
Es geht weiter:

Gerichtstermin „noch in diesem Jahr“. Na Halleluja. Man ist ja schon so bescheiden geworden, dass das schon als Erfolgsmeldung zu werten ist.
https://www.berliner-zeitung.de/berlin/verkehr/gerichtstermin-steht-fest-streit-um-neue-u-bahnen-fuer-berlin-geht-in-die-naechste-runde-33056498
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Nemo
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Wutzkman
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Nemo
Nein, aber wenn man verlangt, dass die Fahrzeuge von Unternehmen A auch bei Unternehmen B gebaut werden, dann erhält Unternehmen B dadurch Kenntnisse vom Bau der Fahrzeuge von Unternehmen A und kann diese Kenntnisse dann möglicherweise bei späteren Projekten zum Nachteil von Unternehmen A verwenden.

Bei der Aufteilung in 2 Lose kann Unternehmen A seine Fahrzeuge für Los 1 bauen und Unternehmen B seine für Los 2 ohne das da irgendwer Einblick in Betriebsgeheimnisse erhält.

Korrekt. Und wenn das mit zwei Losen klappt, klappt das mit sieben Losen. Dabei ist es Wurst, ob die Unternehmen A, B, C, D, E, F und G oder O&K, Wismar, MAN, LHB, C&U, Fuchs, Credé heißen.

7 Lose hieße dann aber auch 7 Fahrzeugtypen...

Dann bekommen die 7 besten Angebote automatisch den Zuschlag! Bei ganzen 3 Anbietern können die Unternehmen fordern, was sie wollen - das wird sicher zu einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Erneuerung des Wagenparks führen.

Berlins Straßen sind zu eng, um sie nur dem MIV zu opfern!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.08.2019 20:13 von dubito ergo sum.
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Global Fisch
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Marienfelde
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schallundrausch
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Marienfelde
Es ergibt sich also:

(...)

4. Das Gemeinwohlinteresse (die adäquate Bedienung des gesamten Berliner U-Bahnnetzes) bleibt im wörtlichen Sinne auf der Strecke.

(...)

Du kannst dich halt einfach nicht auf so einen abstrakten Begriff wie 'Gemeinwohl' herausreden, wenn du schuldhaft und mutwillig Investitionen nicht rechtzeitig getätigt hast und die dann erfolgte Ausschreibung nicht Rechtsicher ausgestaltet hast.

(...)

Die ungewollte Komik, die hier enthalten ist, fällt mir erst jetzt auf. Wir diskutieren hier ja im "Berliner Nahverkehrsforum". Unser Thema ist also mehr oder weniger ausschließlich der öffentliche Verkehr, der sich betriebswirtschaftlich nicht rechnet - und der ohne Bezugnahme auf das abstrakte (oder doch konkrete) Gemeinwohl in dieser Form nicht existieren würde.

Die Berliner U-Bahn ist für die Funktionsfähigkeit der Stadt von elementarer Bedeutung - diesen Satz würden wohl auch die meisten ADAC-Mitglieder unterschreiben.

Ist ja alles richtig. Ändert aber nichts daran:
Ich finde es gut, dass dennoch private Personen und Firmen die Möglichkeit haben, gegen Beschlüsse öffentlicher Einrichtungen vorzugehen.
Einerseits auch inhaltlich (dadurch sind uns einige einst als dem Gemeinwohl dienende Autobahnen und anderes erspart geblieben) aber vor allem prinzipiell.

Das Problem liegt nicht darin, dass Dritte klagen dürfen; das Problem liegt darin, dass mittlerweile der Instanzenweg unendlich langwierig geworden ist.

Und auch gilt für mich: wennn etwas tatsächlich oder vorgeblich dem Gemeinwohl dient, sollte das die Verantwortlichen nicht daran hindern, ihre Arbeit auch gut zu machen. Das ist hier anscheinend (so meinen hier wohl die meisten) nicht geschehen.

Das klingt ja alles recht plausibel (gegen sehr viele Beschlüsse öffentlicher Einrichtungen kann man übrigens nicht vorgehen, aber das nur am Rande).

Dennoch noch einmal zurück zum (bei unserem Anliegen ja ganz unstrittigem) Gemeinwohl. Ein verantwortlicher Umgang der zuständigen Bearbeiter/innen mit den ihnen übertragenen Befugnissen ist ja eigentlich selbstverständlich.

Interessant sind aber die Fälle, in denen sich die handelnde Person womöglich grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich nicht an das öffentliche Interesse hält - was der anderen (privaten) Seite ja nicht unbedingt verborgen bleiben kann.

