Zitat
TomB
Im Bahnhofsbereich sind wohl auch neu angelegte Kreuzungen zwischen Eisenbahn und Straßenbahn möglich. Alles eine Frage des Wollens und der Definition.
Dazu habe ich das hier gefunden; sehr informativ, wie ich finde:
[signalarchiv.de]
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EBO §12 (1)
Neue höhengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen dürfen außerhalb der Bahnhöfe oder der Hauptsignale von Abzweigstellen nicht angelegt werden. Für vorübergehend anzulegende Kreuzungen sind Ausnahmen zulässig (§ 3 Abs. 1 Nr. 2).
Zitat
EBO §15 (4)
Straßenbahnstrecken dürfen Eisenbahnstrecken des öffentlichen Verkehrs nicht höhengleich kreuzen.
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Havelländer
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Nemo
Letztendlich könnte man auch jeden Bereich zu einem Bahnhof machen...
Nein so einfach geht das nicht, denn der Bereich Bahnhof ist bei der Eisenbahn genau definiert. Man kann nicht mal eben 50m Streckengleis zum Bahnhof machen um dann per Ausnahmegenehmigung eine Straßenbahn kreuzen zu lassen.
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L.Willms
Nach BOStrab (d.h. für alle Arten von Stadtbahnen) § 15 Streckenführung Absatz 4
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EBO §15 (4)
Straßenbahnstrecken dürfen Eisenbahnstrecken des öffentlichen Verkehrs nicht höhengleich kreuzen.
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L.Willms
Ganz abgesehen von den Problemen, die Oberleitung von Stadtbahn und Eisenbahn zu kreuzen…
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L.Willms
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TomB
Im Bahnhofsbereich sind wohl auch neu angelegte Kreuzungen zwischen Eisenbahn und Straßenbahn möglich. Alles eine Frage des Wollens und der Definition.
Dazu habe ich das hier gefunden; sehr informativ, wie ich finde:
[signalarchiv.de]
Die aktuelle Rechtslage
nach EBO § 12 "Höhengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen"
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EBO §12 (1)
Neue höhengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen dürfen außerhalb der Bahnhöfe oder der Hauptsignale von Abzweigstellen nicht angelegt werden. Für vorübergehend anzulegende Kreuzungen sind Ausnahmen zulässig (§ 3 Abs. 1 Nr. 2).
Nach BOStrab (d.h. für alle Arten von Stadtbahnen) § 15 Streckenführung Absatz 4
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EBO §15 (4)
Straßenbahnstrecken dürfen Eisenbahnstrecken des öffentlichen Verkehrs nicht höhengleich kreuzen.
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Nemo
Der Zauberstab heißt hier, dass man die Straßenbahn für ein kurzes Stück nach EBO fahren läßt.
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Nemo
Die Heidekrautbahn wird ja erstmal nicht elektrifiziert.
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L.Willms
Erstmal nicht. Aber da der Bahnübergang Wilhelmsruher Damm ziemlich sicher sowieso beseitigt werden muß, sollte man die Eisenbahn auch gleich so tief legen, daß man auch noch eine Oberleitung in dem Tunnel unterbringen kann (Stromschiene an der Decke so wie im Berliner Hbf).
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B-V 3313
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L.Willms
Erstmal nicht. Aber da der Bahnübergang Wilhelmsruher Damm ziemlich sicher sowieso beseitigt werden muß, sollte man die Eisenbahn auch gleich so tief legen, daß man auch noch eine Oberleitung in dem Tunnel unterbringen kann (Stromschiene an der Decke so wie im Berliner Hbf).
Woher kommt denn jetzt plötzlich ein Tunnel?
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L.Willms
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TomB
Im Bahnhofsbereich sind wohl auch neu angelegte Kreuzungen zwischen Eisenbahn und Straßenbahn möglich. Alles eine Frage des Wollens und der Definition.
Dazu habe ich das hier gefunden; sehr informativ, wie ich finde:
[signalarchiv.de]
Die aktuelle Rechtslage
nach EBO § 12 "Höhengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen"
Zitat
EBO §12 (1)
Neue höhengleiche Kreuzungen von Schienenbahnen dürfen außerhalb der Bahnhöfe oder der Hauptsignale von Abzweigstellen nicht angelegt werden. Für vorübergehend anzulegende Kreuzungen sind Ausnahmen zulässig (§ 3 Abs. 1 Nr. 2).
Nach BOStrab (d.h. für alle Arten von Stadtbahnen) § 15 Streckenführung Absatz 4
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EBO §15 (4)
Straßenbahnstrecken dürfen Eisenbahnstrecken des öffentlichen Verkehrs nicht höhengleich kreuzen.
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der weiße bim
Natürlich kann die Aufsichtsbehörde Ausnahmen zur BOStrab genehmigen. Dazu muss jedoch eine gleichwertige Sicherheit hergestellt werden. Das ginge mit der Ausrüstung aller Straßenbahnwagen mit echter Zugsicherungstechnik und einer Bahnübergangssicherung sowohl straßenbahn- als auch eisenbahnseitig mit wirksamen Fahrsperren (bei der Eisenbahn mit der ohnehin vorhandene PZB). Das Straßenbahngleis wäre nach heutigem Stand der Technik mit Eurobalisen gemäß ETCS-Standard auszustatten. Das ist relativ teuer, aber sehr sicher.
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L.Willms
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B-V 3313
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L.Willms
Erstmal nicht. Aber da der Bahnübergang Wilhelmsruher Damm ziemlich sicher sowieso beseitigt werden muß, sollte man die Eisenbahn auch gleich so tief legen, daß man auch noch eine Oberleitung in dem Tunnel unterbringen kann (Stromschiene an der Decke so wie im Berliner Hbf).
Woher kommt denn jetzt plötzlich ein Tunnel?
Tunnel entstehen, indem man sie gräbt.
Die Sinnhaftigkeit einer Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs des Wilhelmsruher Damms ergibt sich eigentlich von selbst. Vor allem, wenn man eine mögliche Weiterführung der Stadtbahn, die derzeit in einer Wendeschleife an der Quickborner Straße endet, über den Wilhelmsruher Damm bedenkt.
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L.Willms
Um auf den konkreten Anlaß für diese Diskussion zurückzukommen:
Noch sicherer ist es, den Bahnübergang des Wilhelmsruher Damms über die Heidekrautbahn zu beseitigen. Durch Tieferlegung der Eisenbahn, was sich auch aus dem Gelände im Umfeld anbietet. Dann kann auch die Tram über den W.Damm bis Wittenau fahren.
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L.Willms
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B-V 3313
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L.Willms
Erstmal nicht. Aber da der Bahnübergang Wilhelmsruher Damm ziemlich sicher sowieso beseitigt werden muß, sollte man die Eisenbahn auch gleich so tief legen, daß man auch noch eine Oberleitung in dem Tunnel unterbringen kann (Stromschiene an der Decke so wie im Berliner Hbf).
Woher kommt denn jetzt plötzlich ein Tunnel?
Tunnel entstehen, indem man sie gräbt.
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L.Willms
Die Sinnhaftigkeit einer Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs des Wilhelmsruher Damms ergibt sich eigentlich von selbst. Vor allem, wenn man eine mögliche Weiterführung derStadtbahnStraßenbahn, die derzeit in einer Wendeschleife an der Quickborner Straße endet, über den Wilhelmsruher Damm bedenkt.
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der weiße bim
Das ginge mit der Ausrüstung aller Straßenbahnwagen mit echter Zugsicherungstechnik und einer Bahnübergangssicherung sowohl straßenbahn- als auch eisenbahnseitig mit wirksamen Fahrsperren (bei der Eisenbahn mit der ohnehin vorhandene PZB). Das Straßenbahngleis wäre nach heutigem Stand der Technik mit Eurobalisen gemäß ETCS-Standard auszustatten. Das ist relativ teuer, aber sehr sicher.
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der weiße bim
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Bovist66
Sollte z.B. über die Verlängerung der U-Bahn ins Märkische Viertel abgestimmt werden, müsste man sich vorab sehr genau überlegen, wer überhaupt abstimmen dürfte und wie sich die verschiedenen Alternativen kommunizieren ließen. Und wie man verhindern könnte, dass eine Abstimmung nachher auf solche einfältigen Fragestellungen wie z.B. "Lieber U-Bahn oder Schulen?" hinausläuft. Alles das würde sehr viel Energien binden, so oder so, und man müsste sich dafür die erforderliche Zeit nehmen. Schwer zu sagen, ob das hier sinnvoll wäre.