Beispiel: Eine Person unterschreibt einen Vertrag, bevor die rechtliche Klärung, ob dieser Vertrag zulässig ist, abgeschlossen ist. Je stärker die Rechtsposition der privaten Seite in solchen Fällen ist, umso größer sind die durch dieses Handeln evtl. entstehenden Schadenersatzforderungen - und umso größer der Anreiz für "Korruption" (dieses Wort ist hier nur umgangssprachlich verwendet, weil der Tatbestand der Korruption in diesem Fall nicht einschlägig sein dürfte - der zuständige Minister bleibt einfach auf seinem Posten, während die öffentliche Hand den Schaden hat). Würde man versuchen, die jeweilige Person in Haftung zu nehmen, wäre dies meist schon deswegen aussichtslos, weil die betreffende Person nicht zahlungskräftig genug wäre, um der öffentlichen Hand den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Bitte: Bisher ist die Rechtsprechung auf unserem Gebiet meines Wissens noch immer zu dem Schluß gekommen, keinen Schadenersatz für entgangene Gewinne anzuerkennen - aber alleine die im Raum stehende Möglichkeit übt beachtlichen Druck aus. Schlimmer noch: Durch die dann im Raum stehenden Schadenersatzbeträge wird der "Korruption" eher Vorschub geleistet, statt sie abzuwehren.

Klar: Man kann natürlich auch weiter auf die Rechtsprechung hoffen, was ja immerhin nicht unbegründet ist (erinnert sei an das Urteil zu den "Cross-Border-Leasing"-Geschäften in unserem Bereich).
Zitat
Marienfelde
[...]
Bitte: Bisher ist die Rechtsprechung auf unserem Gebiet meines Wissens noch immer zu dem Schluß gekommen, keinen Schadenersatz für entgangene Gewinne anzuerkennen - aber alleine die im Raum stehende Möglichkeit übt beachtlichen Druck aus. Schlimmer noch: Durch die dann im Raum stehenden Schadenersatzbeträge wird der "Korruption" eher Vorschub geleistet, statt sie abzuwehren.
[...]

Im Bausektor waren solche Forderungen- und Kompensationszahlungen in den letzten Jahren ziemlich häufig. Aktuell besteht dort hingegen das Problem überhaupt eine Firma zu finden, die ein Angebot abgibt.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
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Nemo
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Wutzkman
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Nemo
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Wutzkman
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Nemo
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Rummelburg
Oder man teilt die Wagen (jeweils 500 Stück) auf alle 3 Hersteller auf, nachdem man sich auf einen Serientyp geeinigt hat.
Früher war es absolut üblich, dass U-Bahnwagen von mehreren Herstellern gleichzeitig bezogen wurden: O&K, Wismar, MAN, LHB, C&U, Fuchs, Credé - warum sollte das heutzutage nicht gehen?

Weil sowas für Industriespionage super ist!

Die Lösung wäre wohl gewesen 2 Lose zu bilden.

Ach, bei zwei Losen ist Industriespionage ausgeschlossen?

Nein, aber wenn man verlangt, dass die Fahrzeuge von Unternehmen A auch bei Unternehmen B gebaut werden, dann erhält Unternehmen B dadurch Kenntnisse vom Bau der Fahrzeuge von Unternehmen A und kann diese Kenntnisse dann möglicherweise bei späteren Projekten zum Nachteil von Unternehmen A verwenden.

Bei der Aufteilung in 2 Lose kann Unternehmen A seine Fahrzeuge für Los 1 bauen und Unternehmen B seine für Los 2 ohne das da irgendwer Einblick in Betriebsgeheimnisse erhält.

Korrekt. Und wenn das mit zwei Losen klappt, klappt das mit sieben Losen. Dabei ist es Wurst, ob die Unternehmen A, B, C, D, E, F und G oder O&K, Wismar, MAN, LHB, C&U, Fuchs, Credé heißen.

7 Lose hieße dann aber auch 7 Fahrzeugtypen...

Ja. Und weiter?
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Wutzkman
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Nemo
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Wutzkman
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Nemo
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Wutzkman
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Nemo
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Rummelburg
Oder man teilt die Wagen (jeweils 500 Stück) auf alle 3 Hersteller auf, nachdem man sich auf einen Serientyp geeinigt hat.
Früher war es absolut üblich, dass U-Bahnwagen von mehreren Herstellern gleichzeitig bezogen wurden: O&K, Wismar, MAN, LHB, C&U, Fuchs, Credé - warum sollte das heutzutage nicht gehen?

Weil sowas für Industriespionage super ist!

Die Lösung wäre wohl gewesen 2 Lose zu bilden.

Ach, bei zwei Losen ist Industriespionage ausgeschlossen?

Nein, aber wenn man verlangt, dass die Fahrzeuge von Unternehmen A auch bei Unternehmen B gebaut werden, dann erhält Unternehmen B dadurch Kenntnisse vom Bau der Fahrzeuge von Unternehmen A und kann diese Kenntnisse dann möglicherweise bei späteren Projekten zum Nachteil von Unternehmen A verwenden.

Bei der Aufteilung in 2 Lose kann Unternehmen A seine Fahrzeuge für Los 1 bauen und Unternehmen B seine für Los 2 ohne das da irgendwer Einblick in Betriebsgeheimnisse erhält.