Dann frisch ans Werk. Vielleicht sollte man die Betroffenen, also alle Bewohner des Märkischen Viertels einfach mal repäsentativ befragen:
Status Quo mit Busverkehr beibehalten, U-Bahnlinie U8 wie im Flächennutzungsplan 1994 festgelegt verlängern, Straßenbahnlinie M1 von Rosenthal nach Wittenau verlängern und den Busverkehr in den beiden letzten Varianten entsprechend anpassen.
Anonymer Benutzer
Re: Auf ins Pankower Mexiko-Viertel - SPD will U2, U3 und U8 verlängern 14.08.2019 22:26 |
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Bovist66
Genau hier wird es m.E. kniffelig. Wer sind denn genau "die Betroffenen"? Du schreibst "alle Bewohner des Märkischen Viertels". Betroffen sind aber auch die Bürger/innen in Pankow bzw. Reinickendorf allegemein. Selbst wenn sich z.B. eine Mehrheit innerhalb des MV pro U8 ergeben würde: Haben nicht auch die Fahrgäste aus Rosenthal ein Recht auf eine Straßenbahn-Verbindung zum Märkischen Zentrum? Oder vom Kurt-Schumacher-Platz dorthin? Wessen Interessen wären hier höher, und wessen niedriger zu gewichten?
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Marienfelde
1. Du machst Dir wirklich Illusionen über die repräsentative Demokratie.
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Marienfelde
2. Legitimerweise stimmen im Berliner Abgeordnetenhaus überwiegend Abgeordnete über Verkehrspolitik ab, die sich mit diesem einzelnen Politikfeld nicht im Detail beschäftigt haben - so, wie es auch bei einer Abstimmung der Fall wäre.
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Marienfelde
4. "Die Wähler von Los Angeles County (das mit über 10 Mio. Menschen einwohnerstärkste County in den USA, der Setzer) haben im November 2008 eine zusätzliche Halb-Prozent-Mehrwertsteuer zugunsten des Nahverkehrssystems genehmigt."
Dies ist der Wikipedia-Seite über die "Los Angeles Metro Rail" zu entnehmen.
5. Wegen der nicht vergleichbaren rechtlichen Ausgangslage zwischen dem Land Berlin und dem (Bundes-) Staat Kalifornien wäre es wohl nicht möglich, so eine Abstimmung 1:1 "auf uns" zu übertragen (von der Sinnhaftigkeit eines solchen Unternehmens einmal abgesehen).
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Marienfelde
Eine "unverbindliche" (aber selbstverständlich politischen Druck aufbauende) landesweite Befragung wäre vielleicht vorstellbar (Die Fragestellungen wären in etwa: 1. Unterstützen Sie die Absicht des Abgeordnetenhauses von Berlin, größere Erweiterungen des Berliner U-Bahnnetzes zu planen und umzusetzen? 2. Unterstützen Sie die Absicht des Abgeordnetenhauses von Berlin, dafür eine U-Bahn-Anleihe in einer Höhe von bis zu 2 Mrd. € zu begeben? - oder alternativ: Unterstützen Sie die Absicht des Abgeordnetenhauses von Berlin, zur anteiligen Finanzierung des U-Bahnausbaus die Hebesätze bei der Grundsteuer, der Gewerbesteuer und der Grunderwerbsteuer wie folgt anzupassen: xxxxx ?)
Wie man an diesem Beispiel sieht, würde so eine Abstimmung sehr schnell sehr kompliziert werden.
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Marienfelde
Ich wehre mich nur gegen die pauschale Behauptung, irgendwelche Parlamente würden die Interessen des Souveräns besser wahrnehmen als der Souverän selbst. Das kann im Einzelfall so sein - es kann aber auch umgekehrt sein,
meint Marienfelde.
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Bovist66
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Marienfelde
Ich wehre mich nur gegen die pauschale Behauptung, irgendwelche Parlamente würden die Interessen des Souveräns besser wahrnehmen als der Souverän selbst. Das kann im Einzelfall so sein - es kann aber auch umgekehrt sein,
meint Marienfelde.
In der Formulierung "irgendwelche Parlamente" liegt für mich durchaus eine gewisse Abwertung. Trotz Verbesserungsbedarf im Einzelfall bin ich froh, dass wir eben diese Parlamente haben! (,,,)