Korrekt. Und wenn das mit zwei Losen klappt, klappt das mit sieben Losen. Dabei ist es Wurst, ob die Unternehmen A, B, C, D, E, F und G oder O&K, Wismar, MAN, LHB, C&U, Fuchs, Credé heißen.

7 Lose hieße dann aber auch 7 Fahrzeugtypen...

Ja. Und weiter?

Nun, ein Verkehrsunternehmen strebt immer einen möglichst einheitlichen Wagenpark an, damit man es einfacher mit den Ersatzteilen und der Personalschulung hat. Das ist ein sehr starkes Argument gegen zuviele Lose.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Nemo
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Wutzkman
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Nemo
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Wutzkman
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Nemo
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Wutzkman
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Nemo
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Rummelburg
Oder man teilt die Wagen (jeweils 500 Stück) auf alle 3 Hersteller auf, nachdem man sich auf einen Serientyp geeinigt hat.
Früher war es absolut üblich, dass U-Bahnwagen von mehreren Herstellern gleichzeitig bezogen wurden: O&K, Wismar, MAN, LHB, C&U, Fuchs, Credé - warum sollte das heutzutage nicht gehen?

Weil sowas für Industriespionage super ist!

Die Lösung wäre wohl gewesen 2 Lose zu bilden.

Ach, bei zwei Losen ist Industriespionage ausgeschlossen?

Nein, aber wenn man verlangt, dass die Fahrzeuge von Unternehmen A auch bei Unternehmen B gebaut werden, dann erhält Unternehmen B dadurch Kenntnisse vom Bau der Fahrzeuge von Unternehmen A und kann diese Kenntnisse dann möglicherweise bei späteren Projekten zum Nachteil von Unternehmen A verwenden.

Bei der Aufteilung in 2 Lose kann Unternehmen A seine Fahrzeuge für Los 1 bauen und Unternehmen B seine für Los 2 ohne das da irgendwer Einblick in Betriebsgeheimnisse erhält.

Korrekt. Und wenn das mit zwei Losen klappt, klappt das mit sieben Losen. Dabei ist es Wurst, ob die Unternehmen A, B, C, D, E, F und G oder O&K, Wismar, MAN, LHB, C&U, Fuchs, Credé heißen.

7 Lose hieße dann aber auch 7 Fahrzeugtypen...

Ja. Und weiter?

Nun, ein Verkehrsunternehmen strebt immer einen möglichst einheitlichen Wagenpark an, damit man es einfacher mit den Ersatzteilen und der Personalschulung hat. Das ist ein sehr starkes Argument gegen zuviele Lose.

Yeah, Zitatorgie, juchuu :)

OK. Das mag sein, das stimmt. Aber es gibt ja auch noch irgendwo einen gesunden Mittelwert zwischen zwei und sieben. Dann ist es auch weniger schlimm wenn die zwei Wagentypen, die man hat, einen Serienschaden haben.

Wie es im Extrembeispiel geht hatte ja gerade erst schallundrausch (?) hier vor ein paar Tagen gepostet am Beispiel vom Riad.
Zitat
Flexist
Nein. Klein- und Großprofil sind Äpfel und Birnen.

Was macht denn eine weitgehend gleiche Produktion unmöglich außer 30 cm Unterschied in der Wagenbreite und Abtastung der Stromschiene von oben oder unten?

OK, die Inneneinrichtung wird verschieden sein müssen, und man hat unterm Wagenboden und aufm Dach 30 cm weniger Platz in der Breite für technische Einrichtungen.


immer noch keine richtige sig
Zitat
Flexist
In Tokyo und New York fahren auch Baureihen die nicht vom gleichen Hersteller sind. Akkustisch sind sie in New York sogar verschieden, zusammen können sie trotzdem fahren (bezogen auf Baureihe R160A von Alstom und R160B von Kawasaki).

Zusammen heißt in einem Zugverband? Dazu kann man den Herstellern ein Standardprotokoll für die Zugsteuerung vorschreiben.

Wie in der Datenkommunikation.


immer noch keine richtige sig
Die Baureihe R160A und R160B sind gemeinsam Entwickelt worden, von Alstom und Kawasaki Heavy Industries haben kurzerhand ein Konsortium gebildet dafür.

[en.m.wikipedia.org])

Nimm dann eher das Beispiel IK und HK, die auch im Zugverband fahren können, trotz zweier Unterschiedlicher Hersteller, mit Bombadier und Stadler.
Zitat
Sasukefan86
Die Baureihe R160A und R160B sind gemeinsam Entwickelt worden, von Alstom und Kawasaki Heavy Industries haben kurzerhand ein Konsortium gebildet dafür.

Nimm dann eher das Beispiel IK und HK, die auch im Zugverband fahren können, trotz zweier Unterschiedlicher Hersteller, mit Bombadier und Stadler.

Die Forumssoftware macht einen Fehler bei dem nackten URL mit schließender Klammer. So sollte es gehen, embedded:

Baureihe R160A und R160B in englischer Wikipedia


immer noch keine richtige sig
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